Krankenkasse besteht auf Reha-Antrag

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rosenrotgelb
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Krankenkasse besteht auf Reha-Antrag

Ungelesener Beitrag von rosenrotgelb » Do 1. Nov 2012, 12:14

Hallo zusammen,

kennt sich jemand aus. Die KK besteht auf Antrag zur Reha, mein Rentenantrag läuft allerdings schon sei fast einem Jahr. Ist das üblich?

Vielen Dank für eure Antworten
Viele Grüße
rosenrotgelb

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Doppeloma
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Re: Krankenkasse besteht auf Reha-Antrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 1. Nov 2012, 17:08

Hallo rosenrotgelb, :smile:
kennt sich jemand aus. Die KK besteht auf Antrag zur Reha, mein Rentenantrag läuft allerdings schon sei fast einem Jahr. Ist das üblich?
ja, das ist durchaus üblich nach längerer oder auch kürzerer AU-Dauer...während einer Med. Reha zahlt die Rentenkasse (Übergangsgeld) und die KK spart in der Zeit dein Krankengled ein, trotzdem wird die Reha-Zeit von deinem Krankengeld-Anspruch (78 Wochen) abgezogen.

Außerdem erhofft man sich Erstattungen, falls sich in /aus der Reha doch ergeben sollte, dass man dir eine EM-Rente zahlen wird.
Ich nehme an den laufenden EM-Renten-Antrag hast du aus eigenem Antrieb gestellt, da ist es für die KK schwieriger an diese Erstattungen zu kommen, als wenn sie dich dazu aufgefordert haben und diese Reha dann in eine Rente "umgedeutet" werden würde.

Kommst du als "Arbeitsfähig" aus der Reha, dann wird man deine Krankengeldzahlung möglichst schnell ganz beenden wollen, dein laufender EM-Renten-Antrag interessiert die dabei nicht, noch ist ja dazu keine Entscheidung gefallen.

Leider bist du verpflichtet (nach schriftlicher Aufforderung) innerhalb 10 Wochen diesen Antrag zu stellen und der KK das nachzuweisen, sonst können die dein Krankengeld einstellen.
Das bedeutet aber noch nicht, dass die DRV auch eine Reha genehmigen wird, ist im Bezug auf deinen EMR-Antrag natürlich nicht wirklich vorteilhaft nun eine Reha zu beantragen aber das ist leider so, du brauchst ja das Kranken-Geld.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Vrori
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Re: Krankenkasse besteht auf Reha-Antrag

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 1. Nov 2012, 18:52

Hallo,

mit der Aufforderung nach § 51 Abs. 1 SGB V will die KK dein Dispositionsrecht aufheben, d.h. wenn du aufgefordert wirst, hast du keine Möglichkeit mehr, die Klinik, den Beginn der REHA, ggf. den evtl. Beginn der Rente usw. selbst festzulegen...das Dispositionsrecht wird dir genommen...
siehe auch hier:
http://www.kv-media.de/kg_rehaaufforderung.php

und insbesondere auch den letzten Absatz:

Auswirkungen auf das Dispositionsrecht des Versicherten

Im Sozialrecht können Versicherte grundsätzlich über gestellte Anträge - bei einer Bewilligung bis zum Abschluss der Widerspruchsfrist - frei entscheiden. Dies bedeutet z.B. auch, das gestellte Anträge wieder zurückgenommen werden können. Man spricht hier vom so genannten Dispositionsrecht.

Hat die Krankenkasse allerdings eine Reha-Aufforderung vorgenommen, kann der Versicherte den Antrag nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen oder einschränken. Er ist in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine korekte Aufforderung durch die Krankenkasse erfolgt, die die Voraussetzungen nach § 51 SGB V (s.o.) erfüllt.


ich würde jedoch versuchen, die DRV vorher noch anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass du den Antrag bereits gestellt hast und du dein Dispostionsrecht weiterhin wahren willst...ob das klappt und ob du das unbedingt benötigst, stellst sich meistens erst später raus..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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