Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
- Miko
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Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
... welcher mir bereits 2009 nachweislich ein Falschgutachten ausstellte.
Zwar soll er nun eine andere Krankheit begutachten, aber den Quatsch, den dieser
Versager damals bereits verzapft hat, erwarte ich nun wieder.
Kann ich den ablehnen?
Zudem soll ich um 16:00 dort anreisen.
Die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre nur mit Übernachtung möglich.
Ich bekomm´ noch die Krise...
.. denkt da keiner drüber nach???
Miko
Zwar soll er nun eine andere Krankheit begutachten, aber den Quatsch, den dieser
Versager damals bereits verzapft hat, erwarte ich nun wieder.
Kann ich den ablehnen?
Zudem soll ich um 16:00 dort anreisen.
Die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre nur mit Übernachtung möglich.
Ich bekomm´ noch die Krise...
.. denkt da keiner drüber nach???
Miko
Gruß
Miko
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- Blacky
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Meiner Meinung nach kannst du den GA wegen Befangenheit ablehnen.
Wie ist denn sein Gutachten damals als falsch nachgewiesen worden?
Wie ist denn sein Gutachten damals als falsch nachgewiesen worden?
- Amethyst
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Hallo Miko!
Es ist doch von vornherein zu erwarten, dass das Gutachten erneut gegen Dich ausfällt.
Schau auch mal hier:
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... inmal.html
Die Beiträge bzw. Links von Muzel und verona.
Liebe Grüße
Annette
Du kannst ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Außerdem ist es gar nicht zulässig, dass man von jemand begutachtet wird, wo man schon mal war. Der ist nämlich dann nicht mehr neutral.Miko hat geschrieben:... welcher mir bereits 2009 nachweislich ein Falschgutachten ausstellte.
Zwar soll er nun eine andere Krankheit begutachten, aber den Quatsch, den dieser
Versager damals bereits verzapft hat, erwarte ich nun wieder.
Kann ich den ablehnen?
Es ist doch von vornherein zu erwarten, dass das Gutachten erneut gegen Dich ausfällt.

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Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Wir hatten schon mal einen Fall hier wo der GA extra wieder ausgewählt wurde um zu sehen ob sich der Zustand verschlechtert hat.Du kannst ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Außerdem ist es gar nicht zulässig, dass man von jemand begutachtet wird, wo man schon mal war. Der ist nämlich dann nicht mehr neutral.
Da hatte das Mädel keine Chance und mußte da wieder hin.


Wer war das doch gleich



- Miko
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Ich hab mir das nun nochmal angeschaut wegen der weiten Anreise:
Mein Termin dort: 16:00 Uhr.
Okay, Abfahrt mit Bus hier wäre um 12:10 Uhr, dann wäre ich um 16:30 Uhr bei dem.
Rückfahrt (ich rechne eine Std. Untersuchungszeit) also 17:00 Uhr.
Abfahrt Bus dort: 21.23 Uhr
Ankunft hier: 06:18 Uhr
Also mit Übernachtung.
Sind Fahrzeiten von min. 7 Stunden (bekäme ich einen Frühtermin) oder max. 16 Stunden
überhaupt für einen kranken Menschen zumutbar?
Man vergesse nicht: Narkolepsie und Kataplexie, also umfallen und einschlafen an jedem Ort möglich.
Ich halte das für UNZUMUTBAR.
Was eine Nachuntersuchung beim gleichen GA betrifft, so kann ich das gut nachvollziehen, denn
das hat Silly auch schon machen müssen.
Das ist aber bei mir nicht der Fall, weil eine andere hinzugekommende KH seit 2009 zu begutachten ist.

Mein Termin dort: 16:00 Uhr.
Okay, Abfahrt mit Bus hier wäre um 12:10 Uhr, dann wäre ich um 16:30 Uhr bei dem.
Rückfahrt (ich rechne eine Std. Untersuchungszeit) also 17:00 Uhr.
Abfahrt Bus dort: 21.23 Uhr
Ankunft hier: 06:18 Uhr
Also mit Übernachtung.
Sind Fahrzeiten von min. 7 Stunden (bekäme ich einen Frühtermin) oder max. 16 Stunden
überhaupt für einen kranken Menschen zumutbar?
Man vergesse nicht: Narkolepsie und Kataplexie, also umfallen und einschlafen an jedem Ort möglich.
Ich halte das für UNZUMUTBAR.
Was eine Nachuntersuchung beim gleichen GA betrifft, so kann ich das gut nachvollziehen, denn
das hat Silly auch schon machen müssen.
Das ist aber bei mir nicht der Fall, weil eine andere hinzugekommende KH seit 2009 zu begutachten ist.

Gruß
Miko
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Blacky hat geschrieben:Meiner Meinung nach kannst du den GA wegen Befangenheit ablehnen.
Wie ist denn sein Gutachten damals als falsch nachgewiesen worden?
Ich habe es mehrfach als Falschgutachten beschrieben, da dieser sich über eine dreijährige
Erfahrung meiner Psychologin hinwegsetzte.
Na egal...
@ all: Danke für die Antworten
Gruß
Miko
Gruß
Miko
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- Fatbob
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Wenn du dagegen nichts vorgehst..
sieh die lange fahrtzeit mal als Test deiner leistungsfähigkeit an..
Sofort Anrufen/und dazu noch Schreiben, mit bitte um wohnortnäheren Gutachter, mit angabe von Krankheiten da
du mit öffis ja eh nie ankommen kannst (verpennst eh jede Haltestelle)
Man hat Ihnen gemäß dem SGB IX in der Regel drei geeignete Gutachter zu benennen, unter denen Sie auswählen können:
§ 14 (5) SGB IX
"(5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen."
Da Reha vor Rente geht, gilt das auch bei Rentenantragstellern.
keine ahnung ob dir das weiterhilft, kam aber so von einen DRV heini..
Alle die ich fragte sagten, du hast das eindeutige Recht den Gutachter abzulehnen, genauso wie ein Arzt der dich vorher
schon mal gesehen/behandelt hatt dich nicht mehr begutachten darf.
einfach schreiben..
Sehr geehrte DRV Knechte..
Hiermit bitte ich erstens um einen anderen Gutachter, da ich dort schon mal am XX.XX.XX begutachtet
wurde, und es zwischenmenschliche diskrepanzen gab.
Des weiteren bitte ich drauf zu achten das sie mich zu einen Gutachter Wohnortnah einbestellen.
Auf grund meiner Krankheiten werde ich mit Öffendlichen Verkehrsmitteln dort wohl nie ankommen können.
(Aufzählung Krankheiten...Schlaflust, Fusspilz, Zungenlähmung)
Mit der Hoffnung auf Nennung eines Zeitnahen Gutachtertermins verbliebe ich in ehrfürchtiger Kniestellung.
irgendsowas würd ich sehr zügig abschicken.
lg
sieh die lange fahrtzeit mal als Test deiner leistungsfähigkeit an..
Sofort Anrufen/und dazu noch Schreiben, mit bitte um wohnortnäheren Gutachter, mit angabe von Krankheiten da
du mit öffis ja eh nie ankommen kannst (verpennst eh jede Haltestelle)
Man hat Ihnen gemäß dem SGB IX in der Regel drei geeignete Gutachter zu benennen, unter denen Sie auswählen können:
§ 14 (5) SGB IX
"(5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen."
Da Reha vor Rente geht, gilt das auch bei Rentenantragstellern.
keine ahnung ob dir das weiterhilft, kam aber so von einen DRV heini..
Alle die ich fragte sagten, du hast das eindeutige Recht den Gutachter abzulehnen, genauso wie ein Arzt der dich vorher
schon mal gesehen/behandelt hatt dich nicht mehr begutachten darf.
einfach schreiben..
Sehr geehrte DRV Knechte..
Hiermit bitte ich erstens um einen anderen Gutachter, da ich dort schon mal am XX.XX.XX begutachtet
wurde, und es zwischenmenschliche diskrepanzen gab.
Des weiteren bitte ich drauf zu achten das sie mich zu einen Gutachter Wohnortnah einbestellen.
Auf grund meiner Krankheiten werde ich mit Öffendlichen Verkehrsmitteln dort wohl nie ankommen können.
(Aufzählung Krankheiten...Schlaflust, Fusspilz, Zungenlähmung)
Mit der Hoffnung auf Nennung eines Zeitnahen Gutachtertermins verbliebe ich in ehrfürchtiger Kniestellung.
irgendsowas würd ich sehr zügig abschicken.
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Hallo Miko,
kann hier allen Vorschreibern nur zustimmen, das würde ich auch ablehnen, schon wegen der unzumutbaren Anreise-Zeit.
Auch die Besorgnis der Befangenheit ist ein wichtiger Grund, man braucht nicht zu einem GA gehen, mit dem man persönlich schon "schlechte Erfahrungen" gemacht hat, es spielt keine Rolle ob man ihm tatsächlich "ein Falschgutachten" nachweisen konnte/kann...das dürfte auch ziemlich schwierig werden.
Hattest du dich denn damals schriftlich beschwert
, das wäre ja zumindest einen Hinweis wert, dass du schon deswegen die objektive /neutrale Begutachtung in Zweifel ziehst.
Mach das ALLES unbedingt nachweislich schriftlich (am Besten auch immer zusätzlich vorab per Fax), man möge dir die Kosten für eine notwendige Übernachtung schriftlich (!!!) zusichern (MIT Begleitperson!), da dieser Anfahrtweg für dich gesundheitlich an einem Tag nicht zu bewältigen ist.
Betone aber IMMER, dass du die Begutachtung nicht verweigerst, aber diese Umstände für dich nicht akzeptabel sind.
Lass dich von denen nicht verarschen, die wollen mal wieder testen wie weit sie gehen können, wäre denn ein Taxi-Transport machbar
...dann verlange die (schriftliche) Übernahme der Taxi-Kosten, die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist dir gesundheitlich nicht möglich, das gilt auch für einen anderen/neuen GA-Vorschlag, wo die Fahrerei zu lange dauert und zu umständlich für dich ist.
Allerdings sollte auf JEDEN FALL ein anderer GA beauftragt werden, da dein Vertrauen in diesen GA schwer gestört ist, man möge eine andere Lösung finden, für diese Begutachtung und dir dann die Entscheidung dazu schriftlich mitteilen.
Sollst du den Termin dort (beim GA) bestätigen, steht der schon fest ???
Da würde ich direkt NUR mitteilen, dass es so für dich nicht in Frage kommt und du dich mit der DRV dazu in Verbindung setzen wirst.
Du erinnerst dich sicher noch an den "Tanz" damals beim letzten GA vom Dopa, das ging letztlich ALLES zu regeln, er hat ja niemals die Begutachtung an sich verweigert, da mußten die sich dann auch was einfallen lassen, der erste (geplante) GA-Termin ist darüber vergangen, es gab dann einen neuen, als alles (schriftlich !!!) geklärt war.
Das "Opfer" einer solchen "Zweit-Begutachtung" (durch den selben GA) war meines Wissens unsere @Luna, da wurde der (über Zustimmung vom VDK) sogar vom Gericht beauftragt, obwohl er sie schon für die DRV begutachtet hatte...wie sowas möglich ist und auch noch vom VDK "begrüßt" wird, habe ich bis heute noch nicht verstanden...
Meines Wissens hat man das (am Sozialgericht) bei @Stadtpflanze auch versucht (sie nochmal zu dem selben DRV-GA zu schicken), sie hat das aber abgelehnt und wurde dann zu einem anderen GA geschickt...den kannte sie zwar auch schon (von der AfA) aber der war OK gewesen und hatte ja auch (vorher schon) eine andere Einschätzung getroffen, als der DRV-GA.
ICH persönlich wäre zu KEINEM der DRV-GA mehr gegangen, schließlich haben die für die Ablehnung meiner EM-Rente "gesorgt", aus welchem Grund sollte ich denen da "vertrauen", dass sie nun anderer Meinung sein könnten...die werfen doch nicht ihre eigenen Feststellungen plötzlich über den Haufen, nur weil jetzt das Gericht der Auftraggeber wäre und wieder FÜR die (Interessen der) DRV...NÖÖÖ...
In Ordnung ist das so aus meiner Sicht alles nicht, ich erinnere mich dunkel, dass der Dopa bei seinem 1. Renten-Antrag in der Einladung zum DRV-GA sogar noch den Hinweis drin hatte, dass er sich melden soll, wenn er diesen (vorgesehenen) GA nicht akzeptieren will.
Das Zitat von @Fatbob ist zwar korrekt, aber in diesem Falle geht es um die Begutachtung wegen Reha-Leistungen, im Bereich der EM-Renten gab es meines Wissens noch nie eine GA-Auswahl...bei Reha-Anträgen habe ich das schon öfter gelesen, dass den Leuten 3 GA vorgeschlagen wurden.
Meist können die Betroffenen damit aber auch nicht viel anfangen, WER kennt schon GA der Renten-Versicherung (zu denen findet man auch im Netz eher nicht viel), wenn er nicht selber schon mal bei Einem gewesen ist, da fällt die (richtige ???) WAHL dann meist auch nicht gerade leicht...
Wehre dich Miko, das brauchst du dir NICHT bieten lassen...
Liebe Grüße von Doma und Dopa

kann hier allen Vorschreibern nur zustimmen, das würde ich auch ablehnen, schon wegen der unzumutbaren Anreise-Zeit.
Auch die Besorgnis der Befangenheit ist ein wichtiger Grund, man braucht nicht zu einem GA gehen, mit dem man persönlich schon "schlechte Erfahrungen" gemacht hat, es spielt keine Rolle ob man ihm tatsächlich "ein Falschgutachten" nachweisen konnte/kann...das dürfte auch ziemlich schwierig werden.
Hattest du dich denn damals schriftlich beschwert

Mach das ALLES unbedingt nachweislich schriftlich (am Besten auch immer zusätzlich vorab per Fax), man möge dir die Kosten für eine notwendige Übernachtung schriftlich (!!!) zusichern (MIT Begleitperson!), da dieser Anfahrtweg für dich gesundheitlich an einem Tag nicht zu bewältigen ist.
Betone aber IMMER, dass du die Begutachtung nicht verweigerst, aber diese Umstände für dich nicht akzeptabel sind.
Lass dich von denen nicht verarschen, die wollen mal wieder testen wie weit sie gehen können, wäre denn ein Taxi-Transport machbar

Allerdings sollte auf JEDEN FALL ein anderer GA beauftragt werden, da dein Vertrauen in diesen GA schwer gestört ist, man möge eine andere Lösung finden, für diese Begutachtung und dir dann die Entscheidung dazu schriftlich mitteilen.
Sollst du den Termin dort (beim GA) bestätigen, steht der schon fest ???
Da würde ich direkt NUR mitteilen, dass es so für dich nicht in Frage kommt und du dich mit der DRV dazu in Verbindung setzen wirst.
Du erinnerst dich sicher noch an den "Tanz" damals beim letzten GA vom Dopa, das ging letztlich ALLES zu regeln, er hat ja niemals die Begutachtung an sich verweigert, da mußten die sich dann auch was einfallen lassen, der erste (geplante) GA-Termin ist darüber vergangen, es gab dann einen neuen, als alles (schriftlich !!!) geklärt war.

Das "Opfer" einer solchen "Zweit-Begutachtung" (durch den selben GA) war meines Wissens unsere @Luna, da wurde der (über Zustimmung vom VDK) sogar vom Gericht beauftragt, obwohl er sie schon für die DRV begutachtet hatte...wie sowas möglich ist und auch noch vom VDK "begrüßt" wird, habe ich bis heute noch nicht verstanden...



Meines Wissens hat man das (am Sozialgericht) bei @Stadtpflanze auch versucht (sie nochmal zu dem selben DRV-GA zu schicken), sie hat das aber abgelehnt und wurde dann zu einem anderen GA geschickt...den kannte sie zwar auch schon (von der AfA) aber der war OK gewesen und hatte ja auch (vorher schon) eine andere Einschätzung getroffen, als der DRV-GA.
ICH persönlich wäre zu KEINEM der DRV-GA mehr gegangen, schließlich haben die für die Ablehnung meiner EM-Rente "gesorgt", aus welchem Grund sollte ich denen da "vertrauen", dass sie nun anderer Meinung sein könnten...die werfen doch nicht ihre eigenen Feststellungen plötzlich über den Haufen, nur weil jetzt das Gericht der Auftraggeber wäre und wieder FÜR die (Interessen der) DRV...NÖÖÖ...

In Ordnung ist das so aus meiner Sicht alles nicht, ich erinnere mich dunkel, dass der Dopa bei seinem 1. Renten-Antrag in der Einladung zum DRV-GA sogar noch den Hinweis drin hatte, dass er sich melden soll, wenn er diesen (vorgesehenen) GA nicht akzeptieren will.

Das Zitat von @Fatbob ist zwar korrekt, aber in diesem Falle geht es um die Begutachtung wegen Reha-Leistungen, im Bereich der EM-Renten gab es meines Wissens noch nie eine GA-Auswahl...bei Reha-Anträgen habe ich das schon öfter gelesen, dass den Leuten 3 GA vorgeschlagen wurden.
WO steht das bitte, die Rede im Gesetz ist NUR von Reha-Trägern...NICHT von Rente...Da Reha vor Rente geht, gilt das auch bei Rentenantragstellern.

Meist können die Betroffenen damit aber auch nicht viel anfangen, WER kennt schon GA der Renten-Versicherung (zu denen findet man auch im Netz eher nicht viel), wenn er nicht selber schon mal bei Einem gewesen ist, da fällt die (richtige ???) WAHL dann meist auch nicht gerade leicht...

Wehre dich Miko, das brauchst du dir NICHT bieten lassen...



Liebe Grüße von Doma und Dopa

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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- Wohnort: Hochschwarzwald
- Hat sich bedankt: 24 Mal
- Danksagung erhalten: 735 Mal
Re: Post kam: DRV will mir den gleichen GA zuweisen,...
Danke Doma, danke euch!!!
Ich werde den GA anrufen und mitteilen, dass der Termin nicht möglich ist
und ich mich mit der DRV auseinandersetzen werde.
Dazu nehme ich mir dann in Ruhe ein paar Tage Zeit es richtig zu formulieren.
Gruß
Miko
Ich werde den GA anrufen und mitteilen, dass der Termin nicht möglich ist
und ich mich mit der DRV auseinandersetzen werde.
Dazu nehme ich mir dann in Ruhe ein paar Tage Zeit es richtig zu formulieren.
Gruß
Miko
Gruß
Miko
Miko
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