Hallo Hannie,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
meine Rente wurde rückwirkend bewilligt.
Es steht einen Nachzahlung aus, die aber wegen Klärung Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Für mich ist das klar und verständlich.
Hast du die EM-Rente jetzt auf Zeit bekommen (Befristung endet wann??) oder ohne Befristung bis zur Altersrente ...
Das ist nicht ganz unwichtig für das weitere Vorgehen, jedenfalls wenn deine Rente nicht zum Leben ausreichen sollte.
Für welchen Monat ist die erste Überweisung deiner laufenden EM-Rente angekündigt ???
Nun aber zu meinen Fragen.
Wie du siehst kann ich das auch

, habe meine EM-Rente auch rückwirkend erhalten, die Abrechnungen sind alle schon erledigt, wie schnell da die Behörden vor Ort arbeiten kann man natürlich nicht wissen, wenn es darum geht sich Gelder zurückzuholen (bei der DRV) können die allerdings ungeahntes Tempo entwickeln...
??? Bekomme ich von der Rentenkasse später eine Auflistung wer welche Beträge zurück erhalten hat ???
Ja, diese Information /Abrechnung bekommst du von der DRV und danach erfolgt auch innerhalb weniger Tage die Überweisung des Restbetrages aus deiner Nachzahlung.
Wenn ja, an wen wende ich mich wenn ich der Auffassung bin das das nicht korrekt ist ???
Dann mußt du dich an den Leistungsträger wenden der sich da "verrechnet" hat, die DRV bekommt nur die Anforderungen auf eine Summe X für den Zeitraum von /bis, der Rest interessiert die nicht, ob das korrekt ist mußt du also selber herausfinden, die DRV kennt ja die Bescheide nicht, die dahinter stehen.
??? Wenn nein, an wen wende ich mich um so eine Auflistung zu bekommen ???
Ich bekam auch von der AfA (ALGI) und vom JobCenter (ALGII) eine Aufstellung zugeschickt, die vom JC stimmte allerdings "vorne und hinten nicht", da hat z.B. die DRV auch nicht bemerken können, dass man mir erneut Geld abgezogen hat, das bereits bei der Renten-Bewilligung für meinen Dopa erstattet wurde von der DRV...
Damit sind wir jetzt noch am Gericht, denn die vom JC finden das natürlich alles nicht so schlimm, mir ginge es doch "jetzt gut mit meiner EM-Rente", das Amt sieht das also nicht SOOO verbissen, dass sie sich Geld holen, das ihnen gar nicht zusteht.
Aber ich sehe das genau wie du, das ist
MEINE Renten-Nachzahlung ...
Bei der AfA hat alles gestimmt, die haben nur bekommen was ihnen auch zustand, auch wenn mein ALGI höher war als die nachgezahlte Rente für die gleiche Zeit, haben sie NUR den entsprechenden monatlichen Rentenbetrag gefordert.
Bei meiner KK weiß ich das nicht, wie die gehandelt hätten, die bekamen NIX mehr, ich hatte den Antrag erst nach der Aussteuerung "auf Wunsch der AfA" gestellt.
mein Bescheid ist vom 14.Jan.2013, im Briefkasten war dieser aber erst am 19.Jan.
ich geh mal davon aus, das ich dem Jobcenter den Bescheid vorlegen muss.
Ja, natürlich musst du das JC darüber informieren, dass dir EM-Rente bewilligt wurde, das ist ja eine wichtige Veränderung in deinen finanziellen Verhältnissen.
??? muss ich mit Schwierigkeiten rechnen, wegen evtl. zu später Mitteilung ???
??? wenn ich dem Jobcenter eine Kopie vom Bescheid vorlege, was sollte ich beachten ???
den ganzen Bescheid, reicht die erste Seite aus, darf bzw. sollte ich den Nachzahlungsbetrag schwärzen ???
Mitteilen kannst du erst was wenn du es selber weißt, welche Schwierigkeiten soll es da denn geben können, erst wenn du das in der Post hast, kannst du das weitergeben, die wissen doch nicht wie lange das gedauert hat und wenn da zu ist kannst du denen auch NIX mitteilen.
Falls deine Rente ausreichend hoch ist, dass die da nichts mehr zahlen müssen in Zukunft, wird man dir fast "den roten Teppich" ausrollen, weil man dich endlich los ist aus dem Bezug ...da mach dir mal keine Gedanken drüber.
Kannst du denen auch schriftlich, nachweislich mitteilen (per Fax /Übergabe-Einschreiben), da brauchst du nicht unbedingt hingehen, wenn dir das zu umständlich ist also zügig, aber nicht überstürzt handeln.
Du kannst alles Unnötige schwärzen, besonders wenn da gesundheitliche Sachen draufstehen, einen Anspruch auf den kompletten Bescheid (mit allen Anlagen) haben die jedenfalls nicht.
Es genügt wenn die wissen ab wann und bis wann du die Rente bekommen wirst und in welcher Höhe die Rente sein wird (Brutto /Netto), den Nachzahlungs-Betrag habe ich dort nicht geschwärzt, den Restbetrag darfst du in jedem Falle behalten und da gehen ja auch noch die anderen "Vorleister" runter, mir war das egal ob die das sehen können (bekam für 2 Jahre rückwirkend).
Im Okt. und bis zum 06.Nov. 2011 habe ich von der KK Krankengeld bezogen, die Aussteuerung erfolgte also erst am 06.Nov. 2011
Aber meine bewilligte Rente läuft ab 01. Okt. 2011Ich geh mal davon aus das die KK auch das Krankengeld zurück erhält, aber was ist dann mit der Anzahl an Tagen 01.Okt. 2011 - 06. Nov. 2011
Ja, für diesen Zeitraum bekommt auch die KK die Krankengeldzahlung erstattet, jedenfalls soweit es deine monatliche Rente hergibt, KG ist ja oft höher als die Monatsrente, dann ist das auf den Rentenbetrag (vom Oktober und die 6 Tage im November) begrenzt und den Rest bekommt die KK nicht zurück.
werden die dann, so gesehen meinem Anspruch auf Krankengeld für später wieder gutgeschrieben
oder sind trotz alle dem die 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld erfüllt???
da wird NICHTS "gutgeschrieben", einen (neuen) Anspruch auf KG kannst du generell erst durch eine (zukünftige) versicherungspflichtige Tätigkeit wieder erwerben, ein EM-Rentner ist NICHT für den Bezug von Krankengeld versichert.
Zusätzlich bekommst du wegen der ausgesteuerten Krankheit ohnehin erst nach Ablauf der entsprechenden Blockfrist erneut Krankengeld, aber das eben überhaupt NUR wenn die Erkrankung im entsprechenden Versicherungsverhältnis beginnt.
Der Versicherten-Status am ersten Tag der AU-Bescheinigung ist maßgeblich, ob man Krankengeld bekommt oder nicht und darauf versichert wird man NUR vom AG oder bei Arbeitslosigkeit (nicht Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III) von der AfA, beides trifft auf einen EM-Rentner nicht zu.
Falls du eine Zeitrente bekommen hast kannst du nur erneut HARTZ 4 beantragen falls es mal mit der Verlängerung nicht (schnell genug) oder gar nicht mehr klappen sollte, einen erneuten Anspruch an die AfA hat man auch NUR wenn man (DIREKT) aus dem ALGI-Bezug in die EM-Rente gegangen ist, dann entsteht über eine Zeitrente ein Neuer Anspruch auf ALGI, aber NUR dann.
Die Krankenkasse erfährt übrigens als ERSTE wenn du einen EM-Renten-Bescheid bekommen hast, dann gehst du endgültig in die K-Versicherung der Rentner über (KvdR) und die bekommen ja auch zukünftig deine Beiträge (aus der Brutto-Rente plus 50% von der DRV als Zuschuß) direkt von der DRV überwiesen, also die können nicht so tun, als wüßten sie von NICHTS ...die werden sich schon bald bei dir melden ... eine neue Versicherten-Karte bekommst du dann auch (Status 5 /Rentner) ....
Ich bekam damals von denen sogar eher die Info, dass meine EM-Rente abgelehnt wurde als von der DRV, die schickten mir ein Formular, wo ich mitteilen sollte ob ich Widerspruch einlegen werde ...
Dir auch noch einen schönen Restsonntag
Liebe Grüße von der Doppeloma
