Eine Frage
Verfasst: Do 4. Okt 2012, 17:34
Zuerst mal ein ganz grosses DANKE an alle die mir immer mit Hilfe zur Seite stehen hier
Jetzt geht es um meinen Lebensgefährten
Hier gibt es wenigstens kein Gesetz das 2 sich nicht Lieben dürfen wo seelisch und körperlich angeschlagen sind ,da bei unseren Begutachtern muss man ja immer vorsichtig sein
Er war 8Jahre Zeitsoldat von 2002-2010
2007erkrankte er psyschich und wurde von 2007 bis Bundeswehrdienstende durchweg durch den Stabarzt durchweg krank geschrieben
2010 wurde er krank entlassen
Er hat eine 8wöchige Reha hinter sich und eine 4J Therapie
Soldaten bekommen ja nach ihrer Entlassung die sogenannten Übergangsgebührnisse 22Monate lang
Da er aber weiterhin krank war beantragte er beim Versorgungsamt VERSORGUNGSKRANKENGELD
Das wurde auch bewilligt und seine Übergangsgebührnisse konnten auf Eis bleiben
Er stellte nebenbei auch noch einen Wehrdienstbeschädigungsantrag und das Versorgungskrankengeld sollte solange gezahlt werden bis diese Sache enschieden ist
Im Dezember 2011 musster er zum MDK
Der MDK entschied GESUND und Arbeiten
Für Ihn ging eine Welt unter
Ernahm sich einen Anwalt
Folgendes
Ich denke das irgendwas falsch läuft
Der Anwalt macht gegen das Versorgungsamt rein Null
Er wolle zuerst die Entscheidung abwarten ob de Wehrdienstbeschädigung durch geht
Das kann Jahre dauern
Jetzt hab ich gesagt
Der Anwalt hätte müssen Widerspruch mit Begründung einlegen und wenn nicht dann hätte man müsen zum SG gehen
Liege ich da falsch oder richtig kennt sich jemand aus?????
Jetzt bleib dem armen Kerl nix anderes übrig und EM Antrag stellen zu müssen
Dens tellte er im August 2012 und muss kommenden Montag schon zur DRV zur Begutachtung
Er hat solche Angst weil er zu dem gleichen Herrn muss wie ich schon im März war
Ich bin so gelähmt und kann ihm gar keine Tips geben
Wein
Jetzt geht es um meinen Lebensgefährten
Hier gibt es wenigstens kein Gesetz das 2 sich nicht Lieben dürfen wo seelisch und körperlich angeschlagen sind ,da bei unseren Begutachtern muss man ja immer vorsichtig sein
Er war 8Jahre Zeitsoldat von 2002-2010
2007erkrankte er psyschich und wurde von 2007 bis Bundeswehrdienstende durchweg durch den Stabarzt durchweg krank geschrieben
2010 wurde er krank entlassen
Er hat eine 8wöchige Reha hinter sich und eine 4J Therapie
Soldaten bekommen ja nach ihrer Entlassung die sogenannten Übergangsgebührnisse 22Monate lang
Da er aber weiterhin krank war beantragte er beim Versorgungsamt VERSORGUNGSKRANKENGELD
Das wurde auch bewilligt und seine Übergangsgebührnisse konnten auf Eis bleiben
Er stellte nebenbei auch noch einen Wehrdienstbeschädigungsantrag und das Versorgungskrankengeld sollte solange gezahlt werden bis diese Sache enschieden ist
Im Dezember 2011 musster er zum MDK
Der MDK entschied GESUND und Arbeiten
Für Ihn ging eine Welt unter
Ernahm sich einen Anwalt
Folgendes
Ich denke das irgendwas falsch läuft
Der Anwalt macht gegen das Versorgungsamt rein Null
Er wolle zuerst die Entscheidung abwarten ob de Wehrdienstbeschädigung durch geht
Das kann Jahre dauern
Jetzt hab ich gesagt
Der Anwalt hätte müssen Widerspruch mit Begründung einlegen und wenn nicht dann hätte man müsen zum SG gehen
Liege ich da falsch oder richtig kennt sich jemand aus?????
Jetzt bleib dem armen Kerl nix anderes übrig und EM Antrag stellen zu müssen
Dens tellte er im August 2012 und muss kommenden Montag schon zur DRV zur Begutachtung
Er hat solche Angst weil er zu dem gleichen Herrn muss wie ich schon im März war
Ich bin so gelähmt und kann ihm gar keine Tips geben
Wein
