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Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Di 11. Dez 2012, 15:52
von Pfläumchen
Hallo!

Ich habe mich sehr lange nicht bemeldet oder beteiligt und das tut mir leid. Das Jahr lief überhaupt nicht gut für mich und ich war lange in der Klinik.

Aktuell bin ich immernoch AU und werde zum 29.1.13 bei der KK ausgesteuert vom Krankengeld. Da ich noch vollen ALG1-Anspruch habe, bin ich also mit dem Zettel zur Arbeitsagentur. Die sagten nun, ich müsse eine Reha (oder gleich Rente) beantragen, sonst kriege ich kein ALG. Ist das tatsächlich so einfach? Ich wollte Reha vermeiden, weil ich auch so genug in der Klinik war. Auch jetzt stehe ich wieder auf der Stationswarteliste.

Parallel ist mir bewusst, dass es irgendwann auf Rente hinauslaufen wird, aber ich möchte wenigstens versuchen vorher ALG1 zu bekommen, weil wir das Geld dringend brauchen und irgendwie stehts mir doch auch zu oder? *schäm*

Wie muss ich mich nun am besten verhalten? Hab den rehaantrag mal hier und fülle ihn grad aus.

Achso, noch eine kleine Frage - kann ich diesem Antrag irgendwo anfügen/beilegen das ich möglichst wohnortnah in Reha gehen würde, wegen meiner Kinder? Zählen zusätzliche persönliche Anschreiben beim Antrag überhaupt? Denn zum ausfüllen für Klinikwunsch ist ja nix zu finden.

Danke & GLG R.

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Di 11. Dez 2012, 16:44
von Doppeloma
Hallo pfläumchen, :koepfchen:
Ich habe mich sehr lange nicht bemeldet oder beteiligt und das tut mir leid. Das Jahr lief überhaupt nicht gut für mich und ich war lange in der Klinik.
Das tut mir leid, dass es dir so schlecht geht, aber gut, dass du dich hier meldest, bevor du einen fatalen Fehler machst.
Aktuell bin ich immernoch AU und werde zum 29.1.13 bei der KK ausgesteuert vom Krankengeld. Da ich noch vollen ALG1-Anspruch habe, bin ich also mit dem Zettel zur Arbeitsagentur. Die sagten nun, ich müsse eine Reha (oder gleich Rente) beantragen, sonst kriege ich kein ALG. Ist das tatsächlich so einfach? Ich wollte Reha vermeiden, weil ich auch so genug in der Klinik war. Auch jetzt stehe ich wieder auf der Stationswarteliste.
Was die "sagen" ist schon mal unwichtig, es gilt nur was man dir schriftlich gibt und solange du noch Krankengeld bekommst ist maßgeblich was die KK von dir will und nicht die AfA, die haben mit ihren Forderungen zu warten, bis du auch offiziell dort Leistungen bekommst.
Es gibt hier schon (SEHR) viele Beiträge zum Übergang in das ALGI nach der Aussteuerung, bitte versuche dich da unter den Themen "Nahtlosigkeit /Aussteuerung" mal ein wenig durchzulesen.

NICHTS ist da wirklich "einfach" denn die AfA möchte am liebsten gar nicht mehr zahlen (müssen), mit einem sofortigen Reha-Antrag würdest du im Moment eher der KK "einen Gefallen" tun, wenn der bewilligt wird.

Ganz wichtig ist dieser Bereich hier, da findest du auch einen Muster-Antrag auf ALGI nach der Aussteuerung und Hinweise für den ärztlichen Dienst bei der AfA :ic_up:

viewtopic.php?f=3&t=1751
Parallel ist mir bewusst, dass es irgendwann auf Rente hinauslaufen wird, aber ich möchte wenigstens versuchen vorher ALG1 zu bekommen, weil wir das Geld dringend brauchen und irgendwie stehts mir doch auch zu oder? *schäm*
Du wirst auch dann ALGI bekommen, wenn du direkt einen Antrag auf EM-Rente stellst, das solltest du aber erst kurz vor Auslaufen deines Krankengeldes tun, denn "so einfach" wie das nach Aussagen der AfA-SB gerade klingt wird das ganz sicher nicht werden.
Über EM-Rente JA oder NEIN entscheidet nämlich NUR die DRV und was die AfA da gerne hätte, ist denen dabei ziemlich egal, davon geht bei der DRV NICHTS besser oder schneller voran.

Wenn die DRV im Vorfeld noch möchte, dass du eine Med. Reha machen sollst, dann werden die dir das schon mitteilen, in diesem Falle kannst du dann all die Fragen klären, die dir jetzt dazu durch den Kopf gehen, aktuell solltest du besser noch überhaupt KEINEN Antrag an die DRV stellen, es genügt wenn du dich da Anfang /Mitte des Januar drum kümmerst.
Wie muss ich mich nun am besten verhalten? Hab den rehaantrag mal hier und fülle ihn grad aus.
Lass das bloß bleiben imd Moment sind die sehr schnell mit Bewilligungen, damit sie über Weihnachten und Neujahr ihre Kliniken "belegt bekommen", da will nämlich KEINER gerne freiwillig zur Reha, schon gar nicht wenn er Kinder hat.
Die AfA ist aktuell noch gar nicht berechtigt, dich da zu irgendwas "zu verpflichten", das könnte nur von der KK kommen und die solltest du da besser gar nicht erst drauf bringen.
Achso, noch eine kleine Frage - kann ich diesem Antrag irgendwo anfügen/beilegen das ich möglichst wohnortnah in Reha gehen würde, wegen meiner Kinder? Zählen zusätzliche persönliche Anschreiben beim Antrag überhaupt? Denn zum ausfüllen für Klinikwunsch ist ja nix zu finden.
Wie schon geschrieben, lass es im Moment einfach bleiben und überlege dir, ob du nicht besser direkt einen Antrag auf EM-Rente stellen solltest, dann machst du dir (telefonisch) für ca. Mitte Januar einen festen Termin bei deiner nächstgelegenen öffentlichen (kostenlosen!!!) DRV-Beratungsstelle und dort hilft man dir dann den Antrag auszufüllen.

So hast du noch Zeit die notwendigen Unterlagen zusammenzusuchen (man wird dir am Telefon sagen, was du alles mitbringen sollst) und der AfA teilst du dann (bei Nachfragen) einfach erst mal mit, dass du einen Termin für die Antragstellung bei der DRV am XXX hast und den Antrag dann nachweisen wirst, PUNKT...

Für den Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld ist es nur wichtig, dass überhaupt ein Antrag an die DRV gestellt wurde und dort in Bearbeitung ist, diese Bearbeitungs-Zeit soll ja mit dem ALGI gemäß Nahtlosigkeit "überbrückt" werden, welchen Antrag du stellst, entscheidest du normalerweise SELBER.

Um das ALGI brauchst du dir da erst mal keine Sorgen machen, der Anspruch ist dann rein rechtlich zumindest sicher (§ 145 SGB III), welche Ideen die AfA dann noch entwickelt dir das "auszureden", kann jetzt noch keiner wissen.

Da sind die inzwischen sehr erfinderisch geworden (besonders wenn ein Antrag auf EM-Rente an die DRV schon im Vorfeld abgelehnt wurde), also merke dir als ERSTES, dass du dir ALLES IMMER schriftlich einforderst und die Rechtsgrundlagen verlangst (auch schriftlich !!!) die das belegen sollen, was man dir da erzählt, von dir verlangt. :lesen: :lesen: :lesen:

Bei Fragen, wie immer, EINFACH FRAGEN :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Di 11. Dez 2012, 18:20
von 1955KD
Hallo Pfläumchen,
bin auch gerade dabei ALG1 auf Basis §145 haben zu wollen. Man hat mir aber gesagt, dass ich keins bekommen werde (wahrscheinlich weil der Doc von der AfA eine voraussichtliche AU von kleiner als 6 Monate festgelegt hat)
Man hat nach Aussteuerung nur Anspruch, wenn man Reha oder Rente beantragt hat. (Reha vor Rente) Die AfA will möglichst nicht zahlen und dies auf die DRV abwälzen.
Wie Doppeloma geschrieben hat, warte ab bis du den Antrag für ALG1 abgibst. Die AfA wird dich aufforden Reha/Rente zu beantragen. Kannst du auch kurz vorher machen. Ich denke du kannst ALG1 erst bekommen, wenn der Nachweis über den Antrag vorliegt. Wie bei mir, versucht dir AfA einen unter 6 Monate AU zu drücken, weil scheinbar erst ab > 6 Monate AU gezahlt wird. Der ÄD von der AfA ist natürlich befangen und versucht wahrscheinlich dich unter 6 Monate zu halten.
Wenn du nicht mit Gutachten nachweisen kannst, dass du länger als 6 Monate erwerbsunfähig bist, dann hast du wahrscheinlich schlechte Karten.
Ich habe 2009 eine Reha gehabt - ohne Krankschreibung in die Reha und als "gesund" entlassen - haha.
Bin jetzt 78 Wochen krank. Aussteuerung ist Mitte Dezember.
Eine erneute Reha wurde abgelehnt und nach Widerspruch erneut abgelehnt. Aber als kleines Bonbon haben die mir doch tatsächlich meine volle Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bestätigt.
Habe heute erneut meine volle EM-Rente beantragt.
Bis die bearbeitet ist gehen bestimmt 3 Monate ins Land. Ich hoffe, die haben nicht noch weiter Tricks auf Lager.
Notfalls habe ich auch noch einen Rechtschutz mit Leistung vor dem Sozialgericht - man weiß ja nie.
Bis die Rente durch ist, müsste nach Aussteuerung eigentlich die AfA im Übergang zahlen. Mal schauen wie es weitergeht.

zur Info: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html


Gruß
KD

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Di 11. Dez 2012, 21:04
von Pfläumchen
Ich danke euch beiden sehr für eure schnellen Antworten!

Sitze hier und weine schon wieder (bin wirklich nicht gut drauf), weil mich das alles fertig macht und überfordert.

Ich hatte mich 2011 (zu Beginn meiner AU) schon im alten Wohnort bei der AfA gemeldet, weil ich da schon wusste, das mein AV enden würde und man ja die 3Monatsfrist einhalten musste. Meine Unterlagen zur Berechnung liegen also theoretisch am alten Wohnort schon vor. Als ich jetzt bei der hiesigen AfA war, bestätigten die dies auch mündlich und "könnten die Akte anfordern". Als dann meine AU Thema wurde, hat sie das mit der Reha gesagt und das ich sonst eben kein Geld kriege. Ich soll nun im Januar wiederkommen, wenn der Antrag eingereicht wäre. Was mich irritiert hat, war, dass die (glaube ich zumindestens) aber nun noch nichts unternimmt. Sie hat gesagt "bis dahin können wir nix tun". D.h. wahrscheinlich, dass im Januar weder meine Akte vorliegen wird, noch eine ALG-Berechnung. Und einen neuen Antrag (dann entsprechend diesem §145) kann ich ja nicht mehr stellen - oder?

Also, Doppeloma, ich machs wie du sagst - ich reiche keinen Rehaantrag ein, weil ich auch nichts schriftlich habe. Vor Januar könnte meine Psychiaterin das eh aber nicht mehr ausfüllen. Und vielleicht wäre es besser dann doch ohne Reha die Rente zu beantragen. Ich will nicht in Reha, aus Angst es wird weiter weg sein. Die Klinikzeit (hier im Ort zum Glück) war schlimm genug für meine Familie.

Ich weiß, ich stehe so weit am Anfang und doch mag ich am liebsten aufgeben, mich vergraben, fliehen... ich hab keine Kraft für soviel Kram und Lügen (meine die AfA). :traurig:

Danke nochmal!

Versuche mich nun mal hier durchzulesen und hoffe meine Konzentration reicht.

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 10:49
von Pfläumchen
Hi,

hab mich ja hier mal quer durchgelesen und bin unter anderem auf Rehafähigkeit gestossen. Ich denke, dass ich genau das aktuell gar nicht bin.Nicht ohne Grund stehe ich auf der Warteliste für einen Klinikplatz. Von daher stelle ich definitiv erstmal keinen Rehaantrag. Werde morgen nochmal zu AfA gehen und mir so ein Formular holen (wie der Musterantrag hier im Forum) und den ausfüllen, damit man mir da nix vorwerfen kann. Falls ich im Jan. in die Klinik gehen kann, werde ich mit Hilfe der dortigen Sozialarbeiterin besser den Rentenantrag ausfüllen. Mal sehen, was meine Ärztin dazu sagt, hab nächsten Di. Termin dort. Musste leider einen zwischendrin absagen, weil ich mir zu allem Elend auch noch den Fuß gebrochen habe und an Krücken laufen muss. Toll bei 25cm Schnee.

Ist mein Plan nochmal die Afa aufzuzusuchen gut? Oder besser erst im Januar? Ich hab zeitliche bedenken, denn die müssten zwar alle Antragsunterlagen haben von mir, aber eine Berechnung war damals nicht erfolgt, sondern alles nur abgelegt. Und wer weiß... was wenn nun plötzlich was fehlt oder weggekommen ist?

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 11:43
von Vrori
Hallo,

hast du denn eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung durch die Afa erhalten? Wenn nicht, warum willst du dann den Antrag nun unbedingt stellen?
warte doch erst einmal ab, ob die Aufforderung kommt...
ansonsten hast du wirklich noch zu Weihnachten die Bewilligung auf dem Tisch...

nicht schon im vorauseilenden Gehorsam buckeln und dienen..die sollen dir mitteilen, was sie von dir wollen...

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 14:24
von Pfläumchen
Vrori,nein,wie ich oben schrieb,habe ich lediglich mündlich, also im Gespräch gesagt bekommen, ohne Rehaantrag kein ALG1. Da ich dank euch nun besser Bescheid weiß, stelle ich den Rehaantrag jetzt nicht, plane aber für Januar einen Rentenantrag.

Ich bin jetzt nur noch unsicher, wegen der Meldung bei der AfA. Meine Meldung dort incl. Einreichung aller Unterlagen war 2011 im September. Jetzt - neuer Wohnort, neue AfA - gabs lediglich ein Gespräch (kein SB, sondern bei der allg. Anmeldung), sonst nix. Ich will und muss sicher sein, dass ich eine Berechnung bekomme und ab Feb. ALG1. Daher die Frage - wie am sichersten handeln? Neuen Antrag auf ALG1 stellen oder wieder nur mündlich auf Berechnung bestehen?

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Do 13. Dez 2012, 23:36
von 1955KD
Hallo Pfläumchen,
Mein Rat aus meiner langen Depression heraus und meiner persönlichen Einschätzung wäre:
Beantrage schriftlich ALG1 vor dem tatsächlichen Aussteuerungstermin.
Du wirst aufgefordert deine ärztlichen Unterlagen in einem geschlossenen Umschlag bei der AfA abzugeben. (Aufschrift „nur für den Ärztlichen Dienst“, denn nur der darf deine Krankheitsgeschichte aufnehmen, der SB der AfA nicht, der hat kein Recht dazu)
Dann wirst du schriftlich vom ÄD eingeladen.
Solltest du als „voraussichtlich kleiner als 6 Monate AU“ eingestuft werden, dann zahlt die AfA kein ALG1. ( In deinem Fall mit Klinikaufenthalt und wieder auf Warteliste, tippe ich auf länger als 6 Monate)
(Nimm alle Atteste, Befunde oder Entlassungsberichte mit zum ÄD. Leider musst du nachweisen, dass du krank bist. )
Dann wird dich die AfA auffordern eine Reha oder Rente zu beantragen, sonst wird die Bedingung für §145 nicht erfüllt.
Ruf dann bei deiner Rentenversicherung an, zwecks Beratung oder Unterstützung beim Ausfüllen.
Z.B.: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html
(R210, R215 – kannst ja mal reinschauen, was notwendig ist)
Lass dir die Abgabe von der RV bestätigen, oder sende Kopie Einschreiben/Rückschein an Rentenversicherung an die AfA. ( Die AfA wird dies bestimmt anschließend bei der RV abprüfen).

Solltest du die 3 Bedingungen erfüllt haben:
1. Schriftlicher Antrag ALG1
2. Länger als 6 Monate AU laut ÄD der AfA
3. Antrag auf Reha oder Rente
dann solltest du ALG1 bekommen, wenn die AfA nicht noch was in der Trickkiste hat.
Ggf. muss ein Rechtsanwalt unterstützen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/095/1709527.pdf

Wenn du nicht in Reha willst, sollte es in deiner Lage kein Problem sein, von deinem Arzt ein Attest zu bekommen, dass du nicht Reha fähig bist. Aus eigener Erfahrung aus meiner Psychosomatischen Reha ist: Die möchten keine Problemfälle haben ! D.H. wenn Klinik für dich angesagt ist, dann ist Reha nicht das Richtige. Bei mir war die Reha ein Flop – war hinterher schlechter dran als vorher.
Solltest du einen Rentenantrag stellen, musst du danach jedenfalls zum Gutachter. Geh jedenfalls nicht alleine hin. Die sind meist nett und freundlich, manchmal auch etwas grob. Egal, abwarten und schauen was als Resultat raus kommt – dann weitersehen. Es kann auch hier ein langer Weg bis zur vollen oder halben EM-Rente sein.
Bei mir: 1.Gutachten - Rentenablehnung – Widerspruch – 2.Gutachten – voraussichtlich halbe Rente – Abfindung von meiner Firma (Existenz gesichert) – Rücknahme EM-Rentenantrag (Fehler ?) – KK hat mich zur Reha auf gefordert – DRV hat Reha abgelehnt – Widerspruch – erneute Ablehnung ( bin zu krank für Reha – können Verschlechterung nicht verhindern bzw. Verbesserung herstellen)
- haben gleichzeitig „volle Erwerbsunfähigkeit auf Zeit“ schriftlich bestätigt. (toll )
-Habe jetzt auf deren Bestätigung hin neuen Rentenantrag gestellt.
(sollte doch jetzt klappen, obwohl nach meiner Kenntnis nach der EM-Rente erst ab dem 7. Monat gezahlt wird).
Sollte die AfA mein ALG1 bestätigen, so bekomme ich dies nur bis die volle EM-Rente per schriftlichen Bescheid genehmigt worden ist. Dann warten bis zum 7.Monat nach Antragstellung bis erstes Geld von DRV fließt.

Also viel Mut und Kraft ! Ein Schritt nach dem anderen !
War es nicht Doppeloma, die geschrieben hat: Wer nicht kämpft, hat direkt verloren !?

Neeee- Amethyst/Annette war das: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht) Kämpft für die Durchsetzung Eurer Rechte!!!

Gruß KD

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Fr 14. Dez 2012, 03:11
von Doppeloma
Hallo Pfläumchen, :koepfchen:
Ich bin jetzt nur noch unsicher, wegen der Meldung bei der AfA. Meine Meldung dort incl. Einreichung aller Unterlagen war 2011 im September. Jetzt - neuer Wohnort, neue AfA - gabs lediglich ein Gespräch (kein SB, sondern bei der allg. Anmeldung), sonst nix.
du brauchst den Formular-Antrag auf ALGI und den musst du komplett neu ausfüllen (nimm dir den Muster-Antrag zu Hilfe!!!) und zusammen mit der Lohnbescheinigung deines AG bei der aktuell zuständigen AfA einreichen, sonst bekommst du GAR NICHTS.

Wenn du vor hast in nächster Zeit (Jaunuar) in die Klinik zu gehen, dann solltest du den Antrag unbedingt noch vorher bei der AfA abgeben (lass dir die Abgabe bestätigen), wenn du in der Klinik bist kümmert sich da keiner drum und ohne Antragstellung gibt es NIX von der AfA.

Deine Meldung damals hatte doch mit der Situation jetzt aktuell gar nichts zu tun, das war nur die Meldung von "arbeitssuchend und Umzug", das ist kein regulärer Antrag auf die Leistung von ALGI nach der Aussteuerung.
Was dir zum Thema ärztlicher Dienst der AfA geschrieben wurde ist soweit vollkommen richtig, NUR wird nicht jeder wirklich zum Arzt geschickt, oft genug gibt es auch AfA-GA nach Aktenlage, da weiß man nie was dabei rauskommen kann.

Du musst dich (theoretisch /fiktiv) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn du betonst, dass du überhaupt NICHT arbeitsfähig bist, dann bekommst du NICHTS von der AfA, nicht nur wenn die meinen du wärst ganz schnell wieder gesund.

Die versuchen zur Zeit mit allen Mitteln die Ausgesteuerten am besten "im Regen stehen zu lassen", also erzähle dort bei der Antragstellung auch besser nichts von deinem geplanten /bevorstehenden Klinik-Aufenthalt, das erfahren die noch früh genug, wenn du dann tatsächlich in der Klinik bist.
Ich will und muss sicher sein, dass ich eine Berechnung bekomme und ab Feb. ALG1. Daher die Frage - wie am sichersten handeln? Neuen Antrag auf ALG1 stellen oder wieder nur mündlich auf Berechnung bestehen?
Mündlich geht da GAR NICHTS, haben die denn schon eine Lohnabrechnung von deinem letzten AG vorliegen, die wird auf jeden Fall gebraucht, zur Not reichen auch Lohnabrechnungen wenn du welche zu Hause hast, du MUSST unbedingt den Antrag komplett bei der AfA abgeben können, sonst passiert da NICHTS...

Die Berechnung geht dann relativ schnell, wenn die erst mal alles vorliegen haben, ein Reha- /oder Renten-Antrag ist dafür nicht notwendig, den kannst du auch noch anschließend stellen, wenn du das soweit erledigt hast, verlange schriftlich die Rechtsgrundlagen dafür, wenn man dir nochmal erzählt, dass du sonst kein ALGI bekommen wirst.

Verlange ALLES schriftlich was man dir erzählen will, nur das zählt letztlich wirklich, was man dir erzählt hat, kannst du nirgendwo beweisen...das ist NICHTS wert...es wäre gut wenn du da nicht alleine hingehst, man kann da selber schnell was Falsches "erzählen" und die drehen einem dann das Wort im Munde um...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Nach Aussteuerung nun Rehazwang seitens Arbeitsagentur?

Verfasst: Di 18. Dez 2012, 20:34
von Pfläumchen
Hallo!

Ich war heute bei meiner Ärztin und da haben wir nochmal unsere Vorgehensweise besprochen, bin froh sie hinter mir zu haben. Ich werde jetzt Rente beantragen, Unterlagen sind angefordert. Die Ärztin hält mich nicht für Reha-fähig z.Zt. Im Januar gehe ich wieder in die Klinik. Donnerstag gehe ich nochmal zur AfA und hole mir ein Antragsformular.

Folgende Fragen hab ich nun noch:

1. Kann man den Rentenantrag allein ausfüllen oder ist es wirklich so schwer, dass ich das in einer Beratungsstelle tu muss? (So sagte die Dame von der DRV es am Telefon)

2. Kann ich wegen des Alg1 Probleme kriegen, wenn ich in der Klinik bin?

Danke für eure bisherige liebe Hilfe!!!