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Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig stoppt?

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 15:36
von christoph
Ich will meine Schweigepflichtsentbindung bei der KK widerrufen. Dann wird sie wohl das KG stoppen. Zahlt die Afa dann trotzdem Alg I nach Par. 145?

Re: Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig sto

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 17:03
von Vrori
Hallo Christoph..

welche Schweigepflichtentbindung und warum sollte die KK dann das KG stoppen können?

Das mußt du etwas weiter erklären..wenn du das schon in einem anderen Thread getan hast, dann fasse noch einmal kurz zusammen..

Im übrigen sind Schweigepflichtentbindungen freiwillig...wenn man diese Daten abgeben müßte, dann gäbe es die Schweigepflichtentbindungen ja gar nicht...dann wäre alles per §§ geregelt..

LG
Vrori

Re: Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig sto

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 17:19
von Fatbob
Möglich ist das er meinte das die AfA ihn aufforderte für die KK eine Schweigepflichtsentbindung
zu unterschreiben.
Aber bei so wenig infos wegen akuter Schreibfaulheit :grinser: sollte man sich nicht wundern das wenig
Antworten kommen.
lg

Re: Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig sto

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 17:38
von Doppeloma
Hallo Christoph, :smile:
Zahlt die Afa dann trotzdem Alg I nach Par. 145?
Die AfA WILL nicht mal NACH der Aussteuerung zahlen, gemäß Nahtlosigkeit, obwohl genau DAS der Sinn dieser Regelung ist...

Wenn die KK dir VORHER das Krankengeld beendet und du bist weiterhin krank, dann zahlt die AfA GAR NICHTS, da musst du um dein Krankengeld kämpfen.

Ansonsten kann ich mich den Vorschreibern nur anschließen, wegen Widerruf von Schweigepflicht-Entbindungen KANN die KK kein Krankengeld einstellen...sondern NUR wenn man (KK/MDK ???) glaubt, dass du nun gesund genug wärst, um arbeiten (oder zur Vermittlung zur AfA) zu gehen...

Der Rest ist "lesen aus der Glaskugel" ohne weitere Informationen, worum es überhaupt gerade bei dir geht.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig sto

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 20:34
von christoph
Hm, waren das zu wenig Infos? ;-)

Zu Beginn des KG hat mir die KK eine Schweigepflichtentbindung abverlangt, die ich leider unterschrieben habe. Nun möchte ich sie widerrufen, mein KG endet eh bald. Ich befürchte aber, dass die KK den Widerruf nutzt, um das KG vorzeitig einzustellen. Meine Frage ist, ob ich dann trotzdem nach Par. 145 Alg I bekomme, weil das KG ja wegen meinem Widerruf beendet wurde und nicht die volle Zeit erreicht hat. Verständlich?

Re: Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig sto

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 21:28
von Fatbob
Dumme Frage, da du schon zu beginn den Mist unterschrieben hast, und anscheinend ja keine nachteile hattest, warum
solltest du den nun bei fast ende des Krankengeldes nachteile haben ? die KK darf sich eh alles holen.
Oder..
Meinst du etwa den Reha -Bericht den die KK nun unbedingt haben möchte ?
Aus langeweille will die KK zum ende des KK Bezuges eigendlich nichts mehr von dir..
Nun sag uns doch einfach warum du kurze Zeit vor Ablauf der Zahlung vom Krankengeld das Wiederufen willst ?
DIe AfA braucht doch eh von dir eine neue Schweigepflichtserklärung, die können von nirgends was anfordern, auch
nicht von der KK ohne deiner Zustimmung. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Schweigepflichtserklärungsverzicht musst du für jedes Amt unterschreiben das etwas haben will von deinen Ärzten
lg

Re: Nahtlosigkeitsregelung auch wenn KK das KG vorzeitig sto

Verfasst: Di 7. Aug 2012, 15:11
von christoph
Ja, es geht u.a. um einen Rehabericht, aber ich will einfach den Fehler Schweigepflichtentb. der KK korrigieren.

Aber wenn ihr Recht habt, drohen mir von der KK deswegen ja offenbar keine Sanktionen.