Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?
Verfasst: Fr 28. Sep 2012, 11:35
Hab endlich Bescheid von der Afa bekommen. Theoretisch sollte ich wohl erleichtert sein, dass ich überhaupt irgendwas bekomme. Bin ich aber nicht.
Erstens ist die Leistung erschreckend niedrig. Zu wenig zum Leben. Aber okay, das ist nunmal nicht zu ändern.
Zweitens steht da, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, Arbeitslosengeld erhalte (§145). Ich werde aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Dann steht da: "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag." Diesen könne ich bei der DRV oder der Afa stellen.
Darin steht auch, ich könne nur noch weniger als 15 Stunden arbeiten, stehe der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bin damit nicht arbeitslos im Sinne von §137.
Was heißt das?
"Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen" - Ist damit berufliche und med. Reha gemeint?
Zur med. Reha war ich gerade. Das heißt ich muss nun innerhalb eines Monats EM-Rente oder berufliche Reha beantragen?
Dann steht da, ich muss denen Bescheid sagen, wenn ich nicht will, dass sie ärztlichen Unterlagen zur DRV schicken. Natürlich will ich das nicht. Ich will das Gutachten erst mal gerne selbst sehen. Wie kann das anfordern? Und einfach dazu schreiben, dass ich eine Weiterleitung nicht will? Ich habe denen schon mal schriftlich untersagt, medizinische Daten von mir weiterzuleiten. Und jetzt schreiben, Sie wollen es einfach machen?
Dann haben die noch eine Schweigepflichtentbindung mitgeschickt, weil externe Gutachter mich untersucht haben und die Unterlagen dem Ärztlichen Dienst der Afa weitergegeben werden sollen. Aber das kann ich bestimmt ignorieren, oder?
Erstens ist die Leistung erschreckend niedrig. Zu wenig zum Leben. Aber okay, das ist nunmal nicht zu ändern.
Zweitens steht da, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, Arbeitslosengeld erhalte (§145). Ich werde aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Dann steht da: "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag." Diesen könne ich bei der DRV oder der Afa stellen.
Darin steht auch, ich könne nur noch weniger als 15 Stunden arbeiten, stehe der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bin damit nicht arbeitslos im Sinne von §137.
Was heißt das?
"Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen" - Ist damit berufliche und med. Reha gemeint?
Zur med. Reha war ich gerade. Das heißt ich muss nun innerhalb eines Monats EM-Rente oder berufliche Reha beantragen?
Dann steht da, ich muss denen Bescheid sagen, wenn ich nicht will, dass sie ärztlichen Unterlagen zur DRV schicken. Natürlich will ich das nicht. Ich will das Gutachten erst mal gerne selbst sehen. Wie kann das anfordern? Und einfach dazu schreiben, dass ich eine Weiterleitung nicht will? Ich habe denen schon mal schriftlich untersagt, medizinische Daten von mir weiterzuleiten. Und jetzt schreiben, Sie wollen es einfach machen?
Dann haben die noch eine Schweigepflichtentbindung mitgeschickt, weil externe Gutachter mich untersucht haben und die Unterlagen dem Ärztlichen Dienst der Afa weitergegeben werden sollen. Aber das kann ich bestimmt ignorieren, oder?