Hallo Krümmel,
und
volle Erwerbsminderungsrente vom 01.01.2013 bis 31.07.2014
aktuell ist nur das maßgeblich, denn ich nehme an, dass es sich hier auch um die sogenannte "Arbeitsmarktrente" handelt, schau bitte mal genau in den Bescheid rein, da steht irgendwo, ob du die volle EM-Rente "nur wegen der Lage am Arbeitsmarkt bekommst" also nicht nur wegen deiner gesundheitlichen Einschränkungen.
Allerdings will sie das jetzt sofort zur Leistungsabteilung weiterleiten,das diese dann meinen Leistungsbezug aufheben.Ab sofort.
SPINNT DIE !
Nein, die spinnt leider NICHT, denn bei ALGI wird die Leistung sofort eingestellt, allerdings darf das auch erst für die Zukunft geschehen, NICHT rückwirkend ab Beginn der Teilweisen EM-Rente.
Hier erfolgen ja die Verrechnungen zwischen der AfA und der DRV, das bekommen die ja von dort erstattet.
Auf meinen Hinweis,das ich erst ab 01.02.2013 Rentenzahlungen erhalte,dann am Ende Februar erst Geld da ist,da für den Monat Januar 2013 die Zahlung eingefroren ist,meinte die liebe ......,müssen siew halt grundsicherung beantragen.
Sie hätte dir das natürlich auch etwas netter und verständlicher erklären können, aber die Nahtlosigkeit (und damit die Zahlungspflicht der AfA) endet tatsächlich sobald der Rententräger zur EM einen Bescheid erstellt hat, da stehst du auch "fiktiv" der AfA zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung.
Da greife ich mal das von
@Cirillo auf ...
Die DRV rechnet doch mit der Agentur für Arbeit ab,dachte ich mir.Somit müsste dann doch die DRV die Nachzahlung an uns überweisen,oder täusche ich mich?
Die Verrechnung erfolgt entsprechend der Zahlungen die von der AfA noch geleistet wurden, aktuell verbleibt wohl eine Restzahlung bis heute (???) also 17 Tage ALGI für den Dezember.
Allgemein zahlen die noch den vollen Monat, weil sie den ja dann auch von der DRV erstattet bekommen (können), wahrscheinlich hat die DRV mit dem ersten Zahlungstermin ab 01.02.2013 auch schon Verzögerungen durch die Feiertage eingeplant, denn für den Januar wird die AfA wohl bei dir NICHT mehr leisten (wollen).
Das wären z.B. wichtige Fragen an die AfA gewesen, wie die das jetzt genau machen werden, vielelicht hätte man hier mal mit der Meldung auch ein wenig auf "Feiertagszeit" spielen sollen, die sitzen ja nicht in den Briefkästen und wissen genau wann man die Bescheide erhalten hat.
Nächste Woche ist bei der AfA geschlossen und das Geld für Dezember kommt am 28.12. ...für solche taktischen Überlegungen ist es jetzt natürlich zu spät.
Bist Du für die Agentur noch zu Vermittlung zur Verfügung oder bist Du jetzt da durch?
Damit ist man DURCH, wenn der Bescheid zur vollen Erwerbsminderung vorliegt, ein EM-Rentner KANN der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen, auch nicht mehr "theoretisch", wie während der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III.
Jetzt ist der Aufhebungs-Bescheid (von der AfA) abzuwarten, da wird ja dann der genaue Tag drinstehen ab wann das ALGI beendet wird, es müßte auch eine Information dabei sein, dass die AfA ihren Erstattungs-Anspruch in Höhe von für die Zeit XXX jetzt bei der DRV geltend machen wird.
Ich denke mal das wird sich bis in den Januar ziehen (wegen der ganzen Feiertage) und dann bekommst du von der DRV die Abrechnung und den Betrag der verbleibenden Nachzahlung mitgeteilt, ca. 1 - 2 Wochen später ist dann dieser Betrag (von der DRV) auf deinem Konto.
Bei sofortiger Einstellung durch die AfA (wobei die natürlich auch den offenen Rest noch zahlen müssen), sollte dann auch deine Januar-Rente dabei sein, denn davon hätte die AfA ja keine Ansprüche mehr, es ist aktuell alles ganz blöde, wegen der Feiertage und dem Jahreswechsel, denn eigentlich kommt direkt im Folgemonat schon die erste Renten-Zahlung auf das Konto.
Warte jetzt mal den Aufhebungs-Bescheid der AfA ab und setze dich notfalls mal (wenn möglich noch VOR Weihnachten) mit der DRV in Verbindung, wenn die AfA wirklich (lt. Bescheid) für Januar nicht mehr zahlen wird.
Das ist nämlich auch nicht die Enscheidung der SB bei der du gerade gewesen bist, das macht die Leistungsabteilung fertig und irgendjemand hier bekam dann auch länger ALGI als zu befürchten war.
Wirklich rechnen kannst du jetzt auch erst, wenn du den Aufhebungs-Bescheid von der AfA bekommen hast und GENAU weißt, ab wann die nicht mehr zahlen.
Die Rente für Januar 2013 bekommst du dann eventuell auch schon im Zuge der Nachzahlung (Ende Januar ???), wenn das Geld für die AfA-Erstattung dann gar nicht mehr erforderlich ist.
Sollte eine ernsthafte Zahlungslücke entstehen, mußt du wirklich zur Grundsicherung, ist aber auch wieder vom konkreten Inhalt deines Voll-EM- Renten-Bescheides abhängig, bei einer "Arbeitsmarktrente" ist das JobCenter (SGB II) zuständig, ansonsten, das Sozial-AMT (SGB XII).
Die wollen das dann aber auch alles zurück haben, zahlen wahrscheinlich nur ein Darlehen zur "Überbrückung", sofern deine EM-Rente ansonsten zukünftig ausreichend ist.
Es ist furchtbar, dass die Behörden dann immer nur noch die eigenen EURO-Zeichen in den Augen haben und keine vernünftigen Informationen mehr für die "Kunden" übrig bleiben ..."Sie bekommen NIX mehr von UNS ..." und dann ist es denen egal, wie die Leute jetzt weiter kommen. Soviel mal wieder zur Informationspflicht, auch unzuständiger Behörden ...
Melde dich bitte wenn du den Aufhebungs-Bescheid (von der AfA) bekommen hast und da was nicht verstehst, rückwirkend DARF NICHT aufgehoben werden, im Prinzip ist aktuell nur die Voll-EM-Rente der Maßstab und wann du den Bescheid dazu erhalten hast.
Liebe Grüße von der Doppeloma
