Rente bewilligt, Nachzahlung wird zurück gehalten.

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Hannie
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Rente bewilligt, Nachzahlung wird zurück gehalten.

Ungelesener Beitrag von Hannie » So 20. Jan 2013, 10:38

Moin
meine Rente wurde rückwirkend bewilligt.
Es steht einen Nachzahlung aus, die aber wegen Klärung Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Für mich ist das klar und verständlich.
Nun aber zu meinen Fragen.
??? Bekomme ich von der Rentenkasse später eine Auflistung wer welche Beträge zurück erhalten hat ???
??? Wenn ja, an wen wende ich mich wenn ich der Auffassung bin das das nicht korrekt ist ???
??? Wenn nein, an wen wende ich mich um so eine Auflistung zu bekommen ???

mein Bescheid ist vom 14.Jan.2013, im Briefkasten war dieser aber erst am 19.Jan.
ich geh mal davon aus, das ich dem Jobcenter den Bescheid vorlegen muss.
??? muss ich mit Schwierigkeiten rechnen, wegen evtl. zu später Mitteilung ???
??? wenn ich dem Jobcenter eine Kopie vom Bescheid vorlege, was sollte ich beachten ???
den ganzen Bescheid, reicht die erste Seite aus, darf bzw. sollte ich den Nachzahlungsbetrag schwärzen ???


Leider hab ich noch ein Problem
Im Okt. und bis zum 06.Nov. 2011 habe ich von der KK Krankengeld bezogen, die Aussteuerung erfolgte also erst am 06.Nov. 2011
Aber meine bewilligte Rente läuft ab 01. Okt. 2011
Ich geh mal davon aus das die KK auch das Krankengeld zurück erhält, aber was ist dann mit der Anzahl an Tagen 01.Okt. 2011 - 06. Nov. 2011
werden die dann, so gesehen meinem Anspruch auf Krankengeld für später wieder gutgeschrieben
oder sind trotz alle dem die 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld erfüllt???

ein dank schon mal an alle die mir antworten
ich wünsche allen einen schönen Sonntag

aidafan301286
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Re: Rente bewilligt, Nachzahlung wird zurück gehalten.

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » So 20. Jan 2013, 11:32

Hallo Hannie,

ich versuche mal, Dir einiges zu beantworten. Bin zwar selber neu dabei, aber durch meinen Rentenbescheid habe ich ja etwas Erfahrung sammeln können und ich bin froh, wenn ich nicht immer nur Fragen stelle, sondern auch mal welche beantworten kann.

Ja, der Nachzahlungsbetrag wird einbehalten, bis die Erstattung gegenüber den Leistungsträgern verrechnet wurde. Keine Ahnung, wie lange das dauert. Meine Leistungsträger (AA + KK) haben beide keinen Bescheid darüber erhalten, dass ich ab sofort Rentnerin bin. Insofern konnten sie auch keine Ansprüche geltend machen. Ich habe mich dann mal schlau gemacht und habe die erste Seite des Bescheides kopiert und bin zur Arbeitsagentur und zur Krankenkasse marschiert, damit ich das Ganze etwas beschleunigen kann. Die Arbeitsagentur hat mir innerhalb von 7 Tagen einen Aufhebungsbescheid mit der Höhe des Betrages geschickt, den sie erstattet haben wollen.

Die Krankenkasse hat sich gar nicht gemeldet und als ich nachfragte, waren sämtliche Unterlagen, die ich vorher eingereicht hatte, verschwunden. Angeblich wusste man nicht einmal, dass ich die EM-Rente bekomme. Man hat mir dann versprochen, die Erstattungsansprüche sofort zu melden. Morgen gehe ich wieder hin und nerve, denn das ist mein Geld, das einbehalten wird. Ich habe lediglich bis zum 03.12.2012 ALG 1 bekommen. Einbehalten wird aber die Rente von Dezember 2012 und Januar 2012!!!! Meine erste Rentenzahlung erfolgt erst zum 28.02.2013 (Rente Februar).

Im übrigen: Du bekommst keine neuen Ansprüche auf Krankengeld bzw. ALG. Das ist auch so eine Sache. Ich informiere mich gerade und bin noch nicht sehr weit, möchte es aber vielleicht mal an die Stelle geben, die so etwas festlegt. Evt. ist das eine Gesetzeslücke????? Keine Ahnung. Ich weiß, dass ich das komplette ALG 1 bis auf jeden einzelnen Cent zurückzahle und trotzdem habe ich keinen Anspruch. Das kann nicht sein. In diesem Fall ist es ja so, als hätte ich nie ALG 1 bekommen. Ebenso verhält es sich mit dem Krankengeld.

Eine Aufstellung, was den Nachzahlungsbetrag angeht, bekommst Du von der DRV. So habe ich es zumindest gelesen.

Alle anderen Fragen muss Dir jemand beantworten, der mehr Ahnung davon hat.

LG
Gaby

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Re: Rente bewilligt, Nachzahlung wird zurück gehalten.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 20. Jan 2013, 16:47

Hallo Hannie, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :umarm:
meine Rente wurde rückwirkend bewilligt.
Es steht einen Nachzahlung aus, die aber wegen Klärung Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Für mich ist das klar und verständlich.
Hast du die EM-Rente jetzt auf Zeit bekommen (Befristung endet wann??) oder ohne Befristung bis zur Altersrente ... :confused: :Gruebeln:
Das ist nicht ganz unwichtig für das weitere Vorgehen, jedenfalls wenn deine Rente nicht zum Leben ausreichen sollte.
Für welchen Monat ist die erste Überweisung deiner laufenden EM-Rente angekündigt ???
Nun aber zu meinen Fragen.
Wie du siehst kann ich das auch :grinser: , habe meine EM-Rente auch rückwirkend erhalten, die Abrechnungen sind alle schon erledigt, wie schnell da die Behörden vor Ort arbeiten kann man natürlich nicht wissen, wenn es darum geht sich Gelder zurückzuholen (bei der DRV) können die allerdings ungeahntes Tempo entwickeln...
??? Bekomme ich von der Rentenkasse später eine Auflistung wer welche Beträge zurück erhalten hat ???


Ja, diese Information /Abrechnung bekommst du von der DRV und danach erfolgt auch innerhalb weniger Tage die Überweisung des Restbetrages aus deiner Nachzahlung. :ic_up:
Wenn ja, an wen wende ich mich wenn ich der Auffassung bin das das nicht korrekt ist ???
Dann mußt du dich an den Leistungsträger wenden der sich da "verrechnet" hat, die DRV bekommt nur die Anforderungen auf eine Summe X für den Zeitraum von /bis, der Rest interessiert die nicht, ob das korrekt ist mußt du also selber herausfinden, die DRV kennt ja die Bescheide nicht, die dahinter stehen.
??? Wenn nein, an wen wende ich mich um so eine Auflistung zu bekommen ???
Ich bekam auch von der AfA (ALGI) und vom JobCenter (ALGII) eine Aufstellung zugeschickt, die vom JC stimmte allerdings "vorne und hinten nicht", da hat z.B. die DRV auch nicht bemerken können, dass man mir erneut Geld abgezogen hat, das bereits bei der Renten-Bewilligung für meinen Dopa erstattet wurde von der DRV... :Wut: :schimpfen:
Damit sind wir jetzt noch am Gericht, denn die vom JC finden das natürlich alles nicht so schlimm, mir ginge es doch "jetzt gut mit meiner EM-Rente", das Amt sieht das also nicht SOOO verbissen, dass sie sich Geld holen, das ihnen gar nicht zusteht.
Aber ich sehe das genau wie du, das ist MEINE Renten-Nachzahlung ... :Verwirrt: :keule: :keule: :keule:

Bei der AfA hat alles gestimmt, die haben nur bekommen was ihnen auch zustand, auch wenn mein ALGI höher war als die nachgezahlte Rente für die gleiche Zeit, haben sie NUR den entsprechenden monatlichen Rentenbetrag gefordert. :ic_up:
Bei meiner KK weiß ich das nicht, wie die gehandelt hätten, die bekamen NIX mehr, ich hatte den Antrag erst nach der Aussteuerung "auf Wunsch der AfA" gestellt.
mein Bescheid ist vom 14.Jan.2013, im Briefkasten war dieser aber erst am 19.Jan.
ich geh mal davon aus, das ich dem Jobcenter den Bescheid vorlegen muss.
Ja, natürlich musst du das JC darüber informieren, dass dir EM-Rente bewilligt wurde, das ist ja eine wichtige Veränderung in deinen finanziellen Verhältnissen.
??? muss ich mit Schwierigkeiten rechnen, wegen evtl. zu später Mitteilung ???
??? wenn ich dem Jobcenter eine Kopie vom Bescheid vorlege, was sollte ich beachten ???
den ganzen Bescheid, reicht die erste Seite aus, darf bzw. sollte ich den Nachzahlungsbetrag schwärzen ???
Mitteilen kannst du erst was wenn du es selber weißt, welche Schwierigkeiten soll es da denn geben können, erst wenn du das in der Post hast, kannst du das weitergeben, die wissen doch nicht wie lange das gedauert hat und wenn da zu ist kannst du denen auch NIX mitteilen.
Falls deine Rente ausreichend hoch ist, dass die da nichts mehr zahlen müssen in Zukunft, wird man dir fast "den roten Teppich" ausrollen, weil man dich endlich los ist aus dem Bezug ...da mach dir mal keine Gedanken drüber.

Kannst du denen auch schriftlich, nachweislich mitteilen (per Fax /Übergabe-Einschreiben), da brauchst du nicht unbedingt hingehen, wenn dir das zu umständlich ist also zügig, aber nicht überstürzt handeln.

Du kannst alles Unnötige schwärzen, besonders wenn da gesundheitliche Sachen draufstehen, einen Anspruch auf den kompletten Bescheid (mit allen Anlagen) haben die jedenfalls nicht.
Es genügt wenn die wissen ab wann und bis wann du die Rente bekommen wirst und in welcher Höhe die Rente sein wird (Brutto /Netto), den Nachzahlungs-Betrag habe ich dort nicht geschwärzt, den Restbetrag darfst du in jedem Falle behalten und da gehen ja auch noch die anderen "Vorleister" runter, mir war das egal ob die das sehen können (bekam für 2 Jahre rückwirkend).
Im Okt. und bis zum 06.Nov. 2011 habe ich von der KK Krankengeld bezogen, die Aussteuerung erfolgte also erst am 06.Nov. 2011
Aber meine bewilligte Rente läuft ab 01. Okt. 2011Ich geh mal davon aus das die KK auch das Krankengeld zurück erhält, aber was ist dann mit der Anzahl an Tagen 01.Okt. 2011 - 06. Nov. 2011
Ja, für diesen Zeitraum bekommt auch die KK die Krankengeldzahlung erstattet, jedenfalls soweit es deine monatliche Rente hergibt, KG ist ja oft höher als die Monatsrente, dann ist das auf den Rentenbetrag (vom Oktober und die 6 Tage im November) begrenzt und den Rest bekommt die KK nicht zurück.
werden die dann, so gesehen meinem Anspruch auf Krankengeld für später wieder gutgeschrieben
oder sind trotz alle dem die 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld erfüllt???
da wird NICHTS "gutgeschrieben", einen (neuen) Anspruch auf KG kannst du generell erst durch eine (zukünftige) versicherungspflichtige Tätigkeit wieder erwerben, ein EM-Rentner ist NICHT für den Bezug von Krankengeld versichert.
Zusätzlich bekommst du wegen der ausgesteuerten Krankheit ohnehin erst nach Ablauf der entsprechenden Blockfrist erneut Krankengeld, aber das eben überhaupt NUR wenn die Erkrankung im entsprechenden Versicherungsverhältnis beginnt.
Der Versicherten-Status am ersten Tag der AU-Bescheinigung ist maßgeblich, ob man Krankengeld bekommt oder nicht und darauf versichert wird man NUR vom AG oder bei Arbeitslosigkeit (nicht Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III) von der AfA, beides trifft auf einen EM-Rentner nicht zu.

Falls du eine Zeitrente bekommen hast kannst du nur erneut HARTZ 4 beantragen falls es mal mit der Verlängerung nicht (schnell genug) oder gar nicht mehr klappen sollte, einen erneuten Anspruch an die AfA hat man auch NUR wenn man (DIREKT) aus dem ALGI-Bezug in die EM-Rente gegangen ist, dann entsteht über eine Zeitrente ein Neuer Anspruch auf ALGI, aber NUR dann.

Die Krankenkasse erfährt übrigens als ERSTE wenn du einen EM-Renten-Bescheid bekommen hast, dann gehst du endgültig in die K-Versicherung der Rentner über (KvdR) und die bekommen ja auch zukünftig deine Beiträge (aus der Brutto-Rente plus 50% von der DRV als Zuschuß) direkt von der DRV überwiesen, also die können nicht so tun, als wüßten sie von NICHTS ...die werden sich schon bald bei dir melden ... eine neue Versicherten-Karte bekommst du dann auch (Status 5 /Rentner) ....
Ich bekam damals von denen sogar eher die Info, dass meine EM-Rente abgelehnt wurde als von der DRV, die schickten mir ein Formular, wo ich mitteilen sollte ob ich Widerspruch einlegen werde ... :Gruebeln:

Dir auch noch einen schönen Restsonntag :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Hannie
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Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: Rente bewilligt, Nachzahlung wird zurück gehalten.

Ungelesener Beitrag von Hannie » So 20. Jan 2013, 17:37

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Hannie, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :umarm:
Danke... Danke...
Doppeloma hat geschrieben: Hast du die EM-Rente jetzt auf Zeit bekommen (Befristung endet wann??) oder ohne Befristung bis zur Altersrente ... :confused: :Gruebeln:
Das ist nicht ganz unwichtig für das weitere Vorgehen, jedenfalls wenn deine Rente nicht zum Leben ausreichen sollte.
Für welchen Monat ist die erste Überweisung deiner laufenden EM-Rente angekündigt ???
Meine EM-Rente ist befristet bis Sept. 2014.
Kann mich also mehr oder weniger bis Mai/Juni 2014 voll und ganz auf das Gesund werden konzentrieren.
Erste Auszahlung ist der 01. März 2013 (Rente für Feb.) die zahlen ja rückwirkend.

Die Rentenleistung die ich erhalte, übersteigt minimal den Leistungen die ich vom Jobcenter erhalten habe.
Das Heißt das Jobcenter ist mich los ( bis evtl. 2014) und ich bin Die los.

Danke Danke Danke an euch für die Antworten -
bin nun ein wenig erleichtert, ihr habt mir sehr geholfen, denn nun schwirren etwas weniger fragen und Gedanken in meinem Kopf rum.

euch noch einen schönen sonntagabend

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