Hallo zusammen!
Ich muß meiner Anwältin (Familienrecht) erklären, warum ich ALG bekomme, und gleichzeitig AU bin. Sie sieht massive Probleme unterhaltsrechtlich, da ich bei Arbeitslosigkeit eine gesteigerte Verpflichtung habe, diese aktiv durch Bewerbungstätigkeit zu beenden.
Sie meint, wenn der ÄD mich als arbeitsfähig einstuft, nützt die AU vom Facharzt nichts.
Ich muß ihr jetzt wegen der Unterhaltsforderung meines Ex alle möglichen Unterlagen schicken, unter anderem bittet sie mich um eine Erklärung der Nahtlosigkeit.
Weiß da jemand einen guten Link/Text, den ich ihr ausdrucken und mitschicken kann? Oder hat wer soeine Erklärung irgendwo geschrieben, abgespeichert und würde mir das bitte zur Verfügung stellen? (die suchfunktion kenne ich auch, aber bis ich mich da durchgewühlt und das Richtige gefunden habe... Es wäre jedenfalls toll, wenn ich mir die Arbeit ersparen könnte!
Liebe Doppeloma z.B., hast Du da was, was Du mir aus dem Ärmel schütteln/zaubern könntest? Will Dir dabei aber keine extra Arbeit machen, also bitte nicht extra was für mich schreiben, ich würde mir dann versuchen, die Erklärung selber zusammen zu suchen.
Ganz lieben Dank im Voraus!
Lg
Kicki
Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
Hallo Kicki
Gib Ihr doch die Unterlagen (Bewilligungsbescheide usw.) von der AFA und fertig.
Was willst das selber herumstricken.
Gruß Karl
Gib Ihr doch die Unterlagen (Bewilligungsbescheide usw.) von der AFA und fertig.
Was willst das selber herumstricken.
Gruß Karl
- Kicki
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
Die bekommt sie auch. Sie bat mich um eine erklärung. Sie hat genug damit zu tun, meine unterlagen zu verstehen, ist alles ziemlich umfangreich, daher möchte ich ihrer Bitte gerne nachkommen und sie mit Infos versorgen. Sie soll sich mit meinem Fall beschäftigen und nicht noch den Zirkus von afa/KK/DRV aufdröseln müssen.
Lg
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
moin kicki
vll. können dir diese Link´s, mit den dortige Erklärung bei deiner Erklärung helfen
http://www.ra-buechner.de/meldungen/M12 ... t-hat-.php
info dazu:
hier ist noch die rede von § 125, ist aber jetzt § 145 SGB III
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=216520
du bist krank (= AU vom Doc) und es wird sich, in absehbarer zeit, nichts daran ändern.
Nach KG folgt ALG I § 145 Abs. 1 SGB III danach EM Rente, bzw. ALG 2/Grundsicherung/Sozialleistungen
hannie
vll. können dir diese Link´s, mit den dortige Erklärung bei deiner Erklärung helfen
http://www.ra-buechner.de/meldungen/M12 ... t-hat-.php
info dazu:
hier ist noch die rede von § 125, ist aber jetzt § 145 SGB III
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lv3=216520
du bist krank (= AU vom Doc) und es wird sich, in absehbarer zeit, nichts daran ändern.
Nach KG folgt ALG I § 145 Abs. 1 SGB III danach EM Rente, bzw. ALG 2/Grundsicherung/Sozialleistungen
hannie
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
hallo,
du mußt dich nach Aussteuerung im Rahmen deines Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen....das Restleistungsvermögen stellt dann der Gutachter der Afa fest.
Du darfst nicht au sein...du darfst keine weiteren AU-Meldungen mehr bei der Afa abgeben...alles was die ausgesteuerte Erkrankung betrifft....keine AU mehr abgeben..
ansonsten ist hier die Dienstanweisung der Afa zum § 145 SGB III
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
sehr umfangreich....aber sehr lehrreich....
du mußt dich nach Aussteuerung im Rahmen deines Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen....das Restleistungsvermögen stellt dann der Gutachter der Afa fest.
Du darfst nicht au sein...du darfst keine weiteren AU-Meldungen mehr bei der Afa abgeben...alles was die ausgesteuerte Erkrankung betrifft....keine AU mehr abgeben..
ansonsten ist hier die Dienstanweisung der Afa zum § 145 SGB III
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
sehr umfangreich....aber sehr lehrreich....
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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- Kicki
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
Danke schonmal!
Ich guck das morgen mal durch, heute kann ich nicht mehr. War dn ganzen Nachmittag in Sachen Finger unterwegs...
Lg
Ich guck das morgen mal durch, heute kann ich nicht mehr. War dn ganzen Nachmittag in Sachen Finger unterwegs...
Lg
- Doppeloma
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
Hallo Kicki,
kann mich da den Infos von @Vrori nur voll anschließen, der Link ist SEHR gut, deine Anwältin sollte sich das durchlesen und den § 145 SGB III sowieso, da steht das ja auch drin mit der eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Das ist ja nicht so viel, vielleicht druckst du ihr das einfach aus.
Hast du noch eine Kopie von dem Bescheid deiner KK über deine Aussteuerung /Ende der Krankengeldzahlung, da steht ja meist auch was drauf, dass man wegen Anspruch auf ALGI (Nahtlosigkeit /SGB 125 /§145) zur Afa gehen soll.
Das Urteil zum § 125 erklärt das in dieser Zusammenfassung eigentlich sehr gut, der rechtliche Hintergrund dazu wurde ja nicht geändert, sondern das bekam (ab 01.04.2012) nur einen andere Nummer und wurde textlich ein wenig "umformuliert". mit solchen rechtlichen "Spitzfindigkeiten" sollte sich deine Anwältin eigentlich auskennen.
Vielleicht findest du hier noch was ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Ansonsten stellt sich mir auch die Frage, wieso du überhaupt Unterhalt zahlen sollst /mußt, wie wurde denn das Sorgerecht /Aufenthalt der Kinder im Scheidungs-Verfahren jetzt geregelt, ich denke deine Tochter lebt bei dir, da hättest du doch (für sie) auch einen Unterhalts-Anspruch gegen den Vater ...
Üblicherweise "hebt sich das doch auf", bzw nur der sowieso MEHR Geld hat, muß da dem anderen noch was drauflegen, du mußt doch deine Tochter auch "unterhalten" ...
Von den aktuellen Regelungen im Familienrecht dazu, habe ich allerdings nicht viel Ahnung, jedenfalls sollte deiner Anwältin klar gemacht werden, dass nicht die AfA (auch nicht deren med. Dienst) zu entscheiden hat ob du "gesund bist", sondern NUR deine behandelnden Ärzte, du stehst aktuell "nur Fiktiv" der Vermittlung zur Verfügung, weil es nun mal rechtlich die Bedingung für den Bezug von ALGI ist, auch nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Weil die KK nun kein Krankengeld mehr zahlen muss, ist man ja nicht plötzlich gesund geworden, darum weiterhin die Bescheinigung zu deiner AU vom Arzt.
Ich hoffe du kannst mit diesen Hinweisen was anfangen, viel Erfolg
Liebe Grüße von der Doppeloma
kann mich da den Infos von @Vrori nur voll anschließen, der Link ist SEHR gut, deine Anwältin sollte sich das durchlesen und den § 145 SGB III sowieso, da steht das ja auch drin mit der eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Das ist ja nicht so viel, vielleicht druckst du ihr das einfach aus.
Hast du noch eine Kopie von dem Bescheid deiner KK über deine Aussteuerung /Ende der Krankengeldzahlung, da steht ja meist auch was drauf, dass man wegen Anspruch auf ALGI (Nahtlosigkeit /SGB 125 /§145) zur Afa gehen soll.
Das Urteil zum § 125 erklärt das in dieser Zusammenfassung eigentlich sehr gut, der rechtliche Hintergrund dazu wurde ja nicht geändert, sondern das bekam (ab 01.04.2012) nur einen andere Nummer und wurde textlich ein wenig "umformuliert". mit solchen rechtlichen "Spitzfindigkeiten" sollte sich deine Anwältin eigentlich auskennen.
Vielleicht findest du hier noch was ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Ansonsten stellt sich mir auch die Frage, wieso du überhaupt Unterhalt zahlen sollst /mußt, wie wurde denn das Sorgerecht /Aufenthalt der Kinder im Scheidungs-Verfahren jetzt geregelt, ich denke deine Tochter lebt bei dir, da hättest du doch (für sie) auch einen Unterhalts-Anspruch gegen den Vater ...
Üblicherweise "hebt sich das doch auf", bzw nur der sowieso MEHR Geld hat, muß da dem anderen noch was drauflegen, du mußt doch deine Tochter auch "unterhalten" ...
Von den aktuellen Regelungen im Familienrecht dazu, habe ich allerdings nicht viel Ahnung, jedenfalls sollte deiner Anwältin klar gemacht werden, dass nicht die AfA (auch nicht deren med. Dienst) zu entscheiden hat ob du "gesund bist", sondern NUR deine behandelnden Ärzte, du stehst aktuell "nur Fiktiv" der Vermittlung zur Verfügung, weil es nun mal rechtlich die Bedingung für den Bezug von ALGI ist, auch nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Weil die KK nun kein Krankengeld mehr zahlen muss, ist man ja nicht plötzlich gesund geworden, darum weiterhin die Bescheinigung zu deiner AU vom Arzt.
Ich hoffe du kannst mit diesen Hinweisen was anfangen, viel Erfolg
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Kicki
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Re: Suche Erklärung Nahtlosigkeit nach Aussteuerung
ja, üblicherweise läßt sich das miteinander "verrechnen" - ist ja oft so, dass die Höhe des Unterhalts für beide Kinder verschieden ist.Doppeloma hat geschrieben: Ansonsten stellt sich mir auch die Frage, wieso du überhaupt Unterhalt zahlen sollst /mußt, wie wurde denn das Sorgerecht /Aufenthalt der Kinder im Scheidungs-Verfahren jetzt geregelt, ich denke deine Tochter lebt bei dir, da hättest du doch (für sie) auch einen Unterhalts-Anspruch gegen den Vater ...
Üblicherweise "hebt sich das doch auf", bzw nur der sowieso MEHR Geld hat, muß da dem anderen noch was drauflegen, du mußt doch deine Tochter auch "unterhalten" ...
In meinem Fall ist es so, dass ich nicht leistungsfähig bin, daher muß der Vater Unterhalt für seine Tochter zahlen und ich nicht. Bis der Sohn zwölf Jahre alt ist, kann er Unterhaltsvorschuß (das ist allerdings deutlich weniger als der Mindestunterhalt) vom Jugendamt beziehen, was er ja auch macht.
Jetzt pocht allerdings das Jugendamt darauf, meine Leistungsfähigkeit fest zu stellen, daher brauchen die den gleichen finanziellen striptease wie das Jobcenter von mir. dazu kommt, dass ich z.B. nicht einfach nur arbeitlos sein darf. Ich unterliege einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit", das heißt im Falle der Arbeitslosigkeit muß ich Aufwendungen unternehmen einen Job zu finden, die einer Vollzeitstelle entsprechen bzw die tägliche Zeit, in der keine Kinderbetreuung nötig ist zum bewerben nutzen. Da kämen leicht 20-30 Bewerbungen monatlich - wenn nicht sogar wöchentlich auf mich zu. Würde ich das nicht machen, würde mir zu Berechnung des von mir geschuldeten Unterhaltes eine Vollzeitstelle mit entsprechendem Lohn angenommen, der dann die Grundlage des Unterhaltes bilden würde. WIE und von welchem Geld ich das dann letztlich zahlen sollte, interessiert dann keinen Menschen mehr.
Und er rechnet sich arm, hat aus seiner ca 3000,- brutto vollzeitstelle eine Teilzeitstelle gemacht, arbeitet nebenbei noch schwarz, macht horrende fahrtkosten geltend (450,-) damit für die Kinder bzw jetzt nur die Tochter gerade mal der Mindestunterhalt rauskommt. es ist zum er lügt und betrügt und kommt damit auch noch überall durch.
Die sorgerechtsfrage blieb beim Scheidungstermin außen vor, wir waren uns darüber und über den Aufenthalt der Kids ja vorher bereits "einig"
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