Verunsicherung wg. Erkrankung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Attache
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Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Attache » Sa 10. Nov 2012, 13:58

Hallo zusammen.
Trotz Studium verschiedener Forenbeiträge, konnte ich keine entsprechende Antwort auf meine Fragen finden und möchte diese hier nun schildern.
Bei meiner Frau (49 J.) wurde vor 7 Wochen Darmkrebs diagnostiziert und sie befindet sich derzeit in Chemo- und Bestrahlungs-Therapie. Die OP wird Ende des Jahres folgen und danach noch weitere Therapien.
Sie bezieht seit dieser Woche Krankengeld. Ihr Arbeitsverhältnis endet leider zum 31.12.12, da sie einen befristeten Arbeitsvertrag hatte und der AG diesen, wie wir gestern erfahren haben, nicht verlängern wird.
Der Antrag auf Schwerbehindertenausweis läuft und müsste in Kürze vorliegen.
Es besteht lt. Facharzt des Klinikums durchaus Hoffnung, dass sie nach ca. 9 bis 12 Monaten wieder arbeitsfähig sein könnte.
Die AU entstand somit noch während ihrer Beschäftigungszeit und der AG hat die 6 Wochen das Gehalt weiter gezahlt.
Nach telefonischem Gespräch mit einem unabhängigen Rentenberater, riet dieser umgehend EU-Rente zu beantragen. Das gleiche sagte man uns auch auf dem Rathaus.
Die EU-Rente aber würde zweifelsfrei viel geringer ausfallen, als das Krankengeld.
Wir verstehen daher nicht, warum sie EU-Rente beantragen soll, obwohl sie noch innerhalb der 78-Wochen-Frist des Krankengeldbezuges vermutlich wieder arbeitsfähig sein könnte.

Wir sind nun sehr verunsichert ob ihrer sozialen Versorgung und uns beschäftigen hier folgende Fragen:

1. Hat meine Frau trotz nun anstehender Arbeitslosigkeit Anspruch auf Krankengeldzahlung für 78 Wochen und würde sie dieses in der Länge bekommen?

2. Kann die Krankenkasse aufgrund der anstehenden Arbeitslosigkeit ab dem 01.01.13 von meiner Frau den EU-Rentenantrag verlangen und sie somit aus dem Krankengeldbezug drängen?

3. Ist es ratsam schon jetzt selbst Antrag auf EU-Rente zu stellen trotz herber Einbusen, oder sollen bzw. können wir damit noch zuwarten, wie sich der Heilungsprozess gestaltet?

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt EU- bzw. EM-Rente zu beantragen?

5. Wer kann uns hierbei näher beraten, denn ich fürchte, dass sowohl die Sozialberatung der Krankenkasse als auch Berater des Rententrägers eher im Eigeninteresse tätig sind?

Ich danke schon mal im Voraus für nützliche Antworten.

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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 10. Nov 2012, 14:28

Zu 1: Ja, sie muß aber ohne Unterbrechung Krank geschrieben sein.

Zu 2: Ja, das kann sie versuchen mit einer 10 Wochenfrist, aber sie kann nur auffordern einen Reha-Antrag zu stellen.

Zu 3: Das bleibt euch überlassen, denke aber immer daran das der Antrag auch eine längere Bearbeitungszeit hat.

Zu 4: Bei dieser Frage gibt es eigentlich keine Empfehlung,

Zu 5: Als erstes würde ich abwarten wie sich das entwickelt. Wenn alles gut läuft und deine Frau in ca. 1 Jahr wieder arbeiten kann
bedarf es keiner "Beratung". Also würde ich als erstes mit dem Arzt sprechen.

Wenn es dann konkret werden sollte kann man sich ruhig mit einem Rentenältesten an den Antrag begeben.
Die KK möchte natürlich schnell alle Zahlungen einstellen, das ist aber in eurer Lage wohl nicht möglich.

Erst müssen die Behandlungen abgeschlossen sein, vorher kann sie eh nix machen.

Kopf hoch und alles Gute für deine Frau.

Wir drücken alle die Daumen.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 10. Nov 2012, 15:00

zu 1. wäre noch wichtig zu sagen das sie einen Arbeitsvertrag von min 3 monaten haben muss um anspruch auf
Krankengeld zu haben.
zu2. Rentenantrag darf sie nicht verlangen, wird aber wohl zur Reha Auffordern, Das mit der Reha bringt aber erst
was wenn die akute Behandlung abgeschlossen ist.
zu3. Hast dir selber schon die Antwort gegeben. Wenn die Ärzte jetzt schon meinen deine Frau ist in 12Monaten
wieder fit...wozu Rente ? Wird die DRV genauso sehen wenn sie das von ihren Ärzten hört.
zu 4 und zu 5. siehe Blacky

PS: Das wichtigste ist aber immer frühzeitig den Krankenschein/Auszahlungsschein verlängern lassen, zur Not im Krankenhaus,
Vertretung usw, auf keinen Fall auch nur ein Tag fehlen lassen dazwischen.
z.b AU bis 14.11.12, deine Frau geht am 15.11.12 zum Arzt und lässt sich weiter krankschreiben...Pech gehabt, Krankengeld is wech.

lg
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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Attache » Sa 10. Nov 2012, 15:17

Danke für die schnellen Antworten.
Meine Frau hat die letzten 5 Jahre durchgehend gearbeitet, lediglich der momentane Arbeitsplatz war befristet. Insgesamt war das jetzt zu viel für uns, erst die Diagnose und dann lässt sie der AG auch noch im Regen stehen. Mir war nur unklar, inwieweit diese nun entstandene Konstellation in Verbindung mit der Arbeitslosigkeit, ihre soziale Absicherung gefährden könnte. Trotzdem werden wir uns nun dem DvK anschliessen und weiteren Rat einholen.

Das mit den lückenlosen AU-Bescheinigungen ist uns bekannt und da habe ich schon ein Auge drauf, dass nichts verrutscht.

Grüße

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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 11. Nov 2012, 00:27

Hallo Fatbob, :smile:
zu 1. wäre noch wichtig zu sagen das sie einen Arbeitsvertrag von min 3 monaten haben muss um anspruch auf
Krankengeld zu haben.
das war/ist mir so bisher nicht bekannt, ich weiß nur, dass man erst nach 4 Wochen Beschäftigung in einer Firma Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG hat, ein Anspruch auf Krankengeld (von der KK) beginnt meines Wissen mit dem ERSTEN Arbeitstag in versicherungpflichtiger Beschäftigung, völlig unabhängig von der Dauer der Beschäftigung insgesamt... :confused:

Hast du dazu nähere Informationen ???

Hallo @Attache,

zu deinem Beitrag noch die Frage, ob sich deine Frau schon bei der AfA gemeldet hat wegen dem Ende des Vertrages zum 31.12.2012, gerade wenn sie schon weiß, dass NICHT verlängert wird, ist sie verpflichtet der AfA das mitzuteilen , bei Befristung generell ab 3 Monate VOR Ende des Vertrages.

Im aktuellen Fall kann sie direkt mitteilen, dass sie noch auf längere Sicht AU sein wird (sie braucht dort KEINE Angaben zur Krankheit machen!), dann vermerken die ihre Mitteilung und sagen ihr sowieso, dass sie sich erst melden soll, wenn sie wieder Arbeitsfähig ist, denn aktuell steht sie der Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung.

Zum generellen Anspruch auf Krankengeld in ihrem Falle wurde schon ALLES Wichtige geschrieben, die "Empfehlung" direkt eine EM-Rente zu beantragen ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn sie gute Aussichten hat ihre Krankheit zu überwinden und wieder gesund zu werden...DARUM gibt es ja bis zu 78 Wochen Krankengeld ... weil es auch mal länger dauern kann bis zur Genesung... :Gruebeln:

Da tut wieder Jemand so, als würde man die EM-Rente von der DRV hinterher geworfen bekommen ... ich denke mal deine Frau wird ohnehin irgendwann zur Reha geschickt, wenn sich ihr Zustand durch die Behandlungen entsprechend gebessert hat, da wird schon die KK drauf achten und für sorgen.
In so einer Reha wird dann auch die eventuelle Notwendigkeit einer EM-Rente mit geprüft, wenn erforderlich kann sie den Antrag dann immer noch stellen.

Da KANN ich mich den Vorschreiben nur anschließen, sie sollte sich JETZT aktuell erst mal vorrangig um ihre Gesundheit kümmern und nicht mit einem (wahrscheinlich) überflüssigen EM-Antragsverfahren zusätzlich belasten.

Alles Gute für deine Frau :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Attache » So 11. Nov 2012, 08:57

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen...

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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 11. Nov 2012, 13:54

Ebenfalls ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die in einem - von vornherein - auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen können in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen. Einen möglichen Anspruch auf Krankengeld müssen diese Personen ebenfalls durch einen Wahltarif eigenständig absichern
Eine befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch
lg
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Re: Verunsicherung wg. Erkrankung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 12. Nov 2012, 03:54

Hallo Fatbob, :smile:
Eine befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch
AHA, :aha: danke dir, das wußte ich nicht, so lernt man immer wieder was dazu, aber nach 5 Jahren hat das ja bei der Frau von @Attache erst mal keine Bedeutung.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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