Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
christoph
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Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von christoph » Fr 28. Sep 2012, 11:35

Hab endlich Bescheid von der Afa bekommen. Theoretisch sollte ich wohl erleichtert sein, dass ich überhaupt irgendwas bekomme. Bin ich aber nicht.

Erstens ist die Leistung erschreckend niedrig. Zu wenig zum Leben. Aber okay, das ist nunmal nicht zu ändern.

Zweitens steht da, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, Arbeitslosengeld erhalte (§145). Ich werde aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Dann steht da: "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag." Diesen könne ich bei der DRV oder der Afa stellen.

Darin steht auch, ich könne nur noch weniger als 15 Stunden arbeiten, stehe der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bin damit nicht arbeitslos im Sinne von §137.

Was heißt das?
"Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen" - Ist damit berufliche und med. Reha gemeint?
Zur med. Reha war ich gerade. Das heißt ich muss nun innerhalb eines Monats EM-Rente oder berufliche Reha beantragen?

Dann steht da, ich muss denen Bescheid sagen, wenn ich nicht will, dass sie ärztlichen Unterlagen zur DRV schicken. Natürlich will ich das nicht. Ich will das Gutachten erst mal gerne selbst sehen. Wie kann das anfordern? Und einfach dazu schreiben, dass ich eine Weiterleitung nicht will? Ich habe denen schon mal schriftlich untersagt, medizinische Daten von mir weiterzuleiten. Und jetzt schreiben, Sie wollen es einfach machen?

Dann haben die noch eine Schweigepflichtentbindung mitgeschickt, weil externe Gutachter mich untersucht haben und die Unterlagen dem Ärztlichen Dienst der Afa weitergegeben werden sollen. Aber das kann ich bestimmt ignorieren, oder?

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 28. Sep 2012, 17:02

Hallo christoph, :smile: :applaus:
Hab endlich Bescheid von der Afa bekommen. Theoretisch sollte ich wohl erleichtert sein, dass ich überhaupt irgendwas bekomme. Bin ich aber nicht.
nun mal GAAANZ langsam, du hast einen Bescheid (gültig ab Datum der Aussteuerung ???) und das Geld dazu sollte zunächst mal sehr bald auf dem Konto sein. :ic_up:
Erstens ist die Leistung erschreckend niedrig. Zu wenig zum Leben. Aber okay, das ist nunmal nicht zu ändern.
Kann das denn nach deinem letzten Einkommen so passen, bei ALGI gibt es nur ca. 60 % des letzten Netto-Einkommens (67 % mit Kind im Haushalt), da kannst du dann nur mit Wohngeld oder zur Not auch mit H4 "aufstocken"...ALGI muss nicht den Lebensbedarf decken können.

Das ist NUR vom (hauptsächlich) letzten Einkommen abhängig, von der AfA direkt gibt es einfach nicht mehr, als dabei rauskommt.
Zweitens steht da, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, Arbeitslosengeld erhalte (§145). Ich werde aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Dann steht da: "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag." Diesen könne ich bei der DRV oder der Afa stellen.
Das war damals bei mir auch so, ich hatte noch keinen Antrag auf EM-Rente gestellt und wurde vom Amtsarzt AUCH unter 15 Wochenstunden begutachtet, bekam dann ebenfalls einen solchen Brief, dass ich die Antragstellung innerhalb 4 Wochen nachweisen MUSS (mit dem Verweis auf den § 125, der damals noch maßgeblich war) ...
Darin steht auch, ich könne nur noch weniger als 15 Stunden arbeiten, stehe der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bin damit nicht arbeitslos im Sinne von §137.
Was heißt das?
Das heißt, dass du NUR auf Grund der Nahtlosigkeits-Regel (§ 145 SGB III) einen Anspruch auf ALGI hast und das bis zur Entscheidung über einen Antrag bei der Rentenkasse (zumindest bis Ablauf deines Anspruches auf ALGI), z.B. einen EM-Renten-Antrag, DARUM MUSST du auch einen entsprechenden Antrag stellen, sonst kann ja dort (bei der DRV) keiner bearbeitet werden.

Du bist NICHT (nichtmal teilweise) im "üblichen Sinne arbeitslos", also kommst du auch nicht in die Arbeits-Vermittlung.
"Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen" - Ist damit berufliche und med. Reha gemeint?
Zur med. Reha war ich gerade. Das heißt ich muss nun innerhalb eines Monats EM-Rente oder berufliche Reha beantragen?
BEIDES, aber wenn du bereits eine med. Reha gemacht hast, brauchst du KEINEN Reha-Antrag mehr stellen, dann beantrage lieber DIREKT eine EM-Rente, berufliche Reha hätte man dir sicher im Reha-Bericht "empfohlen", wenn man das für sinnvoll /machbar angesehen hätte. :Gruebeln:

Versuche am Besten kurzfristig einen Termin bei einer DRV-Renten-Beratungsstelle zu bekommen, die machen das dann mit dir zusammen am PC fertig und leiten das direkt zur Bearbeitung weiter, dort bekommst du dann auch eine Bestätigung, dass du den Antrag am XXX gestellt hast und davon gibst du dann eine Kopie als Nachweis an die AfA...FERTIG. :ic_up:

Für die DRV gibst du ohnehin eine weitreichende Schweigepflicht-Entbindung ab, das geht NICHT anders und dann können die sich das selber überall anfordern.

Dazu schreibe ich dir später noch was, hattest du denn sämtlichen Daten-Austausch bei der AfA verboten ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von christoph » Sa 29. Sep 2012, 08:03

Danke, liebe Doppeloma. Ohne deine Antworten hätte ich in diesem Irrsinn schon oft nicht weitergewusst.

Meine eigene Einschätzung ist ja eher, dass ich einige Tätigkeiten durchaus noch mehr als 15 Stunden machen könnte, nur eben meinen bisherigen Beruf nicht.

Und kurioserweise hat der Amtsarzt (externer Gutachter) mir gesagt, ich sei aus seiner Sicht arbeitsfähig. Und nun schreibt die Afa, ich könne nicht mal 15 Stunden arbeiten. Wahrscheinlich damit sie mich an die DRV abschieben könnnen und nicht zahlen müssen oder?

Bloß, wenn ich jetzt dagegen vorgehe und sage ich kann ein bisschen, dann schneide ich mir ins eigene Fleisch, wenn ich dann bald doch Rente beantragen muss, oder?

Heißt weniger als 15 h arbeitsfähig sein nicht auch, dass man nicht mal Anspruch auf ALG II hätte?
Doppeloma hat geschrieben: Wenn du bereits eine med. Reha gemacht hast, brauchst du KEINEN Reha-Antrag mehr stellen, dann beantrage lieber DIREKT eine EM-Rente, berufliche Reha hätte man dir sicher im Reha-Bericht "empfohlen", wenn man das für sinnvoll /machbar angesehen hätte.
EIgentlich will ich noch keine EM-Rente beantragen, mache gerade noch Reha-Nachsorge (Irena). Und hoffe immer noch auf eine Rückkehr in meinen oder einen anderen Job. Kann ich das nicht geltend machen und damit einen Aufschub der Frist zur Rentenantragsstellung bewirken? Ich befinde mich damit ja quasi noch in Rehamaßnahme.

Eine andere Idee: Ich beantrage einfach noch eine med. Reha. Dann dauert das Zeit. Bis dahin zahlt die Afa. Und dann lehnt die DRV ab, weil ich gerade erst ne Reha hatte?

Achja, und die Gutachten der externen Gutachter und das des ÄD kann ich wohl mit §25 SGB anfordern, nehme ich an?

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von brimeggi » Sa 29. Sep 2012, 09:23

Hallo,

das Ganze war bei mir ähnlich. Ich war im November 2011 in einer Reha ( nach Aufforderung der Krankenkasse ) und wurde AU Entlassen. Im April 2012 wurde ich ausgesteuert und kekam ALG1 ( nicht vermittelbar ) Die AfA hat gleich wieder eine Reha in die Wege geleitet die auch dann wieder recht zügig genehmigt wurde nachdem ich von der DRV zum Gutachter geschickt wurde - ich war auch noch im der Rehanachsorge. Auch aus dieser Reha wurde ich AU entlassen und bekomme jetzt wieder ALG1.

Gruß

Markus

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von christoph » Sa 29. Sep 2012, 10:27

Echt? Was für einen Sinn macht das denn, zwei Rehas hintereinander zu machen? Nur damit KK und Afa einen loswerden. Und die DRV genehmigt sowas auch noch?

Eine Reha hat mir eigentlich echt gereicht. Nichts gebracht, außer Ärger. Die Alternativen sind also alle mies: 2. Reha oder Rentenantrag. Gibts keine andere? :-)

Und wenn ich nicht innerhalb des 1 Monats einen Antrag auf Reha oder Rente stelle und ALG1 eingestellt wird - bekomme ich dann nur vorübergehend keine Leistungen oder verliere ich sie ganz, weil die Nahtlosigkeit nicht mehr gegeben ist?

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Sa 29. Sep 2012, 15:44

Hallo christoph,

Diesen Bescheid hab ich auch bekommen. Reha Antrag lief aber schon.

Tja weiß nicht, ob es noch die alternative gibt zu sagen dir geht es wieder gut, aber dann müsstest dich Bewerben und wieder arbeiten gehen!?

Sonst seh ich kaum andere alternativen. Vielleicht die anderen noch. Wünsch dir alles Gute.

Borrelia

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 29. Sep 2012, 15:49

Hallo christoph, :koepfchen:

ist schon kurios, dass sich auf unseren Wegen immer mal EIN Problem lösen läßt und dann gleich wieder "DREI" neue auftauchen... :confused: :Gruebeln:

Fakt IST aktuell, dass die AfA dich "aus dem Vermittlungs-Verkehr" gezogen hat, mit welcher Motivation auch immer, Fakt ist ebenso, dass es die DRV nicht wirklich beeindrucken wird und sie dir deswegen noch lange keine EM-Rente wirklich zahlen wird.

Daher kann ich mir schon vorstellen, dass die "lieber" eine weitere Reha bewilligen, als dich wirklich in EM-Rente zu schicken, du KANNST natürlich auch einfach eine berufliche Reha beantragen, das ist ja AUCH ein Antrag an die DRV (steht ja so in dem Schreiben, was du bekommen hast!), auch solche Anträge können sich hinziehen, bis dein Anspruch auf ALGI abgelaufen ist...

Dann MUSS die DRV ja irgendwie "Farbe bekennen" aus welchem Grund man das nicht für nötig halten würde ODER es passiert wirklich was in die Richtung, die du ja ohnehin lieber gehen würdest. :ic_up:
Dafür könnten dann zumindest diese ärztlichen Einschätzungen (für die AfA gemacht) eventuell verwendbar sein.

Üblicherweise solltest du die DIREKT beim Med. Dienst der AfA anfordern können (§ 25 SGB X), denn die (extern) beauftragten Ärzte MÜSSEN das ja an den Auftraggeber senden, meines Wissens kannst du das gar nicht verhindern, dann wüßten die ja jetzt nicht, was da drin steht zu deiner Leistungsfähigkeit... :Ohnmacht:

Ich war ja z.B. auch vom Gericht aus bei zwei (externen) GA wegen meinem EM-Renten-Verfahren, da hatte ICH KEINE Möglichkeit zu verhindern, dass diese GA dann zum Gericht geschickt werden und von dort (SG) bekam ich später auch die Kopien zur Einsichtnahme.
Echt? Was für einen Sinn macht das denn, zwei Rehas hintereinander zu machen? Nur damit KK und Afa einen loswerden. Und die DRV genehmigt sowas auch noch?
Ich fürchte "einen SINN" darf man dahinter nirgendwo mehr suchen, JEDER will nur verhindern, dass es zuviel aus seinem Geld-Topf kostet und (med.) Reha-Maßnahmen /eventuell doch berufliche Reha sind dann (für die DRV) immer noch "preiswerter" als längere Zeit (oder gar dauehaft) eine EM-Rente zahlen zu müssen, die gesetzlichen Möglichkeiten (für KK /AfA) sind nun mal gegeben und wenn ein Antrag an die DRV gefordert wird, muss man sich leider fügen oder bekommt überhaupt kein Geld mehr.

Anträge die bei einer Behörde eingehen (auch bei der DRV) MÜSSEN nun mal bearbeitet werden und was die vielleicht "auf dem Verwaltungswege" an "Absprachen" machen, weiß sowieso kein Mensch... :confused: :Gruebeln:
Eine Reha hat mir eigentlich echt gereicht. Nichts gebracht, außer Ärger. Die Alternativen sind also alle mies: 2. Reha oder Rentenantrag. Gibts keine andere? :-)
NUR noch Antrag auf berufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben) kannst du statt dessen stellen, was ja eigentlich auch deinen Vorstellungen zum beruflichen Neustart entsprechen würde.
Und wenn ich nicht innerhalb des 1 Monats einen Antrag auf Reha oder Rente stelle und ALG1 eingestellt wird - bekomme ich dann nur vorübergehend keine Leistungen oder verliere ich sie ganz, weil die Nahtlosigkeit nicht mehr gegeben ist?
Diese Frage kann dir im Moment wohl keiner klar beantworten, eine "Nahtlosigkeit" (Abwarten der Enscheidung der DRV auf einen von dir gestellten Antrag) gibt es ja dann nicht mehr, die AfA ist der Meinung du KANNST aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht in Arbeit vermittelt werden, damit fällt auch der Anspruch auf ALGI nach den "normalen" Voraussetzungen weg ...

Es dürfte zumindest sehr schwierig werden, die Zahlung von ALGI dann noch durchzusetzen, das ist nun mal KEIN "Ersatz-Krankengeld"...und unterliegt den Anspruchs-Bedingungen des SGB III.

Bei Bedarf an Aufstockung aus dem SGB II, muss man dich trotzdem erst mal beim JobCenter nehmen, denn dafür genügt es, dass du im Antrag SELBST einschätzt, ob du dich in der Lage fühlst wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten...
WIR haben ja auch ALG II bekommen, obwohl im AfA-PC dringestanden hat, dass wir (zumindest ICH) lt. deren Amtsarzt NICHT wenigstens 15 Stunden arbeiten können...das ist SOOOO ein verlogenes System... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Andererseits wäre aber das SGB XII (zum Glück) auch noch NICHT zuständig, denn die wollen eigentlich die Entscheidung der DRV zu deiner Erwerbsminderung sehen und bis dahin ist man gesetzlich einfach Erwerbsfähig für mindestens 3 Stunden und gehört generell erst mal ins SGB II... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich weiß, das ist alles wahnsinnig kompliziert und auch häufig überhaupt nicht nachvollziehbar, man muss aber immer irgendwie sehen wie man damit klar kommt, damit noch irgendwer zahlen MUSS...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von christoph » Sa 29. Sep 2012, 22:23

Doppeloma hat geschrieben: ist schon kurios, dass sich auf unseren Wegen immer mal EIN Problem lösen läßt und dann gleich wieder "DREI" neue auftauchen...
Ein Problem gelöst, drei neue da - so geht das jeden Tag seit ich AU bin... :-)

Tja, berufliche Reha wäre eigentlich auch Quatsch. Bei der Rückkehr in den Beruf kann ich mir nur selbst helfen, aber bestimmt nicht die dusselige DRV, die einen in irgendwelche Praktika stecken will. Aber wenn es denn dazu beiträgt noch ein wenig ALG zu bekommen...

Habe mir dazu noch eine weitere Strategie überlegt, um Zeit zu gewinnen: Ich schreibe der Afa, ich kann keinen Renten-/Rehaantrag stellen, so lange mir die med. Gutachten der Afa nicht vorliegen. Bringt vielleicht noch mal 2-3 Wochen. Und hoffentlich zahlen sie wirklich weiter.
Doppeloma hat geschrieben: Ich weiß, das ist alles wahnsinnig kompliziert und auch häufig überhaupt nicht nachvollziehbar, man muss aber immer irgendwie sehen wie man damit klar kommt, damit noch irgendwer zahlen MUSS...
Seien wir ehrlich: Es ist der helle Wahnsinn. Wie eine komplexe physikalische Rechnung, bei der sich alles gegenseitig beeinflusst und wegen einer Kleinigkeit plötzlich alles zusammenbricht. Nur nicht ganz so logisch.

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 29. Sep 2012, 23:12

Hallo christoph, :smile:
Habe mir dazu noch eine weitere Strategie überlegt, um Zeit zu gewinnen: Ich schreibe der Afa, ich kann keinen Renten-/Rehaantrag stellen, so lange mir die med. Gutachten der Afa nicht vorliegen. Bringt vielleicht noch mal 2-3 Wochen. Und hoffentlich zahlen sie wirklich weiter.
diesen Weg halte ich nicht für sinnvoll, der AfA ist es in ihrer Forderung (einen Antrag an die DRV zu stellen, EGAL welchen) völlig "Banane", ob du dafür erst die erstellten GA haben willst, das allgemeine "Ergebnis" wurde dir ja mitgeteilt und ALLEINE daraus ergibt sich jetzt diese Forderung der AfA an dich (nicht aus den konkreten Inhalten der GA).

Kommst du dieser Pflicht zur Mitwirkung (§ 60 SGB I ff.) nicht fristgerecht nach wird das ALGI (gemäß § 66 SGB I) nach 4 Wochen eingestellt, bis zur Nachholung der Antragstellung (gemäß § 67 SGB I /Nachholung der Mitwirkung)...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/66.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/67.html

Die GA der AfA bekommt man üblicherweise auch ganz einfach und schnell durch direkte Vorsprache (mit Ausweis) beim ärztlichen Dienst und/oder auch per Post innerhalb weniger Tage, mit einem Zeitgewinn von 2 - 3 Wochen ist da eher nicht zu rechnen.

Die DRV entscheidet ohnehin nicht auf Grund der AfA-GA über deinen Antrag, dafür machen die bei Bedarf eigene GA durch ihre eigenen DRV-GA.

In deinem eigenen (vor Allem finanziellen) Interesse kann ich dir davon nur dringend abraten, eine Antragstellung hinausschieben zu wollen, die machen "kurzen Prozeß" und stellen die Zahlungen ein, ich denke mal das hat man dir in dem Schreiben auch schon entsprechend angekündigt.

Die Bemerkung (wie sie bei mir drin gestanden hat), dass ich NUR unter dieser Bedingung weiterhin ALGI nach § 125 SGB III beziehen KANN, sagt das ja eigentlich schon deutlich genug. :Gruebeln:

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von maday » So 30. Sep 2012, 00:53

Hallo Christoph,

auch ich rate dir unbedingt die 4 Wochenfrist einzuhalten, sonst werden dir die Zahlungen gnadenlos eingestellt. Wenn du noch ein wenig Zeit heraus schinden willst, kannst du es folgendermaßen machen. 3 Tage vor Ende dieser Frist schickst du der Rentenversicherung einen formlosen Brief per Einwurfeinschreiben. Der Inhalt sollte folgender sein: Hiermit beantrage ich Erwerbsminderungsrente. Datum und Unterschrift. Damit hast du dann die Frist gewahrt. Eine Kopie des Briefes und eine Kopie des Nachweises vom Einwurfeinschreiben reichst du bei der AfA ein. Die Rentenversicherung wird dir dann in naher Zukunft die erforderlichen Unterlagen zusenden und du hast auf diese Art ein wenig Zeit gewonnen. Die Unterlagen kannst du aber auch von den Seiten der Rentenversicherung herunterladen. Ich habe dir mit dem Vorschlag des formlosen Briefes nur aufzeigen wollen, wie man Zeit schinden kann.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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