Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Miko
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Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 2. Mär 2010, 21:01

Hallo,

auch ich hab mal eine Frage:

In meinem Bekanntenkreis hat sich heute jemand an mich gewandt.
Seine Frau arbeitete, hat dann im Abstand von jeweils 3 Jahren 3 Kinder bekommen (macht zusammen 9 Jahre)

Im September 2009 sind die Erziehungszeiten, also die die von der DRV anerkannt werden ausgelaufen.
Seither hat sie nichts mehr in die DRV eingezahlt.

(zur Aufrechterhaltung eines Rentenanspruches müsste man monatlich ca. 53,00 Euro selbst einbezahlen)

Die Frau meines Bekannten ist vor zwei Jahren erkrankt.
Sie hat MS und kann nur noch max. 30 min. am Stück etwas tun, wie etwa Essen kochen für die Kiddies.

Sie hat alle Bestätigungen ihrer Hausärztin.

Ich riet heute ihrem Mann, dass er eine EU Rente beantragen soll.

So...lange Rede kurzer Sinn.

Wer weiß, ob man die monatlich nun fehlenden Beiträge der zu zahlenden Gelder von Sept. 09 bis heute nachzahlen kann um dem Rentenanspruch gerecht werden zu können?
Gruß
Miko

EiskaltesHändchen

Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von EiskaltesHändchen » Di 2. Mär 2010, 21:10

Hallo Miko,

fehlende Rentenbeiträge kann man durchaus nach zahlen. Mir sind Personen bekannt, die Lücken von mehreren Jahren schlossen. Wenn man sich das leisten kann, ist das kein Thema.

Aber liegt der Mindestbeitrag nicht bei 78,-€ monatlich?

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Miko
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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 2. Mär 2010, 21:47

Hi,

danke für deine Antwort.

Na ja...die Lücke wäre ja wie gesagt nur von 09/2009 bis März 2010

Bei ca. 53,00 Euro (das ist der mir bekannte Betrag) sind das ja gerade mal 7 Monate also ca. 400 Euro.

Selbst wenn es über 70,00 Euro wären lohnt sich das ja immer noch.

Danke nochmals!

Grüßle aus dem Schwarzen Wald

Miko
Gruß
Miko

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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Mär 2010, 22:50

Hallo Miko,

schau mal ob du hiermit weiterkommst:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true

Meiner Meinung nach könnte es funktionieren ohne Nachzahlung. Die würde auch nicht wirklich helfen weil es Pflichtbeiträge sein müssen für den Anspruch auf EM-Rente.

In den letzten 5 Jahren Pflichtbeiträge für insgesamt 36 Monate!
Wenn die Frau von deinem Bekannten das erfüllt, sollte sie einfach einen Antrag stellen und abwarten was dabei herauskommt. Falls tatsächlich fehlende Beiträge der Grund für eine Ablehnung wären, hat sie leider keine Chance eine EM-Rente zu bekommen. :nein:

Liebe Grüße von Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 2. Mär 2010, 22:56

Danke Doppeloma.

Du bist wirklich auch eine gute Hilfe für uns!!!

Gruß

Miko
Gruß
Miko

EiskaltesHändchen

Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von EiskaltesHändchen » Mi 3. Mär 2010, 18:22

Hab gerade gefunden wie hoch der monatliche Mindestbetrag ist. Es sind 79,60 €.

Nachzulesen hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 16228.html

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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 3. Mär 2010, 18:29

Danke E-Händchen,

ich bin mir absolut sicher, dass ich am Telefon gesagt bekam (DRV Baden - Württemberg)
dass es um die 50 Euro wären.

Da sieht man mal, wie schnell man an eine schlechte Beratung kommen kann.

Aber nebenbei: Für "meinen" Fall des Bekannten könnte es sein, dass nichts nachzuzahlen ist, aber das ist ja in dieser Diskussion
etwas anderes.

Euch beiden lieben Dank.
Gruß
Miko

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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von elke123 » Mi 3. Mär 2010, 19:59

hallo,

was meint ihr mit em- rente? oder volle em-rente? :confused:
ich kenne nur eu-rente oder em- rente
eu-rente = vollzeit rente :groehl:
em-rente = teilzeit rente

bin ich gut :koepfchen: oder verstehe ich euch nicht richtig? :confused:

bei eu-rente hab ich mitbekommen, dass wenn die 5 jhr. nicht voll eingezahlt sind,
dass die fehlende zeit an der rente abgerechnet (ich bin mir nicht sicher, aber es war die rede in % abgerechnet) werden.
lg. elke

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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 3. Mär 2010, 20:16

Hi,

EM Rente ist eine ERWERBSMINDERUNGSRENTE

EU Rente ist eine ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE

EM Rente bekommen Berufstätige Menschen, die nicht mehr Vollzeit, also nur Teilzeit arbeiten können. (3-6 Stunden)

EU Rente bekommen Menschen, die unter 3 Stunden arbeitsfähig sind.

EU Rente bekommen auch Hartz IV Empfänger die 3-6 Stunden arbeitsfähig sind.
Also die volle Rente, denn für sie gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen.

Alles verstanden?
Falls nicht, frage einfach nochmal nach!!!

Nette Grüße

Miko
Gruß
Miko

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Re: Rentenbeiträge nachzahlen möglich?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 4. Mär 2010, 01:17

Hallo Alle miteinander,

kleine Korrekturen :jaa:

Die EU-Rente gibt es seit 2001 nicht mehr (Erwerbsunfähigkeitsrente).

Es gibt nur noch die teilweise EM-Rente (halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, d.h. 3 - unter 6 Stunden ) oder die volle EM-Rente (bei Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich / oder auch als sogenannte Arbeitsmarktrente). Ergo, Leute die gar nicht mehr arbeiten können (erwerbsunfähige!) gibt es seit 2001 nicht mehr :Verwirrt:

Für vor dem 02.01.1961 geborene gibt es dann (mit gaaanz viel Glück!) manchmal noch die Berufsunfähigkeitsrente (entspricht vom Betrag her der teilweisen EM-Rente) aber da fallen der DRV dann meist ausreichend (nicht vorhandene) "Verweisungsberufe" ein, damit sie auch diese Rente nicht zahlen muß :schimpfen:

Wer das gerne nochmal nachlesen möchte kann das über diesen Link tun:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true


Zu den Abzügen kommt es wenn man seine Altersrente (so möglich) vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, z.B. mit 63 statt (ungekürzt) erst mit 65. Für den Fall der Altersrente (und nur für diesen) ist es möglich, durch Ausgleich fehlender Beiträge einen Anspruch zu sichern und/oder auch den Abzug zu mindern bzw. zu verhindern.

Bei Erwerbsminderungsrenten wird generell gemindert, egal ob Teil- oder Voll -Rente (in diesem Fall ist die Minderung begrenzt auf 10,8% )!!! Da wird man also auch noch kraft Gesetz / Vorschriften für Krankheit bestraft, denn dieser Abzug bleibt lebenslang bestehen (auch bei der späteren Altersrente!) :Wut:

Jetzt habe ich wohl wieder alle Klarheiten beseitigt, sorry :Schwindelig:

Trotzdem ganz liebe Grüße von Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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