Hallo karl,
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dem 29.08.2012
Arbeitslosengeld.
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich weiterhin Urlaubs und Weihnachtsgeld.
wenn das eine betriebliche Regelung (Tarifvertrag /Arbeitsvertrag) so vorsieht, dann solltest du das Extra-Einkommen auf jeden Fall bei der AfA melden, sobald es auf deinem Konto ist.
Ich denke schon, dass es angerechnet wird bis auf den Freibetrag (165 € plus eventueller Werbungskosten) der im ALGI bei Neben.Einkommen gesetzlich geregelt ist.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, bei dem das auch der Fall war, denn nach meiner Aussteuerung bekam ich auch KEIN Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr von meiner Firma, während der Krankengeld-Zahlungen schon noch, aber die KK hat da NICHTS angerechnet, habe extra nachgefragt.
Es stehen auch noch 51 Tage Urlaub und ca 120 Gleitzeitstunden auf meinem Konto.
Den offenen Urlaub betreffend wird wohl NIX passieren, solange dein Arbeitsverhältnis weiterhin (ruhend) bestehen bleibt, denn der Anspruch auf Urlaubs-Abgeltung ergibt sich erst bei ENDE des Arbeitsvertrages, wenn du deinen Urlaub bis dahin ( wegen Krankheit /AU) nicht mehr auf dem üblichen Wege in Anspruch nehmen konntest.
Nach neuester Rechtsprechung besteht aber KEIN Anspruch mehr auf Auszahlung von (unbegrenzt) jahrelang "angesammelten" Urlaubstagen, es gibt nur den Anspruch dann ausgezahlt, der sich aus den letzten 15 Monaten (vor Lösung des Arbeitsvertrages) ergibt, hier kann außerdem auch noch auf den gesetzlichen U-Anspruch reduziert werden.
Schau mal dazu bitte auch hier rein...
viewtopic.php?p=40617#p40617
http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9- ... s13924.htm
Zu deinen Gleitzeit-Stunden kann ich nichts weiter schreiben, allerdings solltest du die Auszahlung dieser Gehalts-Ansprüche besser mal schriftlich /nachweislich beantragen, damit da nichts verfallen kann.
Eine Anrechnung auf das ALGI erfolgt dann natürlich auch, nach den üblichen Einkommensregeln, ob es Sinn macht damit noch zu warten kann ich nicht beurteilen, falls du noch in H4 geraten solltest (nach dem ALGI) ist es jedenfalls dann der schlechtere Zeitpunkt noch offene Gehalts-Ansprüche abzufordern.
Ist es richtig das das AFA bei Zahlungen von Urlaubs oder Weihnachtsgeld mein Arbeitslosengeld
kuerzen darf.
Wenn ja wieviel duerfen die kuerzen ?
Siehe OBEN, alles was über 165 € ist wird auf dein ALGI angerechnet, bitte sprich dann unbedingt auch mit der AfA darüber, wenn du z.B. in dem Monat gar nichts mehr (von der AfA) bekommen würdest, bist du auch NICHT krankenversichert.
Eventuell teilen die diese Anrechnung dann auf, damit das vermieden wird ...
Es ist doch aber so das die Betroffenen nicht Arbeitslos sondern laenger als 78 Wochen Krank sind.
Das ist schon richtig, aber ALGI ist KEIN "Ersatz-Krankengeld" und die Regelungen richten sich nun mal nach den allgemein gültigen Gesetzen für den Bezug von ALGI (SGB III), da werden wegen der Aussteuerung eher keine besonderen Ausnahmen gemacht.
Irgendwo habe ich was gelesen wegen einer
Urlaubs-Abgeltung, die unter bestimmten Umständen nicht angerechnet wird, das trifft aber nur zu, wenn dein AG dich entlassen würde und es darum (während ALGI-Bezug) zur Auszahlung deiner Urlaubsansprüche kommen würde.
Liebe Grüße von der Doppeloma
