Hallo sicko,
Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag auf ALG I nach Par. 125 angenommen - schon mal was.
Hast du auch eine Eingangsbestätigung erhalten, den Antrag MUSS sie anehmen egal nach welchem §§, JEDER Bürger hat das Recht bei Behörden Anträge zu stellen, auf WAS auch IMMER und die Behörde ist gesetzlich verpflichtet diesen Antrag anzunehmen, zu bearbeiten und einen Bescheid dazu zu erteilen ...
Entschuldige, wenn ich da ein wenig "schulmeisterlich" rüberkomme, es ist schon irgendwie "absurd", wenn man in
D so langsam in den Glauben versetzt wird, dass es eine besondere Gnade sei, einen Antrag irgendwo abgeben zu dürfen...
War das jetzt dein Gedanke mit dem § 125 oder wurde der von der SB genannt....
Dann ist die nämlich auch nicht auf dem Laufenden (DIR verzeihe ich das, DU MUSST das ja nicht WISSEN), dass es seit April der § 145 SGB III ist , im § 125 III steht seit dem ganz was Anderes drin...das WILLST du bestimmt NICHT haben /beantragen ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html
Nun soll ich den Gesundheitsfragebogen ausfülen. Was gibts dabei zu beachten? Dass ich (ausgesteuert) weiter AU bin, darf ich da auch ankreuzen, oder?
Hat sie dich dazu informiert (wie es lt. Diensanweisungen ihre Pflicht ist

), dass diese Unterlagen ALLE freiwillig sind, es steht übrigens auch drauf, was du dabei beachten solltest (sofern du da was ausfüllen möchtest

) haben dir Ja
@Vrori und
@das Blaulicht schon geschrieben, dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ausgefüllt haben diese Unterlagen in den Händen eines SB der AfA NIX mehr zu suchen, das geht dann ALLES NUR noch den Med. Dienst was an.
Hinten dran hängen 10 Schweigepflichtsentbindungen (Ärzte, DRV, Rehaklinik, MDK, Gesundheitsamt, Sozialgericht,...), die ich natürlich nicht ausfüllen will.
Davon interessiert die tatsächlich NUR, das was du für die DRV und die Reha-Kliniken unterschreiben würdest, der Rest wird nur zur "Verwirrung und Tarnung" dabei gelegt, oder warst du schon jemals beim Gesundheitsamt oder vom Sozialgericht aus bei einem Arzt /Gutachter...
Wenn ja, WAS will die AfA damit anfangen, um deine aktuelle Leistungsfähigkeit (Restleistungsfähigkeit) für den Arbeitsmarkt festzustellen, da sollte AUCH drauf stehen, dass es freiwillig ist das zu unterschreiben UND auch, dass man diese Zustimmung JEDERZEIT (für die Zukunft) widerrufen kann...dann KANN man es ebenso auch gleich bleiben lassen, ODER...ansonsten bleibt das (nach meinen letzten Informationen) für
VOLLE 3 JAHRE gültig...
Ich habe damals NUR meine Hausärztin von der Schweigepflicht entbunden, allerdings wurde die auch "geimpft" meinen reha-Bericht NICHT an die AfA zu geben, denn auch der "befreite Arzt" muss die vom Patienten gesetzten Grenzen einhalten und DARF nicht ALLES rausgeben (von anderen Stellen) was er so vorliegen hat.
Sie wurde übrigens von der Afa NIE angeschrieben...
Es ist IMMER besser (ausgewählte) Befunde (in Kopie) SELBER mit zur Untersuchung (!!!) zu nehmen, bekommen die VORER schon zuviel von dir "geliefert", wirst du gar nicht erst zum Arzt geschickt, dann machen die ein GA nach "Aktenlage" und für diese "Aktenlage" hast du dann SELBER gesorgt.
Das wird der SB (beim nächsten Besuch) im Zweifel NICHT gefallen, aber das ist dein gutes Recht und wenn sie dazu anderer Meinung ist, soll sie dir dafür die Rechtsgrundlage schriftlich geben, aber BITTE NICHT der Verweis auf die "Mitwirkungspflicht"....freiwillige Dinge unterliegen NICHT der Mitwirkungspflicht...
Den Fragebogen hatte ich nur "grob" ausgefüllt, so die Sachen die immer wieder gefragt werden (KI-Krankheiten und sowas), Fragen nach Familien-Angehörigen (Eltern /Geschwister) habe dort NICHT beantwortet, was hat das mit meiner "Restleistungsfähigkeit" bei der AfA zu tun, der Amtsarzt soll mich ja nicht behandeln...da MUSS der sowas nicht WISSEN.
Hast du einen festen (schriftlichen) Termin für die Abgabe und bei WEM sollst du das dann abgeben...
Lt. Dienstanweisung soll sogar ein EXTRA-Umschlag dafür mit ausgegeben werden, aber ich habe noch nie davon gehört, dass es wirklich gemacht wurde...also NUR im verschlossenen Umschlag und am Besten DIREKT zum Med . Dienst geben, wenn du vorher was abgeben möchtest."zur ersten Orientierung für den Amtsarzt"...den rest soll der gefälligst bei der Untersuchung selber herausfinden und direkt mit dir besprechen.
Danach folgt dann wohl ein Termin beim Afa-Gutachter.
Das kommt ganz darauf an wie großügig du schon vorher mit deinen Gesundheitsdaten umgehst, wenn die meinen den Arzt brauchen sie nur noch "abschreiben lassen" aus den gelieferten Unterlagen, dann kommt DIREKT das fertige GA vom Med. Dienst, bzw. eine Einladung zum SB, um das "Ergebnis" mit dir zu besprechen.
Natürlich DARF der SB nicht alle Diagnosen bekommen (Teil A bleibt beim Med. Dienst), der bekommt NUR den Teil B mit der Leistungseinschätzung (also WAS du noch wie lange machen darfst oder auch nicht) und danach MUSS der sich dann bei deiner "Vermittlung" richten.
Ich bekam das GA dann direkt nach Hause geschickt und dabei die Aufforderung einen EM-renten-Antrag (innerhalb 4 Wochen) nachzuweisen, dammit ich weiterhin ALGI nach § 125 (damals stimmte das so noch) erhalten könne, der Amtsarzt hatte festgestellt, dass man auf dem Arbeitsmarkt KEINE Verwendung mehr für mich hat, wenn DER das SOOO schreibt, ist das in Ordnung...dann kommt man gar nicht erst in die Vermittlung.
Das war allerdings schon 2009, inzwischen machen die oft deutlich MEHR Theater bei den Ausgesteuerten...
Liebe Grüße von der Doppeloma
