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Ärztliche U. durch Afa wegen Sperrzeitdrohung?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 10:44
von Pfläumchen
Hallo,
ich bin ganz aufgeregt und weiß nun nicht, ob der Titel so ok ist?!
heute kam Post von der AfA... eine "persönliche Einladung zur ärztlichen Untersuchung (§309 SGBIII)" und dies zur Prüfung wegen des "Eintritts einer Sperrzeit". Also kein Kreut bei Verfügbarkeit der Arbeitsvermittlung, sondern eben Sperrzeit. Ich verstehe das nun überhaupt nicht.
Ich muss einige gesundheitliche Fragen beantworten und mitbringen, also so ein Fragebogen (ohne offizielle Dokumentennummer). Mein Mann wird mich hinfahren, aber ich hab nun Angst wegen des Grunds der Untersuchung und auch arg, dass ich dort was falsches sage.
Könnt ihr mich beruhigen, hat das jemand erlebt?
Re: Ärztliche U. durch Afa wegen Sperrzeitdrohung?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 11:01
von Vrori
Hallo,
bekommst du denn Leistungen von denen?
Re: Ärztliche U. durch Afa wegen Sperrzeitdrohung?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 11:23
von Pfläumchen
Nein, noch nicht. Ich beziehe bis 29.1. noch KG und bin somit erst ab 30.1. für die AfA aktuell.
Ich hab mir eben die Telefonnummer besorgt von der Stelle in Neubrandenburg (AfA) wo diese Untersuchung sein soll. Besetzt, aber ich versuchs gleich nochmal... das macht mich sonst verrückt...
Edit:
Hab die Dame erreicht, sie war sehr nett und hat mich etwas beruhigt. Sie meint, dass dieses Schreiben aus meiner Leistungsabteilung kommt, nicht direkt von ihr. Aber laut ihren Unterlagen geht es um §145, also das was ihr mir hier gesagt hattet. Sie meint, mitunter sei es einfach ein Irrtum beim Kreuz. Ich solle am Dienstag hinkommen zum Termin und dann kann ich persönlich erklären, was mit mir ist. Jetzt geh ich erstmal

....
Re: Ärztliche U. durch Afa wegen Sperrzeitdrohung?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 12:20
von Vrori
Hallo,
genau auf so ein Gutachten (persönliches) habe ich es ja angelegt..ich wollte nicht per Aktenlage begutachtet werden...
da aber meine Afa auf Schweigepflichtentbindungen bestanden hat, ich sie nciht unterschrieben habe, haben sie mit Febr. 2012 mein ALG I nach 145 eingestellt...ich hätte bis okto. 2012 noch Leistungsansprüche gehabt...derzeit läuft ja die Klage..
dann fahr zu dem Termin und besprich mit der Dame alles und fordere dir später unbedingt Kopien von dem Gutachten an, Teil A und Teil B..
im Teil B dürfen keine Diagnosen aufgeführt werden...
Re: Ärztliche U. durch Afa wegen Sperrzeitdrohung?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 12:31
von Pfläumchen
Danke für den Hinweis... soll ich die Kopien direkt beim Gespräch erbitten oder erst nach Bescheid via Post?
Re: Ärztliche U. durch Afa wegen Sperrzeitdrohung?
Verfasst: Fr 11. Jan 2013, 15:44
von Vrori
Hallo
du kannst m.E. sofort nach dem Gespräch um Kopien der Teile A und B bitten...sie werden sie dir dann zusenden..
sie können aber auch sagen: haben sie keinen Anspruch drauf...was natürlich völliger Blödsinn wäre und hier ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass du die Gutachten haben darfst.
Akteneinsicht § 25 SGB X