Post vom Sozialgericht
Verfasst: Do 21. Feb 2013, 17:28
Nabend !
Hab heut post vom Sozialgericht wegen meiner Klage Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Darin erkennt die DRV nun nach fast drei Jahren an das ich in meinen alten beruf nicht mehr arbeiten kann. „Die Drv erkennt zur Erledigung der Klage nach§101 Abs. 2 SGG an, dass dem Kläger Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach an.“
Tzzzzzzzzz….Da haben die drei jahre für gebraucht !
Und die kosten der notwendig entstandenen kosten wollen die nicht tragen.
Angeblich hat sich mein Gesundheitszustand im Laufe des Verfahrens verschlechtert
Es ist wohl eher aufgefallen das Ihr Gutachter am anfang ein Knallgutachten erstellt hat.
Bedeutet das nun das ich endlich meine Umschulung bekomme oder tricksen die weiter rum ?
Ich soll nun erklären ob ich das so annehme
Hab heut post vom Sozialgericht wegen meiner Klage Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Darin erkennt die DRV nun nach fast drei Jahren an das ich in meinen alten beruf nicht mehr arbeiten kann. „Die Drv erkennt zur Erledigung der Klage nach§101 Abs. 2 SGG an, dass dem Kläger Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach an.“
Tzzzzzzzzz….Da haben die drei jahre für gebraucht !
Und die kosten der notwendig entstandenen kosten wollen die nicht tragen.
Angeblich hat sich mein Gesundheitszustand im Laufe des Verfahrens verschlechtert
Es ist wohl eher aufgefallen das Ihr Gutachter am anfang ein Knallgutachten erstellt hat.
Bedeutet das nun das ich endlich meine Umschulung bekomme oder tricksen die weiter rum ?
Ich soll nun erklären ob ich das so annehme