Verunsicherung wg. Erkrankung
Verfasst: Sa 10. Nov 2012, 13:58
Hallo zusammen.
Trotz Studium verschiedener Forenbeiträge, konnte ich keine entsprechende Antwort auf meine Fragen finden und möchte diese hier nun schildern.
Bei meiner Frau (49 J.) wurde vor 7 Wochen Darmkrebs diagnostiziert und sie befindet sich derzeit in Chemo- und Bestrahlungs-Therapie. Die OP wird Ende des Jahres folgen und danach noch weitere Therapien.
Sie bezieht seit dieser Woche Krankengeld. Ihr Arbeitsverhältnis endet leider zum 31.12.12, da sie einen befristeten Arbeitsvertrag hatte und der AG diesen, wie wir gestern erfahren haben, nicht verlängern wird.
Der Antrag auf Schwerbehindertenausweis läuft und müsste in Kürze vorliegen.
Es besteht lt. Facharzt des Klinikums durchaus Hoffnung, dass sie nach ca. 9 bis 12 Monaten wieder arbeitsfähig sein könnte.
Die AU entstand somit noch während ihrer Beschäftigungszeit und der AG hat die 6 Wochen das Gehalt weiter gezahlt.
Nach telefonischem Gespräch mit einem unabhängigen Rentenberater, riet dieser umgehend EU-Rente zu beantragen. Das gleiche sagte man uns auch auf dem Rathaus.
Die EU-Rente aber würde zweifelsfrei viel geringer ausfallen, als das Krankengeld.
Wir verstehen daher nicht, warum sie EU-Rente beantragen soll, obwohl sie noch innerhalb der 78-Wochen-Frist des Krankengeldbezuges vermutlich wieder arbeitsfähig sein könnte.
Wir sind nun sehr verunsichert ob ihrer sozialen Versorgung und uns beschäftigen hier folgende Fragen:
1. Hat meine Frau trotz nun anstehender Arbeitslosigkeit Anspruch auf Krankengeldzahlung für 78 Wochen und würde sie dieses in der Länge bekommen?
2. Kann die Krankenkasse aufgrund der anstehenden Arbeitslosigkeit ab dem 01.01.13 von meiner Frau den EU-Rentenantrag verlangen und sie somit aus dem Krankengeldbezug drängen?
3. Ist es ratsam schon jetzt selbst Antrag auf EU-Rente zu stellen trotz herber Einbusen, oder sollen bzw. können wir damit noch zuwarten, wie sich der Heilungsprozess gestaltet?
4. Wann ist der richtige Zeitpunkt EU- bzw. EM-Rente zu beantragen?
5. Wer kann uns hierbei näher beraten, denn ich fürchte, dass sowohl die Sozialberatung der Krankenkasse als auch Berater des Rententrägers eher im Eigeninteresse tätig sind?
Ich danke schon mal im Voraus für nützliche Antworten.
Trotz Studium verschiedener Forenbeiträge, konnte ich keine entsprechende Antwort auf meine Fragen finden und möchte diese hier nun schildern.
Bei meiner Frau (49 J.) wurde vor 7 Wochen Darmkrebs diagnostiziert und sie befindet sich derzeit in Chemo- und Bestrahlungs-Therapie. Die OP wird Ende des Jahres folgen und danach noch weitere Therapien.
Sie bezieht seit dieser Woche Krankengeld. Ihr Arbeitsverhältnis endet leider zum 31.12.12, da sie einen befristeten Arbeitsvertrag hatte und der AG diesen, wie wir gestern erfahren haben, nicht verlängern wird.
Der Antrag auf Schwerbehindertenausweis läuft und müsste in Kürze vorliegen.
Es besteht lt. Facharzt des Klinikums durchaus Hoffnung, dass sie nach ca. 9 bis 12 Monaten wieder arbeitsfähig sein könnte.
Die AU entstand somit noch während ihrer Beschäftigungszeit und der AG hat die 6 Wochen das Gehalt weiter gezahlt.
Nach telefonischem Gespräch mit einem unabhängigen Rentenberater, riet dieser umgehend EU-Rente zu beantragen. Das gleiche sagte man uns auch auf dem Rathaus.
Die EU-Rente aber würde zweifelsfrei viel geringer ausfallen, als das Krankengeld.
Wir verstehen daher nicht, warum sie EU-Rente beantragen soll, obwohl sie noch innerhalb der 78-Wochen-Frist des Krankengeldbezuges vermutlich wieder arbeitsfähig sein könnte.
Wir sind nun sehr verunsichert ob ihrer sozialen Versorgung und uns beschäftigen hier folgende Fragen:
1. Hat meine Frau trotz nun anstehender Arbeitslosigkeit Anspruch auf Krankengeldzahlung für 78 Wochen und würde sie dieses in der Länge bekommen?
2. Kann die Krankenkasse aufgrund der anstehenden Arbeitslosigkeit ab dem 01.01.13 von meiner Frau den EU-Rentenantrag verlangen und sie somit aus dem Krankengeldbezug drängen?
3. Ist es ratsam schon jetzt selbst Antrag auf EU-Rente zu stellen trotz herber Einbusen, oder sollen bzw. können wir damit noch zuwarten, wie sich der Heilungsprozess gestaltet?
4. Wann ist der richtige Zeitpunkt EU- bzw. EM-Rente zu beantragen?
5. Wer kann uns hierbei näher beraten, denn ich fürchte, dass sowohl die Sozialberatung der Krankenkasse als auch Berater des Rententrägers eher im Eigeninteresse tätig sind?
Ich danke schon mal im Voraus für nützliche Antworten.