Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsminderu

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Sonne13
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Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Sonne13 » So 18. Nov 2012, 01:15

Hallo liebe Leute,

folgender Fall:

Meine Wohnung liegt mit 60 Euro über die angemessenen Kosten der Unterkunft. Die Wohnung ist 48 qm groß und ich wohne dort allein. Die Wohnung besteht aus 2 Räumen und Badezimmer. Ein Raum ist Wohnzimmer mit Küche und einer das Schlafzimmer. Also Untervermietung ist nicht möglich.
Eingezogen bin ich dort erst im Februar diesen Jahres.

Als ich noch ALG 2 bezog, wurde ich vom Jobcenter aufgefordert, die KdU zu senken, dafür gaben sie mir 6 Monate Zeit. Dagegen hatte ich gleich Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde abgelehnt, da ja der Betrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgezogen wurde. Nach sechs Monaten wurden mir dann 60 Euro weniger gezahlt. Ich hatte einige Ausdrucke von Wohnungsangeboten mit Bemerkungen dazu dem Arbeitsamt vorgelegt, dann wieder einen Widerspruch eingelegt. Allerdings hatte ich den Widerspruch zu spät eingelegt. Als ich einen weiteren neuen Bescheid über ALG2 bekommen hatte, habe ich wieder Widerspruch eingelegt, diesmal rechtzeitig. Der Widerspruch wurde begründet aus gesundheitlichen Gründen, beigelegt ein Attest von meinem behandelnden Neurologen.

Nun habe ich den Bescheid bekommen, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde, da er zu spät war und der nächste Widerspruch wäre nicht sachgemäß, bezog sich nicht auf den Bescheid, dass mir die Kosten der Unterkunft gesenkt wurden, sondern nur auf den Bewilligungsbescheid, der aber den geringeren Mietbetrag aufwies.

Da ich mittlerweile meine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bekomme, bekomme ich nun ergänzende Sozialhilfe. Die haben mir gleich nur den angemessenen Betrag bewillig, also auch wieder 60 Euro weniger. Ich habe gleich wieder Widerspruch eingelegt wegen Unzumutbarkeit. Unter anderen habe ich begründet, dass ich mich gesundheitlich nicht in der Lage fühle, zweitens finanziell überhaupt nicht in der Lage und aus sozialer Sicht in keinen anderen Ortsteil/kein anderes Dorf ziehen könnte.

Da mein Freund und seine Familie in unmittelbarer Nähe wohnen und ich von dort aus unterstützt werde bei Besorgungen, im Haushalt, wenn ich ein Tief habe oder sonstwie Hilfe benötige, habe ich Panik, in einen anderen Ortsteil zu ziehen. Ich bin im Februar 400 km in den neuen Ort gezogen wegen des Freundes. In der neuen Umgebung habe ich außer den Freund und seiner Familie keine weiteren Bekannte oder Verwandte. Ich müsste dann mit dem Bus zu ihm fahren, bzw. würden ihm Zeit und Fahrtkosten entstehen, wenn ich seine Hilfe bräuchte. Da wir hier keine ermäßigte Fahrkarten bekommen, würden mir dann höhere Kosten entstehen für die Fahrerei, auch ist mir eine Busfahrt meistens nicht zumutbar.

Ich leide an ca. 20 Tagen unter schwerer Migräne, die auch mit Übelkeit, Schwindel und Erbrechen verbunden ist. Und außerdem an Fibromyalgie und an mehreren Bandscheibenschäden und Verschleiß. Ich habe täglich Schmerzen und werde mit Opiaten und Antidepressiva behandelt. Die Migräne ist schwer therapierbar, bisher hat keine Prophylaxe gegriffen. Zur Zeit bekomme ich Botox-Behandlungen, die bisher auch noch zu keinem Erfolg geführt haben. Die Erkrankung - vor allem die Migräne - nimmt bei mir sehr viel Raum ein. Selbst, wenn ich keine Migräne habe, leide ich entweder an den Vorzeichen oder an der Erschöpfung danach. Erschöpft bin ich sowieso, so, dass ich meinen Haushalt kaum im Griff habe und für sämtlichen Papierkram und für Erledigungen ewig brauche und vieles immer wieder verschieben muss.

Dass mir jetzt 60 Euro im Monat fehlen, belastet mich sehr. Aber jetzt wieder umziehen, bzw. auf Wohnungssuche gehen müssen, belastet mich auch sehr. Nach meinem letzten Umzug hat sich mein Krankheitsbild noch einmal verschlechtert, obwohl ich 2 Wochen in einer Schmerzklink behandelt wurde. Meine Behindertengrade wurden auf 60 erhöht.

Nun habe ich am 26.11. eine Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung. Wie soll ich diesem Arzt nun klarmachen, dass ich mich absolut nicht in der Lage fühle, nach Wohnungen zu suchen oder gar umzuziehen?

Ich schaue zwar immer mal im Internet und in Zeitungen nach, aber finde da nichts adäquates und kostengünstigeres, was hier in der Nähe ist. Alles in Dörfern die in weiterer Entfernung liegen. Gibt es mal was Billigeres, so ist das auch nicht im gleichen Ort, sondern in irgendeinem anderen Ort und dann 20 - 30 qm... um die 40 - 45 qm sind hier meistens in der Preislage, wie auch meine Wohnung ist, außer sie sind am A.... der Welt. Das hieße dann auch, dass ich mir wieder einen anderen Hausarzt suchen müsste etc.

Aber dann noch herumtelefonieren, Briefe schreiben oder gar zu irgendwelchen Massenbesichtigungen zu fahren und über alles Buch zu führen, überfordert mich in meinem jetzigen Zustand.

Könnt Ihr mir Ratschläge geben, wie ich am besten vorgehe, wenn ich beim Amtsarzt vorstellig werde? Der kennt mich ja gar nicht und muss sich in relativ kurzer Zeit ein Bild von mir machen. Wenn man mich sieht, sieht man mir nicht direkt die Behinderung an.

Ich freue mich auf Euer Feedback.

Liebe Grüße
Sonne13
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 18. Nov 2012, 04:51

Hallo Sonne, :koepfchen:
Könnt Ihr mir Ratschläge geben, wie ich am besten vorgehe, wenn ich beim Amtsarzt vorstellig werde? Der kennt mich ja gar nicht und muss sich in relativ kurzer Zeit ein Bild von mir machen. Wenn man mich sieht, sieht man mir nicht direkt die Behinderung an.
Zunächst mal nur dazu, nimm dir unbedingt einen Beistand mit der dich (hoffendlich) sehr gut kennt und lass den die ganze Zeit bei der Untersuchung anwesend sein, du brauchst es NICHT erlauben, dass der weggeschickt wird.

Wichtig wären mal die konkreten Richtlinien bei dir vor Ort zu den Beträgen /Wohnungsgrößen, es darf keineswegs NUR nach der Gesamtmiete gehen und die Kürzung beim Sozi von Beginn an halte ich gar nicht für zulässig, bei denen steht die "Uhr erst mal auf NULL" und dann haben die dich aufzufordern die Wohnkosten zu reduzieren, solange haben sie die VOLLE Miete zu übernehmen.

Dann gibt es auch so eine "Wirtschaftlichkeitsberechnung" die das Amt erst mal durchführen müßte, da sind die Gesamtkosten (für einen Umzug) der Weiterzahlung der (vollen) aktuellen Miete gegenüberzustellen, meines Wissens für 3 Jahre hochgerechnet, denn das JC MUSS ja die ganzen Kosten übernehmen, wenn der Umzug angeordnet wird.
Auch genügend Umzugshelfer, wenn man nicht mehr selber kann, eventuell sogar Beschaffung von anderen Möbeln, wenn das was du besitzt nicht in die neue Wohnung passen würde usw. da kann eine NETTE Rechnung für das SOZI zusammen kommen... :jaa: :cool:

Dann zahlen die wahrscheinlich lieber die 60 € Monat, komme in 3 Jahren auf 2160 € (ist das Warm-Miete oder kommen noch Jahresabrechnungen dazu ???), ich glaube kaum, dass du dafür umziehen kannst, mit ALLEM drum und dran :Gruebeln: ...

Mach doch spasseshalber mal eine Kosten-Aufstellung dazu, inclusive Endrenovierung der aktuellen Wohnung /eventueller Renovierung einer neuen Wohnung (mit Handwerkern natürlich, Eigenleistung geht ja nicht), alles was dir so dazu einfallen würde...DAS ist nämlich der Posten den die bei ihren "Umzugswünschen" NUR zu gerne ganz vergessen (möchten).

Mehr dazu später, jetzt gehe ich erst mal ins :Bett:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 18. Nov 2012, 10:26

Hallo sonne,

könntest du beim JC nicht auch nachträglich noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB stellen?

soweit mir bekannt ist, kann man rückwirkend die vergangenen 12 Monate und die dazu ergangenen Bescheide überprüfen lassen..

aber da kennen sich andere User sicherlich noch besser aus..

alles Gute für dich.
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 18. Nov 2012, 10:26

Hallo sonne,

könntest du beim JC nicht auch nachträglich noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB stellen?

soweit mir bekannt ist, kann man rückwirkend die vergangenen 12 Monate und die dazu ergangenen Bescheide überprüfen lassen..

aber da kennen sich andere User sicherlich noch besser aus..

alles Gute für dich.
LG
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Sonne13 » So 18. Nov 2012, 10:31

Liebe Doma,

wie, so lange warst Du noch wach? Oder bist Du nochmal ins Bett gegangen, nachdem Du so früh aufgestanden bist oder bist Du eine Nachteule? Bei mir rächt sich der Kopf schon, wenn ich noch bis nach Mitternacht auf bin :Ohnmacht:

Danke jedenfalls für Deine nächtliche Antwort! :koepfchen:
denn das JC MUSS ja die ganzen Kosten übernehmen, wenn der Umzug angeordnet wird.
Da ja jetzt das Sozialamt für mich zuständig ist, müssen die doch die Kosten übernehmen, das JC wird sich ja nicht mehr zuständig fühlen, obwohl die das ganze ja angezettelt haben.

Das Sozialamt beruft sich auf die Umzugsaufforderung des JC und meint, die hätten mir mehr gezahlt, wenn das JC mir auch mehr zugestanden hätte. So könnten sie nur das übernehmen, was auch das JC übernommen hat. Ich hatte schon einen Heulkrampf, als ich den Bescheid vom Sozialamt gesehen habe, mir haben sie da sogar die Parkplatz gestrichen, der in der Tiefgarage mit Generalschlüssel ist und somit nicht untervermietbar außerhalb des Hauses. Das heißt, die hatten mir zunächst 110 Euro gestrichen, dann haben sie mir noch einige Versicherungen gestrichen, z.B. die Zusatzzahnersatzversicherung, so dass letztendlich für mich vom Regelsatz nur noch ein Minimum übrig blieb.

Übrigens wurden die 60 Euro Kaltmiete als zuviel angesehen. Die Höchstkaltmiete, die das JC mir genannt hat, ist der Betrag, den ich lt. meiner Recherche auch nur finde, d.h. der scheint rechtens zu sein. Obwohl die Realität hier anders aussieht. Der Landkreis wurde dabei großzügig berücksichtigt und hier gibt es von Dorf zu Dorf wesentliche Unterschiede zu den KdU. Man muss schon in Ghettos ziehen und die Wohnung darf dann nicht viel mehr als 30 qm sein, um niedrigere Mietkosten zu haben als ich sie jetzt habe. Davon abgesehen werde ich bei den Heizkosten enorm sparen, das das Haus als Niedrigenergiebau sehr gut gedämmt ist und ich auch jetzt noch selten die Heizung andrehen muss. Es werden ein paar Studentenbuden und Pendlerappartements für etwas weniger angeboten, aber das ist ja nicht der Personenkreis zu dem ich gehöre. Und menschwürdig sollte ich doch schon wohnen dürfen oder muss ich mich jetzt mein Leben lang in eine Studentbude quetschen? Gewisse Mindesquadratmeter sollten doch möglich sein oder?

Hier in Baden-Württemberg gilt die Höchstgrenze 45 qm und die Mietobergrenze kalt 390 Euro... aber das ist hier im Stuttgarter Raum eine große Seltenheit, eine 45 Quadratmeterwohnung unter 450 Euro zu bekommen. Zudem reißen sich da gleich mehrere daraum. Ich hatte auch lange eine Anzeige geschaltet, da hat sich nichts getan. Andere, berufstätige Menschen, teilweise Paare Akademiker etc. suchen auch solche Wohnungen... wer wird wohl bevorzugt? Die (Zeit)Rentnerin mit Hund und ungewisser Zukunft?

Immerhin konnte ich durch eine Bescheinigung meines Vermieters die 50 Euro für die Parkplatzmiete mir erkämpfen. Da ich das Auto nicht halten kann, brauche ich den zwar nicht mehr, aber zahlen muss ich ihn halt trotzdem.

Da schreiben die einen wo man billig einkaufen kann. Das sind dann die ganzen Tafelläden, der nächste ist für mich nur mit dem Bus zu erreichen, den ich natürlich auch voll bezahlen muss, die anderen sind richtig weit und mit viel Umsteigerei zu erreichen. Soll ich da meinen Wocheneinkauf nach Hause schleppen? Wocheneinkauf muss es ja dann sein, damit sich die Busfahrt überhaupt lohnt. Ansonsten kann ich gleich bei REWE im Ort einkaufen gehen, da ist zu überlegen, ob die Fahrtkosten das nicht aufwiegen.

Für den Umzug brauche ich tatsächlich Helfer. Ich habe ja sogar Schwierigkeiten, die Dinge ein- und wieder auszupacken (dabei macht man ja keine rücken- und kopffreundlichen Bewegungen). Selbst renovieren geht gar nicht und Freunde und Bekannte habe ich nicht, bis auf den einen und seine über 70 Jahre alten Eltern. Sicherlich möchte mein Freund nicht schon wieder fast alles allein machen wie beim letzten Umzug, der gerade mal ein Dreiviertel Jahr her ist. Davon abgesehen, dass er auch arbeiten geht. Schleppen ist bei mir auch nicht und zig Mal Treppen rauf und runter mit einem entzündeten Fußknochen (was ich schon seit einem Jahr habe) geht auch nicht, abgesehen davon, dass bei körperlicher Anstrengung die Migräne noch mehr zuschlägt.

Da die Vorhangstangen, die Lampen, die Küche etc. zur Wohnung gehören, muss ich mir das alles selbst anschaffen, sollte das nicht in der nächsten Wohnung vorhanden sein. Da ich keine sperrigen Möbel habe, werden diese wohl auch in eine andere, evtl. kleinere Wohnung passen. Wie ist es eigentlich bei Schwerbehinderung. Stehen einem nicht da ein paar QM mehr zu?

Hundehaltung ist übrigens auch fast überall verboten. Soll ich meinen Hund deswegen abgeben? Das würde mir das Herz rausreißen...

Aber abgesehen davon, wo soll ich hin? 10 km weiter in die Pampa? Oder mitten in die Stadt, wo ich den Lärm nicht aushalte? Es macht mir einfach auch Angst, in eine wieder für mich fremde Umgebung zu müssen. Ich habe mich hier ja noch nicht komplett eingelebt. Aber hier habe ich wenigstens meinen Freund und seine Familie. Woanders wäre ich ganz allein :nein:

:Hilfe: ich will hier nicht wieder weg....

Verzweifelte Grüße
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 18. Nov 2012, 11:06

hab da mal was gefunden...schau mal :lesen:

http://www.sozialhilfe24.de/forum/koste ... -5282.html

auch der link im Beitrag kannst du mal nachschauen...

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von traeumer » So 18. Nov 2012, 11:32

hallo Sonne
hast du eine Schwerbehinderung? denn dann hättest du anspruch auf die größere Wohnung. Das hat mir und meiner frau den umzug erspart, unsre Wohnung war 10 qm zu groß, das ging aber erst nach langem kampf durch. Du wirst aber sicher hilfe dabei brauchen.
gruß
Andreas

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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 18. Nov 2012, 16:21

Liebe Sonne, :koepfchen:

nicht verzweifeln, du brauchst da auch nicht weg :Bussi: :koepfchen: :troesten: ...ich habe mich nur verschrieben, selbstverständlich MUSS auch das Sozi die Kosten für den geforderten Umzug übernehmen, das kannst du dir doch nicht "aus den Rippen schneiden".

Der Vorschlag von @Vrori Überprüfungsanträge an das JC zu stellen ist SEHR GUT, hatte ich noch gar nicht dran gedacht...irgendwo (weiß nur noch nicht wieder WO), habe ich auch was dazu gelesen, dass vom SOZI eben NICHT einfach die Feststellungen des JC "übernommen werden dürfen", die MÜSSEN das ALLES selber prüfen und entscheiden...
Es gibt auch Härtefall-Regelungen, gerade WENN das gesundheitlich unzumutbar ist UND auch wirtschaftlich (für das AMT!!!) eigentlich nicht wirklich "vorteilhaft" ...

Komisch bei unserem "Beratungs- /Abwimmelgespräch" im Grusi-Amt (wegen Dopas Dauer-Rente) hat man uns auch direkt hingewiesen, dass unsere Wohnung (angeblich) ZU TEUER wäre...beim JC war sie das bisher NICHT...
Die drehen sich (leider) VIELES immer so, wie sie es gebrauchen können und da ist es natürlich praktisch, dass alles SOOO kompliziert geregelt ist, dass da kein :pig: wirklich durchblickt...nicht mal die SGB XII-SB SELBER ...

Am Beginn des Gespräches war ICH "völlig außen VOR" (ICH wußte aber schon, dass es NICHT so ist) und am Ende sollte mein Altes Auto WEG und (eventuell) bestehende Lebensversicherungen hätte ICH auch erst mal auflösen oder "beleihen" MÜSSEN, VORHER bekäme Mein Ehemann dort sowieso KEIN Geld...die haben doch den VOLL-Knall ...JETZT wäre ALLES weg und aufgelöst und wir brauchen diese :kack: -Ämter zum Glück überhaupt NICHT MEHR... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

JA, ich BIN eine Nachteule :grinser: , das ist meine übliche Schlafenszeit, ich hatte schon in jungen Jahren NACHTS die besten Ideen, leider nimmt das (angeblich) "normale" Alltagsleben keine Rücksichten auf solche Veranlagungen und das macht irgendwann (zusätzlich) AUCH KRANK, denn man MUSS sich ja IMMER "anpassen" ...nur das erkläre mal irgendeinem Arzt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Seit ich nicht mehr arbeiten gehe und MEINEM persönlichen "Tagesablauf" Raum geben kann, geht es mir (zumindest psychisch) langsam wieder etwas besser, so kann ich natürlich auch mit meinen körperlichen Einschränkungen besser umgehen, das DARF ich aber eigentlich AUCH KEINEM GA erzählen, dann heißt es sofort "PRIMA, dann können Sie ja wieder Vollzeit arbeiten gehen"....

Aber dazu könnte ich schon einen separaten Roman schreiben, vielleicht später mal an anderer Stelle, jetzt und hier ist dir damit ja nicht geholfen (aber vielleicht mit meinen nächtlichen Einfällen :teufel: ).

In deine Rechnung (für das SOZI) gehören übrigens auch Kaution und vielleicht sogar Maklerkosten, wenn du selbt aus gesundheitlichen Gründen keine Wohnung suchen KANNST...
Für diese Feststellungen sehe ich diese Untersuchung beim Amtsarzt gar nicht so negativ, dem solltest du genau all diese Argumente bringen, denn die Zeitrente hast du ja (eigentlich) für andere "Zwecke" bewilligt bekommen und nicht dafür dich nun mit einem belastenden Umzug zu stressen, ODER :Verwirrt: :Hilfe:

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi: :umarm:
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Sonne13 » So 18. Nov 2012, 21:07

Hallo Ihr Lieben :umarm:
hallo liebe Doppeloma,

vielen Dank für Eure Beiträge und Vorschläge. Ich muss das jetzt erstmal sacken lassen. Ich sollte mir vielleicht doch mal einen Termin beim VdK machen lassen und mal sehen, ob die mir helfen können. Allein dagegen anzugehen ist mir doch zu viel. Ich werde jetzt erstmal positiv voraus denken und mir vorstellen, dass ich mit der Amtsärztin ein schönes Gespräch führen werde, wo ich ihr das irgendwie nahe bringe, wie sehr mich ein Umzug belasten würde.
hallo Sonne
hast du eine Schwerbehinderung? denn dann hättest du anspruch auf die größere Wohnung. Das hat mir und meiner frau den umzug erspart, unsre Wohnung war 10 qm zu groß, das ging aber erst nach langem kampf durch. Du wirst aber sicher hilfe dabei brauchen.
gruß
Andreas
Lieber Andreas, das mit den Mehrquadratmeter trifft aber doch nur bei Merkzeichen G zu oder habt Ihr das auch bekommen ohne Merkzeichen G? Ich habe 60 GdB, gerade vor kurzem noch erhöht worden. Kann das nicht sogar von der gleichen Stelle erhöht worden sein, wo ich jetzt zur Untersuchung hin muss? Ist beides das Landratsamt.

Alles Liebe, bin gerade ganz angenehm berührt von Euch :traurig: :jaa:
Sonne13

PS: habe hier noch ein paar Aussagen im Netz gefunden:

7 - Wirtschaftlichkeitsberechnung
(1) Ist die Miete für eine Wohnung als unangemessen bewertet worden, muss vor der Aufforderung,
durch Wohnungswechsel die Aufwendungen für die Wohnung zu senken, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
angestellt werden. Hierbei ist die angemessene Miete für die voraussichtliche
Dauer des Leistungsbezuges dem unangemessenen Teil gegenüberzustellen. In den Fällen
des SGB II kann die Eingliederungsvereinbarung (in Bezug auf den voraussichtlichen Zeitpunkt
der Arbeitsaufnahme) zur Ermittlung der voraussichtlichen Dauer des Leistungsbezuges
herangezogen werden. Ist keine Abschätzung möglich, ist zunächst von 2 Jahren auszugehen.
Ferner sind auch die – zumindest für 1 Monat – unvermeidbaren Mietkosten für 2 Wohnungen
5
zu berücksichtigen (siehe Nr. 9.2 Abs. 4). Übersteigen die durch den Umzug ausgelösten Kosten
den Differenzbetrag, kann der Umzug unterbleiben. Die bisherige Miete wird daher weiterhin
übernommen.
(2) Die Einleitung geeigneter Schritte zur Reduzierung der Ausgaben soll ausschließlich unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Wenn ich immer nur das tun würde, was andere von mir erwarten,
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Re: Zwangsumzug bzw. Kürzung der Miete bei voller Erwerbsmin

Ungelesener Beitrag von Sonne13 » Do 29. Nov 2012, 12:26

Hallo, einen schönen guten Tag (auch, wenn das Wetter nicht so vielversprechend ist :Veraergert: )

heute war ich beim Gesundheitsamt zu einem Gespräch mit der Amtsärztin. Es geht um die Umzugstauglichkeit. Das Gespräch ist ganz freundlich verlaufen. Ich musste beim Erzählen dann etwas heulen. Da die Frau so nett war, konnte ich mir das nicht verkneifen. Sie ging damit sehr diskret um. Sie wird jetzt dem Sozialamt gegenüber meine Umzugsuntauglichkeit befristet bis zur Rentenbefristung (also 31.07.14) aussprechen. Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen. Ich darf in meiner Wohnung bleiben, bzw. bekomme die Mietdifferenz nun doch ausgezahlt!

Mit diesem Bescheid werde ich dann zum VdK gehen und diesen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen (nach § 44 SGB X ), mal sehen, ob da nicht auch noch Gerechtigkeit herauskommen kann.

Lieben Gruß
Eure Sonne13, die leider jetzt nicht am Himmel scheint.... :pfeif: (ich war's nicht)

Falls ich nicht so schnell einen Termin beim VdK bekomme, überlege ich, den Antrag schon einmal selbst zu stellen. Könnt Ihr mir dazu noch ein paar gute Ratschläge mit auf dem Weg geben, bitte?
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