em-rente und alg 2-was gilt?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
margit
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em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von margit » So 18. Nov 2012, 17:50

guten abend, ich habe schon wieder einige fragen, auf dem dvu bescheid steht :em-rente ab 1.12.12, in dem schreiben des jc steht:da sie em-rente erhalten, haben sie nur noch
anspruch auf alg bos 1.1.13! die haben doch auch von der drv bescheid bekommen. was gilt nun? außerdem hat die drv mit meiner nachzahlung nur die kk und das aa ansprüche
verrechnet, ich habe aber auch 8 monate alg 2 erhalten. wie wird das nun verrechnet? ich hoffe sehr auf antworten. liebe grüße margit

Zwolle
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Re: em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von Zwolle » So 18. Nov 2012, 19:49

Hallo Margit,

ich kann nur von meinem Kenntnisstand ausgehen, daher nicht!! rechtsverbindlich. :grinser:

Soweit ich informiert bin verhält sich das Ganze dann so.
Erhältst Du volle Erwebsminderungs Rente und bereitest Deinen Unterhalt für Dich alleine, ist das JC nicht mehr zuständig, weil Du nicht mehr für den aktuellen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst.
Somit entfällt Hartz IV komplett.

Sollte Deine Rente nicht den gesetzlichen Mindestbedarf abdecken, sind weitere Zusatzleistungen bei der Sozialstelle zu beantragen. Für das JC bist Du nicht mehr interessant, deshalb würde ich rechtzeitig einen Antrag zur Lebenshilfe beim Sozialamt stellen. Es sei den Deine Rente übersteigt den Regelsatz eines Bedürftigen, dann gibt es Nadda..

Anders strukturiert ist das Ganze, wenn Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, wie in meinem Fall. Meine Lebensgefährtin bezieht Hartz IV und meine volle EM Rente wird lediglich als Zusatzeinkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Das heißt, wir beziehen weiterhin Leistungen vom Jobcenter. Das was ich mit meiner Rente nicht erbringen kann für den Lebensunterhalt wird dann im gesamtem Bedarfshaushalt vom JC noch aufgefüllt.

Herzliche Grüße,
Wolfgang
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Re: em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 18. Nov 2012, 23:14

Hallo margit, :smile:

so ist das leider bei fast Allen, ist der EM-Renten-Bescheid endlich da kommen die nächsten Probleme mit den Ansprüchen /Verrechnungen der Vorleister, zumindest wenn einige Zeit rückwirkend bewilligt wurde...
guten abend, ich habe schon wieder einige fragen, auf dem dvu bescheid steht :em-rente ab 1.12.12, in dem schreiben des jc steht:da sie em-rente erhalten, haben sie nur noch
anspruch auf alg bos 1.1.13!


OK, das betrifft ALGI (ODER ???), in diesem Falle wären die schon SEHR großzügig, denn die dürfen einstellen, sobald der Bescheid über die Erwerbsminderung vorliegt.
Nun wird ja die erste Renten-Leistung erst ENDE Dezember ausgezahlt, auch wenn die Rente zum 01.12.2012 "beginnt", wie lange war denn dein ALGI bewilligt (ursprünglich) und bis zu welchem MONAT hat die AfA jetzt mit der DRV abgerechnet ??? :confused:

Wie ich das bisher verstehe, würde die AfA AUCH für Dezember noch zahlen, das kommt mir komisch vor, denn die zahlen ja auch rückwirkend, wäre schon wichtig nochmal in die Infornation von der DRV reinzuschauen, da stehen die genauen Zeiträume drin, so war das jedenfalls bei mir. :Gruebeln:
die haben doch auch von der drv bescheid bekommen. was gilt nun? außerdem hat die drv mit meiner nachzahlung nur die kk und das aa ansprüche verrechnet,
Wie meinst du das jetzt, das JC (ALGII) hast DU wohl selber informiert (war das "aufstockend", also zusätzlich zum Krankengeld /Arbeitslosengeld ???) und im Falle des aktiven Bezuges auch die AfA hast du hoffendlich SELBER informiert, dazu bist du im laufenden Bezug verpflichtet.

Dann leiten die auch ihre Rückforderungen DIREKT an die DRV und das wird dort mit der Renten-Nachzahlung ausgeglichen, bevor du selbst überhaupt was davon erhältst.
Wenn das NICHT reicht (weil die Rente zu niedrig ist) dann haben die eben Pech gehabt, du aber auch, denn eine Nachzahlung FÜR DICH bleibt dann nicht mehr übrig.
ich habe aber auch 8 monate alg 2 erhalten. wie wird das nun verrechnet?


Wenn NIX mehr da ist GAR NICHT, dann bekommt das JobCenter KEINE Erstattung, ansonsten nur das was möglich und von den (rückwirkenden) Monatsrenten noch übrig wäre.
MEHR als aus der Nachzahlung gehen würde, brauchst du nicht zurückzahlen, bekommst du denn überhaupt noch was ausgezahlt von der DRV , was steht denn dazu drin in der Mitteilung über die erfolgten Erstattungen an KK und AfA :confused: :Gruebeln: ...

Das JC MUSS bis mindestens November weitergezahlt haben, danach wäre dann eventuell das Sozial-AMT zuständig, dazu hat dir ja @Zwolle schon was geschrieben, je nach Höhe der Monatsrente sollte man auch über Wohngeld nachdenken, wenn das als Zuschuß ausreichen könnte. :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von margit » Sa 24. Nov 2012, 17:09

hallo zwolle und liebe doppeloma, herzlichen dank für eure antworten, es hat sich schon wieder alles verändert: die drv hat alg1 und kk geld mit den jeweiligen stellen verrechnet,
da ich aber auch noch 9 monate alg 2 bezogen habe, muß das auch verrechnet werden! Lt. drv war ihnen das nicht bekannt-- habe nun viel geld auf dem konto, dass ich natürlich
zurückzahlen muß. habe dort angerufen, die wissen auch nicht was das soll und wollen nun mit mir abrechnen. hoffentlich nehmen diese unangenehmen "dinge" bald ein ende-es ist
egal wo ich anrufe-jeder schiebt seine inkompetenz auf den anderen! ich habe noch eine frage: ich lebe mit meinem studierenden sohn in einer bedarfsgemeinschaft, er erhält
bafög und einen zuschuß(kein hartz 4) zur miete-habe beim jc angerufen, die sagen ,dass das mit meinen bezügen nichts zu tun hat(ab 31.12. erhAlte ich die erste em-rente)
stimmt das? ich traue da keinem mehr, da er eine eigene bedarfnummer hat, habe das nichts mit mir(meinen bezügen) zu tun. ich bin gespannt auf eure antworten-- ein nebelfreies
wochenende ganz liebe grüße margit

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Re: em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Sa 24. Nov 2012, 18:52

Hallo Margit,
ich lebe mit meinem studierenden sohn in einer bedarfsgemeinschaft, er erhält
bafög und einen zuschuß(kein hartz 4)
verzeih, das verstehe ich jetzt nicht.
ich traue da keinem mehr, da er eine eigene bedarfnummer hat
Soweit meine Kenntnis reicht, entsteht doch erst der Passus Bedarfsgemeinschaft, wenn Leistungen von der Arge, bzw. vom JC im Bezug auf Hartz IV bezogen werden.
Wenn Dein Sohn Hauptantragsteller ist und eine eigene Bedarfsgemeinschaftsnummer hat, würdest Du doch als "Mitbewohner" nur mit dem zusätzlichen Einkommen (Der Rente) mit zugerechnet.
Das wiederum würde bedeuten, das fehlendes Einkommen zum Mindestlebensbedarf vom ALg II aufgefüllt werden müsste.

Also im Moment bin ich da etwas überfragt. Wieso hat Dein Sohn eine Bedarfsgemeinschaftsnummer, wenn keine Alg II Leistungen gezahlt werden?
Vielleicht kann das ja noch jemand mit mehr Sachkenntnis auseinander dividieren. Ich bin da ratlos. :schuechtern:

Herzliche Grüße,
Wolfgang
Zuletzt geändert von Zwolle am Sa 24. Nov 2012, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 24. Nov 2012, 18:56

Hallo margit, :smile:
da ich aber auch noch 9 monate alg 2 bezogen habe, muß das auch verrechnet werden! Lt. drv war ihnen das nicht bekannt-- habe nun viel geld auf dem konto, dass ich natürlich
zurückzahlen muß.


Dann hat das JC KEINE Meldung an die DRV gemacht über deinen Leistungs-Bezug, das sollten die aber schnellstens noch nachholen, denn das ist wichtig für deine Altersrente später, dass diese Zeiten "gemeldet" sind bei der DRV.

Dann MUSST du diese Abrechnung mit dem JC jetzt aus dieser Nachzahlung SELBER regeln AAABER um "Himmels willen NICHT telefonisch", so regelt man doch KEINE Geldsachen mit einer Behörde.

Du MUSST da HIN und denen deinen EM-Renten-Bescheid vorlegen, zumindest die Seiten (kopieren !!!) wo drauf steht, ab WANN genau und wieviel EM-Rente du bekommen wirst.
Wichtig sind auch die Brutto- und Netto-Beträge, denn die Versicherungen (KK und Pflege) werden üblicherweise NICHT mit dir abgerechnet, sondern intern zwischen der KK und dem JC, es geht also für dich (eigentlich) NUR um den puren Leistung-Betrag (was DU auf dein Konto bekommen hast vom JC !!!), MEHR bekommen die NICHT aus deiner Renten-Nachzahlung.
habe dort angerufen, die wissen auch nicht was das soll und wollen nun mit mir abrechnen. hoffentlich nehmen diese unangenehmen "dinge" bald ein ende-es ist
Klar wollen die jetzt mit dir abrechnen, dazu bekommst du vom JobCenter eine Aufstellung (schriftlich !!!), VORHER brauchen die aber die Angaben aus dem Renten-Bescheid, das GEHT NICHT telefonisch und das MACHT man auch NIEMALS telefonisch ... :Ohnmacht:

MENSCH. MENSCH wenn es um soviel Geld geht telefoniert man doch nicht überall nur herum, wenn du die Aufstellung vorliegen hast, dann kontrollierst du MONAT für MONAT ob das so auch stimmen kann, es geht NUR um die Leistungs-Beträge die persönlich FÜR DICH vom JC ausgezahlt wurden ... :lesen: :lesen: :lesen:

Die anderen Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft bekommen schließlich KEINE Rente und rückwirkend DARF das auch NICHT alles neu berechnet werden, sondern wenn, dann NUR für die ZUkunft... :lesen: :lesen: :lesen:
Du solltest dir Hilfe vor Ort suchen, wenn du da alleine NICHT durchblickst, die bescheißen (NEIN es gibt KEIN netteres Wort dafür) dich da sonst schneller, als du gucken kannst. :Verwirrt: :Hilfe:

Bei uns haben sie versucht sich das Geld vom Dopa nochmal aus meiner Renten-Nachzahlung zu holen, ich dachte wirklich ich sehe nicht richtig, als ich die "Übersicht" dazu vom JC bekam...das hatten sie bereits vor einem Jahr bei seiner Renten-Bewilligung von der DRV erstattet bekommen ... :keule: :keule: :keule:
egal wo ich anrufe-jeder schiebt seine inkompetenz auf den anderen!


Verlange bitte unbedingt ALLE Auskünfte und Informationen dazu schriftlich, je mehr du herumtelefonierst, umso sicherer fühlen die sich, weil sie meinen DU hättest sowieso KEINE Ahnung und würdest nicht merken, wenn man dich "beschummelt"...

DU ZAHLST KEINEN Cent zurück, solange nicht klar ist, dass die Forderungen auch korrekt gestellt wurden und berechtigt sind, was die erst mal haben bekommst du später nur schwer wieder, wenn sich herausstellen sollte, dass es unberechtigt war.

Ehe du überhaupt irgendwas überweisen musst, bekommst du einen schriftlichen Bescheid (mit konkretem Zahlungs-Termin) dazu, da steht dann auch drauf, auf welches Konto genau und mit welchen Betreff das gezahlt werden soll, stimmt da was nicht, kann man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen (der schiebt die Fälligkeit dann auf !!!) und dann MUSS das eben erst eindeutig geklärt werden. :ic_up: :ic_up: :ic_up:
ich habe noch eine frage: ich lebe mit meinem studierenden sohn in einer bedarfsgemeinschaft, er erhält
bafög und einen zuschuß(kein hartz 4) zur miete-habe beim jc angerufen, die sagen ,dass das mit meinen bezügen nichts zu tun hat(ab 31.12. erhAlte ich die erste em-rente)
Mit Bafög und diesem Zuschuß kenne ich mich nicht aus, aber wenn er eine EIGENE Bedarfsnummer hat, dann ist er auch eine eigene /separate Bedarfsgemeinschaft (wie alt ist er denn ???) und ER bekommt ja KEINE Rente, also würde ich das auch so sehen, dass seine Bezüge da keine Rolle spielen.

Wer steht denn namentlich in DEINEM Bescheid, unter DEINER Bedarfsnummer, vermutlich NUR DU ALLEINE ??? :confused: :Gruebeln:

Dann gilt auch NUR dieser Bescheid /Betrag für die Verrechnung mit der Renten-Nachzahlung
stimmt das? ich traue da keinem mehr, da er eine eigene bedarfnummer hat, habe das nichts mit mir(meinen bezügen)
Würde ich auch so sehen, aber BITTE mach NICHTS dazu mehr telefonisch, du schreibst selber es ginge um SEHR VIEL Geld, das regelt man NUR schriftlich und nachweislich ...

Lege die Kopie beim Amt vor, wenn du das noch nicht getan hast und dann warte die schriftlichen Informationen dazu ab, die vom JC kommen werden, ich hatte das schon am Tag nach der Meldung des Renten-Bescheides im Briefkasten.
Kann es sein, dass du diese Meldung beim JC versäumt hast (schriftlich /nachweislich oder persönlich mit Eingangsbestätigung ???) und es deshalb nicht direkt verrechnet wurde mit der DRV... :Gruebeln:

Dann fordern die das nämlich immer sehr schnell bei der DRV selber an, das wundert mich ein wenig, dass es bei dir nicht so war...die sind doch SOOOO gierig, wenn sie Geld zurückbekommen können...darum "verrechnen" die sich dann auch so gerne, natürlich IMMER zu unserem Nachteil ... :Ohnmacht:

Pass auf dich auf und lass dich nicht "übers Ohr hauen"...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: em-rente und alg 2-was gilt?

Ungelesener Beitrag von margit » Do 29. Nov 2012, 19:33

guten abend, lieber zwolle und liebe doppeloma, lieben dank für eure antworten. alles was ich am telefon versucht habe zu klären, habe ich natürlich auch schriftlich fixiert, es ist
nur so, dass ich gar keine oder nur lapidare schriftliche antworten,wie z.b. ab 1.1.13 erhalten sie kein alg 2 mehr. auf meine fragen bezüglich der verrechnung, geht niemand ein.
ich habe den em-rentenbescheid sofort ans jc geschickt- habe ich auch bestätigt bekommen-trotzdem hat die drv mir geld überwiesen dass mir lt. meiner detailierten aufrechnung nun mal leider nicht zusteht.ich warte jetzt eifach mal ab, die wollen ja geld, sollen sie sich melden.
bei meinem sohn handelt es sich um leistungen für auszubildende, das heißt ein zuschuss für unterkunft und heizung, weiter steht da:die leistungen für auszubildende gelten nicht
als arbeitslosengeld 2, da die ihnen zur verfügung stehenden baföggelder nicht ausreichen, steht ihnen ein zuschuss zu.
(§27 abs.3 sgb II). ich habe zum beispiel nur anteilig(bafög meines sohnes zählte dazu) kosten für miete und strom bekommen! habe trotz mehrerer persönlicher gespräche nicht
nachvollziehbar erklärt bekommen,warum. ich hoffe, ich muß nie wieder zum jc oder zum aa. ich wünsche euch einen schönen abend und nochmals, herzlichen dank margit

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