Hallo christoph,
Die Amtsärztin der Afa teilte mir (ausgesteuert) nach der Untersuchung mit, dass sie mich für voll arbeitsfähig hält. Ein Desaster. D.h. ich werde kein Alg 1 bekommen, oder?
Nun mal langsam und keine Panik...natürlich hast du Anspruch auf ALGI, es ist ja wohl erwiesen, dass du in deiner vorhandenen Tätigkeit (zumindest JETZT) NICHT arbeiten kannst oder wurde darüber nicht gesprochen bei der Untersuchung ???
Hattest du entsprechende Arztberichte /Klinikberichte dabei, wo das draus hervorgeht...
Hole dir so bald wie möglich das komplette AfA-GA (Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst, einen Rechtsanspruch (auf eine komplette Kopie) hast du nach § 25 SGB X.
Den Teil B bekommt jetzt der Vermittler-SB, da darf nur die Leistungseinschätzung enthalten sein, für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, Teil A unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, da stehen auch die Diagnosen drin und die zusammenfassende Einschätzung zu deinem Gesundheitszustand.
Außerdem sollten auch die ärztlichen Unterlagen erwähnt sein, aus denen diese Ärztin ihre Schlüsse gezogen hat.
Kann man diese Gutachten anfechten?
Dazu musst du es erst mal haben und selber lesen, so einfach ist das nicht eine ärztliche Stellungnahme anzufechten, solange dir daraus keine schwerwiegenden Nachteile entstehen ohnehin nicht.
Bisher weißt du doch noch gar nicht, was man weiter mit dir vor hat, wahrscheinlich bekommst du demnächst einen Termin zu einem Gespräch bei einem Arbeitsvermittler der AfA, darauf können wir dich hier dann schon recht gut vorbereiten, wenn du dich rechtzeitig dazu meldest.
Es gibt auch schon einige Beiträge von Usern dazu (z-B. Das Blaulicht), wie man die SB da ein wenig aus dem Konzept bringen kann, denn so leicht werden Ausgesteuerte nicht am aktuellen Arbeitsmatrkt "vemittelt" und in deine Firma brauchst du nicht zurück, wenn du dort wegen Krankheit gar nicht (mehr) tätig sein KANNST...
Und da ich mein Schonvermögen noch nicht durch den Kauf einer Eigentumswohnung gesichert habe, kann ich auch das nun nicht mehr machen und bekomme nicht mal Hartz IV, oder?
Du bekommst sowieso KEIN HARTZ 4, solange ein Anspruch auf ALGI gegeben ist, der Verweis dorthin ist gar nicht zulässig, denn beitragsbasierte Versicherungsleistungen ( ALGI /SGB III) sind IMMER vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Du hast vermutlich noch die Zeit dir eine Eigentumswohnung zu besorgen, wolltest du das nicht längst erledigt haben...das "Schonvermögen" brauchst du NICHT auszugeben, darum heißt es ja "Schonvermögen", NUR was DARÜBER vohanden ist, MUSS verbraucht werden, bevor es Sozial-Leistungen aus dem SGB II gibt.
Zeige dich bei der AfA WILLIG, mit deinem festgestellten "Restleistungs-Vermögen" eine berufliche Veränderung zu erreichen (denn in deine Firma kannst du ja nicht zurück, aus gesundheitlichen Gründen), lass dich SEHR gut und ausführlich zu deinen neuen Chancen und Möglichkeiten beraten...schließlich sind die dafür da und werden dafür bezahlt...
Verlange IMMER deine Fahrtkosten-Erstattung wenn du (schriftlich) Eingeladen wirst, verlange IMMER die Rechtsgrundlage wenn man irgendwas von dir fordert (bitte schriftlich, damit dein Anwalt das prüfen kann

), es gibt noch so Einige "nette" Sachen, mit denen man so einen AfA-Vermittler "in den Wahnsinn treiben kann"...damit der bald sogar diese Einladungen bleiben läßt...
Also RUHIG BLUT...
Liebe Grüße von der Doppeloma
