Hallo Mozarella, Hallo Vrori,
sorry, aber da muß ich so ein klein wenig korrigieren, denn es wird für die Krankschreibung (bei Beginn der AU) jeweils durchaus die Diagnose wichtig.
Hier beginnt bei jeder "Anderen" Krankheit eine neue sogenannte Blockfrist von 3 Jahren mit Anspruch von insgesamt 78 Wochen Krankengeldzahlung (für genau diese Krankheit!) innerhalb dieser 3 Jahre!
Nach Aussteuerung für eine (bestimmte!) Krankheit erhält man nach Ablauf der drei Jahre Blockfrist erst wieder Krankengeld dafür wenn man inzwischen mindestens 6 Monate gearbeitet hat /der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand und während dieser 6 Monate NICHT auf diese (bestimmte Krankheit) AU geschrieben war.
Bei mehreren Krankheiten gleichzeitig wird das allerdings ziemlich kompliziert, das alles noch auseinanderzuhalten. Und da die KK das weiß (und wohl manchmal selber nicht mehr durchsieht!) wird dem Patienten eben einfach gesagt (geschrieben) er habe keinen Anspruch mehr.
Ein Beispiel von mir selber. Ich war wegen einer Herzklappen Erkrankung und der deswegen notwendigen OP insgesamt 1 Jahr mit Krankengeldzahlung AU. Dann bin ich wieder arbeiten gegangen, was mehr schlecht als recht funktionierte. In diesen 7 Monaten Arbeitsversuch war ich mehrfach kurzfristig AU (Erkältungen usw.) und habe ganz normal Lohnfortzahlung vom AG bekommen.
Am Ende war ich "Burnout" und wurde wegen diverser psychischer Probleme und kompletter körperlicher Erschöpfung erneut AU geschrieben (dauerhaft bis aktuell...).
Ich erhielt wieder Lohnfortzahlung 6 Wochen vom AG (da wieder eine andere Krankheit der Grund war!) und anschließend mußte auch die KK weiterzahlen, was zunächst auch klappte.
Nach gut drei Monaten erhielt ich dann einen Brief von der KK, dass ich bald kein Geld mehr erhalten würde weil mein Anspruch von 78 Wochen erschöpft sei (auf die aktuelle/neue Erkrankung hatte ich aber noch einen weitaus höheren Anspruch!).
Ich forderte dann eine Übersicht meiner AU-Schreibungen für die letzten vier Jahre von der KK an. Da kann man einigermaßen nachvollziehen wann welche Blockfrist für welche Diagnose begonnen hat. Hier fand sich in den letzten vier Jahren keine Krankschreibung mit der aktuellen Diagnose (oder einer ganz, ganz ähnlichen) und darum habe ich mit Erfolg Widerspruch gegen die Aussteuerung eingelegt. Man wollte die Herzerkrankung und die psychische Erkrankung einfach als die selbe Erkrankung zusammenrechnen um Geld zu sparen.
Hat also in meinem Fall nicht geklappt!
Liebe Vrori, ich fürchte die KK ist nicht der richtige Ratgeber für deine Frage aber fordere mal die Übersicht über deine Krankschreibungen für die letzten 4-5 Jahre an (das möchte auch das Versorgungsamt immer gerne sehen bei Antrag auf Schwerbehinderung, ist also gleich doppelt praktisch sowas mal zu haben!).
Spätestens damit würde ich mir an deiner Stelle mal einen Termin bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung/ Tel.: 0800-011 77 22 /Mo-Fr von 10-18 Uhr bundesweit erreichbar!) machen. Die sind für sowas super und vor Allem KOSTENLOS (arbeiten mit dem VdK zusammen, man muß aber kein Mitglied sein oder werden!).
Ich persönlich meine, dass du wegen deiner Knie-OPs auf alle Fälle einen neuen Anspruch auf Krankengeld hast (neue Blockfrist/ andere Krankheit!) aber nur wenn du vorher wenigstens EINEN EINZIGEN TAG OHNE KRANKSCHREIBUNG gearbeitet hast (die andere ausgesteuerte Krankschreibung also beendet wurde).
Sonst zählt das als "hinzugetretene Krankheit", die Zahldauer verlängert sich dadurch nicht und es entsteht keine neue Blockfrist für deine "Knie-Krankheit"!!! Leider habe ich keine Ahnung wie das dann zählt wenn du wieder wegen der Fibro in Behandlung und AU bist.
Ich denke du müßtest (von der Erstdiagnose her) durchgehend weiterhin auf deine Knie AU geschrieben bleiben um Krankengeld zu erhalten. Ich weiß nicht ob die Ärzte da mitspielen, ob das überhaupt so geht aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die UPD dir da mit den richtigen Informationen weiterhelfen kann. Versuch es bitte und berichte mal wie es gelaufen ist.
Für jetzt sei ganz lieb gegrüßt von Doppeloma
