Hab meinen Rehabericht bekommen. Die halten mich für mehr als 6 Stunden arbeitsfähig! Tragen über 5kg, auf allgemeinem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten einsetzbar.
Und das eine Woche später erstellte Gutachten der Afa kommt zu dem Schluss: Unter 3 Stunden arbeitsfähig, also zum EM-Rentenantrag aufgefordert.
Man ahnt, was nun passiert: Ich muss einen EM-Rentenantrag stellen, weil die Afa mich für nicht vermittelbar hält und ich sonst kein Alg bekomme. Und dann wird die DRV zum EM-Rentenantrag sagen: Nee, laut Reha-Gutachten können Sie über 6 Stunden arbeiten.
Wie kommt man aus dieser Zwickmühle raus?
Im Rehabericht sind noch einige sachliche Fehler. Die könnte ich wahrscheinlich sogar von denen korrigieren lassen. Nur dazu ihre Einschätzung über meine Arbeitsfähigkeit zu ändern, bekomm ich die Rehaklinik bestimmt nicht, oder? Bringt es also was, den sachlich falschen Kleinkram korrigieren zu lassen. Lohnt der Stress?
Sollte man versuchen, mit dem einen Bericht gegen den anderen zu argumentieren? Also z.B. der Afa sagen, die Reha sagt ich bin arbeitsfähig, also will ich keine EM-Rente beantragen oder der Reha sagen, laut Afa bin ich unter 3 Stunden arbeitsfähig also korrigiert euren Bericht dahingehend?
Laut Reha arbeitsfähig, laut Afa arbeitsunfähig - und nun?
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Re: Laut Reha arbeitsfähig, laut Afa arbeitsunfähig - und nu
Hallo Christoph,
wie das zu klären wäre hängt auch davon ab, wie du und ggf. deine Ärzte
deinen Gesundheitszustand einschätzen und worauf die Lösung hinauslaufen
soll.
Gruß!
Machts Sinn
wie das zu klären wäre hängt auch davon ab, wie du und ggf. deine Ärzte
deinen Gesundheitszustand einschätzen und worauf die Lösung hinauslaufen
soll.
Gruß!
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- Doppeloma
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Re: Laut Reha arbeitsfähig, laut Afa arbeitsunfähig - und nu
Hallo christoph,
Natürlich NICHT in deinem Interesse sondern im Interesse der AfA, denn JETZT haben die zumindest ein kleines Problem...
In dem Schreiben was ich damals bekommen habe, war NUR gefordert (innerhalb 4 Wochen) einen Antrag auf REHA (med. und/oder beruflich) ODER auf EM-Rente zu stellen /nachzuweisen, da ich eine med. Reha auch bereits absolviert hatte (mit ähnlichem "Erfolg"), habe ich dann den EM-Renten-Antrag gestellt, man hatte mir von der AfA her auch das VOLL-KO erteilt.
Meine Reha war da allerdings schon etwas länger her und die EM-Rente habe ich ja danach (mit dem AfA-GA) erst beantragt, es gab also zusätzlich noch keine GA bei der DRV.
Eine berufliche Reha habe ich persönlich mit gut Mitte 50 damals allerdings nicht mehr angestrebt und für sinnvoll gehalten, daher habe ich die EM-Rente "gewählt"...
Für deinen Anspruch auf ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) ist es nun mal nötig, dass "irgendein" Antrag bei der DRV bearbeitet wird...welcher ist eigentlich völlig EGAL...NUR gar Keiner geht nicht, dann kannst du nur noch als "normaler" ALO dein Geld dort bekommen und dafür DARFST du nicht mehr AU-krank sein UND keinen JOB mehr haben.
Meine AU-Zeiten für zwei verschiedene Krankheiten wurden einfach "zusammengezogen" und damit ist mein Arbeits-Versuch von fast 7 Monaten (nach der Herz-OP) praktisch komplett unter den Tisch gefallen, als Ergänzung wurde noch dazu geschrieben, dass ich bereits nach der Herz-OP keinerlei Arbeits-Motivation mehr hatte...
Viele falsche Daten-Angaben waren auch ansonsten enthalten, die Bitte um Änderung wurde mit dem Verweis auf "unwesentliche Tippfehler" abgelehnt, habe mich damals bei der Klinik direkt UND bei der DRV mit einer umfangreichen Gegendarstellung beschwert, erst nach fast einem Jahr bekam ich überhaupt eine Antwort (von der Klinik selber GAR NICHT) ...
Man könne die Klinik (angeblich) nicht zwingen den Bericht zu ändern /korrigieren, aber man werde dem Reha-Bericht meine Gegendarstellung künftig "anheften" und das an andere Stellen NUR noch zusammen weiterleiten, beim Sozialgericht (wegen der Rentenklage) kam aber NUR der Reha-Bericht an, OHNE meine "angeheftete" Stellungnahme ...
Wenn du dir das antun möchtest wegen ein paar "sachlicher Fehler", ich würde es nicht noch einmal tun, die DRV interessiert sich nicht wirklich für unsere Meinung zu den Kliniken und deren Berichten...
Ich wurde NACH dem Antrag (unter Beifügung von AfA-GA UND MDK-GA mit ähnlichem Inhalt) zu zwei DRV-GA geschickt und die haben dann festgestellt /beschlossen, dass ich auch "arbeitsfähig (Erwerbsfähig) bin, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 und MEHR Stunden", damit wurde mein EM-Renten-Antrag dann abgelehnt...soviel zur Wirkung von AfA-GA auf die Entscheidungen bei der DRV...
Warte einfach ab, was die AfA jetzt von dir will, die werden sich schon melden und nach dem Reha-Bericht fragen (denke ich mal ???), du bist ja nicht verpflichtet den SELBER zu Hause vorrätig zu haben..., das ist deine Privatangelegenheit.
Melde dich wenn du weißt was die jetzt weiter vor haben, dann kann man erst überlegen wie du das Beste (für dich) daraus machen könntest, deine verbliebene Kraft solltest du nicht mit sinnlosen Beschwerden verplempern, du wirst sie noch für wichtigere Kämpfe brauchen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Dazu gibt es sicher (in der allgemeinen Leistungseinschätzung) noch so einige Ausschlüsse bestimmte Arbeits-Haltungen / Arbeits-Inhalte zu "vermeiden", ODER ...das mit der Gesamteinschätzung "arbeitsfähig" (Erwerbsfähig !!!) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für 6 und MEHR Stunden ist ja das gängige und von der DRV "erwünschte" Reha-Ergebnis.Hab meinen Rehabericht bekommen. Die halten mich für mehr als 6 Stunden arbeitsfähig! Tragen über 5kg, auf allgemeinem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten einsetzbar.
Sowas kommt ja meist NUR vor, wenn es noch KEINE Unterlagen (Reha-Berichte/DRV-GA) gibt, die man zum "abschreiben" nutzen könnte, daher ja der (immer vorhandene) dringende Wunsch der AfA nach Schweigepflicht-Entbindungen zur möglichen Anforderung von DRV-Unterlagen, GENAU diese "Zwickmühle" möchte man damit (für die AfA) gerne vermeiden.Und das eine Woche später erstellte Gutachten der Afa kommt zu dem Schluss: Unter 3 Stunden arbeitsfähig, also zum EM-Rentenantrag aufgefordert.
Natürlich NICHT in deinem Interesse sondern im Interesse der AfA, denn JETZT haben die zumindest ein kleines Problem...


Kommt drauf an, was sagt denn der Reha-Bericht im Bezug auf "Teilhabe am Arbeitsleben" = berufliche Reha-Maßnahmen, das ist zwar AUCH ein "faules EI", je nach Alter des Kandidaten wird da NIX Vernünftiges mehr übernommen von der DRV, aber auch diesen Antrag kannst du stellen, damit die DRV erst mal was zu bearbeiten hat.Man ahnt, was nun passiert: Ich muss einen EM-Rentenantrag stellen, weil die Afa mich für nicht vermittelbar hält und ich sonst kein Alg bekomme. Und dann wird die DRV zum EM-Rentenantrag sagen: Nee, laut Reha-Gutachten können Sie über 6 Stunden arbeiten.
Deine med. Reha ist ja der AfA bekannt soviel ich weiß, da werden die sowieso den Bericht haben wollen, achte bitte darauf, dass den NUR der med. Dienst bekommt, ein SB hat darauf keinen Anspruch, dann werden die schon reagieren und versuchen, sich dem Reha-Ergebnis irgendwie "anzunähern", ohne selber das "Gesicht zu verlieren".Wie kommt man aus dieser Zwickmühle raus?

In dem Schreiben was ich damals bekommen habe, war NUR gefordert (innerhalb 4 Wochen) einen Antrag auf REHA (med. und/oder beruflich) ODER auf EM-Rente zu stellen /nachzuweisen, da ich eine med. Reha auch bereits absolviert hatte (mit ähnlichem "Erfolg"), habe ich dann den EM-Renten-Antrag gestellt, man hatte mir von der AfA her auch das VOLL-KO erteilt.
Meine Reha war da allerdings schon etwas länger her und die EM-Rente habe ich ja danach (mit dem AfA-GA) erst beantragt, es gab also zusätzlich noch keine GA bei der DRV.
Eine berufliche Reha habe ich persönlich mit gut Mitte 50 damals allerdings nicht mehr angestrebt und für sinnvoll gehalten, daher habe ich die EM-Rente "gewählt"...
Für deinen Anspruch auf ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) ist es nun mal nötig, dass "irgendein" Antrag bei der DRV bearbeitet wird...welcher ist eigentlich völlig EGAL...NUR gar Keiner geht nicht, dann kannst du nur noch als "normaler" ALO dein Geld dort bekommen und dafür DARFST du nicht mehr AU-krank sein UND keinen JOB mehr haben.
Wegen "einiger sachlicher Fehler" wird Niemand den Bericht ändern (wollen) und wegen ernsthafter Bewertungsfehler leider AUCH NICHT, bei mir gab es etliche solcher (aus meiner Sicht durchaus relevanter) Fehler ...Im Rehabericht sind noch einige sachliche Fehler. Die könnte ich wahrscheinlich sogar von denen korrigieren lassen. Nur dazu ihre Einschätzung über meine Arbeitsfähigkeit zu ändern, bekomm ich die Rehaklinik bestimmt nicht, oder? Bringt es also was, den sachlich falschen Kleinkram korrigieren zu lassen. Lohnt der Stress?
Meine AU-Zeiten für zwei verschiedene Krankheiten wurden einfach "zusammengezogen" und damit ist mein Arbeits-Versuch von fast 7 Monaten (nach der Herz-OP) praktisch komplett unter den Tisch gefallen, als Ergänzung wurde noch dazu geschrieben, dass ich bereits nach der Herz-OP keinerlei Arbeits-Motivation mehr hatte...


Viele falsche Daten-Angaben waren auch ansonsten enthalten, die Bitte um Änderung wurde mit dem Verweis auf "unwesentliche Tippfehler" abgelehnt, habe mich damals bei der Klinik direkt UND bei der DRV mit einer umfangreichen Gegendarstellung beschwert, erst nach fast einem Jahr bekam ich überhaupt eine Antwort (von der Klinik selber GAR NICHT) ...
Man könne die Klinik (angeblich) nicht zwingen den Bericht zu ändern /korrigieren, aber man werde dem Reha-Bericht meine Gegendarstellung künftig "anheften" und das an andere Stellen NUR noch zusammen weiterleiten, beim Sozialgericht (wegen der Rentenklage) kam aber NUR der Reha-Bericht an, OHNE meine "angeheftete" Stellungnahme ...


Wenn du dir das antun möchtest wegen ein paar "sachlicher Fehler", ich würde es nicht noch einmal tun, die DRV interessiert sich nicht wirklich für unsere Meinung zu den Kliniken und deren Berichten...
Das ist doch der "ganz normale übliche Wahnsinn" und letztlich geht es danach, was die DRV für richtig hält, die wollen schließlich möglichst KEINE EM-Renten zahlen müssen, WARUM sollten die sich da der AfA "anschließen" ...haben sie ja bei mir und vielen Anderen hier auch nicht gemacht...Sollte man versuchen, mit dem einen Bericht gegen den anderen zu argumentieren? Also z.B. der Afa sagen, die Reha sagt ich bin arbeitsfähig, also will ich keine EM-Rente beantragen oder der Reha sagen, laut Afa bin ich unter 3 Stunden


Ich wurde NACH dem Antrag (unter Beifügung von AfA-GA UND MDK-GA mit ähnlichem Inhalt) zu zwei DRV-GA geschickt und die haben dann festgestellt /beschlossen, dass ich auch "arbeitsfähig (Erwerbsfähig) bin, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 und MEHR Stunden", damit wurde mein EM-Renten-Antrag dann abgelehnt...soviel zur Wirkung von AfA-GA auf die Entscheidungen bei der DRV...
Warte einfach ab, was die AfA jetzt von dir will, die werden sich schon melden und nach dem Reha-Bericht fragen (denke ich mal ???), du bist ja nicht verpflichtet den SELBER zu Hause vorrätig zu haben..., das ist deine Privatangelegenheit.
Melde dich wenn du weißt was die jetzt weiter vor haben, dann kann man erst überlegen wie du das Beste (für dich) daraus machen könntest, deine verbliebene Kraft solltest du nicht mit sinnlosen Beschwerden verplempern, du wirst sie noch für wichtigere Kämpfe brauchen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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