Hier schreibt ReallyAngry für Vinfok
Verfasst: Di 11. Sep 2012, 19:31
Ihr Lieben,
ich schreibe im Auftrag für jemanden, der Problem mit der Registrierung hier im Forum hat. Er versucht, seit Samstag letzte Woche sich unter dem Namen Vinfok und seit Montag unter Vinfok 1 sich anzumelden. Irgendwie klappt das nicht. Ich korrespondiere über das Krankenkassenforum mit ihm (ihr?) und habe angeboten erst mal über hin und herkopieren für diese Person Hilfe zu erhalten. Ob die ersten Infos reichen, weiß ich nicht.
Ich hoffe dieses Hilfsangebot (Copy and Paste) verstößt jetzt nicht gegen irgendwelche Netzwerkregeln. Es ist sozusagen ein Notfall.
LG
ReallyAngry
Hier die erste Anfrage, die ich über PN erhalten habe:
es geht mir in erste Linie einfach mal drum zu erfahren wie ich gegen den Bescheid vorgehn soll. Widerspruch habe ich gleich am nächsten Tag eingelegt mit Begründung folgt später.Das ist die erste Seite mit der Ablehnung, habe auch schon in Kopie das Gutachten hier.das Gutachten würde auch erstellt von eine Ärztin für Allgemeinmedizin also kein Spezialist Orthopäde oder ist das hier egal.
Hat man da überhaupt chanchen?
Datum 31.08.2012
lhr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vom 04.04.2012
Sehr geehrter Herr,
Ihrem Antrag auf Rente wegen Enrverbsminderung können wir leider nicht
entsprechen, weil Sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Begründung
Um über lhren Antrag entstheiden zu können, haben wir uns eingehend mit
lhrem Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser sich auf lhre
Erwerbsfähigkeit auswirkt. Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben
in lhrem Rentenantrag berücksichtigt und auch die Ergebnisse unserer
medizinischen Ermittlungen zugrunde gelegt.
Danach liegen bei lhnen vor allem die folgenden Krankheiten oder
Behinderungen vor:
Bewegungs- und Belastungdefizit i.B. der LWS
Posttraumatische Coxarthrose li.
Bewegungs- u. Belastungsdefizit der re. Hand
Chron. Cervicalsyndrom
Struma diffusa
Die Einschränkungen, die sich aus lhren Krankheiten oder Behinderungen
ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen
Enrverbsminderung. Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können
Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
al I gemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sei n.
Eine Voraussetzung für Rente wegen Enruerbsminderung ist jedoch, dass Sie
nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten
(§ 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB Vl). Wir dürfen dabei nicht
berücksichtigen, ob Sie lhre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr ausüben können. Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine
Tätigkeit ausüben können, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.
Danke für eine Antwort
Grüsse Vinfok
ich schreibe im Auftrag für jemanden, der Problem mit der Registrierung hier im Forum hat. Er versucht, seit Samstag letzte Woche sich unter dem Namen Vinfok und seit Montag unter Vinfok 1 sich anzumelden. Irgendwie klappt das nicht. Ich korrespondiere über das Krankenkassenforum mit ihm (ihr?) und habe angeboten erst mal über hin und herkopieren für diese Person Hilfe zu erhalten. Ob die ersten Infos reichen, weiß ich nicht.
Ich hoffe dieses Hilfsangebot (Copy and Paste) verstößt jetzt nicht gegen irgendwelche Netzwerkregeln. Es ist sozusagen ein Notfall.
LG
ReallyAngry
Hier die erste Anfrage, die ich über PN erhalten habe:
es geht mir in erste Linie einfach mal drum zu erfahren wie ich gegen den Bescheid vorgehn soll. Widerspruch habe ich gleich am nächsten Tag eingelegt mit Begründung folgt später.Das ist die erste Seite mit der Ablehnung, habe auch schon in Kopie das Gutachten hier.das Gutachten würde auch erstellt von eine Ärztin für Allgemeinmedizin also kein Spezialist Orthopäde oder ist das hier egal.
Hat man da überhaupt chanchen?
Datum 31.08.2012
lhr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung vom 04.04.2012
Sehr geehrter Herr,
Ihrem Antrag auf Rente wegen Enrverbsminderung können wir leider nicht
entsprechen, weil Sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Begründung
Um über lhren Antrag entstheiden zu können, haben wir uns eingehend mit
lhrem Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser sich auf lhre
Erwerbsfähigkeit auswirkt. Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben
in lhrem Rentenantrag berücksichtigt und auch die Ergebnisse unserer
medizinischen Ermittlungen zugrunde gelegt.
Danach liegen bei lhnen vor allem die folgenden Krankheiten oder
Behinderungen vor:
Bewegungs- und Belastungdefizit i.B. der LWS
Posttraumatische Coxarthrose li.
Bewegungs- u. Belastungsdefizit der re. Hand
Chron. Cervicalsyndrom
Struma diffusa
Die Einschränkungen, die sich aus lhren Krankheiten oder Behinderungen
ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen
Enrverbsminderung. Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können
Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
al I gemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sei n.
Eine Voraussetzung für Rente wegen Enruerbsminderung ist jedoch, dass Sie
nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten
(§ 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB Vl). Wir dürfen dabei nicht
berücksichtigen, ob Sie lhre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr ausüben können. Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine
Tätigkeit ausüben können, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.
Danke für eine Antwort
Grüsse Vinfok