Hallo KD,
lange nichts mehr von dir gelesen, freut mich, dass du dich mal wieder meldest.
werde im Dezember 2012 von der KK ausgesteuert.
Der Med.Dienst der Arbeitsagentur hat jetzt die AU bestätigt und gibt dies intern weiter.
Du hast dich also mit der entsprechenden Bescheinigung deiner KK schon bei der AfA gemeldet, wie ist das jetzt zu verstehen, "dass die AfA deine AU bestätigt hat"...
Hast du schon ein GA vom (AfA) Amtsarzt bekommen /Arzt-Termin gehabt, wäre ja sehr früh, wenn du noch gar nicht ausgesteuert BIST..diese Feststellungen (zur Restleistungsfähigkeit) sollten ja DANACH getroffen werden...
Dass du aktuell noch AU-Krank bist braucht dir die AfA nicht bestätigen, das ergibt sich ja aus deiner AU-Bescheinigung von deinem Arzt und deinem Anspruch auf Krankengeld von der KK BIS zur Aussteuerung...
Ich rechne damit, dass es Schwierigkeiten bei der Nahtlosigkeit gibt (§125 SGB III). Der Reha-Antrag, über KK erzwungen, wurde abgelehnt, befindet sich aber noch im Widersruch.
Die Nahtlosigkeit läuft jetzt unter
§ 145 SGB III (wurde im April geändert, ist aber der gleiche rechtliche Inhalt), warum sollte es da Schwierigkeiten wegen dem Reha-Antrag geben, war es DEIN Wunsch Widerspruch einzulegen

...die KK hätte darauf KEINEN Anspruch gehabt, du warst NUR verpflichtet den Antrag zu stellen, MEHR NICHT.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Mit welcher konkreten Begründung wurde denn die Reha abgelehnt, bist du zu "gesund" dafür, reichen "ambulante Behandlungs-Maßnahmen" aus oder meint man (bei der DRV) eher, dich da auch nicht mehr "auf die Beine" zu bekommen, ein bischen mehr Info dazu wäre nicht schlecht...
KK hat dies überprüft und bestätigt.
WAS genau hat die KK überprüft und bestätigt, du schreibst ein wenig in Rätseln, mein Guter

...
Warum sollte die AfA deswegen Stress machen, wenn DU unbedingt eine Reha machen möchtest, ist auch dieser Antrag zu respektieren und die Nahtlosigkeit gilt natürlich auch bei Widerspruch, ich weiß, die AfA sieht das gerne mal ganz anders aber das heißt ja nicht, dass es so richtig sein muss...
Ich rechne ggf. auch mit einer Sperre, da ich mit Aufhebungsvertrag/Abfindung zum 1.8.12 meinen AG verlassen habe.
JAAA, hier sehe ich auch eher ein ganz dickes Problem auf dich zukommen, hast du das der AfA schon mitgeteilt, bei Ende deiner Tätigkeit und jetzt nochmal, konntest du in diesem Zusammenhang was vom Arzt vorlegen, dass diese Entscheidung zum Aufhebungs-Vertrag (aus gesundheitlichen Gründen) unbedingt notwendig war ???
Habe deinen Fall gerade nicht mehr komplett im Kopf, aber die Aufhebung ist IMMER die schlechteste Lösung gegenüber der AfA, da war man schließlich mit einverstanden und Abfindung gab es auch noch...KEINE Ahnung, aber ich denke mal 3 Monate Sperre ALGI dürften dir sicher sein...
Frage: Wie sollte ich die AU weiter seitens meines Arztes bestätigen lassen, falls die AA meine AU ab Mitte Dezember nach der Aussteuerung in frage stellt ?
Frage bitte bei deiner KK nach, ob die ein spezielles Formular haben, für die Fortsetzung deiner AU-Bescheinigung NACH der Aussteuerung, bei unserer KK gibt es sowas, ist so ähnlich wie der Auszahlschein, gibt aber kein Geld mehr damit, von der KK.
Da kann der Arzt dann weiterhin auf einer Liste die Verlängerungen der AU bescheinigen, bei unserer KK gibt es sowas, das erspart dann dem DOC die dauerhafte Ausstellung von "gelben Scheinen" zum Nachweis deiner weiteren AU.
Bei der AfA DARFST du die (AU-Bescheinigung für die ausgesteuerte Krankheit) nach der Aussteuerung sowieso NICHT mehr vorlegen /abgeben, da musst du dich im Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit" der Vermittlung zur Verfügung stellen, sonst bekommst du von denen KEIN GELD.
ALGI nach § 145 SGB III ( Nahtlosigkeitsregelung) ist KEIN "ERSATZ-Kankengeld", sondern nur eine Überbrückung (im Zeitrahmen deines Anspruches an die AfA) bis zur Entscheidung der DRV zu einem dort gestellten Antrag (auf Reha oder EM-Rente), außerhalb der ausgesteuerten Krankheit DARF man DAFÜR NICHT komplett KRANK sein und eine fortlaufende AU-Bescheinigung (bei der AfA abgeliefert) würde nach 6 Wochen zur Aufhebung deines ALG-Leistungs-Bescheides führen.
Üblicherweise wird man dann (per § 146 SGB III) zur Krankengeldzahlung an die KK abgegeben, die zahlt aber bei dir dann auch nicht mehr, weil du ja ausgesteuert bist...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html
Natürlich ist es wichtig für alle anderen Zwecke (Reha /eventuellen EM-Renten-Antrag /GA-Termine usw.) die AU -Bescheinigung ohne Lücke beim behandelnden Arzt fortzuführen und ZU HAUSE zu haben, auch die KK muss immer darüber informiert werden, damit deine Krankheits-Zeiten dort auch dokumentiert sind.
Bei der AfA bist du erst mal "fiktiv gesund", falls der AfA-Arzt dich aus der Vermittlung nimmt, brauchst du dich nicht bewerben auf dem Arbeitsmarkt, dafür brauchst du dann auch keine AU-Bescheinigung bei der AfA vorzulegen, das regeln die dann intern.
Liebe Grüße von der Doppeloma
