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Post vom Sozialgericht

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 17:28
von Gipsnacken
Nabend !

Hab heut post vom Sozialgericht wegen meiner Klage Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Darin erkennt die DRV nun nach fast drei Jahren an das ich in meinen alten beruf nicht mehr arbeiten kann. „Die Drv erkennt zur Erledigung der Klage nach§101 Abs. 2 SGG an, dass dem Kläger Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach an.“

Tzzzzzzzzz….Da haben die drei jahre für gebraucht !

Und die kosten der notwendig entstandenen kosten wollen die nicht tragen.

Angeblich hat sich mein Gesundheitszustand im Laufe des Verfahrens verschlechtert

Es ist wohl eher aufgefallen das Ihr Gutachter am anfang ein Knallgutachten erstellt hat.

Bedeutet das nun das ich endlich meine Umschulung bekomme oder tricksen die weiter rum ?

Ich soll nun erklären ob ich das so annehme

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 19:14
von Doppeloma
Hallo Gipsnacken, :smile:
„Die Drv erkennt zur Erledigung der Klage nach§101 Abs. 2 SGG an, dass dem Kläger Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach an.“
das ist irgendwie "nicht Fisch und nicht Fleisch", so eine Teilhabe "dem Grunde nach" bekam mein Dopa damals auch, das war aber keine Umschulung, sondern nur ein Zuschuß an einen AG der bereit gewesen wäre, ihn mit all seinen Gebrechen "unbesehen" fest einzustellen ...

Also wo "Teilhabe" drauf steht, muss nicht unbedingt eine Umschulung drin sein ... habe das gerade nicht im Gedächtnis wie alt du aktuell bist ...ab 40 Plus gibt die DRV inzwischen nur noch sehr ungerne Geld für eine Komplett-Umschulung aus, so ganz unbekannt sind denen ja die mageren Vermittlungs-Aussichten der fertigen Umschüler (mit fast 50) ja auch nicht ... :confused: :Gruebeln:
Tzzzzzzzzz….Da haben die drei jahre für gebraucht !
Nach so langer Wartezeit würde ich doch erst mal genauer wissen wollen, was denn konkret in diesem "Überraschungspaket" enthalten ist, stelle eine entsprechende Anfrage an das Gericht, ansonsten geht der Prozeß weiter, wenn du das "aktuelle" Angebot nicht annehmen möchtest ...
Und die kosten der notwendig entstandenen kosten wollen die nicht tragen.
Ist klar, wenn die Verfahren per Vergleich beendet werden, ist das die übliche Verfahrensweise, dann wird gegenseitig auf die Erstattung der Kosten verzichtet.
Angeblich hat sich mein Gesundheitszustand im Laufe des Verfahrens verschlechtert
Wessen Erkenntnis ist das jetzt und zu welchem Ergebnis führt diese Erkenntnis ... :Gruebeln:
Das würde meinen Verdacht auf diese "Pseudo-Teilhabe" erhärten, denn diese "Vorschuß-Lösung" ist eigentlich so der "letzte Schnaufer" (der DRV) um einer (eigentlich) schon notwendigen/drohenden EM-Rente aus dem Wege zu gehen ...

Sieht "nett" aus und kostet erstmal noch NIX...denn es gibt (fast) keine AG die sich darauf einlassen ...der Dopa hat in 4 Jahren jedenfalls Keinen gefunden, obwohl die sich doch ALLE so danach reißen würden (lt. Info des DRV-Vertreters am SG in seinem Verfahren) ... :glotzen:
Es ist wohl eher aufgefallen das Ihr Gutachter am anfang ein Knallgutachten erstellt hat.
Wessen Gutachten ist jetzt gemeint, DRV oder Gericht, wurde denn mal ein gerichtliches Gutachten durchgeführt /angeregt /gefordert ???
Bedeutet das nun das ich endlich meine Umschulung bekomme oder tricksen die weiter rum ?
Ob es wirklich eine Umschulung werden soll, kann dir nur die DRV /Gericht beantworten, bei der Formulierung ("dem Grunde nach" bedeutet eher, dass noch nicht entschieden ist, welche konkrete Art der Teilhabe in Frage kommen kann /wird) glaube ich nicht wirklich daran ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 20:00
von k@lle
. habe das gerade nicht im Gedächtnis wie alt du aktuell bist
lurch mal :lesen:

viewtopic.php?f=21&t=3529&p=41407#p41407

wenn ihr ein neues Thema eröffnet einfach als mal einen Link zu seinem Datenblatt dazu setzen...und schon weiß man genauer Bescheid

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Do 21. Feb 2013, 21:34
von Blacky
"Dem Grunde nach" bedeutet nur das die Teilhabe gewährt wird.

War bei mir auch so und war voll fürn Popo.

Ich würde das Gericht entscheiden lassen was da gewährt werden soll.

So auf keinen Fall annehmen.

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Fr 22. Feb 2013, 10:51
von Gipsnacken
Herzlichen dank für eure Antworten !

Ich hab heut den VDk mitgeteilt das ich den Vergleich so nicht annehme. Die DRV soll offenlegen was das Packet beinhaltet und das meine Vorstellung in Richtung Umschulung oder Halbe Erwerbsunfähigkeits rente wegen Berufsunfähigkeit geht. Mal sehen was von der Drv zurück kommt. ich hab nicht viel zu verlieren, also kann ich auch pokern.



mfg

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 10:41
von Gipsnacken
Hallo erstmal !

Auf anraten des VdK habe ich den Vergleich der DRV Zähneknirschend angenommen.Nach aussage des VDk kann das Gericht nur entscheiden das mir Teilhabe am Arbeitleben zusteht, nicht aber was konkret. Heut kam den nach 6 Wochen mal der Bescheid der DRV und wie erwartet ein einarbeitungszuschuß für nen Arbeitgeber. Was denken die nun , das ich mit meinen 52 Jahren im Tiefbau arbeite oder für 8 Euro in der Fabrik. Die haben es Geschafft das ich aus den Krankengeld und Alg Rausgefallen bin.Die Arbeiten mit falschen Gutachten, tuen alles um die Sache ins unendliche zu ziehen. Die Dreckschweine haben unsummen an Beiträgen von mir bekommen und nun meinen die das ich mir mit meinen 300 Stunden die ich im Monat gearbeitet und mir die Gesundheit ruiniert habe ganz allein mein problem ist. Ich fass es NIcht !!!!!!!!!!!!!

Naja was solls......auch wenn mir nun die zeit wechrennt und mir eine umschulung dann wohl nix mehr bringen wird .....geh ich nochmal in den widerspruch gegen diesen Bescheid. Also nochmal Widerspruch...Klage.......und in 3 Jahren vorm Sozialgericht

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 10:51
von Blacky
Ja, das ist echt zum kotzen.

Mir geht es auch so.

Eine Umschulung wurde mir ja mit 47 Jahren schon nicht mehr gewährt.
Zu alt und zu krank.

Aber nix mit Rente, kann ja noch mehr als 6 Std. malochen als Kinokartenabreisser im Liegen für 2€ die Stunde.

Selbst mein damaliger AG, immerhin die DB AG, hat diese Zuschüsse nicht interessiert.
Andere findet man eh nicht wenn man krank ist.

Also völlig überflüssiger Mumpitz.

Ich drücke die Daumen das noch was passiert bei dir.

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 12:02
von Gipsnacken
Danke fürs Daumen Drücken! Ich geh nun allerdings zu Plan B über, ich werde wieder eine Stelle in meinen Beruf annehmen. Mal sehen wie weit ich komme und dann werd ich mich wieder Krank schreiben lassen und nach 18 Monaten Krankengeld hab ich wieder einen ALG anspruch. Die ganze sache hat zwar schon was von comic aber von irgendwas muß der Mensch ja leben.

Mfg Gips Nacken

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 13:14
von Alice
Hi Gipsnacken,

wie kannst du unter diesen Bedingungen ins alte Arbeitsleben zurückkehren?

Vlg Alice

Re: Post vom Sozialgericht

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 14:09
von Gipsnacken
Ich brauch das ja nur 1 oder 2 Wochen Durchalten. Dank der fast 3 Jahre rumgespiele der DrV bin ich nun vor 4 Wochen ganz aus den Sozialsytem rausgefallen...und ich versuch nun wieder rein zu kommen und das ganze spiel geht wieder von vorne los. Das kostet den Staat zwar unsummen aber das ist mir mitlerweile absulut egal. :teufel: