Hallo Allerseits,
Blut- und /oder Urinproben gehören allgemein zu den "duldungspflichtigen" Untersuchungen, natürlich kann man hinterfragen ob und wofür das notwendig ist, besonders wenn man aktuelle Blutwerte dabei hat.
Auch besonders schlechte Venenverhältnisse können ein Grund sein darauf verzichten zu wollen, ob es den GA dann interessieren muss ist eine andere Frage.
Es gibt hier Grenzen der Mitwirkungspflicht die unter § 65 SGB I Absatz (2) in groben Zügen erfasst sind, so sollte man z.B. auch routinemäßige Röntgen-Aufnahmen (besonders beliebt bei orthopädischen GA) hinterfragen, das ist keineswegs so harmlos wie es von den Ärzten dann gerne dargestellt wird.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
Ich selbst besitze einen Röntgen-Pass, wo alle Aufnahmen eingetragen werden, im Zuge eines GA hätte ich mich niemals 14 Mal röntgen lassen, wie es hier schon jemand beschrieben hat...
Aber zurück zur Blutabnahme, beim Dopa wurde sie sogar vom orthopädischen GA veranlaßt, um die Konzentration /Einnahme seiner Schmerzmedis zu prüfen, im GA bemängelte er dann später, dass es (seiner Meinung nach) ruhig "ein wenig MEHR sein könnte", dann wäre der Dopa auch in der Lage ohne Schmerzen Vollzeit zu arbeiten...
NAJA, wer richtig vollgepumpt mit Opiaten überhaupt noch arbeiten kann, möge sich mal melden, der Dopa dürfte eigentlich mit seiner aktuellen Dosis schon nicht mehr Auto fahren, wenn man dem Beipackzettel glaubt, seine Ärzte haben es noch nicht verboten, er soll sich damit nach seinem Befinden richten.
Von den (beiden) DRV-GA wurde mir kein Blut abgenommen, dafür hatte nicht mal der Internist in seiner Klinik die Zeit (oder nur keine Lust / keine Leute /kein Labor ???), ich war dort sowieso nur ein "lästiges Übel", er hätte allerdings gerne einen frischen Labor-Befund gehabt (stand aber nicht in der Blitz-Einladung drin

) leider haben auch meine Ärzte am Wochenende keine Sprechzeiten ...Freitag nachmittag kam die Einladung für Montag ...
Für das GA fand sich dann ein Laborbefund, der fast 2 Jahre alt war, abgeschrieben aus meinem Reha-Bericht ...
Der Internist vom Sozialgericht beauftragt, hat nicht lange gefragt ob ich das gerne möchte, ich bekam direkt einen "PiPi-Becher" und die Ankündigung, dass er mir Einiges an Blut abzapfen wird, auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass er viele Werte testen läßt, die üblicherweise beim Hausarzt nicht untersucht werden, weil die KK das als Routine-Untersuchungen nicht bezahlt.
Wenn ich es möchte, bekäme dann auch meine Hausärztin die Ergebnisse von ihm zugeschickt, es ging u.A. um verschiedene Rheuma- und Schilddrüsen-Werte /Immunstatus und Vitamin-Versorgung, war schon interessant, habe das Ergebnis ja später mit den GA zusammen auch erhalten.
Es wäre bestimmt nicht als sehr kooperativ bei ihm angekommen, wenn ich das verweigert hätte und wie wird doch immer betont, wenn man nichts zu "verbergen" hat, ist das doch eigentlich kein Problem, man muss durchaus nicht für alle wichtigen /interessanten Werte unbedingt "nüchtern" sein, ich denke mal wenn ein GA unbedingt Blut abnehmen will, wird der auch nicht darauf verzichten, weil man schon gefrühstückt hat ...
Klares (Leitungs-) Wasser trinken darf man übrigens immer, auch die üblichen, notwendigen Medikamente sollte man zu den üblichen Zeiten einnehmen, das nicht zu tun (auch als "Vorbereitung auf ein GA", damit der GA auch sehen kann, wie schlecht es einem wirklich geht

) könnte in vielen Fällen eher schwere gesundheitliche Folge-Probleme verursachen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
