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Eine Frage

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 17:34
von skip07
Zuerst mal ein ganz grosses DANKE an alle die mir immer mit Hilfe zur Seite stehen hier

Jetzt geht es um meinen Lebensgefährten

Hier gibt es wenigstens kein Gesetz das 2 sich nicht Lieben dürfen wo seelisch und körperlich angeschlagen sind ,da bei unseren Begutachtern muss man ja immer vorsichtig sein

Er war 8Jahre Zeitsoldat von 2002-2010

2007erkrankte er psyschich und wurde von 2007 bis Bundeswehrdienstende durchweg durch den Stabarzt durchweg krank geschrieben
2010 wurde er krank entlassen

Er hat eine 8wöchige Reha hinter sich und eine 4J Therapie

Soldaten bekommen ja nach ihrer Entlassung die sogenannten Übergangsgebührnisse 22Monate lang
Da er aber weiterhin krank war beantragte er beim Versorgungsamt VERSORGUNGSKRANKENGELD
Das wurde auch bewilligt und seine Übergangsgebührnisse konnten auf Eis bleiben

Er stellte nebenbei auch noch einen Wehrdienstbeschädigungsantrag und das Versorgungskrankengeld sollte solange gezahlt werden bis diese Sache enschieden ist

Im Dezember 2011 musster er zum MDK
Der MDK entschied GESUND und Arbeiten

Für Ihn ging eine Welt unter

Ernahm sich einen Anwalt

Folgendes
Ich denke das irgendwas falsch läuft
Der Anwalt macht gegen das Versorgungsamt rein Null
Er wolle zuerst die Entscheidung abwarten ob de Wehrdienstbeschädigung durch geht
Das kann Jahre dauern

Jetzt hab ich gesagt
Der Anwalt hätte müssen Widerspruch mit Begründung einlegen und wenn nicht dann hätte man müsen zum SG gehen
Liege ich da falsch oder richtig kennt sich jemand aus?????

Jetzt bleib dem armen Kerl nix anderes übrig und EM Antrag stellen zu müssen
Dens tellte er im August 2012 und muss kommenden Montag schon zur DRV zur Begutachtung

Er hat solche Angst weil er zu dem gleichen Herrn muss wie ich schon im März war

Ich bin so gelähmt und kann ihm gar keine Tips geben

Wein :confused:

Re: Eine Frage

Verfasst: Fr 5. Okt 2012, 07:15
von Blacky
Von der Materie habe ich nicht viel Ahnung.

Aber was er auf jeden Fall hätte machen müssen ist gegen die Entscheidung vom MDK an zu gehen.

Die entscheiden ja gerne pro AG.

Den GA kann er ablehnen und einen anderen verlangen.
Allerdings weiß ich nicht wie es sich bei nicht verheirateten Paaren verhält wenn man Befangenheit als Begründung angibt.

Was der RA da von sich gibt ist Mist.

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Ich drücke die Daumen.