Prbleme mit der Krankenkasse
Verfasst: Do 6. Sep 2012, 20:18
Hallo ihr Lieben,
schon seit einiger Zeit bin ich ein stiller Leser dieses sehr informatieven Forums. Heute benötige auch ich eure Hilfe da ich nicht mehr weiß ob es ok ist oder nicht was die KK macht.
Ganz kurz meine Geschichte ,2005 erkrankte ich an Krebs, bekamm Chemo und Bestrahlung, nach 11Monaten bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen ,dann 2007 hatte ich einen schweren Psychischen Zusammenbruch mit der Diagnose schwere Depresionen mit Suizidgefahr. Nach sechs Wochen bin ich wieder arbeiten gegangen, mit dem Erfolg das ich nie wieder ganz aus der Depresion herauskam.2009 dann der erneute Zusammenbruch mit 5Wochen krankschreibung. Dann Nov.2011 der endgültige Zusammenbruch nun noch mit einem
schweren Burnout.Seit 21.Nov.2011 bin ich nun krankgeschrieben. Im Mai habe ich eine 5wöchige Reha gemacht, wurde von dort Au. entlassen, mit dem Hinweis, auf die Frage wie lange noch, kann man nicht sagen wahrscheinlich noch lange und arbeitsfähig in meinem Beruf nur noch 3-4Stunden.
Nun mein Problem.mit meinem Neurologen ist abgesprochen, erst mal krank, wahrscheinlich bis zur Aussteuerung , dann arbeitslos und leztendlich frühstmöglicher Termin in Altersrente mit Abzügen. Aber jezt macht die KK Damf (sie weiß nichts von
der Absprache). Heute hat die SB angerufen und gesagt ich solle einen erneuten Rehaantrag stellen ,der dann verwendet werden soll als Rentenantrag, oder ich solle mich mit meinem
AG besprechen das ich nur noch Teilzeit arbeiten kann oder ich müsse mich arbeitslos melden und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da ich ja nur in meinem Beruf (Krankenschwester/ Altenpflege) die geringe Arbeitszeit hätte. Nach Rücksprache mit dem MD , würde dieser auch meinen in dem erlernten Beruf wird sie eh nicht mehr arbeiten können. Dies alles werde sie mir noch schriftlich mitteilen und erwarte von mir das ich bis zum 02.Oktober dem nachgekommen wäre. Meine Frage darf die Krankenkasse das so machen , ist nicht leztendlich der Arzt, der entscheidet wie lange krank und wann wieder arbeitsfähig,kann die KK mir das KG streichen ?????
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Ach ja was vieleicht noch wichtig wäre ich habe einen BA mit Grad 60
Liebe Grüße noch harlekin57 (Helga)
schon seit einiger Zeit bin ich ein stiller Leser dieses sehr informatieven Forums. Heute benötige auch ich eure Hilfe da ich nicht mehr weiß ob es ok ist oder nicht was die KK macht.
Ganz kurz meine Geschichte ,2005 erkrankte ich an Krebs, bekamm Chemo und Bestrahlung, nach 11Monaten bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen ,dann 2007 hatte ich einen schweren Psychischen Zusammenbruch mit der Diagnose schwere Depresionen mit Suizidgefahr. Nach sechs Wochen bin ich wieder arbeiten gegangen, mit dem Erfolg das ich nie wieder ganz aus der Depresion herauskam.2009 dann der erneute Zusammenbruch mit 5Wochen krankschreibung. Dann Nov.2011 der endgültige Zusammenbruch nun noch mit einem
schweren Burnout.Seit 21.Nov.2011 bin ich nun krankgeschrieben. Im Mai habe ich eine 5wöchige Reha gemacht, wurde von dort Au. entlassen, mit dem Hinweis, auf die Frage wie lange noch, kann man nicht sagen wahrscheinlich noch lange und arbeitsfähig in meinem Beruf nur noch 3-4Stunden.
Nun mein Problem.mit meinem Neurologen ist abgesprochen, erst mal krank, wahrscheinlich bis zur Aussteuerung , dann arbeitslos und leztendlich frühstmöglicher Termin in Altersrente mit Abzügen. Aber jezt macht die KK Damf (sie weiß nichts von
der Absprache). Heute hat die SB angerufen und gesagt ich solle einen erneuten Rehaantrag stellen ,der dann verwendet werden soll als Rentenantrag, oder ich solle mich mit meinem
AG besprechen das ich nur noch Teilzeit arbeiten kann oder ich müsse mich arbeitslos melden und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da ich ja nur in meinem Beruf (Krankenschwester/ Altenpflege) die geringe Arbeitszeit hätte. Nach Rücksprache mit dem MD , würde dieser auch meinen in dem erlernten Beruf wird sie eh nicht mehr arbeiten können. Dies alles werde sie mir noch schriftlich mitteilen und erwarte von mir das ich bis zum 02.Oktober dem nachgekommen wäre. Meine Frage darf die Krankenkasse das so machen , ist nicht leztendlich der Arzt, der entscheidet wie lange krank und wann wieder arbeitsfähig,kann die KK mir das KG streichen ?????



Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Ach ja was vieleicht noch wichtig wäre ich habe einen BA mit Grad 60
Liebe Grüße noch harlekin57 (Helga)