Hallo Kruemmel,
Rentenzahlung wird auf das Arbeitslosengeld aufgerechnet.
Stellt die Agentur dann die Zahlung ein,oder was passiert dabei.
Kann einer von euch mir das erklären,das ich es auch verstehe.
Bist aber wieder SEHR sparsam mit deinen Informationen worum es dir überhaupt genau geht...also "vermute" ich mal wieder ein bischen...
Bei Bewilligung einer Vollen Rente wegen Erwerbsminderung wird die AfA den Bescheid sofort komplett aufheben, da steht man dem Arbeitsmarkt ja (wegen erwiesener Erwerbsminderung) NICHT mehr zur Verfügung.
Erfolgt diese Renten-Bewilligung rückwirkend, werden die gezahlten Leistungen der AfA für den überschneidenden Zeitraum von der DRV (DIREKT an die AfA) erstattet, jedenfalls solange die jeweilige Monatsrente dafür ausreicht.
Auf den Rest (wenn die EM-Rente geringer ist als das gezahlte ALG war) muss die AfA dann verzichten.
Wird eine Teilweise EM-Rente bewilligt besteht ja noch Erwerbsfähigkeit für eine Teilzeit-Tätigkeit (3 - unter 6 Stunden), da wird ja auch nur die Halbe EM-Renten-Summe gezahlt und der Rest kommt dann noch weiter von der AfA, bis der Anspruch dort abgelaufen ist.
Die genauen Berechnungen dazu sind mir auch nicht bekannt, ich vermute mal, es gibt dann zur halben EM-Rente (50% der Rente für Volle EM) auch nur noch das Halbe ALGI (es wird ja von ALG für einen Teilzeitjob ausgegangen, Vollzeit-Vermittlung geht ja dann nicht mehr bei Teil-Rente) ...
Was dabei genau rauskommt ist individuell verschieden, hängt ja von der Höhe des vollen ALGI und der Höhe der Vollen EM-Rente ab...
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, bei dem das schon so gerechnet wurde, wegen Bewilligung einer Teilweisen EM-Rente, falls du die "Verrechnungen" bei einer Vollen EM-Rente gemeint hast, dann frage bitte nach, wenn du was nicht verstanden hast.
Liebe Grüße von der Doppeloma
