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AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 15:23
von Kicki
Hallo!

Meine Anwältin (Familienrecht) braucht wegen der Unterhaltsgeschichte meine AU-Meldungen.

Damit ich ihr nicht 10kg Papier schicken muß, hab ich die KK gebeten, mir die Zeiten zu bestätigen.

Was ich bekommen habe ist ein Ausdruck der gespeicherten Daten. Zwei Dinge sind mir jetzt beim Überprüfen der Daten aufgefallen:

1) Es fehlt eine Folge-AU vom 12.4.-15.4.11 (also noch vor meiner Dauer-AU) - soll ich da nachträglich meine AU Kopie nochmal hinschicken?

2) seit meiner Aussteuerung am 7.11.12 bin ich offensichtlich nicht mehr AU geführt, obwohl ich meine AU's alle eingeschickt habe. Muß ich da nachhaken? In welcher Form?

Leider endet der Ausdruck 2012, die SB hat wohl noch nicht realisiert, dass wir schon mehrere Wochen in 2013 sind (oder aber es gibt einfach in 2013 nichts zum Ausdrucken, weil ich ja nicht weiter AU geführt werde???)

Hab bisher leider auch noch keine Daten, die weiter als 2010 zuückreichen bekommen, daher habe ich heute auch deswegen einen Brief fertig gemacht.

lg

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 15:42
von Vrori
Hallo,

die fehlende AU aus 2011 würde ich mir vom Arzt noch einmal kopieren lassen und bei der KK einreichen...

aber Achtung..wenn sich dadurch die Aussteuerung verschieben sollte...dann natürlich nicht..!!

desweiteren ist es tatsächlich so, dass die KK die AU's nach Aussteuerung nciht mehr erfassen...d.h. für dich auch, dass du lediglich die Au's, die du noch zu Hause in Kopie hast, der Anwältin vorlegen kannst...

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 15:49
von Kicki
dann kann ich mir das Porto ja eigentlich auch sparen...

Die fehlende AU (H93.1) hab ich vom HNO wegen Tinnitus. darauf folgte dann nochmal ne AU vom 2.-13.5.11 (I65.1Z, H83.0+RV)

hat also wohl mit der zur Aussteuerung führenden Diagnose nicht direkt etwas zu tun. Zeigt vielleicht nur, dass ich somatisch reagiere. aber dafür interessiert sich die kk ja nicht...

Danke Vrori!

lg

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 16:10
von Kicki
erfassen die generell keine AU mehr? also jetzt meinen Gelenkbruch auch nicht? Der hat doch mit der Aussteuertung nichts zu tun, und ich bim vom Krankenhaus bis 15.2. AU geschrieben worden.

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 16:17
von Engelchen22
Hallo,

die Frage mit der AU-Bescheinigung stellt sich mir auch. :Gruebeln:
Seitdem ich vom KG-Ausgesteuert wurde - also nach dem Auszahlschein, den ich stets meinem AG geschickt hatte,
schreibt mich mein HA nicht mehr AU - das sei nicht mehr nötig.... :lesen:

Verlangt das Sozialgericht meine AU-Bescheinigungen - wegen EMR ???
Aber wenn man bei der KK- nicht mehr als AU geführt wird - dann ist eine AU auch nicht mehr nötig. :confused:

Ich habe lediglich Atteste meiner behandelnden Fachärzte über meine Arbeitsunfähigkeit. Da sind immer zwischen 5 - 10 € zu zahlen....

@ Kicki - Deine AU-Zeiten bei Deiner KK sollten schon richtig in deren Statistik sein !

Lg Engelchen 22

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 16:33
von Kicki
das find ich aber schon dreist, dass die sich weigern, ne AU auszustellen und statt dessen lieber ein für Dich kostenpflichtiges Attest schreiben! Hört sich nach Abzocke an!

Wobei ich meinen Docs auch nicht mehr jedesmal auf die Nase binde, dass ich ja nun ausgesteuert bin, ich bitte einfach um ne neue AU und bekomme die dann auch jedesmal...

lg

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 16:59
von Manfred1951
Hallo und Guten Tag zusammen,

ja das ist ja so ein ganz heikles Thema was wohl so recht KEINER verstehen kann / muß. :Wut: :confused:

Alles sehr merkwürdig, man ist immer noch krank - also AU - wird von der KK ausgesteuert, meldet sich wegen der Nahtlosigkeit bei der AfA um Arbeitslosengeld zu beantragen. Man darf sich aber auf keinen Fall mehr krank schreiben lassen, weil sonst die ALG-Zahlung eingestellt wird. Die KK zahlt dann aber auch kein KG mehr. Also ....... :confused:

Richtig undurchsichtig wird es dann - wie im Fall meiner Frau - wenn man noch einen Arbeitsplatz hat und das Arbeitsverhältnis wegen der besagten Umstände ruht. :confused: :confused: :confused:

Also, wir machen es ganz einfach so:
- Auszahlschein einfach "zweckendfremden", d.h. die weitere AU vom Doc bescheinigen lassen
- Kopie mit Diagnose(n) an die KK (bis jetzt ohne MECKERN der KK)
- Kopie ohne Diagnosen an den ÖFFENTLICHEN Arbeitgeber

Kosten für diese Art der "Bescheinigung" im etwa 4 Wochen-Rythmus = KEINE !!! :ic_up:

Wenn das ganze System mit der AU nach der Aussteuerung wirklich jemand verstanden hat, kann er es ja mal sagen und erklären.

Die SB'in bei der AfA z.B. konnte es uns auch nicht "schlüssig" erklären.

Also, ich würde sagen: Auf jeden Fall AU bescheinigen lassen, der AfA bei ALG I nichts geben und ab damit in den Safe - man weiß ja nie .....

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 17:33
von reallyangry
Hallo,
ich mache das so wie Manfred.
Da ich gegen die Aussteuerung gegen die KK klage, schicke ich denen doch gerne meine weiteren Auszahlungsscheine. Ich hab' mir damals einen blanko kopiert.
Meine Hausärztin bescheinigt mir ohne Probleme weitere AU. Mein AG verlangt weiterhin eine Bescheinigung. Die bekommt er.
Die Afa erhält nix.

Und bei denen, deren Arbeitsverhältnis ruht (ungekündigt) kommt glaube ich eh keine "Stellenangebot", denn wenn ich woanders arbeiten könnte, dann könnte ich doch auch ein paar Stunden bei meinem regulären AG werkeln, oder. (Korrigiert mich, wenn ihr was anderes erlebt habt.)

Ich versuchs noch einmal:

Wen jemand z.B. wegen Depri ausgesteuert worden ist und anschließend von der Afa ALG I (nicht H4, da gelten andere Regeln) erhält, dann interessiert es die Afa nicht, dass man weiterhin wegen Depression krank ist. Man hat sich "fiktiv" mit einem Restleistungsvermögen zur Verfügung gestellt.
Daher kann man theoretisch trotz Depri zum Arbeiten aufgefordert werden.
Da z.Zt. die Grippewelle rollt, fange ich mir jetzt aber eine böse Influenza ein. Ich gehe zum Arzt und werde für eine Woche krankgeschrieben. Dies könnte man jetzt an die Afa schicken (neue Krankheit) und signalisiert denen so zu sagen, "ihr könnt mich mal" - mein Restleistungsvermögen steht euch wegen dieser Erkrankung nicht zur Verfügung.
Capiche?
Liebe Grüße
ReallyAngry

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 18:02
von Vrori
so ist es Really...

genau sooo, mache ich es auch..für meine eigenen Unterlagen einen alten Auszahlungsschein kopiert..den lasse ich mir einmal im Quartal vom Arzt bestätigen..AU b.a.w..
meine KK bekommt keinerlei Unterlagen..brauchen die auch nicht, da ich ja Rentenantragsteller bin..und die haben eh keinen Anspruch auf KG...
wenn eine andere Erkrankung mich au machen würde, würde ich die Bescheinigung darüber allerdings an die Afa senden (wenn sie mir denn endlich die Leistung, die mir zusteht, zahlen würden)...

ansonsten...wir brauchten nie die AU-Bescheinigungen für Fälle nach der Aussteuerung...

bei einigen KK, die dies verlangen, vermute ich einfach mal, dass sie kein Risikio eingehen wollen, erneut KG zahlen zu müssen..

wenn jemand nach Aussteuerung ALG I bezieht und dann eine andere Erkrankung bekommt, vielleicht länger als 6 Wochen, dann müßte die KK ja Krankengeld zahlen....
bei hinzugetretenen Erkrankungen allerdings nicht...
wenn jemand sich also weiterhin au schreiben läßt und die Kk darüber informiert...dann gilt im neuen Krankheitsfall: es handelt sich um eine hinzugetretene Erkrankung (zu einer bestehenden AU) und somit entsteht kein neuer KG-Anspruch...

von daher würde ich mir das immer genau überlegen, ob ich meine KK über meine dauerhafte AU informiere...

Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Verfasst: So 10. Feb 2013, 19:47
von maday
Vrori hat geschrieben:wenn jemand nach Aussteuerung ALG I bezieht und dann eine andere Erkrankung bekommt, vielleicht länger als 6 Wochen, dann müßte die KK ja Krankengeld zahlen....
bei hinzugetretenen Erkrankungen allerdings nicht...
wenn jemand sich also weiterhin au schreiben läßt und die Kk darüber informiert...dann gilt im neuen Krankheitsfall: es handelt sich um eine hinzugetretene Erkrankung (zu einer bestehenden AU) und somit entsteht kein neuer KG-Anspruch...von daher würde ich mir das immer genau überlegen, ob ich meine KK über meine dauerhafte AU informiere...
Sehr guter Aspekt, den man wirklich ganz genau bedenken sollte. :jaa: :jaa: :jaa: