Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
1955KD
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Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Mi 10. Okt 2012, 18:54

Hallo zusammen,

werde im Dezember 2012 von der KK ausgesteuert.
Der Med.Dienst der Arbeitsagentur hat jetzt die AU bestätigt und gibt dies intern weiter.
Ich rechne damit, dass es Schwierigkeiten bei der Nahtlosigkeit gibt (§125 SGB III). Der Reha-Antrag, über KK erzwungen, wurde abgelehnt, befindet sich aber noch im Widersruch.
KK hat dies überprüft und bestätigt. Ich rechne ggf. auch mit einer Sperre, da ich mit Aufhebungsvertrag/Abfindung zum 1.8.12 meinen AG verlassen habe.

Frage: Wie sollte ich die AU weiter seitens meines Arztes bestätigen lassen, falls die AA meine AU ab Mitte Dezember nach der Aussteuerung in frage stellt ?

Danke für die Tipps.

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 10. Okt 2012, 23:36

Hallo KD, :smile:

lange nichts mehr von dir gelesen, freut mich, dass du dich mal wieder meldest. :ic_up:
werde im Dezember 2012 von der KK ausgesteuert.
Der Med.Dienst der Arbeitsagentur hat jetzt die AU bestätigt und gibt dies intern weiter.
Du hast dich also mit der entsprechenden Bescheinigung deiner KK schon bei der AfA gemeldet, wie ist das jetzt zu verstehen, "dass die AfA deine AU bestätigt hat"... :confused: :Gruebeln:

Hast du schon ein GA vom (AfA) Amtsarzt bekommen /Arzt-Termin gehabt, wäre ja sehr früh, wenn du noch gar nicht ausgesteuert BIST..diese Feststellungen (zur Restleistungsfähigkeit) sollten ja DANACH getroffen werden...
Dass du aktuell noch AU-Krank bist braucht dir die AfA nicht bestätigen, das ergibt sich ja aus deiner AU-Bescheinigung von deinem Arzt und deinem Anspruch auf Krankengeld von der KK BIS zur Aussteuerung...
Ich rechne damit, dass es Schwierigkeiten bei der Nahtlosigkeit gibt (§125 SGB III). Der Reha-Antrag, über KK erzwungen, wurde abgelehnt, befindet sich aber noch im Widersruch.
Die Nahtlosigkeit läuft jetzt unter § 145 SGB III (wurde im April geändert, ist aber der gleiche rechtliche Inhalt), warum sollte es da Schwierigkeiten wegen dem Reha-Antrag geben, war es DEIN Wunsch Widerspruch einzulegen :confused: ...die KK hätte darauf KEINEN Anspruch gehabt, du warst NUR verpflichtet den Antrag zu stellen, MEHR NICHT. :confused:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html


Mit welcher konkreten Begründung wurde denn die Reha abgelehnt, bist du zu "gesund" dafür, reichen "ambulante Behandlungs-Maßnahmen" aus oder meint man (bei der DRV) eher, dich da auch nicht mehr "auf die Beine" zu bekommen, ein bischen mehr Info dazu wäre nicht schlecht... :Gruebeln:
KK hat dies überprüft und bestätigt.
WAS genau hat die KK überprüft und bestätigt, du schreibst ein wenig in Rätseln, mein Guter :koepfchen: ... :Gruebeln:

Warum sollte die AfA deswegen Stress machen, wenn DU unbedingt eine Reha machen möchtest, ist auch dieser Antrag zu respektieren und die Nahtlosigkeit gilt natürlich auch bei Widerspruch, ich weiß, die AfA sieht das gerne mal ganz anders aber das heißt ja nicht, dass es so richtig sein muss...
Ich rechne ggf. auch mit einer Sperre, da ich mit Aufhebungsvertrag/Abfindung zum 1.8.12 meinen AG verlassen habe.
JAAA, hier sehe ich auch eher ein ganz dickes Problem auf dich zukommen, hast du das der AfA schon mitgeteilt, bei Ende deiner Tätigkeit und jetzt nochmal, konntest du in diesem Zusammenhang was vom Arzt vorlegen, dass diese Entscheidung zum Aufhebungs-Vertrag (aus gesundheitlichen Gründen) unbedingt notwendig war ??? :confused: :Gruebeln:

Habe deinen Fall gerade nicht mehr komplett im Kopf, aber die Aufhebung ist IMMER die schlechteste Lösung gegenüber der AfA, da war man schließlich mit einverstanden und Abfindung gab es auch noch...KEINE Ahnung, aber ich denke mal 3 Monate Sperre ALGI dürften dir sicher sein... :Heiss:
Frage: Wie sollte ich die AU weiter seitens meines Arztes bestätigen lassen, falls die AA meine AU ab Mitte Dezember nach der Aussteuerung in frage stellt ?
Frage bitte bei deiner KK nach, ob die ein spezielles Formular haben, für die Fortsetzung deiner AU-Bescheinigung NACH der Aussteuerung, bei unserer KK gibt es sowas, ist so ähnlich wie der Auszahlschein, gibt aber kein Geld mehr damit, von der KK.

Da kann der Arzt dann weiterhin auf einer Liste die Verlängerungen der AU bescheinigen, bei unserer KK gibt es sowas, das erspart dann dem DOC die dauerhafte Ausstellung von "gelben Scheinen" zum Nachweis deiner weiteren AU.

Bei der AfA DARFST du die (AU-Bescheinigung für die ausgesteuerte Krankheit) nach der Aussteuerung sowieso NICHT mehr vorlegen /abgeben, da musst du dich im Rahmen deiner "Restleistungsfähigkeit" der Vermittlung zur Verfügung stellen, sonst bekommst du von denen KEIN GELD.

ALGI nach § 145 SGB III ( Nahtlosigkeitsregelung) ist KEIN "ERSATZ-Kankengeld", sondern nur eine Überbrückung (im Zeitrahmen deines Anspruches an die AfA) bis zur Entscheidung der DRV zu einem dort gestellten Antrag (auf Reha oder EM-Rente), außerhalb der ausgesteuerten Krankheit DARF man DAFÜR NICHT komplett KRANK sein und eine fortlaufende AU-Bescheinigung (bei der AfA abgeliefert) würde nach 6 Wochen zur Aufhebung deines ALG-Leistungs-Bescheides führen.

Üblicherweise wird man dann (per § 146 SGB III) zur Krankengeldzahlung an die KK abgegeben, die zahlt aber bei dir dann auch nicht mehr, weil du ja ausgesteuert bist... :Ohnmacht:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html

Natürlich ist es wichtig für alle anderen Zwecke (Reha /eventuellen EM-Renten-Antrag /GA-Termine usw.) die AU -Bescheinigung ohne Lücke beim behandelnden Arzt fortzuführen und ZU HAUSE zu haben, auch die KK muss immer darüber informiert werden, damit deine Krankheits-Zeiten dort auch dokumentiert sind.

Bei der AfA bist du erst mal "fiktiv gesund", falls der AfA-Arzt dich aus der Vermittlung nimmt, brauchst du dich nicht bewerben auf dem Arbeitsmarkt, dafür brauchst du dann auch keine AU-Bescheinigung bei der AfA vorzulegen, das regeln die dann intern.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Do 11. Okt 2012, 16:56

Hallo Doppeloma,
Danke - hast dir ja wieder prächtig Mühe mit der Beantwortung gegeben.
Gut, dass es dich und das Forum gibt.
entsprechenden Bescheinigung deiner KK schon bei der AfA gemeldet, wie ist das jetzt zu verstehen, "dass die AfA deine AU bestätigt hat"...

Nachdem ich zum 1.8. mit viel Glück in Vorruhestand gegangen bin und stehe jetzt mit besseren Konditionen da als bei einer vollen Rente. Ich habe dann mich beim Arbeitsamt gemeldet. Die Formulare habe ich ausgefüllt und die ärztlichen Unterlagen (auch für den laufenden Reha-Antrag im Widerspruch) in einem verschlossenen Umschlag abgegeben. Nach Erhalt des Ausgliederungsdatums von der KK habe ich dies bei der AfA abgegeben. Darauf erhielt ich die Einladung von der ärztlichen Abteilung der AfA. Um nicht gegen irgendeine Mitwirkungspflicht zu verstoßen, bin ich hingegangen. Nach einem kurzen Gespräch mit der Psychiaterin der AfA, sagte sie, sie werde den Betreuer informieren, dass ich AU bin. (Zumindest hatte sie keine gegenteilige Meinung) Sie gab mir zu verstehen, wenn ich nicht arbeitsfähig sei, würde ich kein Geld bekommen. (Na, da wollen wir mal sehen, ob hier nicht § 145 SGB III (alt §125) zieht).

war es DEIN Wunsch Widerspruch einzulegen ...die KK hätte darauf KEINEN Anspruch gehabt, du warst NUR verpflichtet den Antrag zu stellen, MEHR NICHT.
Mit welcher konkreten Begründung wurde denn die Reha abgelehnt

Begründung der Ablehnung Reha: „Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.“ Der Widerspruch verhalf mir zu mehr Bedenkzeit und hilft mir jetzt vielleicht beim ALG I auf § 145.

WAS genau hat die KK überprüft und bestätigt, du schreibst ein wenig in Rätseln, mein Guter

Die Krankenkasse war natürlich bemüht mich aus dem Krankengeld rauszubekommen und fragte nach dem Stand der Reha. Ich sagte, die DRV hat abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt.
Die KK hat bei der DRV nachgefragt und mir dann bestätigt, dass der Vorgang bei der DRV noch läuft.

JAAA, hier sehe ich auch eher ein ganz dickes Problem auf dich zukommen, hast du das der AfA schon mitgeteilt, bei Ende deiner Tätigkeit und jetzt nochmal, konntest du in diesem Zusammenhang was vom Arzt vorlegen, dass diese Entscheidung zum Aufhebungs-Vertrag (aus gesundheitlichen Gründen) unbedingt notwendig war ???

Es war ein Aufhebungsvertrag auf Basis von Arbeitsplatzabbau. Wenn ich dieses Wurmloch nicht genutzt hätte, stände ich jetzt mit der schriftlichen Aussage der DRV da, dass ich „voraussichtlich“ Anspruch auf ein halbe Rente ab 02.2012 hätte (ohne Angabe für welchen Zeitraum). Wahrscheinlich wäre die EM-Rente dann rückwirkend mit der Abfindung oder Sonderzahlungen, wie etwa Zuschuss zum Krankengeld verrechnet worden – und ich hätte nichts bekommen. Zum Ende des Jahres dazustehen, krank zu sein, nicht in meinem gut bezahlten Job arbeiten zu können, kein Krankengeld mehr zu beziehen, war kein Ausblick für die Zukunft. Jetzt habe ich einen monatlichen Abfindungsbetrag bis zum Alter von 63, der über meiner theoretischen vollen Rente liegt. Wenn ich jetzt noch eine Zeit lang, trotz Sperre, ALG I beziehen kann, da wär dies schon gut für die Rentenaufbesserung. Sollte die Reha wieder abgelehnt werden, kann ich vielleicht daraufhin eine volle EM-Rente fordern, oder einen neuen Rentenantrag stellen. Es wäre vielleicht noch zu prüfen, ob sich eine EM-Rente negativ auf eine vorgezogene Altersente mit 63 auswirken kann.

Frage bitte bei deiner KK nach, ob die ein spezielles Formular haben, für die Fortsetzung deiner AU-Bescheinigung NACH der Aussteuerung, bei unserer KK gibt es sowas, ist so ähnlich wie der Auszahlschein, gibt aber kein Geld mehr damit, von der KK.

Da kann der Arzt dann weiterhin auf einer Liste die Verlängerungen der AU bescheinigen, bei unserer KK gibt es sowas, das erspart dann dem DOC die dauerhafte Ausstellung von "gelben Scheinen" zum Nachweis deiner weiteren AU.


Sehr guter Hinweis – danke !

Bei der AfA bist du erst mal "fiktiv gesund", falls der AfA-Arzt dich aus der Vermittlung nimmt, brauchst du dich nicht bewerben auf dem Arbeitsmarkt, dafür brauchst du dann auch keine AU-Bescheinigung bei der AfA vorzulegen, das regeln die dann intern.

Ist ja, wie oben erwähnt, von der Psychiaterin durchgeführt worden.

Obwohl ich für die AfA „fiktiv gesund“ bin, müsste ich doch ALG I nach § 145 bekommen, bis die DRV über meinen Reha-Widerspruch entschieden hat. Der Reha-Antrag läuft jetzt seit Sept. 2011 und wird wohl noch was dauern.
Mal schauen welche Sperre die mir aufbrummen und ab wann.
Puuuuh, bin total geschafft. Erst mal hinlegen.

Gruß KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Mi 14. Nov 2012, 12:46

Hi Freunde !
Haha - kein Arbeitslosengeld !

Nachdem ich bei dem Arzt bei der Agentur war und die mich auch für mindestens 6 Monate AU unter 3 Stunden eingestuft hatten, hat die Sachbearbeiterin von der Agentur mich trotz Nachfrage einbestellt.
Nachdem sie sich kurz orientiert und mit einem Kollegen Rücksprache gehhalten hat, sagte sie mir " Tja sie stehen uns ja für das nächte halbe Jahr nicht zur Verfügung und bekommen daher auch kein Arbeitslosengeld und die Kosten für die Krankenkasse müssen sie auch selbst bezahlen"
"Sie müssten dann von ihrem Ersparten leben oder Harz IV beantragen bei der Job-Agentur"
Ich: " Das kann doch nicht sein. Ich müsste doch nach $145 die Nahtlosigkeit bekommen, zumal ich ja auch noch den Reha-Antrag noch laufen habe - also die Bedingungen erfüllt sind"
Sie: "Nein, das trifft für sie nicht zu"
Ich: "Das sehe ich anders. Ich warte jetzt auf die Unterlage von meiner KK und dann werde ich den Antrag für das Arbeitslosengeld aabgeben."
Sie " Haben Sie mich nicht verstanden. Sie Bekommen kein Arbeitslosengeld"
Ich: " Da brauchen wir jetzt nicht weiter zu diskutieren. Ich werde den Antrag einreichen. Ihre mündliche Aussage ist nicht bindend. Sie können meinen Antrag ja dann mit entsprchender Begründung ablehnen.
" Ich habe dann zumindest einen rechtlichen Bescheid gegen den ich rechtlich vorgehen kann"
Sie machte einen bedröppelten Eindruck. Ich machte sie noch darauf aufmerksam, dass §145 der Nachfolger von §125 ist. Sie: " Das weis ich"

Na ja. Ich bekomme ja noch monatlich meine Abfindung ausgezahlt. Bin also existenziell abgesichert.
Mitte DEZ 2012 ist die Aussteuerung.
Werde nach Erhalt der fehlenden Unterlagen von der KK die Antragsunterlagen für ALGI abgeben.
Dann warte ich auf den Bescheid - dann Widerspruch - Anwalt - ggf. Sozialgericht.

Ich bin der Meinung, dass für mich §145 zieht, da ich nach 78 Wo ausgesteuert werde und den Reha-Antrag noch laufen habe (im Widerspruch).
Ggf. könnte ich wegen der Abfindung noch eine 3 monatige Sperre bekommen.

Gruß
KD

Vrori
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 14. Nov 2012, 13:26

Hallo,

natürlich trifft für dich der 145 zu...erst recht, weil der Arzt ja bereits begutachtet hat und festgestellt hat, dass du länger als ein halbes Jahre au bist...(obwohl das für den 145 nicht notwendig wäre..das ist deren eigene Auslegungssache)...sobald du einen widerspruchsfähigen Bescheid hast, gehe auf jeden Fall gegen die Nichtgewährung der Leistung vor.

außerdem würde ich mich mal mit diesem Stück aus dem Tollhaus an Nürnberg wenden..das wird ja immer schlimmer...

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

hast du denn das Gutachten gesehen? Teil A und Teil B? das würde ich mir zur Sicherheit erst noch einmal anfordern..bis 10.12 ist ja auch noch ein wenig Zeit...fordere erst das vollständige Gutachten an und dann mußt mal schauen, was tatsächlich in dem Gutachten steht..

ich krieg die Krise, je mehr ich von dem Schwachsinn lese, desto mehr wächst in mir die Überzeugung..so viel Dreistigkeit kann nicht auf dem Mist von Sachbearbeitern wachsen..das muß von ganz oben kommen...die verarschen uns..ganz einfach...
vorne stellt sich Uschi von der Leier hin und erzählt uns, wie sozial sie doch ist und hinten macht sie Druck bei der Afa, dass die Ausgaben zu hoch sind..
unglaublich..

und noch eine Ergänzung aus der Dienstanweisung der Afa für die Anwendung des § 145 SGB
2.4.1 Voraussetzungen
Stand: Aktualisierung 04/2012
(1) Eine Minderung der Leistungsfähigkeit von mehr als
sechsmonatiger Dauer liegt vor, wenn die Leistungsminderung -
abgestellt auf den ersten Tag der Arbeitslosigkeit - voraussichtlich
diesen Zeitraum überschreiten wird. Zur Frage der Minderung der
Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer nimmt der Arzt der AA gutachterlich
Stellung. Bestätigt er, dass eine länger als 6 Monate umfassende
Leistungsminderung vorliegt, die keine Beschäftigung oberhalb der
Kurzzeitigkeitsgrenze (mindestens 15 Stunden wöchentlich) zulässt, so
ist die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden.
Eine vor der Arbeitslosm
eldung liegende Zeit lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
(z. B. Krankengeldbezug mit Aussteuerung) ist Indiz dafür, dass die
Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommen kann. Nach der BSGRechtsprechung ist die Nahtlosigkeitsregelung nur dann
ausgeschlossen, wenn sicher ist, dass die Leistungsfähigkeit innerhalb
von sechs Monaten wieder hergestellt wird (BSG v. 26.5.1977 – 12


und hier das ganze Pamphlet..

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

mit den neuen Ergänzung ab 4/12 bzw. 9/12...

jetzt stellt sich hier die Frage..hat der Arzt geschrieben "mindestens 6 Monate" oder "länger als 6 Monate"?

obwohl das gar nicht relevant sein kann für den 145...das ist Auslegungssache der Afa..
ich würde den Anwalt einschalten bzw. mich schon mal im Vorfeld beraten lassen...aus der Nummer kommst du sonst so nciht wieder raus...
ich bin froh, dass ich den DGB - Anwalt habe, der kämpft ganz schön..

boah, ich reg mich gerade fürchterlich auf...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 14. Nov 2012, 13:35

Meine Recherche förderte nun folgendes ans Tageslicht

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html

man beachte den 1. Satz...

weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit


das hat man wohl still und heimlich bei der Änderung mit aufgenommen...im alten § 125 standen die 6 Monate nicht mit drin...
LG
Vrori

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 14. Nov 2012, 17:45

Hallo KD, :applaus:
Nachdem ich bei dem Arzt bei der Agentur war und die mich auch für mindestens 6 Monate AU unter 3 Stunden eingestuft hatten, hat die Sachbearbeiterin von der Agentur mich trotz Nachfrage einbestellt.
Hast du das komplette AfA-GA (Teil A UND Teil B) schon angefordert ???, bekommst du komplett NUR direkt beim med. /psychologischen Dienst (§ 25 SGB X), machen die "Zicken", dann bitte deinen Hausarzt darum das in deinem Auftrag anzufordern. :lesen: :ic_up:

Das Gespräch hast du SEHR gut geführt und dass die SB dich nicht mündlich "abwimmeln" konnte war sehr geschickt, die werden wirklich immer dreister.

Mal abgesehen davon, dass dieses AfA-GA eindeutig ZU FRÜH erstellt wurde (du BIST ja noch gar nicht ausgesteuert), kannst du dir das nun bei der Antragstellung zu Nutze machen, denn hier kann ich @Vrori und deiner Annahme NUR VOLL zustimmen, du bist der klassische FALL für die Anwendung des § 145 SGB III, dein Antrag darf gar nicht abgelehnt werden...

Du hast das sehr souverän rübergebracht, dass du mit mündlichen Aussagen nicht zufrieden sein musst und ein schriftlich gestellter Antrag bearbeitet werden MUSS ... :applaus: :applaus: :applaus:
das hat man wohl still und heimlich bei der Änderung mit aufgenommen...im alten § 125 standen die 6 Monate nicht mit drin...
Soweit richtig @Vrori, das stand so deutlich im § 125 nicht drin, verfahren wurde danach allerdings schon IMMER auch VOR der Änderung, nun haben sie es offiziell mit in den Gesetzes-Text eingebracht...Theater wurde darum auch schon vorher veranstaltet...allerdings bei Einschätzung UNTER 6 Monaten, wurde dann GERNE das ALGI gemäß Nahtlosigkeit verweigert (weil man ja dafür angeblich LÄNGER als 6 Monte weiterhin Leistungs-Eingeschränkt sein muss) ....

Darauf (die Feststellung dass jemand nach der Aussteuerung unter 6 Monaten wieder voll Leistungsfähig sein soll, nach AfA-GA) bezieht sich ja auch das Urteil dazu in dem anderen Thema und der Verweis auf die entsprechende AfA-Anweisung, diesen Passus gab es auch schon in früheren DA der AfA zum § 125 SGB III ...

WIE will ein AfA-Arzt (insbesondere nach Aktenlage ???) das beurteilen können, dass jemand nun nicht mehr länger als 6 Monate krank sein wird, aus seiner Sicht... :ic_down:

Zur eventuellen Sperre von KD (das wären dann volle 3 Monate OHNE Leistung und damit auch ohne K-Versicherung !!!) wegen dem Aufhebungs-Vertrag, könnte noch eine schriftliche Aussage des AG helfen, wo der bestätigt, dass eine Entlassung auch OHNE den Aufhebungsvertrag aus betrieblichen Gründen zum XXX erfolgt wäre.

In diesem Falle DARF KEINE Sperre ausgesprochen werden, weil man der (sicheren) Kündigung durch den AG (aus betrieblichen/wirtschaftlichen Gründen !!!) nur zuvorgekommen ist, welchen Einfluß das auf eine Berücksichtigung der Abfindung hätte, das weiß ich leider nicht.
Es wäre also sehr gut, wenn du ein aussagefähiges Schriftstück deines AG dazu mit einreichen könntest, bei der Antragstellung auf ALGI im Zuge Nahtlosigkeit.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Do 15. Nov 2012, 13:24

Hallo ihr Lieben,

klar habe ich das Gespräch bei der Arbeitsagentur gut geführt, aber die Basis hierzu konnte ich hauptsächlich aus diesem Forum ziehen - danke noch mal !
Es kostet mich viel Kraft, aber so kleine Siege wie gestern helfen mir schon sehr.

Ich werde weiterhin alle eure Hinweise sehr genau bedenken und einfließen lassen.
Das Gutachten von der ärtzlichen Abteilung der Agentur werde ich anfordern - guter Hinweis.

Das mit der Sperre von 3 Mo ist nicht so wichtig. Ich habe z.B. auch den Kündigungsschutz bis Ende 12.2012 nicht in Anspruch genommen, somit konnte ich früher in den Vorruhestand. Wenn ich jetzt ALGI beantrage, weis ich nicht genau, ob eine Sperre erst dann ausgesprochen wird, oder diese nicht mehr zieht. Mal schauen. Jedenfalls habe ich noch den VDK, der mich zuletzt schon im Stich gelassen hat, aber ich konnte mir noch selbst weiter helfen. Ich habe aber immer noch meine Rechtschutzversicherung - die kommt ggf. bald zum Einsatz.

Aber toll war schon mein erster Bearatungstermin bei der Agentur.
Ich hatte mich schon gegen die Einladung gewehrt, mit dem Hinweis, dass die ärtliche Abteilung mich für auch für AU hält und dies intern weiter geben wollte.
AfA:: "Nein, sie müssen aus Datenschutz rechtlichen gründen erscheinen"
Ich saß dann frühzeitig bei der Beraterin von der Tür. Die Beraterin schaute mal aus ihrem Büro nach dem Sonnenaufgang. Ich war ja noch zu früh da.
Dann kam die nette Dame nochmals aus dem Büro.
Sie: "Warten sie auf einen Kollegen ?"
Ich: "Nein, Ich habe jetzt einen Termin bei Ihnen"
Sie: "Achso, dann kommen sie rein".
Sie: "Ich sehe, sie werden im Dezember ausgesteuert."
Ich: "Ja, und war auch schon bei ihrem medizinischen Dienst. Der wollte den Befund weitergeben."
Sie: "Dann Schau ich mal - ah ja - und wissen sie was drin steht ?
Ich:" Nein, nur bestätigung meiner AU."
Sie: "Dann schau ich mir mal den Befund an - die nächsten 6 Mo unter 3 Stunden täglich."
Dann nahm sie ein Formular und muttemal raus einen Kollegen fragen. Kam zurück, legte das Formular weg und sagte mir halt - keine Arbeitslosengeld - keine krankenkass - evtl. Harz IV - notfalls Erspartes aufbrauchen.
Meine Argumentation zu §145, hat sie ohne eine Gegenargument mehrfach beiseite geschoben mit "nein, sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld".

Also mein Eindruck von der Afa ist:
Dort sitzen freundliche Menschen, die unvorbereitet ihren Job verrichten, von dem sie behaupten ihn zu kennen.
Sie leben von unseren Steuereinnahmen und halten uns bewusst oder unbewusst von unseren Rechten fern.

Ich stehe wirklich in der Mitte dieser Gesellschaft. Nach Lehre, Bundeswehr, Studium, 30 Jahre verheiratet, Großeltern, 2 Kindern, 30 Jahre arrbeit.
Seit 20 Jahren wiederkehrende Depressionen.
Meine Feindbilder sind: Bundeswehr, rücksichtslose Vorgesetzte und Kollegen, DRV + Gutachter und zu guter letzt die Agentur für Arbeit.
Die verlogene Politik hätte ich fast vergessen.
Es ist Krieg und ich bin mitten drin.

Also Leute lasst uns denen mal auf die Finger hauen !

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Mo 19. Nov 2012, 16:11

Hi Vroni,
hab mal Nürnberg angeschrieben - hier die Antwort:

vielen Dank für Ihre Email. Dieser entnehme ich, dass der § 145 SGB III keine Anwendung findet. Sie teilen weiterhin mit, dass die Agentur für Arbeit Ihnen mitgeteilt habe, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie vertreten die Auffassung, dass Sie über 30 Jahre in die Arbeitslosengversicherung eingezahlt haben. Sie haben das Gefühl, dass man Ihnen vorsätzlich das Arbeitslosengeld nicht zahlen wolle.

Leider liegen dem zentralen Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit den Einzelfall betreffend, nicht vor. Die Führung der betreffenden Unterlagen und Entscheidungen über Leistungsansprüche obliegt ausschließlich den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.

Gerne werde ich Erläuterungen hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen geben.

Das Arbeitslosengeld kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Antragsteller neben der Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Die Verfügbarkeit umfasst unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, dass er bereit und in der Lage ist, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung auszuüben.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gem. § 145 SGB III auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Rententräger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das bedeutet, dass § 145 SGB III die Arbeitslosigkeit fingiert, wenn der Arbeitslose für mehr als sechs Monate in seiner Leistungsfähigkeit so gemindert ist, dass er keine marktübliche versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann.
Bevor über den Anspruch entschieden werden kann, ist allerdings die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich, der zur Frage der Minderung der Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer zeitnah Stellung nimmt.

Wird nun durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit festgestellt, dass eine Leistungsminderung bzw. Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich voraussichtlich bis zu 6 Monaten vorliegt, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wer unter anderem den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf.

Die Nahtlosigkeitsregelung kann nur greifen, wenn der ärztliche Dienst eine Leistungsminderung von unter 15 Stunden wöchentlich für mehr als 6 Monate feststellt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen für Ihre persönliche Zukunft alles Gute.


Ich beantrage jetzt mal das GA von der ärztlichen Abteilung der Agentur. Die haben, galube ich, mich für ein halbes Jahr AU bestätigt.
Nürnberg sagt in der Antwort "mehr als 6 Monate". Na, dann krieg ich wohl kein ALGI. Wenn die immer nur ein halbes Jahr bestätigen und nicht mehr, dann ist doch §145 eine Mogelpackung. Wenn eh die Afa entscheidet. Hört sich alles nach willkür an. Ich bleibe dran und schau mal wie es weitergeht.

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 19. Nov 2012, 16:52

sorry, aber mehr als verdammte scheisse kann ich dazu nicht sagen.
Das ist doch klar das wenn das nun so ausgelegt wird kein ÄD mehr als 6 Monate AU bescheinigt, könnte
ja sein das einen nach 5 Monaten und 20 Tagen die Beine oder Arme nachwachsen.
Das sind wirklich Schweine !
Sorry nochmal für die Kraftausdrücke.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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