ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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pfirsich30
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ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Sa 3. Nov 2012, 19:13

Hallo an Alle,

ich habe mal eine schnelle Frage:

Und zwar habe ich ja nach der Aussteuerung die nach 3 Widersprüchen jetzt zum 03.November beginnt, einen Antrag auf ALG 1 nach §145 SGB III beantragt. (Hat sich wohl geändert, davor §125)
Am Dienstag den 30.Oktober hatte ich einen Termin vereinbart um die letzten Unterlagen abzugeben. Gesundheitsfragebogen hatte ich bereits zwei Wochen früher abgegeben. Dann bekam ich ein Schreiben vom ärztlichen Dienst, dass ich noch vom Landesamt wegen meinem Gdb und und von der Rehaklinik Schweigepflichtsentbindungen zur weiteren Prüfung unterschreiben soll. Dieses tat ich ebenfalls und schickte den beigelegten Umschlag mit den Unterschriften zurück zum medizinischen Dienst am 30.10.

Am 30. Oktober sollte ich ebenfalls meinen Leistungsbescheid bekommen bzw. die vorläufige Berechnung. Der SB hatte aber wegen Systemumstellung auf Windows 7 keinen Plan wo die Sachen jetzt zu finden sind und er konnte sie angeblich auch nicht öffnen. Das sollte mir zugeschickt werden.

Heute bekam ich einen Brief von der BfA in dem aber eine Einladung ist, um mit mir am 19. November 2012 über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen?
Die können mich doch jetzt nicht einfach so z.B. in irgendwelche Schulungen drücken oder Jobangebote die ich annehmen muss, da sonst eine Sperre eintritt?
Klar werde ich wohl zu dem Termin gehen, aber ich habe nicht mal die Bestätigung, dass ich jetzt wirklich ALG 1 bekomme und wenn es nach dem Paragraphen geht, soll man in der Zeit doch nicht vermittelt werden dürfen.

Aber erst einmal erzähle ich kurz meine "Geschichte"
Am 6. September 2012 habe ich über die VdK einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und war am 24. Oktober bei einem Gutachter. Dieser war sehr fies, von wegen ich würde nur dick Kohle kassieren wollen für 30 Jahre jetzt und ich solle den Ar.. zusammenkneifen usw.
Ich bin jetzt 31 Jahre alt und leide seit ca. Dezember 1997 an starken Bauchschmerzen und Blutungen. Seit dem habe ich 17 Darmspiegelungen und 3 OP´s hinter mir. Fistel, Fissur, Darmpolypen, Entzündungen, Narben. Alles nur im Enddarm. 2011 wurde dann die Diagnose Morbus Crohn gestellt. Ich halte es nur mit Schmerzmittel aus, zur Zeit sogar Morphiumtabletten und zusätzlich Novalmintropfen. Ich fragte bei der Rentenversicherung nach einer Umschulung. Sie sagten mir, dass ich noch nicht 15 Jahre einbezahlt hätte und somit kein Anspruch hätte. Wenn ich schon mal eine Reha gemacht hätte, dann könnte man das danach machen. Aber in meinem Fall könnte ich doch eher Erwerbsminderungsrente beantragen. Mit hilfe meines Hausarztes habe ich dann einen Antrag auf Reha gestellt. Ich habe meine Ausbildung als Industriebuchbinder von August 1997 - Juli 2000 gemacht und war dann bis Ende Juni 2009 in der gleichen Druckerei angestellt. Dann gab es eine betriebsbedingte Kündigung ( inoffiziell weil ich 2008 insgesamt 11 Wochen wegen einer Darm-OP krank war). Dann war ich bis Ende Mai 2010 arbeitsuchend und ab dann bis 19.Juli in einer anderen Druckerei. Vom 19.Juli 2011-09.08.2011 war ich dann in der Rehaklinik bad Brückenau und wurde arbeitsunfähig entlassen und darf in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Seit dem 30.08.2011 bekam ich dann Krankengeld ausgezahlt.
Ich hatte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, musste diesen aber 3 Mal wegen OP´s aufschieben. Dann sollte es im Mai 2012 losgehen, erst 3 Monate schulisch in einem Bildungswerk und dann ab August in einem Betrieb. Als ich im April nachfragte wurde mir gesagt, dass meine Beraterin bis auf weiteres krank sei, aber alles eh noch nicht genehmigt worden war von Berlin aus. Jetzt müsste ich einen neuen Antrag stellen. Es wurde aber immer schlimmer mit meinen Schmerzen und so stellte ich auf anraten meines Hausarztes und mit Hilfe der VdK einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente.
Nun sollte ich zum 18. Oktober 2012 ausgesteuert werden, die Krankenkasse machte aber falsche Angaben zum beginn der ersten AU wegen der Krankheit. Das ist jetzt geklärt und so bin ich ab heute (03.11.) ausgesteuert.
Ich bin aber weiterhin bei meiner Arbeitsstelle angestellt.

Nur wieso muss ich jetzt zu einem Gespräch wegen meiner beruflichen Situation?

Der Gutachter der Rentenversicherung meinte aber nach der Untersuchung, dass ich sicherlich nicht 20 oder 30 Jahre die Rente bekomme, 1 oder 2 Jahre würden aber wohl erstmal gehen, danach müsste man sich wiedersehen.
Hat man sonst nicht immer mehrere Gutachter zur Auswahl? Mir wurde nur einer genannt und das war ein Chefarzt. Aber bei dem Termin war erst nur eine Assitenzärztin bei mir und erst bei einer Ultraschalluntersuchung kam der andere "fiese" Arzt dazu. Es war aber nicht der auf dem Schreiben genannte Chefarzt.
Der Arzt dachte bei den von mir mitgebrachten Befunde, dass ich bereits Rente bekommen würde und ich nur "verlängern" möchte. Er kam rein und sagte ohne sich vorzustellen: Na kassieren Sie schön die dicke Kohle? Wieviel bekommen sie denn an Rente? Ich war ganz verdutzt. Die andere Ärztin sagte dann, dass die Unterlagen von der Reha waren. "Aso" sagte er. Dann kam, ob ich nicht einfach den Ars.. zusammenkneifen könnte und dann doch arbeiten. Dann meckerte er noch die Ärztin an, weil sie nicht meinen Personalausweis kontrolliert hatte. Er sagte mir, dass oft andere Freunde die krank sind vorgeschickt werden, die sich dann für die Person ausgeben und ob ich mir das auch so gedacht habe. Echt heftig.
Ich bin aber ruhig und freundlich geblieben. Eigentlich müsste man ihn wegen Diskriminierung anzeigen und Beleidigung bzw. Unterstellung.
Ich habe mir nicht getraut was zu sagen, denn nachher lehnt er den Antrag ab, weil er sich selbst beleidigt fühlt. Ich wollte erst sagen, dass sich ja viele Ärzte auch falsch ausgeben oder ohne Zulassung arbeiten und er mir mal seine zeigen soll, denn auf dem Papier würde ich von einem Chefarzt PD Dr. untersucht werden und nicht von so einem unfreundlichen Arzt.

Ich würde mich sehr über informative Antworten freuen oder Antworten von Leuten denen es ähnlich geht in der Situation?

LG
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Nov 2012, 02:06

Hallo Pfirsich, :smile:

erst mal WILKOMMEN bei uns, auch wenn du schon einige Tage angemeldet bist :ic_up: ...allerdings ist hier kein "Expresszug", sondern eine "Gemeinde mehr oder minder schwer kranker Leute" versammelt, da muss man u.U. auch mal etwas geduldig auf eine Antwort warten können.

Nun ist wohl gerade dein Glückstag und ich schau mir deinen Beitrag mal näher an ... :jaa:
Und zwar habe ich ja nach der Aussteuerung die nach 3 Widersprüchen jetzt zum 03.November beginnt, einen Antrag auf ALG 1 nach §145 SGB III beantragt. (Hat sich wohl geändert, davor §125)
Am Dienstag den 30.Oktober hatte ich einen Termin vereinbart um die letzten Unterlagen abzugeben.
soweit der übliche Ablauf, ja der § 125 wurde im April "umnummeriert" auf den Platz § 145 SGB III, was nicht bedeutet, dass sich der Inhalt deswegen geändert hätte, die AfA tut aber seit April 2012 gerne so, als wäre da nach der Aussteuerung jetzt ALLES ganz anders...
Zu dieser Thematik gibt es hier schon massig Beiträge, lass dich nicht verwirren, dass es vielfach noch unter § 125 geschrieben wurde, Keiner hier hat die Zeit und die Nerven diese §-Zahl in allen Beiträgen zu ändern...der Inhalt trifft auch auf die Anwendung des § 145 genauso zu.

HIER gibt es schon mal einen allgemeinen Überblick zu diesem Thema...

viewtopic.php?f=7&t=224&hilit=nahtlosigkeit

und hier noch Ergänzungen auch zum Thema ärztlicher Dienst der AfA, was man MUSS und was man NICHT MUSS ...

viewtopic.php?p=27436#p27436
Gesundheitsfragebogen hatte ich bereits zwei Wochen früher abgegeben.


Bei WEM hast du den abgegeben, der ist freiwillig und gehört nicht in die Hände von nichtmedizinischen Personal wenn er ausgefüllt wurde, ist im Übrigen auch NICHT leistungsrelevant, wenn es um den Bescheid für deinen ALGI-Anspruch geht.
Dann bekam ich ein Schreiben vom ärztlichen Dienst, dass ich noch vom Landesamt wegen meinem Gdb und und von der Rehaklinik Schweigepflichtsentbindungen zur weiteren Prüfung unterschreiben soll. Dieses tat ich ebenfalls und schickte den beigelegten Umschlag mit den Unterschriften zurück zum medizinischen Dienst am 30.10.
Und warum unterschreibst du "auf schriftlichen Befehl" Schweigepflichtentbindungen, das ist ebenfalls absolut FREIWILLIG, sollte auch draufstehen und wenn du schon unterschreibst, dann nur gezielt und mit Begrenzung der Gültigkeit, "von AfA-Haus aus sind die nämlich 3 Jahre gültig", sofern du die nicht aktiv vorher selber widerrufst ... :Ohnmacht:
Am 30. Oktober sollte ich ebenfalls meinen Leistungsbescheid bekommen bzw. die vorläufige Berechnung. Der SB hatte aber wegen Systemumstellung auf Windows 7 keinen Plan wo die Sachen jetzt zu finden sind und er konnte sie angeblich auch nicht öffnen. Das sollte mir zugeschickt werden.
Denen fallen auch immer neue Ausreden ein, wieso stellen die auf Windows 7 um :Gruebeln: , damit bekommen die allerdings keine alte Word-Datei mehr auf, da brauchen sie auch neue Software für :jaa: :cool: ...naja nicht mein Problem, der Grund liegt ja auch offenbar ganz wo anders, denn die Einladung für den Vermittler hat man ja dann doch "gefunden und öffnen" können :confused: :Gruebeln:
Heute bekam ich einen Brief von der BfA in dem aber eine Einladung ist, um mit mir am 19. November 2012 über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen?
Welches Datum trägt denn diese Einladung ???
Da hat man sicher schon ein GA nach "Aktenlage" erstellt, in dem man dich für Vollzeit arbeitsfähig hält, kennst du eigentlich deinen Reha-Bericht und das DRV-GA SELBER schon ???

Wenn die DRV bereits einen EM-Renten-Antrag abgelehnt hat, dann sparen die sich meistens die persönliche Untersuchung und begutachten nach Aktenlage, die entnehmen sie dann den erteilten Schweigepflicht-Entbindungen, besonders NUR denen für DRV und /oder Reha-Kliniken.
Daraus wird dann dein (vermeintlicher) Gesundheitszustand einfach NUR abgeschrieben, aber dafür hast du mit deinen "freiwilligen" Unterschriften selber gesorgt, ich denke nicht, dass man dich noch zum Amtsarzt der AfA einladen wird, das ist per "Ferndiagnose" wohl schon erledigt ... :Verwirrt: :Hilfe:
Klar werde ich wohl zu dem Termin gehen, aber ich habe nicht mal die Bestätigung, dass ich jetzt wirklich ALG 1 bekomme und wenn es nach dem Paragraphen geht, soll man in der Zeit doch nicht vermittelt werden dürfen.
Den Bescheid solltest du mal schriftlich (!!!), nachweislich anmahnen, verbunden mit der "freundlichen" Nach-Frage, warum du zu einem Vermittlergespräch sollst, wenn deine Leistung noch nicht mal bewilligt wurde. :confused:
Wie kommst du darauf, dass man dich wegen der Aussteuerung nicht in die Vermittlung nehmen darf, das ist ausschließlich vom Ergebnis der amtsärztlichen Feststellungen abhängig.

Auf dem Antrag hast du unterschrieben, dass du dich mit deinem "Restleistungs-Vermögen" (das der Amtarzt feststellen wird) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, dazu bist du verpflichtet, sonst hast du KEINEN Anspruch auf ALGI, auch nicht gemäß § 145 SGB III, der wird sowieso NICHT in deinem Bescheid stehen, sondern wohl eher der § 136 SGB III.
Die können mich doch jetzt nicht einfach so z.B. in irgendwelche Schulungen drücken oder Jobangebote die ich annehmen muss, da sonst eine Sperre eintritt?
Welche Ausmaße diese "Vermittlungs-Bemühungen" annehmen werden /könnten hängt vom Inhalt deines AfA-GA ab und von dem Gespräch mit dem Vermittler "über deine berufliche Zukunft", auch dazu gibt es hier schon Informationen, wie man ein solches Gespräch am geschicktesten führen und steuern kann.
Zunächst solltest du mal versuchen dein GA vom Med. Dienst schon vorab als Kopie einzufordern, darauf hast du einen Rechts-Anspruch nach § 25 SGB X. :lesen: :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html

Das GA besteht aus 2 Teilen, der Teil A verbleibt beim med. Dienst und enthält z.B.die Hinweise darauf, aus welchen medizinischen Unterlagen dieses GA so "gestrickt" wurde, den Teil B bekommt auch dein Vermittler, darin stehen die Einschränkungen, die bei deiner Vermittlung zu beachten sind.
Dabei dürfen Gesundheitsprobleme nur "umschrieben" angegeben werden, denn einen SB gehen deine konkreten Krankheiten und Diagnosen (auch KEINE ICD-Codes) NICHTS an (auch NICHT in einem Gespräch !!!), die dürfen NUR im Teil A drin stehen.

Wenn du den Sitz des ÄD problemlos aufsuchen kannst, gehst du am besten DIREKT dort hin und verlangst diese Kopie, nimm deinen Ausweis mit und eventuell den Ausdruck vo § 25 SGB X , die sind manchmal etwas störrisch und reden sich auch gerne mal mit (angeblichen) technischen Problemen heraus...müssen erst den Arzt fragen und der ist gerade nicht da ...sind ALLES Ausreden, du nimmst NUR deine Rechte in Anspruch, dafür brauchen die keine Erlaubnis irgendwo einholen... :nein: :keule:
Ich bin aber weiterhin bei meiner Arbeitsstelle angestellt.
Nur wieso muss ich jetzt zu einem Gespräch wegen meiner beruflichen Situation?
Weil du ja an deine Arbeitsstelle (zumindest aktuell) NICHT zurückkehren kannst, trotzdem ist natürlich die dortige Kündigungsfrist bei deiner "Vermittlung" zu berücksichtigen ... denn dein Arbeitsvertrag RUHT, ist aber nicht ordnungsgemäß beendet, das brauchst du aber nicht mit dem Vermittler zu diskutieren.

Bei eventuellen Bewerbungen gehört es natürlich "zum guten Ton" darauf aufmerksam zu machen, dass du wegen deiner Kü-Frist leider erst ab XXX zur Verfügung stehen kannst... :grinser: :icon_e_wink: :pfeif:

Allgemein hat sich die AfA zudem an gewisse Grenzen der Zumutbarkeit zu halten, da man dir das sicher nicht freiwillig mitteilen wird (wie so Vieles andere auch nicht bisher) solltest du dir den § 140 SGB III mal genauer ansehen und gut einprägen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Du brauchst dich also noch keineswegs auf JEDEN (gering bezahlten) Job zu bewerben, ich nehme mal an dein letztes Einkommen "schützt" dich da schon vor, zudem sind natürliche die gesundheitlichen Einschränkungen zu beachten (Teil B des GA der AfA), solche Termine enden meist ziemlich kläglich mit der Feststellung, dass man dich eigentlich nicht wirklich ernsthaft vermitteln KANN...das darf allerdings nicht von dir kommen...lass den SB sich "abstrampeln" und gut ist es...

Soweit erst mal zur aktuelen Situation bei dir mit der AfA, falls du deine Telefon-Nummer dort angegeben hast solltest du die bei dem Termin wieder löschen lassen (das ist nämlich auch FREIWILLIG), ALLE wichtigen Angelegenheiten mit der AfA solltest du generell NUR schriftlich klären, auf telefonische Aussagen ist KEIN Verlass. :ic_down: :ic_down: :ic_down:

Zu deiner EM-Renten-Misere etwas später mehr, jetzt brauche ich erst mal eine Pause.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am So 4. Nov 2012, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Korrektur § 25 SGB X
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 4. Nov 2012, 07:42

Hey Pfirsich,
du auch hier?? :jaa: :jaa: :jaa: Herzlich Willkommen hier im Forum.
Gruß
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 13:55

Hallo Doppeloma,

vielen dank für deine sehr ausführliche Nachricht. Daraus lese ich schon sehr gute Tipps.
Aufmerksam auf dieses Forum wurde ich durch reallyangry auf der Seite krankenkassenforum.de gemacht.

Also mir wurde gesagt, dass ich den Gesundheitsfragebogen für den ärztlichen Dienst ausfüllen muss, sonst könnte der Antrag nicht bearbeitet werden, auf Grund des Paragraphen §145
Ich sprach beim ersten Treffen mit der AfA, als ich das Schreiben von der KK wegen der Aussteuerung vorlegte, den §125 wegen Nahtlosigkeit an, darauf meinte der SB :"Da hätte sich alle was geändert"
Wegen den Fragebogen, da habe ich mir gedacht, na gut dann fülle ich das aus, sonst verlängert sich das ja alle noch länger. Und ich bin ja ab Aussteuerungstag nicht mehr versichert bei der KK bzw. muss die Beiträge selbst zahlen. So zumindest stand es in dem Schreiben der TK.

Das Schreiben von der AfA wegen den weiteren Schweigepflichtsentbindungen habe ich am 30. Oktober abends in den Postkasten geworfen. Das Schreiben mit der Einladung zu einem Gespräch ist auf den 31.Oktober datiert.
Also dürfte das Ergebnis ja noch nicht feststehen oder?

Das blöde ist ja, dass in dem Schreiben der Rehaklinik ja steht, das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf, aber ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben noch in der Reha gestellt habe und ich noch mehr als 6 Stunden arbeiten könnte.
Das hat sich aber seit letztes Jahr 2011 geändert, als der Abschlussbericht geschrieben wurde.
Alleine schon, da ich jetzt Morphiumtabletten einnehmen muss und auch wieder evtl. eine kleine OP ansteht, da ich die Entzündungen nie weg bekomme und immer Blutungen habe. Deswegen habe ich ja einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Das wäre ja eine Frechheit, wenn der ärztliche Dienst sich dennoch einfach auf den alten Abschlussbericht beruft. Aber was ich hier so lese, ist da ja bei denen leider alles möglich.Ich hoffe, dass mir dann die VdK oder aber ein Anwalt helfen kann.

Noch mal zu dem Brief mit den weiteren Schweigepflichtsentbindungen. In dem Schreiben stand, dass das freiwillig ist, wenn sie aber nichts erhalten, dann würden sie die Bearbeitung erst mal wieder an den zuständigen SB weitergeben.
ALso habe ich die unterschrieben, weil ich eben möchte, dass der Antrag schnell bearbeitet wird. Kann ich nachträglich nach z.B. Genehmigung des Antrages alle Schweigepflichtsentbindungen zurücknehmen bzw. beenden?

Zusätzlich erhalte ich seit rückwirkend zum 09. August 2011 eine private Berufsunfähigleitsrente, die mir den Popo sozusagen rettet. Ich habe das damals zum Glück abgeschlossen und bekomme jetzt monatlich knapp 1400 Euro. Das ist schon mal sehr gutes Geld.
Deswegen könnte ich aber auch nie ALG 2 beantragen, weil ich somit ja genug Verdienst habe. Das ist sicherlich richtig und ich möchte definitiv nicht doppelt kassieren, aber meine Angst ist ja jetzt, dass ich kein ALG 1 bekomme (momentan) und wenn das abgelehnt wird, muss ich von der privaten BUR die Krankenkassenbeiträge zahlen und alle anderen Beiträge (Pflegeversicherung, Kirchensteuer etc) und auch alle Versicherungen. Und ab Ende November werde ich zum ersten Mal richtig Papa. Meine Freundin brachte vor 2 Jahren eine damals 10 Monate alte Tochter mit in unsere Beziehung. Deswegen bin ich jetzt schon Ziehvater ;-)
Sie bekommt aber kein ALG 2 mehr, weil wir jetzt zusammenziehen und dann müsste ich ihre Beiträge für die KK auch noch mittragen, solange wir nicht verheiratet sind. Ab Anfang Dezember bekommt sie für ein Jahr Elterngeld, dann ist sie aber zum Glück noch Krankenkassenbeitragsfrei ( wird ja vom Elterngeld gezahlt)
2 Monate Elterngeld könnte ich aber auch beantragen und wollte das dann auch direkt mit der Geburt zusammen.

Wie wäre das mit dem ALG falls das doch genehmigt wird? Gibt es das Elterngeld überhaupt für mich? Nicht das ich wegen dem Antarg auf Elterngeld, dann plötzlich doch nicht mehr ALG 1 nach §145 erhalten könnte, also nie.

Was mich wegen dem Gutachten von der DRV Bund noch verwunderte. Ich darf momentan nicht selbst Auto fahren wegen den Tabletten, da kein anderer Zeit hatte musste meine hochschwangere Freundin mit zum dem Gutachtertermin. Als die beiden Ärtzte sich dann währrend der Ultraschalluntersuchung über mich beugten, sagte die Assistenzärztin. Herr Irzig ist mit seiner schwangeren Frau hier. Das hat sie daraus abgeleitet, weil wir zusammen saßen. Der Arzt sagte dann: "dass muss mit ins Gutachten, verheiratet und Kind."

Warum muss das mit ins Gutachten, dass ich Vater werde? Sagen die dann, wer Kinder machen kann, der kann auch vollzeit arbeiten??? Ich widerlegte sofort, dass ich nicht verheiratet bin, aber der Arzt registrierte das nicht richtig. Er war sowieso fest der Annahme, dass ich nur :"dicke kohle abkassieren will".

Lieben Gruß

P.S. mir ist bewusst, dass nicht jeder sofort mein Thema liest und antwortet, dass ist in anderen Foren nicht anders. Meine Überschrift: Bitte um schnelle Hilfe sollte auch nur heißen, dass mir das sehr wichtig ist, weil ich mir den ganzen Tag den Kopf zerbreche. Der Gesprächstermin ist ja erst am 19. November. Ich wollte wissen, ob ich noch schnell einen Termin beim VdK machen soll, damit er mir hilft und mir sagt, ob die AfA mich mit der aktuellen Krankensituation überhaupt vermitteln dürfte. Mit den Tabletten wäre ich ja momentan eher eine Gefährdung für den Strassenverkehr und das Berufsleben. Und dankeschön noch mal für den Tipp wegen der Kündigungsfrist. Wenn die mich vermitteln würden und der neue Arbeitgeber würde mich tatsächlich nehmen, müsste ich dann selbst bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen? Das widerspricht sich dann ja wieder wegen den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bzw. wenn ich einen anderen Job annehmen müsste, dann bräuchte ich ja keine Rente, so wird es mir dann bestimmt von der DRV Bund gesagt. Zwickmühle ????

PPS. Hallo ReallyAngry, danke für den Tipp mit diesem Forum. ;-)
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 14:14

Hallo nochmal Doppeloma,

noch mal vielen Dank für deine schnelle und super Antwort. Ich sehe, dass du sehr viel Ahnung hast und dich auch sehr gut mit Gesetzestexten auskennst ;-)
Eine zusätzliche Frage habe ich noch.

Ich werde morgen mal bei der Servicenummer der AfA anrufen und nachfragen, ob mein Bescheid bewilligt wurde etc. Ich kenne das Gutachten der DRV nicht, denn der Termin war erst am 24.Oktober 2012. Soweit ich weiß haben die gutachter bis zu zwei Monate und länger Zeit um das Gutachten an den DRV Bund zu schicken. Also eine Ablehnung für die EM-Rente habe ich somit "noch" nicht erhalten.
Was wäre denn, wenn der ärtzliche Dienst nach Aktenlage entscheidet? Kann ich dann Widerspruch einlegen und anstreben wirklich selbst untersucht zu werden? Ich bin laut letztem Auszahlschein noch bis zum 15. November au geschrieben, wollte ab dann kopierte blanko Auszahlscheine vom Arzt ausfüllen lassen für meine privaten Akten. Sonst heißt es nachher, ich wäre ab 16. November wieder gesund und könnte in meiner alten Firma wieder arbeiten?

Lieben Gruß
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 4. Nov 2012, 14:37

erst einmal auch ein Hallo von mir :smile:
Mit den Tabletten wäre ich ja momentan eher eine Gefährdung für den Strassenverkehr und das Berufsleben.
viel hier haben diese Probleme.....aber die DRV stört sich daran nicht...so werden inzwischen nur noch die Frage der Wegfähigkeit gestellt (fahren mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob du allerdings einen passenden Anschluss findest interessiert da nicht)....und als Einschränkungen werden dann z.B.Höhenarbeiten oder Maschinenbetrieb ausgeschlossen....

was bleibt ...Arbeitsfähig aber mit zich Einschränkungen....

und wie heißt es so schön :"es ist nicht die Aufgabe der DRV oder des Sozialgerichts eine Passende Arbeitsstelle zu finden....dafür ist die AfA zuständig"
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 15:55

Hallo K@lle ;-)

na von der DRV habe ich wie gesagt noch nichts gehört, der Gutachter meinte zwar, ich würde wohl 1 oder 2 Jahre EM-Rente genehmigt bekommen, aber das heißt ja noch lange nichts. Ich weiß nicht wie weit die DRV dem Gutachten dann auch wirklich nachkommt. Ich hoffe dass ich dann auch in einem Jahr spätestens wieder so "gesund" bin, dass die Rente wieder in eine Teilhabe am Arbeitsleben umgewandelt werden kann.

Für mich wäre jetzt erst einmal das ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung wichtiger, da ich momentan nicht viel machen kann und eigentlich nur dahinvegetiere vor Schmerzen und mich mit -in Foren schreiben- ablenken kann. Ich denke immer an die Krankenkassenbeiträge die ich selbst dann zahlen müsste und die anderen Beiträge, sowie Beiträge für VdK, DCCV und Ver.Di. Die kommen zwar z.T. nur einmal im Jahr, aber wenn ich kein anderes Geld bekomme und alles nur von der privaten Rente zahlen müsste, dann hätte ich nachher ziemlich wenig und hinzu kommen die ganzen Fahrten zu den Ärzten. Einigen geht es finanziell sicherlich viel schlechter, aber momentan nervt mich einfach das Grübeln, was denn jetzt in der Zukunft so passiert.
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » So 4. Nov 2012, 16:20

Hallo Pfirsich,
zunächst mal herzlich willkommen :smile: ,
Doppeloma hat geschrieben:..allerdings ist hier kein "Expresszug", sondern eine "Gemeinde mehr oder minder schwer kranker Leute" versammelt, da muss man u.U. auch mal etwas geduldig auf eine Antwort warten können.
aber ich muß der Doma schon recht geben, hier ist kein "Expresszug". :ic_down:
Also bitte, immer etwas GEDULD haben, die Doma macht das zwar alles GERNE aber in FREIWILLIGER NACHTSCHICHT. :applaus: :applaus: :applaus:

Also, Ruhe bewahren und immer schön daran denken:"HIER IST KEINE RECHTSBERATUNG - ALLE WOLLEN NUR AUS IHREN EIGENEN ERFAHRUNGEN HERAUS HELFEN."

Trotzdem, nicht verzweifeln :smile: und für DICH das BRAUCHBARE in eigener ZUSTÄNDIGKEIT umsetzen!!!

Viel ERFOLG :ic_up: auf DEINEM Weg!
Doppeloma hat geschrieben:Denen fallen auch immer neue Ausreden ein, wieso stellen die auf Windows 7 um :Gruebeln: , damit bekommen die allerdings keine alte Word-Datei mehr auf, da brauchen sie auch neue Software für :jaa: :cool: ...naja nicht mein Problem, der Grund liegt ja auch offenbar ganz wo anders, denn die Einladung für den Vermittler hat man ja dann doch "gefunden und öffnen" können :confused: :Gruebeln:
Nur mal so ganz nebenbei, daß war eine ganz DUMME AUSREDE :teufel: von dem SB, umgekehrt geht nicht. Die schrecken da auch wohl vor nichts zurück. :teufel:

Einen schönen Tag noch!
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 16:56

Hallo Manfred,

danke für deine Nachricht, ich habe aber auch schon in einer vorigen Nachricht geschrieben, dass ich mit "Bitte um schnelle Hilfe" nicht bezwecken wollte innerhalb von 3 Sekunden eine Antwort zu bekommen. Das "schnelle" war eigentlich darauf bezogen, dass das Thema gerade für mich wichtig ist und ich mir die ganze Zeit den Kopf darüber zerbreche, deswegen habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich bin für jeden Tipp bzw. jede Hilfe dankbar :)

Ja der SB war schon etwas älter und ich sollte sogar zum Bildschirm kommen und ich wurde gefragt, ob ich ne Idee hätte um die Schrifart zu ändern. ;) aber das man auf einmal was nicht mehr findet etc. ist schon merkwürdig. Müsste ich Geld nachzahlen, dann würde bestimmt das ganze System laufen wie ein Uhrwerk :D

Herzliche Grüße
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » So 4. Nov 2012, 17:19

Hallo nochmal,
alles wird gut - :smile:
pfirsich30 hat geschrieben:Ja der SB war schon etwas älter und ich sollte sogar zum Bildschirm kommen und ich wurde gefragt, ob ich ne Idee hätte um die Schrifart zu ändern. ;) aber das man auf einmal was nicht mehr findet etc. ist schon merkwürdig. Müsste ich Geld nachzahlen, dann würde bestimmt das ganze System laufen wie ein Uhrwerk :D
- ich bin zwar auch schon "etwas älter",
aber ein SB in dieser Funktion sollte doch eigentlich fit sein, oder?!?
:teufel: :keule: :keule: :keule:
Herzliche Grüße,
Manfred


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