Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
1955KD
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » So 9. Dez 2012, 21:06

Hallo Doppeloma,

meine Frage ist ja deswegen gerade, ob schon ein Antrag läuft oder ob du den noch stellen musst, manchmal kann ich den Handlungen /Infos der DRV auch nicht mehr wirklich folgen


Die DRV hatte Anfang des Jahres eine voraussichte Teilrente ohne Angabe der Laufzeit in Aussicht gestellt. Nach Einigung mit meinem AG (Abfindung / Auszahlung monatlich) habe ich meinen Rentenantrag zurückgezogen.
(weiss, war ein Fehler im Überschwang mit der Existens sichendenden Einigung mit dem AG)
Der abgelehnte Reha-Antrag lag seit Mitte des Jahres im Widerspruch. Die erneute Ablehnung kam jetzt, mit Hinweis, dass eine volle Erwerbsminderung bis Sept. 2014 vorliegt.
Jetzt muss ich erfragen, ob noch ein Bescheid kommt, oder ob ich noch was veranlassen muss.
Vielleicht kann mein Fehler noch korrigiert werden.

Was steht konkret drin als Einladungsgrund


Zu einem Gespräch bei dem ÄD der AFA. (keine ärztliche Untersuchung), obwohl wenn man zu einem Psychiater geht, ist ein Gespräch auch eine Untersuchung.
Ich denke, die wollen mich in einem Gespräch von dem bestehenden Gutachten überzeugen, oder einfach nur nichts Schriftliches von sich geben.
Wenn ich nicht hingehe,werde ich es nicht erfahren - aber meine Rücksichtnahme bezogen auf Gutachter ist aufgebraucht.
Vorher werde ich aber mit der DRV sprechen können.

Ich melde mich wieder, wenn ich was von der DRV erfahren habe.

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 9. Dez 2012, 22:22

und erzähle dem Afa - Doc noch ncihts von dieser evtl. Rente...dann ist dein Geld schneller weg, als du schauen kannst...die zahlen nicht mehr und holen sich die bezahlten Beträge von der DRV wieder...da mußt du erst mal lange warten bis dann Geld kommt..
halt dich zurück und hör dir an, was der zu sagen hat...
wenn dir was nicht passt, sollen sie dir schriftlich ihre Entscheidung mitteilen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

1955KD
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Mo 10. Dez 2012, 21:18

Hallo,
habe mit der DRV gesprochen.
Die volle Erwerbsminderung liegt vor. Daraus ergibt sich aber keine automatische Rente. Auch eine Ablehnung der Reha mündet nicht zwangsläufig in eine Rente.
So, der neue Rentenantrag ist erstellt und geht morgen per Einschreiben raus.

Der Gesprächstermin bei der AfA sollte dahin führen, dass "> als 6 Monate" festgelegt werden sollte, sonst steht es schlecht mit dem ALGI auf Basis §145.
Wenn die DRV versucht zu verzögern, oder sich rauszuwinden, sollte die AfA solange zahlen - dafür ist die Nahtlosigkeit §145 ja schließlich gedacht.
Wenn sich der Doc von der AfA nicht bewegt, lege ich die Erwerbsminderung vor. Bockt der weiter, habe ich halt erst mal Pech gehabt.
Sollte mein Antrag auf ALGI dann abgelehnt werden, warum auch immer, dann werde ich Widerspruch einlegen, ggf. mit Anwalt.
Mit der schriftlichen Bestätigung der DRV und dem Rentenantrag müsste die AfA erstmal zahlen, bis der Offizielle Bescheid der DRV vorliegt.

Der Kampf geht weiter, aber mit besseren Karten.

Gruß KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Di 11. Dez 2012, 22:57

Hallo kann das sein mit der Nahtlosigkeit §145 (vorher §125) ?
von 7.05.2012
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/095/1709527.pdf

Die AfA bezahlt evtl. nur bis zur Genehmigung (Bewilligung/Bescheid) der Rente ALG1.
Nach Bewilligung der Rente kann die AfA die Zahlung einstellen.
Die EM-Rente wird erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten gezahlt.

Wenn die AfA bockt, und bei < 6 Monaten bleibt (trotz Aussage der DRV über Existens der vollen Erwerbsunfähigkeit), dann erfolgt nach der Aussteuerung von der KK Mitte Dezember kein Krankengeld mehr.
Und kein ALG1.
Wenn ich mir vorstelle, dass bei einer Rente auf Zeit von z.B. 18 Monaten nur 12 bezahlt werden, ist das doch eine ziemliche Mogelpackung.
Ich glaube, ich bin einer dieser "atypischen Fälle". (aber erst nach Aussteuerung zieht doch erst §145 ? )

Ich denke, der beste Fall liegt vor, wenn die DRV im Juli 2013 die Rente bewilligt. Dann bekäme ich ggf. 1/2 Jahr ALG1 (wenn die AfA nicht bockt).
Denn erst wenn die Bewilligung der DRV vorliegt, kann die AfA die Nahtlosigkeitszahlung einstellen (wenn die überhaupt bestanden hat)

Ich glaube, unserer Sozialgesetzgebung isr reiner Etikettenschwindel - oder wie seht ihr das ?

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 12. Dez 2012, 00:54

Hallo KD, :koepfchen:
Ich glaube, unserer Sozialgesetzgebung isr reiner Etikettenschwindel - oder wie seht ihr das ?
da hast du meine VOLLE Zustimmung, diese "kleine Anfrage" ist sehr interessant, vor allem die Antworten in Richtung "das wissen wir nicht, dazu werden keine Statistiken geführt"...hat mich wie eine KEULE getroffen...zu jedem :kack: werden irgendwelche Statistiken geführt aber bei den Leuten die EM-Rente beantragt haben und dadurch oft bis in HARTZ 4 oder gar Sozial-HILFE fallen, NÖÖÖ, dazu werden natürlich keine Statistiken geführt, darum handelt es sich bestimmt nur "um atypische Fälle" ... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Vielleicht sollte man denen wirklich mal schreiben und den Link zu diesen "atypischen Fällen" setzen, wenn ich lesen muß, dass über die EM-Rente üblicherweise schon während der Krankengeldzahlung entschieden wird und es daher gar nicht dazu kommen könne (zu dieser Zahlungs-Lücke) ...dann frage ich mich ernsthaft aus welchem Grund denn dieses Forum hier entstanden ist ... :confused: :confused: :confused:

WARUM gibt es dann immer mehr Leute die sich hier verzweifelt anmelden, weil es eben bis zur Aussteuerung KEINE Entscheidung von der Rentenkasse gab und sie sich schon mit der AfA um ihre Rechte (auf Anwendung des § 145 SGB III) auseinandersetzen müssen, weil sie in Widerspruch oder Klage gegen die Ablehnung der EM-Rente sind... :Verwirrt: :Hilfe:

WARUM brauchten wir fast 2 Jahre Geld aus dem SGB II, wenn doch Alles schon so "planbar" während der Krankengeldzahlung erledigt sein sollte, die angebliche "atypischen Fälle" häufen sich da ganz schön und ich denke mal die Dunkelziffer ist mindestens X-Mal so hoch, es melden sich ja nicht ALLE hier bei uns an, denen es genauso geht.

Man sieht also da ganz OBEN keinen Handlungsbedarf, es ist ALLES in bester Butter... :Wut: :schimpfen:

Nein KD, du bist überhaupt NICHT "atypisch", du hast aktuell Anspruch auf ALGI gemäß Nahtlosigkeit, der fällt allerdings SOFORT weg, wenn die DRV dir die EM-Rente (mit schriftlichem Bescheid) bewilligt hat.
Dabei ist es völlig EGAL wann du tatsächlich die erste Renten-Zahlung auf dein Konto erhalten wirst, ob nach 7 Monaten oder nach 2 - 3 Monaten (weil erst noch mit "Vorleistern" KK/AfA/JC) verrechnet werden muß, es kommt IMMER zu einer Zahlungs-Lücke bis wirklich gezahlt wird, mindestens für einen Monat.

Es stimmt auch nicht, dass die KK noch zahlt bis die erste Rente kommt, die stellen bei einer Vollen Erwerbsminderung auch SOFORT die Zahlung ein, das ist also schon die nächste LÜGE, dass es was nützen würde noch Krankengeld zu beziehen, es hat ja seinen Grund, dass man das auf dem Auszahlschein immer ankreuzen muss,
Außerdem erfährt die KK schon von der Renten-Bewilligung ehe man selber den Bescheid in den Händen hat, es wird ja sofort (endgültig) auf die KvdR umgestellt bei der Krankenkasse, so habe ich ja damals auch über ein Anschreiben von meiner KK erfahren, dass mein EMR-Antrag abgelehnt wurde, der VDK hat es erst nach 3 Wochen geschafft, mir den Bescheid zukommen zu lassen.

Auf jeden Fall macht dieses Schriftstück mal wieder klar, dass wir HIER nur ein Haufen "atypischer Fälle" sind, für deren Probleme sich eigentlich KEIN :pig: wirklich interessiert, dass da Menschenleben zerstört werden können und man bis auf den letzten Cent ausgeblutet werden kann, ist denen sowas von EGAL, es sind mal wieder ALLES nur "bedauerliche Einzelfälle" ...zumindest gibt es dazu KEINE Statistik ...wieviele davon tatsächlich betroffen sind oder sein könnten, man wird schon WISSEN warum das so ist...

Es gibt ja auch keine Statistiken darüber wo genau die Menschen bleiben, die mal so aus der AfA und JC-Statistik verschwinden ...manche "atypischen Fälle" sind sicher auch darüber schon verstorben, im Kampf ums "Überleben" und um die EM-Rente ...besonders makaber ist wohl die Bemerkung, dass man Darlehen aus dem SGB II /SGB XII dann später in einer Summe zurückzahlen soll/muss, wenn es dann endlich doch noch eine EM-Rente geben sollte ...

Wie die Leute das dann machen sollen, deren mickrige Rente auch nicht zum (Über-) leben reicht, dazu gibt es sicher auch keine Statistik ... :confused: :Verwirrt: :Ohnmacht:

ICH an deiner Stelle KD würde mich sehr zurückhalten, bei der AfA aktuell was von der "wahrscheinlichen" EM-Rente verlauten zu lassen, wenn du einen Ablehnungs-Bescheid für dein ALGI bekommen hast, dann lege Widerspruch ein, damit die was tun MÜSSEN, mit dem EM-Rentenbescheid ist das sowieso spätestens alles gelaufen, da interessiert es dort keinen mehr wo du Geld herbekommsen wirst, jedenfalls NICHT mehr von der AfA. :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Fr 14. Dez 2012, 13:57

Hi,
hatte eben wieder ein Gespräch bei dem Psy beim ÄD der AfA.
War ein ziemlich undurchsichtiges Gespräch.
Der Doc ging garnicht auf meinen Widerspruch ein.
Wollte wissen, ob ich nicht wieder arbeiten gehen wollte (da gingen bei mir die inneren Alarmglocken an ! Vorsicht Falle ! Wer nicht arbeiten gehen will, bekommt bestimmt kein ALG1 !)
Ich sagte: "doch schon, aber ich denke momentan nicht und auch nicht im nächsten halben Jahr"
Doc: Wieso nicht ?"
Ich: " weil ich meine Erfahrung gemacht habe und es mir eigentlich wieder schlechter geht"
Ich habe den Doc darauf hingewiesen, dass < 6 Monate für ALG1 nicht ausreicht.
der Doc ging garnicht darauf ein und sagte: "Sie haben doch ihren Rentenantrag zurückgezogen"
Dann musste ich mich mal wieder rechtfertigen warum ich dies getan hatte.
Dann bin ich ja noch mal auf meinen Rehantrag eingegangen. Schien den Doc nicht zu interessieren, wäre ja kein Rentenantrag.
Tja dann habe ich halt das Schreiben von der DRV herausgezogen - Erneute Ablehnung Reha - volle Erwerbsunfähigkeit bis Sept. 2014.
Doc: "Davon wussten wir letzes mal aber nichts" (Ja woher auch - ja gerade ne Woche alt) und einen neuen Rentenantrag habe ich auch an RV geschickt.
Der Doc hat sich das Schreiben der DRV kopiert und wollte sich auf dem Flur verabschieden.
Ich habe den Doc noch gefragt, ob jetzt auf länger als 6 Monate entschieden wird.
Doc: "Das muss ich mit meinen Kollegen noch besprechen"
Siehste, die können sich nicht ihre unabhängige Meinung bilden - müssen sich wahrscheinlich absichern, um AfA-Systenkonform zu sein.
(Habe auf Grund der Aufregung natürlich vergessen, den Doc mit der Tatsache zu konfrontieren, dass das letzte DRV-Gutachten nicht berücksichtigt worden ist)

Rechne nächste Woche dem abschließenden Aussteuerungsbescheid der KK.
Am Wochenende bereite ich schon mal die Formulare für ALG1 vor.

Gruß KD

maday
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 14. Dez 2012, 14:35

Hallo KD,

als mir die RV meine REHA im Widerspruch erneut abgelehnt hat weil bereits Erwerbsminderung eingetreten war, habe ich auch umgehend den Rentenantrag gestellt. Rehaablehnung war Ende Juni, Rentenantrag habe ich am 09. Juli gestellt und 3 Wochen später wurde am 30.07. die Rentenbewilligung bei der RV geschrieben. Ich hatte angerufen, wie lange es denn dauern wird, weil die RV ja bereits die Erwerbsminderung selbst geprüft und festgelegt hat und da habe ich die Antwort erhalten, dass man lediglich die Frist abwarten muss, in der ich noch hätte Klage beim Sozialgericht einreichen könnte. Habe dann am Telefon mitgeteilt, dass ich auf die Klageeinreichung verzichte und man antwortete mir, dass dann der Rentenbescheid umgehend erstellt wird. Es ist dann auch alles so erfolgt. Drücke dir die Daumen, dass es bei dir ebenfalls so schnell nun geht.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » So 23. Dez 2012, 13:05

Hi Leute,

war diese Woche bei der RV - mußte für meinen neuen Rentenantrag noch was angeben. Leider hatte ich Unterlagen vergessen.
Der RV-Mitarbeiter war dermaßen unfreundlich und schlecht gelaunt - so ein Arsch. Habe mich so gerade noch beherrschen können - und das um 8:00 morgens.

Dann habe ich im Internet etwas zu meiner Abfindung und ALG1 gefunden:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehme ... reduziert/
"Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie als Arbeitsloser 60 % der Abfindung verdient hätten, maximal jedoch für ein Jahr."
Da ich auf eigenen Wunsch die Kündigungsfrist nicht nutzen wollte, kommt dies jetzt als Bumerang zurück.
Ich denke, ich verzichte jetzt auf die Antragstellung ALG1 und warte auf die volle EM-Rente.
Da die Reha abgelehnt wurde und ich schon aktuell voll erwerbsgemindet sein soll bis Sept. 2014, gehe ich davon aus, dass nach Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Mo) der Rentenbescheid kommt.
(wenn die RV nicht schon wieder trixst, oder ich noch nicht alle Winkelzüge kenne)

Hier noch mal der Gestzestext zu meinem Eigentor: § 158 Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__158.html

Frohe Feiertage.

Gruß KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Fr 25. Jan 2013, 13:05

Hi Leute,
ich habe mir jetzt doch einen Termin für nächsten Mittwoch bei der AfA geben lassen.
Ich will jetzt doch meine Unterlagen abgeben und einen schriftlichen Bescheid haben, ob ich ALG1 bekomme, ob eine Sperre ausgesprochen wird und wie lange, und ob bei Ablehnung welche Begründung vorliegt.
Februar läuft meine Krankenversicherung nach der Austeuerung aus.
Ich müsste dann aber versichert sein, da mein neuer EM-Rentenantrag bei der DRV noch läuft.
Kostet mich alles wieder Zeit - aber sollen die auch mal arbeiten für ihr Geld (von meiner Arbeitslosenversicherung).
Ich brauche jetzt Rechtssicherheit und eine Antwort auf die Frage "Wo stehe ich jetzt ?".

Der ständige Wechsel von Hoffnung und Resignation und Wiederaufstehen geht ganz schön an die Substanz.

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Do 7. Feb 2013, 11:03

Guten Morgen,
leider noch keinen Bescheid von der DRV bekommen - hab Zeit.
Die AfA hat jetzt auf meinen schriftlichen Antrag zu ALG 1 mit einem Bescheid geantwortet.
Wie erwartet hat man mich gesperrt bis zu dem Zeitpunkt zu der mein Kündigungsschutz gelaufen wäre und die Abfindung nach §158 SGB III angerechnet.
Dann haben die mir den nicht genommen Urlaub noch als geldwerten Vorteil angerechnet und noch einen Monat oben drauf gehauen.
Also jetzt ALG1 Anspruch ab Mai, aber kein Kommentar zu §145 Nahtlosigkeit.
Vielleicht kommt ALG1 gar nicht zum Zuge, wenn die DRV sich vorher meldet.
Sollte das mit der DRV doch noch in die Hose gehen, dann hab ich noch das ALG1. (Obwohl die AfA dann bestimmt wieder versucht einem wieder Knüppel in den Weg zu schmeißen).
Jetzt muss ich nur noch verstehen was die AfA als "Bemessungsgrundlage" genommen hat - das letzte Jahr vor der Arbeitslosigkeit war ich ja im Krankengeld.
Können die das Krankengeld als "Arbeitsentgeld" werten. Krankengeld ist doch eine Lohnersatzleistung.
Die müssten doch von dem Gehalt ausgehen was vor den 78 Wochen Krankheit lag - oder ?

Gruß
KD

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