Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 09:29
Hallo Leute,
ich hab da grad ein paar brennende Fragen, vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns Tips geben.
Problem:
Mein Sohn 23 Jahre alt hatte 2011 eine Bäckerlehre beendet, wurde auch übernommen und hat dann leider eine Mehlstauballergie bekommen.
Es lief von Anfang an alles über die Berufsgenossenschaft.
Von Seiten seines Arbeitgebers, wurde keinerlei Rücksicht genommen. Nach einem Streit mit seinem Chef, hat er dann Ende August gekündigt. Leider ohne vorher vom Arzt ein Attest zu holen, oder das Arbeitsamt zu informieren, war ja klar, dass er dann eine Sperre bekommen hat.
Gutachtertermin war erst im Dezember. Lt. Gutachter war es gut zu kündigen, weil er so schlimmeres verhindert hat.
Beim AA musste er eine EV unterschreiben, worauf er jede Arbeit annehmen sollte. Hat auch Stellenangebote zugeschickt bekommen, aber alle als Bäcker, was ja totaler Blödsinn ist.
Arbeitslosengeld hat er jetzt im Januar bekommen, aber nur die Hälfte, obwohl im Bescheid der volle Betrag steht und Anspruch vom 05.12-31.12., lt. seiner SB würde sie die Hälfte zurückhalten müssen (verstehe ich gar nicht).
Nun kam der Bescheid von der BG, mit Anerkennung seiner BU rückwirkend ab dem Tag seiner Kündigung. Mit der Zusage von Rehabilitation von bis zu 5 Jahren und Anspruch auf Übergangsgeld.
Es steht auch darin, dass er keine Arbeit aufnehmen darf, wodurch sich die Krankheit verschlimmern könnte.
Dort hat er erst im März einen Termin zur Berufsberatung muss aber nächste Woche zum AA und hat jetzt voll Schiss, weil er sich noch nirgends beworben hat.
Ich hab ihm dann gesagt, dass er jetzt solange er das Gutachten noch nicht hat ja gar keine Arbeit aufnehmen darf. Wir wissen ja gar nicht welche Einschränkungen er beachten muss. Es sind so viele Allergien und verschlimmern darf er es doch auch nicht, sonst gibt es da nachher mit der BG noch Schwierigkeiten.
Vernünftiger wäre jetzt die Zeit bis zu seiner Ausbildung im Herbst richtig zu nutzen. Z.B eine Therapie für seine Legasthenie zu machen, weil er dadurch mit seiner Ausbildung keine Mittlere Reife bekommen hat.
Seine Berufschullehrerin wollte die Legasthenie nicht berücksichtigen, denn wenn er das wirklich hätte, könnte er keine Ausbildung machen und hat ihn in Deutsch und Englisch immer sehr schlecht benotet.
Atteste von Psychologe und Amtsarzt sind vorhanden, er musste durch meine Erkrankung (konnte die Thera nicht mehr bezahlen) eine Therapie abbrechen.
Meine Frage jetzt:
- "Bekommt er jetzt auch Rückwirkend seinen Unterhalt von der BG, oder erst ab Beginn der neuen Ausbildung?"
- "Wie kommt er jetzt an die Therapie?"
Er war so froh, die schlimme Schulzeit überstanden zu haben und dass da jetzt die absolute Panik herrscht, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein ist schon verständlich.
Ich habe mich angeboten mit zu den Terminen beim AA und der BG zu gehen, aber das will er nicht, ist ja erwachsen.
Hoffe mal auf Tips von euch, vielleicht hat das jemand schon durch.
Danke schonmal und lieben Gruß
Frau hasenstall
ich hab da grad ein paar brennende Fragen, vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns Tips geben.
Problem:
Mein Sohn 23 Jahre alt hatte 2011 eine Bäckerlehre beendet, wurde auch übernommen und hat dann leider eine Mehlstauballergie bekommen.
Es lief von Anfang an alles über die Berufsgenossenschaft.
Von Seiten seines Arbeitgebers, wurde keinerlei Rücksicht genommen. Nach einem Streit mit seinem Chef, hat er dann Ende August gekündigt. Leider ohne vorher vom Arzt ein Attest zu holen, oder das Arbeitsamt zu informieren, war ja klar, dass er dann eine Sperre bekommen hat.
Gutachtertermin war erst im Dezember. Lt. Gutachter war es gut zu kündigen, weil er so schlimmeres verhindert hat.
Beim AA musste er eine EV unterschreiben, worauf er jede Arbeit annehmen sollte. Hat auch Stellenangebote zugeschickt bekommen, aber alle als Bäcker, was ja totaler Blödsinn ist.
Arbeitslosengeld hat er jetzt im Januar bekommen, aber nur die Hälfte, obwohl im Bescheid der volle Betrag steht und Anspruch vom 05.12-31.12., lt. seiner SB würde sie die Hälfte zurückhalten müssen (verstehe ich gar nicht).
Nun kam der Bescheid von der BG, mit Anerkennung seiner BU rückwirkend ab dem Tag seiner Kündigung. Mit der Zusage von Rehabilitation von bis zu 5 Jahren und Anspruch auf Übergangsgeld.
Es steht auch darin, dass er keine Arbeit aufnehmen darf, wodurch sich die Krankheit verschlimmern könnte.
Dort hat er erst im März einen Termin zur Berufsberatung muss aber nächste Woche zum AA und hat jetzt voll Schiss, weil er sich noch nirgends beworben hat.
Ich hab ihm dann gesagt, dass er jetzt solange er das Gutachten noch nicht hat ja gar keine Arbeit aufnehmen darf. Wir wissen ja gar nicht welche Einschränkungen er beachten muss. Es sind so viele Allergien und verschlimmern darf er es doch auch nicht, sonst gibt es da nachher mit der BG noch Schwierigkeiten.
Vernünftiger wäre jetzt die Zeit bis zu seiner Ausbildung im Herbst richtig zu nutzen. Z.B eine Therapie für seine Legasthenie zu machen, weil er dadurch mit seiner Ausbildung keine Mittlere Reife bekommen hat.
Seine Berufschullehrerin wollte die Legasthenie nicht berücksichtigen, denn wenn er das wirklich hätte, könnte er keine Ausbildung machen und hat ihn in Deutsch und Englisch immer sehr schlecht benotet.
Atteste von Psychologe und Amtsarzt sind vorhanden, er musste durch meine Erkrankung (konnte die Thera nicht mehr bezahlen) eine Therapie abbrechen.
Meine Frage jetzt:
- "Bekommt er jetzt auch Rückwirkend seinen Unterhalt von der BG, oder erst ab Beginn der neuen Ausbildung?"
- "Wie kommt er jetzt an die Therapie?"
Er war so froh, die schlimme Schulzeit überstanden zu haben und dass da jetzt die absolute Panik herrscht, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein ist schon verständlich.
Ich habe mich angeboten mit zu den Terminen beim AA und der BG zu gehen, aber das will er nicht, ist ja erwachsen.
Hoffe mal auf Tips von euch, vielleicht hat das jemand schon durch.
Danke schonmal und lieben Gruß
Frau hasenstall