Jetzt hab ich doch so einige Fragen...

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
royan
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Jetzt hab ich doch so einige Fragen...

Ungelesener Beitrag von royan » Mo 10. Dez 2012, 14:40

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ja am nächsten Montag den Termin beim Sozialgericht ("zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach- und Rechtslage") und direkt davor gemäß Beweisanordnung die Einholung eines schriftlichen GA nach Untersuchung (GA um 10.30 Uhr, Termin um 12.30 Uhr).

Jetzt frage ich mich doch folgendes:

Wenn dieser GA (Internist) im Sinne der DRV begutachtet, was ich fast schon erwarten würde, da ja die beiden für mich extrem nachteiligen GA als Grundlage für die Beweisanordnung dienen, was kann ich im Termin dann noch dagegen tun? Er wird sicher sein GA schon "vorab" halb fertig haben (ich habe ein wenig den Glauben an ein unvoreingenommenes GA verloren nach meinen Erfahrungen), bei der Kürze der Zeit bis zum Termin.

Kann ich im Termin ggfs. eine Begutachtung durch einen anderen GA fordern?

Bei einer für mich nachteiligen Entscheidung des Gerichtes bliebe ja der Weg zum Landessozialgericht. Oder ich warte einige Monate und beantrage die Rente neu, was glaube ich, sinnvoller wäre. Was meint Ihr?

Hatte jemand auch schon so einen Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage? Ist das u.U. der "Endtermin" oder muss ich davon ausgehen, dass da noch weitere kommen (könnten)?

VG
Royan :Gruebeln: :confused:

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Re: Jetzt hab ich doch so einige Fragen...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 10. Dez 2012, 18:03

Hallo royan,
ich habe ja am nächsten Montag den Termin beim Sozialgericht ("zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach- und Rechtslage") und direkt davor gemäß Beweisanordnung die Einholung eines schriftlichen GA nach Untersuchung (GA um 10.30 Uhr, Termin um 12.30 Uhr).
dazu kann ich nur ein wenig "orakeln", eigene Erfahrungen gibt es nicht, die Konstellation ist mir nur vom "Hören-Sagen" bekannt, es muss nicht unbedingt ein Nachteil für dich sein, dass diese Untersuchung /Begutachtung so direkt VOR dem Termin stattfindet.

Der Arzt wird dann wohl auch direkt im Verfahren vom Richter befragt, wirst du vertreten oder bist alleine dort :Gruebeln: , da solltest du (als Kläger) auch die Möglichkeit haben widersprüchliche Feststellungen zu hinterfragen, da kann der DOC dann auch nicht auf eine "Denkpause ausweichen", so habe ich das jedenfalls schon gehört ... :confused: :Gruebeln:
Wenn dieser GA (Internist) im Sinne der DRV begutachtet, was ich fast schon erwarten würde, da ja die beiden für mich extrem nachteiligen GA als Grundlage für die Beweisanordnung dienen, was kann ich im Termin dann noch dagegen tun?
Genau das solltest du nicht schon als gegeben betrachten, wenn es nach meinen DRV-GA /Reha-Bericht gegangen wäre (und NUR danach) dann hätte mein gerichtliches GA auch nur gegen mich laufen können.
Das war aber nicht der Fall, denn der Hauptgutachter (auch Internist, er bekam dann noch ein ergänzendes psychiatrisches GA dazu geliefert, das er in seine Gesamtbewertung mit einbeziehen sollte) war absolut NICHT PRO-DRV eingestellt.

Das wollte ich natürlich auch zunächst nicht glauben, auch wenn er häufiger während der über 2 Stunden seiner Untersuchung ziemlich klare Andeutungen dazu machte, dass er sich mit vielen DRV-GA nicht wirklich im Einklang befinde, wenn er die Leute begutachtet hat.
Er wird sicher sein GA schon "vorab" halb fertig haben (ich habe ein wenig den Glauben an ein unvoreingenommenes GA verloren nach meinen Erfahrungen), bei der Kürze der Zeit bis zum Termin.
In Teilen gebe ich dir Recht, er muss sich ja auch irgendwie auf dich vorbereiten, wird sich (vermutlich) die Fragen besonders notieren, die ihm beim Lesen der vorhandenen Unterlagen so aufgefallen sind, es werden ja sicher nicht NUR Unterlagen der DRV sondern auch Berichte deiner Ärzte dabei sein, ODER ... :confused: :Gruebeln:

So war es jedenfalls bei meinem GA vom Gericht, der hatte ALLE Sachen vorliegen, die es bisher in diesem Verfahren (von der Antragstellung an) gegeben hat, da tauchte sogar mein AfA-GA mal wieder "aus dem Dunkel auf", hast du denn den Namen und mal versucht übers Netz was herauszubekommen ???

Zu meinem habe ich zwar nicht viel gefunden, außer wie alt er war (72) und dass er sich Hobby-mäßig mit dem Schutz von Schmetterlingen beschäftigt und schon oft in Indien war, weil es dort wohl auch bedrohte Arten gibt.
Hat mir zwar medizinisch nicht weitergeholfen, aber ich wußte (aus einem Bericht) schon mal wie er ausgesehen hat, auch wurde nebenbei erwähnt, dass er nur noch Gerichts-GA schreibt und das vorwiegend für das LSG :aha:

BOHHH, da war mir trotzdem schon ziemlich klar, das wird am SG HOPP oder TOPP für mich ausgehen, denn wenn der für das LSG (auch) begutachtet, dann kann ich mir den Weg dorthin wohl sparen, wenn er sich den GA der DRV anschließen würde...andererseits würde wohl die DRV sich auch beugen müssen, wenn er FÜR MICH begutachtet und gegen die Ansichten der DRV ...:Heiss: :Heiss: :Heiss:
Kann ich im Termin ggfs. eine Begutachtung durch einen anderen GA fordern?
das wird wohl nur im Falle eindeutiger Voreingenommenheit mittels Befangenheits-Antrag möglich sein, in Frage stellen könnte man eventuell noch die gewählte Fachrichtung, wenn es so gar nicht zu deinen Gesundheits-Problemen passt, was er so untersucht.
Du solltest dir auch für diesen Termin jemanden als Beistand (§ 13 SGB X) sichern, bei einem Internisten sollte es eigentlich keine "negative Beeinflussung" deiner Person als Ablehnungsgrund geben können, wie das gerne bei psychiatrischen GA herhalten muß.
Solange sich der Beistand beobachtend im Hintergrund hält, dürfte auch der GA keinen Anlass haben dir diesen Wunsch abzuschlagen, wenn du dich damit bei der Untersuchung /Begutachtung sicherer fühlst.

Rein rechtlich hast du einen Anspruch darauf selbst zu entscheiden, ob ein Beistand dabei sein soll oder nicht, es gibt auch keinen Grund den bei körperlicher Untersuchung dann doch lieber rauszuschicken, ob dir das mit Beistand lieber ist, kannst nur DU entscheiden und NICHT der Arzt.

Sowas sollte man aber immer von der Situation vor Ort abhängig machen und nicht versuchen "mit Gewalt" durchzusetzen, benimmt sich der GA wirklich daneben, würde ich aber sofort den Beistand dazu holen und/oder auch die Begutachtung abbrechen, mein Dopa saß zumindest immer in Rufweite vor der Türe... :jaa: :cool:
Bei einer für mich nachteiligen Entscheidung des Gerichtes bliebe ja der Weg zum Landessozialgericht. Oder ich warte einige Monate und beantrage die Rente neu, was glaube ich, sinnvoller wäre. Was meint Ihr?
Das zu entscheiden solltest du wirklich erst mal den Verlauf des gesamten Termines abwarten, WENN der Richter der Meinung ist, dass diese Klage "keinen Erfolg haben kann /wird", auch nicht nach diesem GA, dann wird der dir das schon entsprechend deutlich mitteilen, dann solltest du die Klage zurücknehmen, ehe ein Urteil gegen dich gesprochen wird.

Eine Klagerücknahme (wegen aktuell mangelnder Erfolgsaussicht) "macht" sich dann jedenfalls besser in deiner DRV-Akte, als ein verlorener Prozeß, das haben wir beim Dopa auch erst später verstanden, vor Gericht waren wir erst mal stinksauer und bitter enttäuscht über diesen Verlauf der Verhandlung ... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Am LSG kann es sich dann nur noch um weitere JAHRE handeln bis (vielleicht) mal anders entschieden wird, oder auch nicht.
Wenn du zusätzliche Argumente /neue (Klinik-) Berichte vorweisen kannst, ist ein neuer Antrag innerhalb kurzer Zeit wahrscheinlich die bessere Variante, ein anderer GA wird wohl nur beauftragt, wenn du dir ein GA nach § 109 SGG leisten könntest, ob du dir das leisten kannst und willst weiß ich nicht.

Ausnahme wäre wohl, dass der Richter noch eine andere Fachrichtung hören will ODER sogar der GA selbst seine Fachkenntnisse in bestimmten Bereichen eingrenzt, so hat der Internist bei mir zu den psychischen Sachen nur andeutungsweise seinen Eindruck beschrieben und dann auf die Ausführungen der Fachbegutachtung verwiesen. :ic_up:

Die bisherigen (geringen) Erfahrungen damit (Privat-GA nach § 109) hier im Forum, sind eher niederschmetternd, einen durchschlagenden Erfolg konnte damit auch noch keiner erringen oder die letzte Entscheidung des Gerichtes steht trotzdem schon seit vielen Monaten aus. :confused: :Gruebeln:
Hatte jemand auch schon so einen Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage? Ist das u.U. der "Endtermin" oder muss ich davon ausgehen, dass da noch weitere kommen (könnten)?
Da melden sich vielleicht noch andere User zu, bei mir wurde ja dann ohne Verhandlung entschieden, dass die DRV sich den Gerichts-GA beugen muss (den angebotenen Vergleich habe ich dann im 2. Anlauf akzeptiert) und beim Dopa gab es im 2. Antrag kein Gerichts-Verfahren mehr, da wurde nach ersten DRV-Verzögerungs-Versuchen dann die EM-Rente (auch ohne Widerspruchs-Verfahren) bewilligt. :ic_up: :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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