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Schweigepflichtentbindung bei Gdb-Antrag
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 08:48
von sicko
Sollte man sie unterschreiben? Will es wigentlich nicht (u.a. um Weitergabe zu verhindern), will aber auch keine Ablehnung riskieren.
Re: Schweigepflichtentbindung bei Gdb-Antrag
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 09:24
von Vrori
Hallo,
beim Antrag auf GDB habe ich auf jeden Fall die Schweigepflcihtentbindungen unterschrieben...hier willst du ja etwas erreichen und nicht die Agentur für Arbeit...
LG
Vrori
Re: Schweigepflichtentbindung bei Gdb-Antrag
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 09:53
von sicko
Aber riskiert man nicht, dass sie auch Fehldiagnosen erhalten und andere Ämter oder das Sozialgericht sich diese dann besorgen können und geten einen verwenden?
Re: Schweigepflichtentbindung bei Gdb-Antrag
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 10:33
von Vrori
hallo,
mein Anwalt hat für die Klageerhebung noch ein Gutachten durchführen lassen und das Gutachten haben wir dann mit eingereicht...dazu hat dann das VA noch ein Gutachten durchgeführt und der Richter hat ohne Verfahren das VA dazu verdonnert, mir einen GdB von 50 zu geben.
Ansonsten..wer dürfte Zugriff auf die Gutachten haben? Denn für eine Rentenbewilligung oder - Ablehnung werden ganz andere Voraussetzungen zugrunde gelegt...von daher interessiert die DRV diese Unterlagen und die Einschränkungen, die man hat, überhaupt nicht...
LG
Vrori
Re: Schweigepflichtentbindung bei Gdb-Antrag
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 12:57
von Doppeloma
Hallo sicko,
Aber riskiert man nicht, dass sie auch Fehldiagnosen erhalten und andere Ämter oder das Sozialgericht sich diese dann besorgen können und geten einen verwenden?
Wie @Vrori schon schreibt sind die Wertungen (DRV / Versorgungsamt /AfA/ MDK) ohnehin ganz unterschiedlich UND außerdem müssen die VORHER auch erst wieder um Schweigepflicht-Entbindungen bitten.
Das ist (in den meisten Fällen) eine Einbahnstraße...das Versorgungsamt DARF sich damit zwar Unterlagen anfordern (für seine Zwecke), aber es darf diese Unterlagen NICHT einfach an Andere Institutionen weitergeben (davon gibt es seltene Ausnahmen, die jetzt hier zu weit führen würden).
Sogar vom Sozialgericht bekam ich damals erst ein Formular zur Unterschrift, dass die sich alles notwendige /überall für den Prozeß wegen der EM-Rente anfordern dürfen, auch in diesem Falle KANN man bestimmte Sachen ausschließen, sollte man aber (beim Sozialgericht) besser nicht tun.
Schick am besten schon die wichtigsten Kopien /Berichte mit beim Antrag und gib in deiner Auflistung auch nur die aktuellen (wichtigsten) Ärzte an, dann fordern die von alleine meist nicht mal das an, was vielleicht noch nötig wäre.
Darum ja auch immer die Anforderung der bearbeitungsrelevanten Kopien bei einem Widerspruch, so findet man schnell heraus, was die sich wirklich besorgt haben, im Zuge ihrer Ermittlungs-Pflicht.
Die DRV richtet sich sowieso nicht nach den Gründen für die Feststellung eines GdB oder einer Schwerbehinderung, das ist ja nicht gleichzusetzen mit Erwerbsminderung nach Rentenrecht.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Re: Schweigepflichtentbindung bei Gdb-Antrag
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 15:40
von Esuse
Das Versorgungsamt wird den Antrag ablehnen, wenn sie nur die Infos von Dir haben, ohne Bestätigung. Aber die sind auch immer froh, wenn Befunde mitgeschickt werden, das spart Geld.