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Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: So 20. Jan 2013, 22:38
von NeueWege
Hallo K-o-R-Leser

Ich habe mich heute Abend in der "Vorstellungsrunde" schon mal gemeldet und geschrieben, dass ich erst mal recherchieren wolle. Na super - habe ich auch getan - meine Güte, was für ne Menge Beiträge hier. Okay. Das wird dann doch zu fummelig und bevor ich mir wieder schlaflose Nächte um die Ohren haue, stelle ich nun einfach meine Fragen und riskiere es - auf ähnliche Fragen verwiesen zu werden.

Ich (Ü40) bin nach vielen Jahren als Pflegehelferin lange aus körperlichen und psychischen Gründen krank geschrieben und stehe nun also vor der Aussteuerung. Die Möglichkeit des "ALG1 bei AU" ist mir zwischenzeitlich bekannt. Dass nur das normale ALG1-Antrags-Formular ausgehändigt wird auch. Dieses liegt mir inzwischen nach Vorsprache bei der AfA auch vor und ich habe mir vor allem über die Tips von Doppeloma im elo-forum (inkl. Querverweis nach hier - so fand ich auch das Forum hier) einverleibt.

Allerdings widerstrebt es mir immer noch, unter 2e 2x Ja anzukreuzen. Wäre es nicht möglich, wenigstens einen Hinweis in das Feld zu schreiben, dass ich noch AU geschrieben bin ? :confused:

Die FREIWILLIG-Hinweise in Sachen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung habe ich ebenfalls verstanden. Werde ich entsprechend lassen.

Werde auch noch ein Schreiben aufsetzen, in dem ich der Übermittlung von med.Daten widerspreche.

Dann habe ich Formulare ausgehändigt bekommen, in dem ich und die Ärztin bescheinigen müssen, dass die letzte Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde. Das ist nun 7 Monate her. Ich gehe mal davon aus, dass die AfA das Recht auf diese Auskunft hat, da sie mir ja wahrscheinlich sonst gleich ne Sperre aufbrummen. Richtig ? :confused: Es handelt sich um ein 3-wöchiges Arbeitsverhältnis, welches in der Langzeit-AU aufgenommen wurde, da Ärztin und ich hofften, ich wäre wieder soweit arbeiten zu können. Dem war aber nicht so.

Begleitend bin ich in ambulanter Psychotherapie, welche ganz gut verläuft.

Stationär war ich nie wirklich - ein "Vorstellungsgespräch" in einer Klinik ergab, dass aufgrund meiner Biographie und der berufstypischen Symptomatik ein Stationärer Aufenthalt völlig kontraproduktiv wäre. Statt dessen für mich die Stabilisierung nach vollzogenen Veränderungen im persönlichen Umfeld wesentlich relevanter sind - was sich nun auch bereits deutlich zeigt. - Das mag vielleicht für Leser hier komisch wirken, gerade für solche mit markigen Verläufen, die möglicherweise um jede Med.Reha kämpfen mussten und auch ganz froh darum waren. - Heisst im Umkehrschluss nicht, dass ich ein harmloser Fall bin - es ist bei mir nur anders (was natürlich in der Gewichtung gegenüber der DRV auch ein Nachteil sein kann).


Nun habe ich von der AfA-Leistungsabteilung einen Anruf bekommen (ja, habe eben gelesen, dass die Angabe von Telefonnummern freiwillig ist :Wut: ), dass ich schnellstmöglich (und immer wieder Drängen auf sofort und ganz-schnell) den Gesundheitsfragebogen inkl. Schweigepflichtsentbindungen einreichen soll, damit mein Fall umgehend bearbeitet werden kann. Als ich auf die Freiwilligkeit dieses Tun aufmerksam machte, meinte die Dame, das wäre aber relevant, um darüber zu entscheiden, ob ich wirklich AU bin oder doch vermittelbar. - Ja, das kennt Ihr alle ja schon - Sowas stresst ungemein in der Anfangsphase, wenn man mit all dem noch nicht sicher und sattelfest ist. - Es stresst mich immer noch. Bin aber inzwischen auf Krawall eingestellt - mir fehlt jetzt nur noch die passende Munition - daher bin ich auch diesem Forum beigetreten, in der Hoffnung, welche zu finden. :Hund: für mehr Biss !

Gibt es eine Frist, bis wann der ALG1-Antrag eingereicht werden muss? :confused: Ich habe ein Beiblatt ausgehändigt bekommen, da ist eine Frist eingetragen, die deutlich nach dem Aussteuerungstermin liegt, bis zu dem ich einen Termin ausmachen soll, wenn ich alle Unterlagen zusammen hätte. - Das widerspricht natürlich schon mal per se, dem telefonischen Benehmen dieser Person - also konträre Aussagen innerhalb der AfA :Ohnmacht: - geht ja schon gut los. :Gruebeln:

Die Dame sagte noch, dass "Sofort" auch daher von Nöten sei, da ALG1-bei-AU (oder eben ALG1 bei Leistungsfähigkeit) erst bezahlt wird, wenn die AfA aufgrund des ÄD-Gutachtens über mich entschieden hat. Ist das wahr ? Und wovon lebe ich bis dahin ? (Aussteuerung anfangs Februar) :confused:

Leider hat mich sowohl die Krankenkasse als auch meine Ärtin recht spät auf die weiteren Schritte angesprochen, da wir immer noch an meiner "Rück-Eingliederung" ins Berufsleben gearbeitet haben. So ist also bis heute kein Antrag bei der DRV gestellt. Das ist ärgerlich, aber ist jetzt so.

Eine Berentung ist nicht mein/unser 1.Ziel. Muss man für ALG1-bei-AU einen Rentenantrag stellen ? Oder besteht auch die Möglichkeit einen LTA-Antrag zu stellen (Ziel: Umschulung) ? :confused:

Ich habe § 145 zumindest so verstanden, dass beides möglich ist.

Leider kann mir da weder Ärztin noch Psychologin noch ein Mensch von den Gemeinsamen Servicestellen für Reha helfen, was ziemlich ärmlich ist, aber nun mal auch ist wie es ist. Wäre also auch diesbezüglich froh für fundierte Schützenhilfe. :Miko:

Wenn der ÄD AfA Teil- oder Voll-Leistungsfähigkeit feststellt, dann bekomme ich auch entsprechend Teil- oder Voll-ALG1 ?

Wie verhalte ich mich, wenn mir also teil- oder Voll-Leistungsfähigkeit ausgesprochen wird ? Diese Aussage bezieht sich doch auf den Beruf, in dem ich krank geworden bin ? Ich bin darin überhaupt nicht mehr leistungsfähig.
Vermutlich erst mal Widerspruch einlegen ? Solange bleibt er durch den ÄD Dienst aufgedrückte Leistungsstatus erst mal bestehen.

Ich habe irgendwo gelesen, dass man im LTA-Verfahren nicht auf einen ähnlichen Beruf verwiesen werden kann (das gelte nur im Rentenrecht). Wie steht diese Situation eines eventuell auferlegten Leistungsstatus mit Verweis auf ähnliche Berufe gegenüber einem LTA-Antrag und der Aussage, dass die DRV "das letzte Wort" hat.

Ich verstehe einfach nicht (ausser dass es ein furchtbares Rechts-Kuddelmuddel zwischen AfA und DRV ist), warum die AfA das Recht hat, mit einer Vermittelbarkeit einem unter Druck zu setzen, wenn man gegenüber der DRV einen ganz anderen Willen bekundet. Ich verstehe da denn Sinn des Schutzes durch Nahtlosigkeit nicht. :confused: Aber vermutlich gehe ich das zu sehr mit gesundem Menschenverstand an, statt blanker Rechts-Differenzierung. :Heiss: Da rauchen einem ja die Hirnzellen.

Was ich auch nicht verstehe ist, wie wird eine Leistungsfähigkeit für eine Umschulung von einer Erwerbsunfähigkeit im krankmachenden Beruf differenziert :confused: Ich habe Angst daran aufgehangen zu werden, dass es ja wohl nicht sein kann, dass ich im alten Job nichts mehr kann, aber in der Lage sein soll, eine Umschulung zu machen. Ich mache mir auch Sorgen darum, dass man mich aufgrund meines ungelernten Status, eh dazu versucht zu nötigen, leistungsfähig zu sein und mich seitens LTA mit einem Eingliederungszuschuss abzufertigen. :schimpfen: - Es ist aber ganz klar ärztliches und therapeutisches Ziel, die seit Jahren völlig desolate berufliche Situation (nebst Jobinhalt tatsächlich auch dazu verdammt zu sein, aufgrund einer uralten Berufsausbildung (die ich einrahmen kann) und seitens AfA seit Jahren verweigerten beruflichen Höherqualifikation (aus der Altenpflege kommt man nur noch komplett kaputt raus, da es dort immer Jobs gibt und man nie arbeitslos werden kann) auf völlig neue Füsse zu stellen, um mich dauerhaft-nachhaltig zu stabilisieren (biographische Hintergründe, die mir im Moment zu weit führen, sie hier zu erläutern). Und es ist ganz klar nicht die therapeutische Rede von anderen Hilfs-Jobs.

Wie kann mich die Ärztin weiter krank schreiben, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte ? Es gibt ja kein Krankengeld mehr (gelbe Zettel sollen ja offenbar nicht eingereicht werden, da sonst die AfA ne andere schiefe Nummer versucht - ach, Leute, ist das nervig).

Muss man sich dann ernsthaft pseudo-bewerben ? Das ist doch echt Energieverschwendung und geht ja schon wieder an die Substanz. :glotzen:

Es gibt in meinem angestrebten beruflichen Zielfeld auch Eignungs-Assessement. Weiss jemand, ob man darauf einen Anspruch hat ? :confused: Grundsätzlich wüsste ich nämlich nicht, warum mir eine LTA verwehrt sein sollen, denn meine Erwerbsfähigkeit ist mit Sicherheit seit Jahren wegen wiederkehrender Krankkheiten erheblich gefährdet, die dauerhafte Leistungsfähigkeit deutlich gemindert und eine Berentung könnte durch eine Umschulung erfolgreich abgewendet werden. Und einer 44-jährigen braucht sicher keiner erzählen, sie wäre zu alt für eine Umschulung. Das wird vielleicht versucht, habe aber auch ein Urteil gefunden, dass Ablehnung wegen Alter nicht statthaft ist.

Ja, und ich habe natürlich auch gelesen, dass es gängige Praxis ist (es gibt sogar eine Statistik die eine deutliche Zunahme in den letzten Jahren beweist), sogenannte Eingliederungsbescheide durch die Rentenversicherungsträger bei LTA-Anträgen zu verschicken. Schon klar. Will ich aber nicht. Das ist nichts Dauerhaftes, schon gar nicht für einen Ungelernten.

Es sollen ja Wünsche berücksichtig werden. Ich weiss von meinen Recherchen, dass noch schnell mal klar ist, LTA ja/nein. Aber der Inhalt (also das Wie) ist und bleibt oft der grosse Streitpunkt, bei dem ja auch die Sozialgerichte nur Empfehlungen abgeben dürfen, da es es sich um Ermessensspielraum handelt. Wie hat man eine Möglichkeit, auf dieses Ermessen positiv Einfluss zu nehmen ? Hat der Reha-SB seine ganzen "Abwägungen" aktenkundig zu belegen ? Kann man diesen Teil der Akte einsehen, wenn es soweit ist, um gezielt dagegen Widerspruch einzulegen ? :confused:

Inzwischen ist meine Fragenliste richtig lang geworden. Ich hoffe, es hatten einige von Euch Nerv und Zeit sich bis hierher zu lesen. Es mag sein, dass der eine und andere denkt, da seien Fragen bei, die doch etwas weit in die Zukunft greifen. Na ja. Jaein, ne. Ich finde, wenn man den Stier bei den Hörnern packen will, sollte wissen, wie diese/r aussieht, um nicht danebenzugreifen.

Es wäre also sehr hilfreich für mich, wenn sich doch der eine und andere dazu hinreissen lassen könnte, möglichst viele Fragen zu beantworten. Vielleicht habe ich am Schluss auf jede Frage Antworten und kann endlich meine Nerven beruhigen.

Das wäre meiner Gesundheit tatsächlich sehr zuträglich.

Nun gehe ich nicht davon aus, dass ich zu jetziger später Stunde noch Rückmeldungen erhalte - bin aber gespannt auf die nächsten Tage und würde mich echt über fundierte Hilfe sehr sehr freuen. Ich bin sonst grundsätzlich ein sehr Foren-scheuer Mensch. Ich halte eigentlich nicht viel von Ansammlungen von Schlauschwätzern, die sich hinter Nicknames geschützt, über und gegen Fragende stellen. :ic_down: Von dem, was ich hier bisher las, gehe ich davon aus, dass es hier anders ist. :ic_up:

Eine der wenigen rühmlichen Ausnahmem im www ! :respekt:

Allen Lesern und Beteiligenden schon mal vielen Dank :smile: Ich hoffe, durch die Nutzung von Smilies, den vielen Text etwas aufgelockert und übersichtlicher gemacht zu haben.

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Mo 21. Jan 2013, 23:18
von Blacky
Mal wieder nach vorne holen. :pfeif:

Ich kann mich leider nicht mit so langen und vielfältigen Beiträgen auseinander setzen. :nein:

Das ist eine Abendfüllende "Arbeit". :Ohnmacht:

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 03:33
von Doppeloma
Hallo NeueWege, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns an dieser Stelle :umarm:

versuche mal einen Teil deiner Fragen erst mal zu beantworten, alles werde ich sicher auch nicht in einem Zuge schaffen, du willst ja (verständlicherweise) kein BLA, BLA lesen sondern (möglichst) fundierte Informationen.
... stelle ich nun einfach meine Fragen und riskiere es - auf ähnliche Fragen verwiesen zu werden.
wird stellenweise auch ganz hilfreich für dich sein, denn es bringt auch nicht viel die selben Dinge immer wieder neu zu erklären, immerhin brauchst du dann nicht mehr zu suchen... :teufel:
Ich (Ü40) bin nach vielen Jahren als Pflegehelferin lange aus körperlichen und psychischen Gründen krank geschrieben und stehe nun also vor der Aussteuerung. Die Möglichkeit des "ALG1 bei AU" ist mir zwischenzeitlich bekannt.


Da lauert schon die erste Falle, es gibt kein ALGI "bei AU", das ist KEIN "Ersatzkrankengeld", sondern erfordert die "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt" im Rahmen des "Restleistungsvermögens", dieses Restleistungsvermögen (für die Vermittlung) wird durch den Med. Dienst der AfA festgestellt.
Allerdings widerstrebt es mir immer noch, unter 2e 2x Ja anzukreuzen. Wäre es nicht möglich, wenigstens einen Hinweis in das Feld zu schreiben, dass ich noch AU geschrieben bin ?
Das trägst du doch unter Punkt 2d bereits ein, vorne der ursprüngliche Beginn deiner aktuellen AU und im 2. Feld "weiterhin", das besagt doch bereits, dass du noch AU geschrieben bist, deutlicher /zusätzlich solltest du das besser nicht betonen, die wissen doch bei der AfA, dass du wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld dort gelandet bist.

Was bitte willst du sonst bei Punkt 2e ankreuzen ???
Bei NEIN (rechts in dem Feld), bist du "Fitt wie ein Turnschuh" und brauchst gar nichts weiter darin ankreuzen ...machst 2X NEIN (also auch bei "gesundheitliche Gründe"), fehlt dir die erforderliche Verfügbarkeit und dein Antrag auf ALGI wird abgelehnt. :Gruebeln:

Letztlich ist es deine Entscheidung wie du den Antrag ausfüllst, es ist nur ein Muster-Vorschlag, mit dem offenbar schon (mindestens) 800 Leute ihren ALGI-Antrag nach der Aussteuerung gestellt haben, Beschwerden über Probleme mit diesen (vorgeschlagenen) Angaben wurden hier zumindest noch nicht geführt. :icon_e_wink:
Die FREIWILLIG-Hinweise in Sachen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung habe ich ebenfalls verstanden. Werde ich entsprechend lassen.
Werde auch noch ein Schreiben aufsetzen, in dem ich der Übermittlung von med.Daten widerspreche.
Welche med. Daten sollen da an wen übermittelt werden, wenn du keine Schweigepflichtentbindungen unterschreibst, dann gibt es ja diese Daten gar nicht, die Übermittlung von Teil B eines AfA-GA an den Vermittler kannst du nicht verhindern und sonst bekommt da sowieso keiner was.
Mal ganz nebenbei interessiert es auch Keinen wirklich was die AfA so "begutachtet", was strebst du denn an, eine persönliche Untersuchung oder ein GA nach "Aktenlage", dafür wären dann zumindest einige aktuelle Befunde DIREKT an den Med. Dienst zu geben, denn sonst KANN da auch keiner ein GA nach Aktenlage machen. :confused: :Gruebeln:
Dann habe ich Formulare ausgehändigt bekommen, in dem ich und die Ärztin bescheinigen müssen, dass die letzte Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde. Das ist nun 7 Monate her. Ich gehe mal davon aus, dass die AfA das Recht auf diese Auskunft hat, da sie mir ja wahrscheinlich sonst gleich ne Sperre aufbrummen. Richtig ?


Darauf hat die AfA einen Rechts-Anspruch, erst nach Ablauf von 12 Monaten ist es unerheblich, wie das letzte Arbeitsverhältnis beendet wurde, die Dauer des Arbeitsvertrages spielt dabei keine Rolle.
Begleitend bin ich in ambulanter Psychotherapie, welche ganz gut verläuft.
Wird den Med. Dienst eher nebenbei interessieren, zur Therapie kann man auch außerhalb der Arbeitszeit gehen, ist jedenfalls kein Grund, dass du nicht vermittelt werden kannst.
Stationär war ich nie wirklich - ein "Vorstellungsgespräch" in einer Klinik ergab, dass aufgrund meiner Biographie und der berufstypischen Symptomatik ein Stationärer Aufenthalt völlig kontraproduktiv wäre. Statt dessen für mich die Stabilisierung nach vollzogenen Veränderungen im persönlichen Umfeld wesentlich relevanter sind - was sich nun auch bereits deutlich zeigt.
Das interessiert den Med. Dienst der AfA auch nur nebenbei, die wollen dich nicht behandeln, die wollen /sollen nur feststellen mit welchem "Restleistungsvermögen" du noch in Arbeit vermittelt werden kannst.
- Das mag vielleicht für Leser hier komisch wirken, gerade für solche mit markigen Verläufen, die möglicherweise um jede Med.Reha kämpfen mussten und auch ganz froh darum waren.


Hier kämpfen die meisten um eine EM-Rente, weil ihnen eine Reha nicht mehr helfen kann oder konnte, wenn man wegen sehr langer Krankheit irgendwann die EM-Rente beantragt, kommt man schneller zu einer Reha (von der DRV) als einem vielleicht lieb ist, die meisten wurden allerdings schon früh von der KK zu einer Reha-Maßnahme "überzeugt", auch wenn sie (von den Betroffenen) nicht unbedingt (schon) als hilfreich angesehen wurde. :Verwirrt: :Hilfe:

In Einzelfällen (meist sehr junger User) stimmt allerdings auch deine Vermutung, dass man ihnen den Weg zur Reha auch nicht gerade leicht gemacht hat oder sie immer noch darum kämpfen, teilweise schon am Gericht.
Nun habe ich von der AfA-Leistungsabteilung einen Anruf bekommen (ja, habe eben gelesen, dass die Angabe von Telefonnummern freiwillig ist ), dass ich schnellstmöglich (und immer wieder Drängen auf sofort und ganz-schnell) den Gesundheitsfragebogen inkl. Schweigepflichtsentbindungen einreichen soll, damit mein Fall umgehend bearbeitet werden kann.
Genau sowas ist der Grund warum man denen KEINE Telefon-Nummer geben sollte, die kannst du aber auch wieder löschen lassen, damit man dir schriftlich ALLES mitteilen MUSS was man von dir will.
Antrag Datenlöschung-AfA Blanko.doc
(24 KiB) 36-mal heruntergeladen
Als ich auf die Freiwilligkeit dieses Tun aufmerksam machte, meinte die Dame, das wäre aber relevant, um darüber zu entscheiden, ob ich wirklich AU bin oder doch vermittelbar.
Es mag ja "relevant" sein darüber zu entscheiden, ob man dich per Aktenlage begutachtet oder dich zum Arzt einladen wird, über deine AU entscheidet NICHT die AfA sondern NUR dein behandelnder Arzt und diese (angebliche) Relevanz hebt nicht die Freiwilligkeit dieser Unterlagen auf ... :aha: :lesen:
- Es stresst mich immer noch. Bin aber inzwischen auf Krawall eingestellt - mir fehlt jetzt nur noch die passende Munition - daher bin ich auch diesem Forum beigetreten, in der Hoffnung, welche zu finden. für mehr Biss !
Mit Krawall kommst du da aber nicht weit, Munition und Biss für intelligente und fundierte Gegenwehr kannst du hier finden, die Anwendung geschieht aber IMMER auf "eigene Gefahr" und eigene Verantwortung, denn Garantien für gutes Gelingen haben wir hier auch nicht, NUR Erfahrungswerte. :jaa: :cool:
Gibt es eine Frist, bis wann der ALG1-Antrag eingereicht werden muss? Ich habe ein Beiblatt ausgehändigt bekommen, da ist eine Frist eingetragen, die deutlich nach dem Aussteuerungstermin liegt, bis zu dem ich einen Termin ausmachen soll, wenn ich alle Unterlagen zusammen hätte.


Du wirst die notwendigen Unterlagen auch kaum eher zusammenbekommen, du brauchst die Lohnbescheinigung von deinem letzten AG (für die Berechnung deines ALGI) und die Abschlußbescheinigung deiner KK bekommst du auch erst zum Zeitpunkt der Aussteuerung oder kurz danach.
Wenn du das alles beisammen hast, dann kannst du den Abgabetermin vereinbaren, es gibt üblicherweise keine Vorschrift dafür und keine bestimmte Frist, dass man den Antrag nur mit festem Termin abgeben kann /darf ...es hat nur den Vorteil, dass man dir dann direkt schon mitteilen wird, wie hoch dein ALGI sein wird und wie lange du einen Anspruch darauf hast.
- Das widerspricht natürlich schon mal per se, dem telefonischen Benehmen dieser Person - also konträre Aussagen innerhalb der AfA - geht ja schon gut los.
Die Dame sagte noch, dass "Sofort" auch daher von Nöten sei, da ALG1-bei-AU (oder eben ALG1 bei Leistungsfähigkeit) erst bezahlt wird, wenn die AfA aufgrund des ÄD-Gutachtens über mich entschieden hat. Ist das wahr ?
Wie schon geschrieben, unterbinde Telefonate für die Zukunft, falls du auch Handy /Mail-Addy angegeben hast, nimm das gleich mit rein in den Löschantrag und dann nachweislich an die Afa schicken (Übergabe-Einschreiben), es erweist sich immer wieder als wichtig die Forderungen /Angaben der AfA-SB schriftlich zu bekommen, sonst hat man auch Beweisprobleme bei notwendigen Beschwerden.

Diese Richtlinie, dass man ALGI nach der Aussteuerung erst nach dem GA bekommen wird ist rechtlich nicht haltbar, wird jedoch inzwischen regelmäßig so angewendet, darum hat dir die Anruferin auch "zur Eile geraten", wegen der Gesundheitsunterlagen, die sind allerdings gar nicht Leistungsrelevant für deinen Anspruch auf ALGI, dafür ist erst mal der Antrag plus AG-Bescheinigung maßgeblich und nicht die ärztliche Begutachtung.
Und wovon lebe ich bis dahin ? (Aussteuerung anfangs Februar)

Von deinem restlichen Krankengeld, das du ja bis dahin noch bekommen wirst :ic_up:
Wenn deine Aussteuerung erst zu Anfang Februar erfolgt, bekommst du vor ENDE Februar sowieso kein Geld von der AfA, das ALGI wird immer rückwirkend für den abgelaufenen Monat gezahlt, am letzten Bankarbeitstag im Februar bekommst du also erst das Geld für die Februartage bei der AfA.

Bis dahin ist das Alles noch in den Griff zu bekommen, die Bescheide gehen bei der AfA üblicherweise sehr schnell wenn erstmal alles komplett ist und auf das GA brauchst du im Zweifel NICHT zu warten, die haben trotzdem zu zahlen wenn das länger dauern sollte, da muss man dann notfalls über die Beschwerdestelle in Nürnberg etwas "nachhelfen" ... :keule: :keule: :keule:

So, das soll es jetzt erst mal gewesen sein, zu deinen anderen Fragen später noch was.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 07:10
von k@lle
auch mal ein Hallo von mir :winke:

möchte dich mal auf einen Fall hinweisen der hier recht aktuell ist...

:lesen: dich hier mal etwas ein ggf.findest du da einige "punkte"die dir in deinem Fall etwas behilflich sein können...

viewtopic.php?f=5&t=3578

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 16:19
von NeueWege
Hallo Doppeloma

Herzlichen Dank für Deine ausführlichen Antworten. :smile: :smile: :smile: Ja, es ist eine grosse Anfrage, deren Umfang natürlich damit zu tun, hat dass ich mich eben schon so gut es ging überall schlau machte und den Gesamtumfang des "Verfahrens" einigermassen im Blickfeld habe. So gesehen, ist meine Mail quasi eine Anfrage aus der Mitte meiner Abklärungen heraus, was auch die Masse der Fragen erzeugt.
Das trägst du doch unter Punkt 2d bereits ein, vorne der ursprüngliche Beginn deiner aktuellen AU und im 2. Feld "weiterhin", das besagt doch bereits, dass du noch AU geschrieben bist, deutlicher /zusätzlich solltest du das besser nicht betonen, die wissen doch bei der AfA, dass du wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld dort gelandet bist.

Was bitte willst du sonst bei Punkt 2e ankreuzen ???
Bei NEIN (rechts in dem Feld), bist du "Fitt wie ein Turnschuh" und brauchst gar nichts weiter darin ankreuzen ...machst 2X NEIN (also auch bei "gesundheitliche Gründe"), fehlt dir die erforderliche Verfügbarkeit und dein Antrag auf ALGI wird abgelehnt.

Letztlich ist es deine Entscheidung wie du den Antrag ausfüllst, es ist nur ein Muster-Vorschlag, mit dem offenbar schon (mindestens) 800 Leute ihren ALGI-Antrag nach der Aussteuerung gestellt haben, Beschwerden über Probleme mit diesen (vorgeschlagenen) Angaben wurden hier zumindest noch nicht geführt.
Ja, ja, das habe ich ja auch gar nicht in Frage gestellt. :smile: Es ist nur wirklich sehr verwirrend, im Kopf klar zu bekommen, dass es eben kein spezielles Antrags-Formular gibt, sondern man mit dem normalen ALG1-Antrag zurecht kommen muss. Ich habe dem Grunde nach durchaus auch verstanden, dass es darum geht, dass man dem Arbeitsmarkt mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stehen hat.

Doch wie ich bei meinen bisherigen Recherchen feststellte, haben die meisten damit am Anfang so ziemlich ein Verständnisproblem und den ersten fetten Knoten in den Hirnwindungen, welchem meist weitere folgen. So auch bei mir.

Ich habe nämlich tatsächlich noch immer nicht verstanden, wie ich nun also der AfA gegenüber einerseits dem Arbeitsmarkt mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen soll, wo ich doch von der Ärztin weiter krank geschrieben bin. Dann stehe ich dem Arbeitsmarkt ja praktisch doch nicht zur Verfügung. :confused:

Mal finde ich im Internet Hinweise darauf, dass "Gelbe Zettel" von der AfA genutzt werden, um nach 6 Wochen die Leistungen einzustellen als ob es sich um Entgeltfortzahlung gehandelt hätte (wogegen man dann wieder angehen muss), mal finde ich Empfehlungen, dass man "Gelbe Zettel" nur zuHause sammelt. :confused:

Wenn ich so Deine Zeilen überfliege, denke ich gerade, habe ich irgendeinen springenden Punkt im Bereich "Restleistungsvermögen, AU, Verfügbarkeit, Arbeitsmarkt" noch nicht verstanden und bringe da möglicherweise was durcheinander. Da bin ich dann multi- :confused: :Verwirrt: :confused:

Es ist ja für einen Rechtslaien auch nicht so einfach, statt sich auf Gesundheit zu konzentrieren, sich damit zu beschäftigen, von den Behörden nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Welche med. Daten sollen da an wen übermittelt werden, wenn du keine Schweigepflichtentbindungen unterschreibst, dann gibt es ja diese Daten gar nicht, die Übermittlung von Teil B eines AfA-GA an den Vermittler kannst du nicht verhindern und sonst bekommt da sowieso keiner was.
Ja, okay. Dachte nur, dass nach dem ÄD-Gutachten noch Daten an weitere Behörden-Abteilungen weitergeleitet würden, wenn dem nicht widersprochen würde. Habe ich dann wohl falsch verstanden. Man lernt ja in dem nebulösen AfA-DRV-Reich so um die Ecke und weit voraus zu denken, dass man anfängt sich selbst zu überholen. Gruselig.
Mal ganz nebenbei interessiert es auch Keinen wirklich was die AfA so "begutachtet", was strebst du denn an, eine persönliche Untersuchung oder ein GA nach "Aktenlage", dafür wären dann zumindest einige aktuelle Befunde DIREKT an den Med. Dienst zu geben, denn sonst KANN da auch keiner ein GA nach Aktenlage machen.
Ja, klar, ohne Fakten keine Akten, logisch. Hmm. Nach all Euren Beiträgen hier, ist ja ein Gutachten nach Aktenlage nicht wirklich sinnig. Mich überzeugt das Argument, dass sich der ÄD doch bitte schön, "ganz unvorbelastet" sein eigenes Urteil fällen soll. - Es ist wohl schon eher sinnig, ein paar ausgewählte Unterlagen sich bei der Ärztin zu holen und diese direkt zum Begutachtungstermin mitzunehmen.

Hier kämpfen die meisten um eine EM-Rente, weil ihnen eine Reha nicht mehr helfen kann oder konnte, wenn man wegen sehr langer Krankheit irgendwann die EM-Rente beantragt, kommt man schneller zu einer Reha (von der DRV) als einem vielleicht lieb ist, die meisten wurden allerdings schon früh von der KK zu einer Reha-Maßnahme "überzeugt", auch wenn sie (von den Betroffenen) nicht unbedingt (schon) als hilfreich angesehen wurde. :Verwirrt: :Hilfe:
Wollte eher entwirren nicht verwirren. Es ging mir nur darum, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass mein Fall für mich selbst schlimm genug ist und sicher auch keine Bagatelle. Aber mir auch bewusst ist, dass ich hier auf Menschen treffe, die viel viel schlimmere Krankheitsverläufe haben. Ich dachte, da könnten vielleicht Leser auf den Gedanken kommen, was denn "NeueWege" hier will,wenn sie noch nicht mal in ner "richtigen stationären Reha" war. - Aber dann hier zum Auftakt eine Fragen-Katalog XXL abliefern. - Ich dachte, das könnte eventuell schief intepretiert werden. Nur das. Habe ich dann wohl etwas unklar formuliert. :smile:

Genau sowas ist der Grund warum man denen KEINE Telefon-Nummer geben sollte, die kannst du aber auch wieder löschen lassen, damit man dir schriftlich ALLES mitteilen MUSS was man von dir will.
Sehr schön, vielen Dank für das .doc. Wow, gleich mit Anforderung des Beweisstückes. Das nenn ich konsequent. Ist aber natürlich total berechtigt. Danke übrigens auch für diesen wertvollen Foren-Hinweis. Das wusste ich schlicht nicht. Eben, man wird ja auf allen Ebenen mal eben rasch "verdummbeutelt".

Mit Krawall kommst du da aber nicht weit, Munition und Biss für intelligente und fundierte Gegenwehr kannst du hier finden, die Anwendung geschieht aber IMMER auf "eigene Gefahr" und eigene Verantwortung, denn Garantien für gutes Gelingen haben wir hier auch nicht, NUR Erfahrungswerte.
Oh, Doppeloma, ich merk schon, Du nimmst es echt genau. Bist wohl echt sensibilisert durch die langjährige Beschäftigung mit dem Thema. Voll verständlich. "Krawall" meinte ich nun nicht ganz so wirsch. Ich wollte mit dem Wort lediglich ausdrücken, dass ich die Schnauze voll habe und mit jedem Detail über die unlauteren Methoden insbesondere seitens AfA mehr als nur einen dicken Hals bekomme. Und da ich mir in meinem Leben auch nichts mehr mehr gefallen lassen will, als es manchmal in einem sozial-zivilisierten Miteinander nun mal nötig ist, neige ich schon dazu, Protest nach aussen zu formulieren - selbstverständlich mit Geist, Niveau, Anstand und gebotener Freundlichkeit.

Was las ich mal dazu: Die freundlichste (oder netteste?) Art seinen Feinden die Zähne zu zeigen, ist zu lächeln. :grinser: :smile: :grinser:

Du wirst die notwendigen Unterlagen auch kaum eher zusammenbekommen, du brauchst die Lohnbescheinigung von deinem letzten AG (für die Berechnung deines ALGI) und die Abschlußbescheinigung deiner KK bekommst du auch erst zum Zeitpunkt der Aussteuerung oder kurz danach.
Wenn du das alles beisammen hast, dann kannst du den Abgabetermin vereinbaren, es gibt üblicherweise keine Vorschrift dafür und keine bestimmte Frist, dass man den Antrag nur mit festem Termin abgeben kann /darf ...es hat nur den Vorteil, dass man dir dann direkt schon mitteilen wird, wie hoch dein ALGI sein wird und wie lange du einen Anspruch darauf hast.
Stimmt auch wieder. Daran merke ich echt, wie sehr ich inzwischen schon unter Druck geraten bin, irgendwas mir oder den Behörden gegenüber falsch zu machen - aaaaarhrhhrhrhhrhr...... :Wut:

Wie schon geschrieben, unterbinde Telefonate für die Zukunft, falls du auch Handy /Mail-Addy angegeben hast, nimm das gleich mit rein in den Löschantrag und dann nachweislich an die Afa schicken (Übergabe-Einschreiben), es erweist sich immer wieder als wichtig die Forderungen /Angaben der AfA-SB schriftlich zu bekommen, sonst hat man auch Beweisprobleme bei notwendigen Beschwerden.
Begriffen ! Danke :jaa:
Diese Richtlinie, dass man ALGI nach der Aussteuerung erst nach dem GA bekommen wird ist rechtlich nicht haltbar, wird jedoch inzwischen regelmäßig so angewendet, darum hat dir die Anruferin auch "zur Eile geraten", wegen der Gesundheitsunterlagen, die sind allerdings gar nicht Leistungsrelevant für deinen Anspruch auf ALGI, dafür ist erst mal der Antrag plus AG-Bescheinigung maßgeblich und nicht die ärztliche Begutachtung.
Aha, sieht Du, das ist doch schon wieder so ein Detail-Gefumme. Über wieviele Deiner Beträge in k-o-r und elo-forum bin ich jetzt schon gestolpert und habe mir so Puzzle-Teil um Puzzle-Teil zusammengesetzt in dem ich aufgrund dieser Hinweise weiter im Internet grub und nach Gesetzestexten, Durchführungsanweisungen und Gerichtsurteilen fandete. Danke. :applaus: Ist doch wahr. Jetzt müsste ich Dich ja (inzwischen selbst auch immer wort-spitzfindiger wertend - das wird echt zur Seuche, wenn auch natürlich Nützlichen): wo steht das für den Laien ersichtlich genau geschrieben ? Nicht um Dich anzuzweifeln, sondern um zu lernen, selbst besser zu lesen und zu verstehen.
Von deinem restlichen Krankengeld, das du ja bis dahin noch bekommen wirst :ic_up:
Wenn deine Aussteuerung erst zu Anfang Februar erfolgt, bekommst du vor ENDE Februar sowieso kein Geld von der AfA, das ALGI wird immer rückwirkend für den abgelaufenen Monat gezahlt, am letzten Bankarbeitstag im Februar bekommst du also erst das Geld für die Februartage bei der AfA.
Ja, danke für die Ausführung. Das nahm ich so mal an. Zu ungenau gefragt. Hatte zum Fragezeitpunkt noch ne fette Erkältung im Kopf sitzen. Meine Frage zielte darauf ab. Wenn eben die AfA rechtswidrig die Leistungen einstellen sollte, weil eben dieser Sache, die ich weiter oben beschrieben, so noch gar nicht wirklich verstanden habe......und was die AfA ja scheinbar nutzt, dass nicht nur ich es nicht in 3 Anläufen versteht.
Bis dahin ist das Alles noch in den Griff zu bekommen, die Bescheide gehen bei der AfA üblicherweise sehr schnell wenn erstmal alles komplett ist und auf das GA brauchst du im Zweifel NICHT zu warten, die haben trotzdem zu zahlen wenn das länger dauern sollte, da muss man dann notfalls über die Beschwerdestelle in Nürnberg etwas "nachhelfen" ... :keule: :keule: :keule:
Bis zu dem Punkt wäre es dann ja auch im Griff zu haben, wenn die AfA eben nicht unlautere Methoden anwendet, sonst wird es mega-haarig. Und :keule: ist gut. Klar doch.


Freue mich natürlich, auch auf weitere Antworten auf meine vielen Fragen - ist schon okay. Ich hatte ja schon signalisiert, dass mir die angelieferte Fragenmenge bewusst ist und ich auch nicht erwarte, dass sich da einer hinsetzt und alles auf Schwung durcharbeitet und auch nicht eben mal jetzt. Grundsätzlich sehe ich es eher so, dass es natürlich nett ist, wenn man Antworten erhält, aber das kann ja kein Anspruch sein - auch wenn das Forum grundsätzlich auf die Beantwortung von Fragen ausgelegt ist. Jeder hat ja eben sein eigenes Leben mit seinen eigenen Kämpfen.

Und wie ich schon erwähnte - in vielen Foren, die eigentlich auch dem Zwecke dienen sollten, sich unter "Gleichgesinnten" zu helfen - wird sich mächtig die Birne eingehauen und sich gegenseitig übereinander erhoben.

Ja: Nebst Gesundheit ist es :respekt: , der dieser Welt fehlt !

Scheine aber hier ja ganz gut angekommen sind. Finden dauert eben manchmal etwas länger :smile:

Viele Grüsse zurück - bis bald

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 16:39
von Vrori
Hallo,

du mußt zwischen Arbeitsunfähigkeit (im ursprünglichen Beruf) und zwischen Erwerbsunfähigkeit unterscheiden..

die Afa geht davon aus, dass du erwerbsfähig bist, derzeit aber aU wegen Erkrankung X...

Beispiel: ein Maurer kann wegen seiner Rückenerkrankung keine Maurertätigkeiten mehr durchführen...
aber als Kalkulator in der Baufirma könnte er noch am Schreibtisch sitzen..

ergo überprüft die Afa die Restleistungsfähigkeit und anhand eines Gutachtens wird festgestellt: bisherige Tätigkeit gar nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt, oder keine Schichten mehr usw. usw...

Der Begriff Arbeitsunfähigkeit entfällt letztendlich bei der Afa...weil man ja lt. Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien lediglich für die derzeitige Tätigkeit au geschrieben ist...

vielleicht löst das so ein wenig den Knoten...

oder auch das Beispiel:

Krankenpfleger...ist aufgrund von Rückenschmerzen derzeit au..bis zur Aussteuerung..
eigentlich auch noch weiterhin, wenn er den Beruf weiter ausüben würde..
Afa -Gutachter stellt fest: eingeschränkte Leistungsfähigkeit...oder Krankenpfleger geht gar nicht mehr....aber er oder sie könnte als Ausbildungspfleger weiter arbeiten.....somit müßte dann jetzt die Afa versuchen, ihn weiterzubilden, damit er als Ausbildungsplfeger an einer Krankenpflegeschule arbeiten kann..und im Idealfall auch eine Arbeitstelle für ihn besorgt...

naja.

und wenn alles nicht mehr geht...das stellt dann die DRV fest, müßte es eigentlich eine Erwerbsminderungsrente geben..

das wäre der richtige und gerechte Weg...

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Mi 23. Jan 2013, 03:32
von Doppeloma
Hallo NeueWege, :smile:

dann mal auf zur nächsten Runde ...ich beantworte erst mal den Nachschub aus deinem letzten Beitrag, teilweise hat das ja @Vrori schon getan, was deine Frage nach "Restleistungsfähigkeit" und AU-Bescheinigung bei der AfA betrifft.
... dass es eben kein spezielles Antrags-Formular gibt, sondern man mit dem normalen ALG1-Antrag zurecht kommen muss. Ich habe dem Grunde nach durchaus auch verstanden, dass es darum geht, dass man dem Arbeitsmarkt mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stehen hat.
und was genau würde ein spezielles Formular für "Ausgesteuerte" ändern, deiner Meinung nach :Gruebeln:
Zu ca. 90 % müssen sie sich (auch) an die Maßstäbe der sonstigen Arbeitslosen /ALGI-Empfänger halten, (wenigstens fiktiv), sonst gibt es eben kein Geld von der AfA und üblicherweise hat ein ELO sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und NICHT "komplett" zu krank dafür zu sein. :nein:
Ich habe nämlich tatsächlich noch immer nicht verstanden, wie ich nun also der AfA gegenüber einerseits dem Arbeitsmarkt mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen soll, wo ich doch von der Ärztin weiter krank geschrieben bin.


Die Ärztin schreibt dich weiterhin für die (bereits) ausgesteuerte Krankheit AU, das interessiert die AfA aber NICHT, darum KEINE AU-Bescheinigung mehr an die AfA geben ...
Das "Restleistungsvermögen" wird vom Amtsarzt der AfA erst noch festgestellt, darum ja das ganze Theater um dieses GA, das angeblich erforderlich ist/sein soll, damit du überhaupt den Antrag abgeben darfst :confused: ...das sind die 10 % die bei Ausgesteuerten anders sind, als beim üblichen ELO ( der braucht nicht erst ein GA, bei dem reichen direkt Antrag und Lohnbescheinigung :grinser: ).
Wenn der (normale ELO) dann irgendwann mal AU wird, geht es nach 6 Wochen zur KK...da kannst DU aber nicht mehr hin, weil die nicht mehr zahlen werden, wegen der Aussteuerung.
Dann stehe ich dem Arbeitsmarkt ja praktisch doch nicht zur Verfügung.
Eben doch, zumindest FIKTIV, mit dem was von deiner Leistungsfähigkeit noch übrig ist, wie das "praktisch" dann zu bewerten ist stellt der Amtsarzt der AfA fest = Restleistungsvermögen = Vollzeit /Teilzeit/gar nicht .
Meins lag nach amtlicher AfA-GA-Feststellung dann bei "unter 3 Stunden" /also gar nicht vermittelbar ..."bitte stellen Sie einen Antrag auf EM-Rente" (med. /berufliche Reha wäre auch möglich gewesen, aber ich wollte Keine mehr mit knapp 60 Jahren :nein: ), wenn deren DOC das dann so sieht, dann hast du deine Ruhe, aber du selbst MUSST immer Arbeitswillen zeigen ... :aha: :aha: :aha:

Sieh es mal so, für die AfA bist du "fiktiv" gesund mit deinem "Restleistungsvermögen", für deinen Arzt bist du "praktisch" weiterhin KRANK, mit der gleichen Krankheit wie bisher...das interessiert nur die AfA überhaupt NICHT (mehr), sonst nach 6 Wochen = ENDE mit ALG I ... :Ohnmacht:
mal finde ich Empfehlungen, dass man "Gelbe Zettel" nur zuHause sammelt.
Richtig und die Farbe des AU-Zettels ist dabei völlig egal ... meiner war eine Liste in Weiß ... :applaus: :applaus: :applaus:
(...) Es ist wohl schon eher sinnig, ein paar ausgewählte Unterlagen sich bei der Ärztin zu holen und diese direkt zum Begutachtungstermin mitzunehmen.
Richtig, nur könnte es noch ziemlich anstrengend werden, davon auch die AfA "zu überzeugen", denn die möchten lieber nach "Aktenlage" weil das preiswerter ist, da ist ihnen sogar die "magerste Aktenlage" oft genug ...es gab hier schon User, die nur den Gesundheits-Fragebogen ausgefüllt hatten (gerne mit tatkräftiger "Unterstützung" eines AfA-SB :kotzen: ) und trotzdem keinen Untersuchungstermin bekamen, ARME AfA ... ARME ausgesteuerte Antragsteller...

Wie das dann so ausgehen kann, hast du im (von @K@lle) verlinkten Thema nachlesen können, die AfA "begutachtet" Vollzeit Leistungsfähig (nach Aktenlage) und wenige Tage später bekommt der Antragsteller eine Volle EM-Rente auf Zeit bewilligt ... :Verwirrt: :glotzen: :cool:
Aber mir auch bewusst ist, dass ich hier auf Menschen treffe, die viel viel schlimmere Krankheitsverläufe haben.
Darum brauchst du dir keine Gedanken machen, wir sind eben ein wenig anders als andere Foren, wir fragen nicht nach Alter und/oder schwere von Erkrankungen, sondern versuchen einfach Fragen in den betreffenden sozialen Bereichen zu beantworten, mit denen man bei Krankheit (besonders bei längerer) so in Berührung und (leider) auch schnell in Konflikte geraten kann. :lesen:
Das macht JEDEN fertig, egal wie krank er ist ...dieses "Sozial-System" ist selber KRANK an allen Ecken und Kanten, wer noch nicht "sooo schlimm dran ist", den bringen die da schon noch hin ...also vergiß es einfach ...wir "vergleichen hier keine Krankheiten", sondern tauschen Erfahrungen aus. :lesen:
Eben, man wird ja auf allen Ebenen mal eben rasch "verdummbeutelt".
Das versuchen wir hier ein wenig zu verhindern, denn die Behörden (KK /AfA/JC/ DRV) kommen ihren Informations- und Auskunftpflichten schon lange nicht mehr nach, verlangen oft Dinge /Infos vom Antragsteller, die der gar nicht geben braucht, besonders auch im medizinischen Bereich. :ic_down:
Du nimmst es echt genau. Bist wohl echt sensibilisert durch die langjährige Beschäftigung mit dem Thema.
Wie WAHR, ja ich nehme es sehr genau und versuche immer das zu schreiben/raten, was ich auch vor mir selber verantworten kann...aber keine Sorge, auch ICH kenne das Gefühl "auf Krawall gebürstet zu sein", inzwischen habe ich gelernt, das nach der notwendigen "Abkühlungs-Phase" in die notwendigen aber möglichst geordneten Bahnen zu lenken ... :grinser: :lachen: :cool:
Die freundlichste (oder netteste?) Art seinen Feinden die Zähne zu zeigen, ist zu lächeln.
Richtig, deswegen beende ich auch das härteste (aber trotzdem fundierte, seriöse) Beschwerdeschreiben immer "mit freundlichem Gruß", manchmal bedanke ich mich noch vorher "für die Bemühungen" ... :groehl: obwohl ich ganz gerne mal einen :kotzen: -Smily dahintersetzen würde, aber man weiß ja schließlich was sich gehört... :teufel:
wo steht das für den Laien ersichtlich genau geschrieben ?
na DU kannst Wünsche haben, "für Laien verständlich" steht das nirgendwo, dann würde ich das immer nur verlinken und bräuchte nicht so lange erklärende Romane darüber schreiben... :Schwindelig:

Das steht z.B. in der DA bei der AfA zur Anwendung des § 145 SGB III, im entsprechenden Gesetz steht dazu konkret gar nichts, auch NICHT, dass es OHNE GA kein Geld gibt ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Wenn eben die AfA rechtswidrig die Leistungen einstellen sollte,
Einstellen geht erst wenn dir der Bescheid bereits vorliegt, solange zahlen die ohnehin NIX...
Die wollen deinen Antrag ja vorher gar nicht bearbeiten und das ist rechtswidrig, weil das GA nicht Leistungsrelevant ist, mit dieser Begründung (in der Beschwerde nach Nürnberg) hatte hier schon so Mancher am nächsten Tag seinen Leistungs-Bescheid im Briefkasten, ist das Beweis genug, für das rechtswidrige Handeln der AfA in diesem Falle ... :Gruebeln: :teufel:

Nun habe ich mich zu deinem letzten Beitrag schon wieder so "verplauscht", dass du auf deine Fragen zur LTA immer noch keine Antworten bekommen hast, aber ganz ehrlich ...wenn du zuletzt nicht in einem anerkannten Facharbeiter-Beruf gearbeitet hast, werden deine beruflichen Wünsche nach Veränderung in deinem Sinne und Finanzierung durch DRV /AfA wohl eher auf SEHR "taube Ohren" treffen ...

Mit deinem Alter wird man eine Ablehnung dann ganz sicher nicht begründen (obwohl man ja bis 67 arbeiten soll, sparen die da gerne schon ab 40+X), die wissen auch, dass du dagegen vorgehen könntest, man wird andere Gründe finden und angeben, die du kaum entkräften kannst und wenn, dann vielleicht über einen Jahre dauernden Prozeß am Sozialgericht ... :Heiss:

Dann bist du fast 50 und nach einer (eventuell) doch noch genehmigten Weiterbildung (eine Umschulung wird es nicht geben, wenn du zuletzt im ungelernten /angelernten Bereich tätig gewesen bist), wird es wenig AG geben, die jemanden einstellen möchten, der mit 50 keinerlei Berufserfahrung auf diesem Gebiet mitbringt, da ist jemand "Junges" billiger und biegsamer zu haben...ich weiß, das ist GEMEIN von mir aber ich weiß auch hier, wovon ich schreibe...

Sowohl mein Dopa als auch ich haben eine Umschulung bewilligt bekommen von der DRV (vor gut 15 Jahren), haben die abgeschlossen und NIE in diesen Berufen arbeiten können, weil uns KEIN AG wollte als Umschüler mit fast 50 Jahren, OHNE Berufserfahrung...

So haben wir fast 2,5 Jahre "auf der Schulbank" verbracht mit über 40 und die letzten gut 10 Jahre trotzdem im Angelernten Bereich des allgemeinen Arbeitsmarktes unser Unwesen getrieben, bis auch das gesundheitlich nicht mehr ging ... die DRV (bzw. deren GA) bescheinigte uns im EM-Renten-Verfahren dann sogar noch die Berufs-Unfähigkeit in der letzten Tätigkeit, aber der ganze "allgemeine Arbeitsmarkt" stand uns schließlich offen, um was "Anderes" (ungelerntes/angelerntes) noch Vollzeit zu arbeiten. :Gruebeln: :Hilfe:

Diese Zuschüsse für einen AG (der ihn krank einstellen würde :Gruebeln: ) bekam mein Dopa auch von der DRV als LTA, damit man ihm erst mal (noch) keine EM-Rente zahlen musste...damit sind die ganz großzügig bei der DRV, kostet sie ja auch letztlich NICHTS (außer ein wenig Papier für den Bescheid), will ja KEINER haben ...

Gib mal als Stichwort "Teilhabe" ein, dann wirst du mit Berichten fast "erschlagen" :koepfchen: , glücklich geworden und im Berufsleben wieder vorangekommen ist HIER damit allerdings noch Keiner, egal in welchem Alter ...

search.php?keywords=Teilhabe

Ist also nicht so, dass uns dieses Thema hier noch gar nicht beschäftigt hätte ... :grinser: :lachen: :teufel:

Viel Spaß beim Lesen... :lesen:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 22:13
von NeueWege
Vielen Dank @Vrori für Deine Erklärungen. Ja, aber - ist man nicht immer für quasi bezogen auf die letzte Tätigkeit AU geschrieben - was sonst.

Heisst das denn also praktisch, dass ich wenn die AfA eine aus ihrer Sicht vorhandene Leistungsfähigkeit im GA festhält, man sich für den Allg.Arbeitsmarkt mit Bewerbungen und allem drum und dran zur Verfügung stellen muss, obwohl zeitgleich noch ein Antragsverfahren (EM oder LTA) bei der DRV läuft. :confused: :Gruebeln:

Für mein Verständnis ist das hohl ohne Ende und reine Bürokratie ohne Sinn und Verstand.

Ich verstehe einfach nicht, warum man der Nahtlosigkeit nicht in eine Art "zeitliche Schutzzone" gelangt, in der man (von mir aus mit einem normalen ALG1-Antrag) dem Grunde nach seinen Arbeitswillen und das Bestreben,sich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen bekundet hat, dann ohne ÄD-Karussel in diese "zeitliche Schutzzone" gelangt, bis die DRV ihre Entscheidung anlässliches deren Gutachten trifft.

Und Erwerbsunfähigkeit ist dann also die Unfähigkeit dem Arbeitsmarkt überhaupt noch in irgendeinem Beruf/Job zur Verfügung stehen zu können, da beruflich für nichts mehr fähig. Daher dann ab in die EM-Rente.



Dann Doppeloma - Mensch, da hast Du aber wieder mächtig in die Tasten gehauen - super. Dankeschön. :umarm:
und was genau würde ein spezielles Formular für "Ausgesteuerte" ändern, deiner Meinung nach :Gruebeln:
Zu ca. 90 % müssen sie sich (auch) an die Maßstäbe der sonstigen Arbeitslosen /ALGI-Empfänger halten, (wenigstens fiktiv), sonst gibt es eben kein Geld von der AfA und üblicherweise hat ein ELO sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und NICHT "komplett" zu krank dafür zu sein.
Eben wie oben gerade geschrieben. Ich dachte ursprünglich als ich die Nahtlosigkeitsregelung "entdeckte", das wäre so eine Art rechtlicher Schutzraum. Da war ich noch dem ganz offensichtlich völlig naiven Gedanken verfallen, wenigstens an dem Punkt würde noch alles mit rechten Dingen zu und her gehen bei den Behörden. :nein: Komplett falsch gedacht.

Ich gehe also davon aus, dass die AfA versucht, ein verwertbares Restleistungsvermögen darzustellen. Entweder habe ich es überlesen oder die Frage ist noch in der Schwebe:

Leute, was muss ich dann praktisch tun. Mich bewerben ? Das ist doch krank, wenn die Ärztin mich weiter krank "schreibt" und die DRV noch keine Entscheidung getroffen hat. Was soll denn sowas ?

Das ist einfach nur Bürokratie-Wahnsinn. Welcher Arbeitgeber stellt den jemanden ein, der "krank geschrieben" ist. Das ist doch rechtlich nicht mal haltbar. Was würde denn praktisch rechtlich passieren, wenn einer mit Gelbem Zettel arbeiten geht und dann verunglückt ? Das wäre ja grobfahrlässig.


(...) Es ist wohl schon eher sinnig, ein paar ausgewählte Unterlagen sich bei der Ärztin zu holen und diese direkt zum Begutachtungstermin mitzunehmen.
Richtig, nur könnte es noch ziemlich anstrengend werden, davon auch die AfA "zu überzeugen", denn die möchten lieber nach "Aktenlage" weil das preiswerter ist, da ist ihnen sogar die "magerste Aktenlage" oft genug ...es gab hier schon User, die nur den Gesundheits-Fragebogen ausgefüllt hatten (gerne mit tatkräftiger "Unterstützung" eines AfA-SB :kotzen: ) und trotzdem keinen Untersuchungstermin bekamen, ARME AfA ... ARME ausgesteuerte Antragsteller...
Okay, dann bleibt doch einfach - weder Gesundheitsfragebogen noch Schweigepflichtsentbindungen abgeben. Dann ist die Akte ja wohl so dünn, dass nach Aktenlage nicht beurteilt werden kann. Und gut ist. Und eben paar Akten zum Termin mitnehmen.


wo steht das für den Laien ersichtlich genau geschrieben ?
na DU kannst Wünsche haben, "für Laien verständlich" steht das nirgendwo, dann würde ich das immer nur verlinken und bräuchte nicht so lange erklärende Romane darüber schreiben...
Das wäre cool, ne ? Nein, jetzt mal im Ernst, es erschüttert mich wirklich, wie sehr das Volk verarscht wird. Ich meine, ich falle jetzt nicht plötzlich aus rosa Wolken, nein. Mir ist schon seit sehr vielen Jahren klar, das diese Welt leider von sehr vielen sehr verdrehten Menschen regiert wird und das Volk auf moderne Art geknechtet. Aber das Ausmass regelrecht systemischen Betrugs gerade im Sozialbereich schockt mich insbesondere als ich mich gerade im Berufsfeld der Altenpflege während vieler Jahre hab fertig machen lassen. Da fühle ich mich gerade doppelt sozial verarscht.


Einstellen geht erst wenn dir der Bescheid bereits vorliegt, solange zahlen die ohnehin NIX...
Die wollen deinen Antrag ja vorher gar nicht bearbeiten und das ist rechtswidrig, weil das GA nicht Leistungsrelevant ist, mit dieser Begründung (in der Beschwerde nach Nürnberg) hatte hier schon so Mancher am nächsten Tag seinen Leistungs-Bescheid im Briefkasten, ist das Beweis genug, für das rechtswidrige Handeln der AfA in diesem Falle ...
Arschgeigen, ehrlich. Das ist ja auch wieder so ne hinterhältige Geschichte. Ja, ja. Die schieben das GA vor, um sich vor der Zahlung zu drücken, obwohl sie es nicht dürfen. Könnte man ja glatt drauf reinfallen, wenn man eben nicht scharf genug lernt ähnlich verdreht zu denken. - Oh, Herr, leider wissen die genau was sie tun......... :schimpfen: :Veraergert:



aber ganz ehrlich ...wenn du zuletzt nicht in einem anerkannten Facharbeiter-Beruf gearbeitet hast, werden deine beruflichen Wünsche nach Veränderung in deinem Sinne und Finanzierung durch DRV /AfA wohl eher auf SEHR "taube Ohren" treffen ...
Warum ? :confused: Ich finde es gerade auf die Schnelle nicht, werde aber morgen mal in meinen Downloads graben. Ich meine ein Urteil gefunden zu haben, nach dem insbesondere im LTA-Verfahren nicht auf die gleiche Berufsebene verwiesen werden darf. Was also hat die Facharbeiter-Ebene womit zu tun.

Weiter habe ich mal überlegt: ich bin über 4 Jahre aus meinem ursprünglich erlernten Beruf heraus - ganz praktisch über 15 Jahre. Da könnte ich ja auch die AfA selbst mit einem LTA-Antrag ärgern.

Muss die DRV nicht begründen, warum sie eine Umschulung ablehnt ? Oder von mir aus: warum sie einem das vorschlägt, was sie vorschlägt ? :confused:

Kann man keine Akteneinsicht bezüglich dieser Entscheidungsgrundlagen erwirken ? :confused:

Hat man keine Möglichkeit ein Eignungs-Assessement zu erwirken ? Da wird das Wunsch-/Wahlrecht doch gleich mit Füssen getreten ? :confused:

Wie schon geschrieben - mir ist bekannt, dass "Eingliederungs-Bescheide" mit steigender Tendenz verteilt werden.

Aber - das steht doch :confused: :Gruebeln: :Laber:

in §4, SGB IX: ......die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern...

in § 9, SGB IX:.......wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigen entsprochen.........
.......Leistungen.....lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum.......fördern ihre
Selbstbestimmung

in § 33, SGB IX:.....die Teilhabe möglichst auf Dauer zu sichern
.....bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit....berücksichtig.

Gibt es hier im Forum Leute, die sich genau an diesen Sätzen mit den Leistungsträgern fetzten bis aufs Letzte. Das wäre doch mal sehr interessant. :lesen:


Gib mal als Stichwort "Teilhabe" ein, dann wirst du mit Berichten fast "erschlagen" :koepfchen: , glücklich geworden und im Berufsleben wieder vorangekommen ist HIER damit allerdings noch Keiner, egal in welchem Alter ...

Ist also nicht so, dass uns dieses Thema hier noch gar nicht beschäftigt hätte
Ja, da werde ich gerne noch tiefer graben. Wie gerade getippt. Wäre natürlich super, wenn sich hier noch Gebeutelte direkt melden. Ich fahnde da nach dem Punkt, wo man den Gegner trotz aller Nebel-Taktik doch noch zu fassen bekommen könnte, um ganz spitzfindig vorzugehen.


Okay, jetzt bin ich :muede: . Werde morgen weitergraben und -fanden - das ist echt ne Vollzeitbeschäftigung geworden.

Vielen Dank, Doppeloma, für Deine weitere Mühe und Geduld alle Fragen kurz, präzisse und doch umfassend zu beantworten.

Schönen Tag und bis bald wieder auf diesem Bildschirm

NeueWege :smile:

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 22:19
von Vrori
Huhu,

ich hab jetzt nicht alles gelesen...weil ich grad vom Malkurs komme..und elendig müde und kaputt bin..obwohl es schön war..

du hast richtig gelesen..du mußt dich im Rahmen deines Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen..ansonsten besteht kein Anspruch auf ALG I..
jede Behörde weiß, dass es sich um einen Spagat handelt..aber rechtlich ist das so vorgegeben..

auf der anderen Seite wissen wir ja aber auch haargenau und die Mitarbeiter der Afa ebenso..das der Arbeitsmarkt sich ja nicht gerade um uns "eingeschränkt" belastungsfähige Kandidaten reißt..

aber, man muss, um Geld zu bekommen, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen...

und nun geh ich ins Bett..
schlaft alle gut..

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 22:58
von NeueWege
Ja, danke, Vrori, so langsam dämmert es an dem Punkt bei mir. Bin gerade über den Threat "Baustelle AfA" von kicki gestossen und habe den quergelesen. Dort hat sich ja auch Doppeloma wieder mal mit Tips und Hinweisen ausgetobt. Anhand dieser Seiten entsteht in mir so langsam ein praxis-orientiertes Bild zum Ablauf dieses Punktes und natürlich wie immer die ganzen auch verbalen Fallstricke, in die man geraten kann.

Und das ist nuuuur dieser eine Punkt. Oh, Hilfe, und dann noch alles andere. Das ist ja schon ein Multi-Schicht-Vollzeit-Job, das zu durchblicken.