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Zeitweilige Abmeldung ALG1

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 18:17
von udmu
Guten Abend zusammen,

mal eine Frage.

Wenn ich für 4 Monate eine Vorbereitungsmaßnahme machen, ich mich dafür beim Arbeitsamt abmelden würde,

kann ich dann mein ALG1 danach bis zum Ende weiterbeantragen?

Hintergrund, werde Ende Mai 2014 60 Jahre habe GdB 50 könnte dann Juni in Rente ALG1 ist aber nur bis Oktober 2013.

Hätte dann 4 Monate Zeit gewonnen.

Re: Zeitweilige Abmeldung ALG1

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 18:55
von Doppeloma
Hallo udmu, :smile:
Wenn ich für 4 Monate eine Vorbereitungsmaßnahme machen, ich mich dafür beim Arbeitsamt abmelden würde,
Was meinst du denn damit, Vorbereitung wofür soll denn das sein und von wem bekommst du Geld in dieser Zeit ... :confused: :Gruebeln:
kann ich dann mein ALG1 danach bis zum Ende weiterbeantragen?
Je nachdem was das für eine konkrete Maßnahme sein wird (bei wem und wer bezahlt in der Zeit deinen Lebensunterhalt/Versicherungen ???) käme vielleicht sowieso eine (vorübergehende) Abmeldung (Aufhebung Leistungsbescheid ALGI) in Betracht ...wäre ganz gut wenn du etwas genauer schreibst worum es da gehen soll ...
Hintergrund, werde Ende Mai 2014 60 Jahre habe GdB 50 könnte dann Juni in Rente ALG1 ist aber nur bis Oktober 2013.
Bist du sicher, dass du bereits im Juni 2014 in die Rente für Schwerbehinderte kannst (gibt es irgendwelche Vertrauensschutzregeln für dich ???), ich selber bin schon 60 (seit November 2012) und könnte frühestens mit 60,5 (also rechnerisch Juni 2013) da rein (habe aber "nur" GdB 40 bisher) ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Hätte dann 4 Monate Zeit gewonnen.
und was ist dann bis zum möglichen Eintritt in die Rente für Schwerbehinderte, ich habe die "Verschiebungen" (des Rentenbeginns nach Jahrgängen) gerade nicht konkret im Kopf, aber es dürften auch bei dir noch mindestens 6 - 7 Monate draufkommen auf den 60. Geburtstag, ehe das wirklich geht ... mein Dopa ist Jahrgang 55 und könnte erst mit 60 Jahren und 9 Monaten in die Rente für Schwerbehinderte ... :lesen: :Gruebeln:

Wirklich ab 60 geht nur noch in Ausnahmefällen, ich kann nicht beurteilen, ob du zu diesen Ausnahmen gehören würdest.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Zeitweilige Abmeldung ALG1

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 19:50
von udmu
@ Doppeloma, danke für Deine Antwort

Das soll ein Lehrgang für Sicherheitsdienstleistungen sein.

Die Sache wird von der BG bezahlt -Überbrückungsgeld-

Laut Rentenbeginnrechner 06.2014

Gruß udmu