Hallo Blackbetty,
die Antworten gehen zum Teil an deiner Frage vorbei, darum versuche ich mal zu sortieren.
bei mir ist es auch so weit, ich habe den Brief der KK erhalten, dass ich zum Ende des Jahres ausgesteuert werde. War damit bei der AfA und dort den Gesundheitsfragebogen erhalten. Diesen muss ich nun ausgefüllt in der nächsten Woche abgegeben.
Hier liegt schon die erste "Falle" (Fehlinformation der AfA), denn du MUSST GAR NICHTS

, das steht auch drauf auf dem Fragebogen, dass der freiwillig ist, wie es dir
@Esuse schon bestätigt hat.
Bei WEM sollst du den nächste Woche abgeben ???
Der gehört ausgefüllt NICHT mehr in die Hände von nichtmedizinischem Personal, sondern NUR noch direkt zum Med. Dienst, aber mindestens in einen fest verschlossenen Umschlag, wenn den jemand weiterleiten soll, das sollte da dann auch KLAR und deutlich draufstehen :
NUR zur Weiterleitung an den Med. Dienst der AfA !!!
Hast du einen schriftlichen Termin für die Abgabe erhalten, denn MÜSSEN ist auch hier nicht, da es freiwillig ist das überhaupt auszufüllen MUSS man es auch nicht nach Anweisung abgeben.
Nun ist natürlich die Frage, wieviel Mut zur Gegenwehr du aufbringen kannst, denn die werden natürlich nicht locker lassen, diese Unterlagen zu fordern, sie halten sich schlicht und einfach NICHT daran, dass es DEINE Entscheidung ist, ob und welche Unterlagen du dem Med. Dienst vorab zur Verfügung stellen möchtest.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ausführlich ich diesen beantworten sollte:
Das entscheidest NUR DU SELBER, je mehr Details du da schon reinschreibst, umso eher wird man ein GA nach "Aktenlage" erstellen, das heißt du wirst gar nicht erst zum Arzt eingeladen ...
Von mir gab es nur die üblichen Antworten zu KI-Krankheiten und Co., eben das was zum "Urschleim" überall immer wieder abgefragt wird, ansonsten soll dich dieser Arzt ja untersuchen und befragen wie es dir AKTUELL geht, meine Familiengeschichte und ob die Geschwister gesund sind, hat mit meiner aktuellen Leistungs-Fähigkeit nicht viel zu tun, Version 1 käme daher schon mal für mich NICHT in Frage.
Version 1: psychische Störungen mit familärer bipolarer Disposition (Doppelsuizid der Eltern)
Der AfA-Arzt soll dich nicht "behandeln", dafür sind auch weiterhin deine Ärzte zuständig und die wissen das vermutlich alles schon, der Med. Dienst soll nur feststellen in welchem Rahmen ("Restleistungs-Vermögen") du im Moment auf dem Arbeitsmarkt zu "gebrauchen" bist, MEHR NICHT...
Version 2: Depressionen: ich kann keine Telefonate führen; Konzentrationsstörungen; Wortfindungsschwierigkeiten;Termine erzeugen solch einen Druck, dass ich mich übergebe und Termine nicht einhalten kann; kann keine Autobahn fahren; durch die Schlafstörungen ständig schlapp und schwindelig; auf Autoritätspersonen reagiere ich verbal agressiv; ständiges Weinen;
Die Probleme die sich dabei ergeben (Variante 2 gibt da schon gute Anhaltspunkte), soll(te) er in seiner Untersuchung und im Gespräch mit dir klären, ergänzend nimmst du dann einige aktuelle Befunde (in Kopie) mit ZUM ARZT und das reicht eigentlich.
SOOO sollte es eigentlich laufen, leider wird oft NUR noch abgeschrieben, aus Altbefunden /Berichten (besonders von der DRV) und dafür möchte man die Schweigepflicht-Entbindungen von dir haben, wenn du das ALLES brav ablieferst, dann wird es KEINEN Arzt-Termin geben...
Dann muss ich ja noch die Ärzte angeben, als erstens meine Hausärztin, dann den Neurologen. Nun stellt sich die Frage, ob ich auch den Orthopäden, bei dem ich im August war, mit aufführe.
Wie ich schon geschrieben habe MUSST du GAR NICHTS, denn es ist freiwillig diese Angaben zu machen, wenn du den Orthopäden nicht angeben willst, dann machst du das eben nicht, hast du einen Arztbericht von ihm, dann mach eine Kopie davon und nimm die mit zum Arzt-Termin ...damit gibst du aber KEINE Erlaubnis (Schweigepflicht-Entbindung), dass dort direkt nachgefragt werden darf.
Wenn deine orthopädischen Probleme aus Berichten und Befunden schon erwiesen sind, ist das doch überflüssig, es wird VIEL Theater um. diese ganzen Gesundheits-Unterlagen gemacht inzwischen bei der AfA, nach einer Aussteuerung, gerade bei den behandelnden Ärzten wird aber meist (trotz Schweigepflicht-Entbindung) gar nicht wirklich nachgefragt.
Er hat nach einem MRT zwei Bandscheibenvorfälle diagnostiziert. Da war ich erst mal froh, eine Diagnose für meine Schmerzen zu haben, aber der Orthopäde an sich macht mir Sorgen, er meinte auf meine Frage, was ich denn nun tun könnte: NIX! Wenn ich darauf bestehen würde, könnte man operieren, ansonsten bliebe mir nur, die Zähne zusammen zu beißen! Erst auf mein massives Drängen hat er mir wenigstens Schmerzmittel verschrieben. Ich fürchte einfach, dass sein Bericht nicht gut ist für mich und will ihn daher lieber nicht angeben.
Gibt es denn einen schriftlichen Befund-Bericht

, irgendwas wo draufsteht was mit deinem Rücken los ist, solltest du schon vorlegen können, das ist ja wichtig für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, NUR in der Hinsicht interessiert sie der med. Dienst der AfA dafür, der Rest interessiert die nicht, da hast du wohl ganz falsche Vorstellungen.
Überzeugen lassen die sich natürlich auch nur durch entsprechende ärztliche Befunde und nicht NUR von dir alleine, was du dazu sagst...falls du verstehst wie ich das meine...es reicht nicht, dass DU sagst : "ich habe Rücken" und kann deswegen dieses und jenes nicht arbeiten, oder es gäbe psychische Probleme die sich auf bestimmte Tätigkeiten hindernd auswirken, wenn du DAS nicht mit entsprechenden Arztberichten auch belegen kannst.
Verliere ich damit vielleicht meinen Anspruch auf das ALG1?
Den kannst du NUR verlieren, wenn du SELBER darauf bestehst, dass du überhaupt NICHTS arbeiten könntest aktuell, denn dann gibt es kein "Rest-Leistungs-Vermögen", und das ist für den Anspruch nun mal zwingend erforderlich, darum wäre es besser, wenn du persönlich zum Arzt geschickt wirst, damit der dich untersucht und tatsächlich eine EIGENE Entscheidung dazu treffen kann.
Je mehr Einzelheiten (ich kann dies nicht /ich kann das nicht) du dazu schon auf "Papier" lieferst, umso eher wird man dich einfach nach diesem (von dir freiwillig ausgefülltem) "Papier" beurteilen, ohne überhaupt nachzufragen wie du das vielleicht gemeint hast, dann hast du ja keine Möglichkeit mehr da irgendwas richig zu stellen, zu präzisieren.
Bitte überlege dir gut wieviel du vorab überhaupt preisgeben möchtest, du weißt nicht wirklich wer das so alles zu lesen bekommen wird und ob es dann überhaupt noch einen Arzt-Termin gibt oder das nächste GA nach "Aktenlage" ...
Habe hier gerade eines zu lesen bekommen, das "sagt ALLES oder NICHTS aus" und der Vermittler (der den Teil B bekommt) kann davon "ausgehen", dass der User TOPP-FITT und voll einsatzfähig ist ...
Es gibt keinen Königsweg, aber alles zu machen, wovon die AfA behauptet das MUSS man machen, ist eher kritisch zu betrachten.
Deine Gesundheit an sich interessiert dort Niemanden wirklich, das solltest du dabei nicht aus den Augen verlieren, ALLES was du denen JETZT dazu "freiwillig" an medizinischen Unterlagen lieferst, liegt später nur in deren Archiven herum, denn deine Behandlung übernimmt jetzt nicht die AfA ...
Die AfA gibt davon auch NIX an die DRV weiter, es geht ja hier um den Antrag auf ALGI (nach Aussteuerung aus dem Krankengeld) und nicht um einen Reha-Antrag, die Zahlung von ALGI wird ganz sicher nicht von der DRV übernommen /entschieden ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
