Hallo Borrelia,
Also ich bin logischerweise nach der Aussteuerung zum AA ... dort alles ausgefüllt Gesundheitsbogen ect. .... hab auch alle Schweigepflichtsentbindungen undterschrieben ... hoffe das ich da keinen Fehler gemacht hab....
NAJA, wenn es dich nicht weiter interessiert WO die sich überall für die nächsten 3 Jahre deine Gesundheits-Unterlagen einsammeln, dann war es KEIN Fehler...
Ansonsten solltest du dir umgehend mal dein AfA-Gutachten (beim Med Dienst /Teil A UND Teil B verlangen !!!) als Kopie holen (oder schriftlich anfordern) und bei der Gelegenheit auch direkt die (am XXX erteilten) Schweigepflicht-Entbindungen ab SOFORT widerrufen.
Es wurde (vermute ich mal) direkt auch auf eine persönliche Untersuchung verzichtet, also "Ferndiagnose" und GA nach "Aktenlage" aus dir unbekannten Quellen...
Dort haben die dann bestätigt, dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig bin. Daraufhin wollte das AA, dass ich Antrag auf Reha oder Rente stelle ... denke EM Rente, bin noch nicht alt. Da war mein Reha Antrag mittlerweile raus gewesen, da die 10 Wochen abgelaufen waren. Also war das AA zufrieden.
JA, das gilt aber nur intern für die Vermittlung bei der AfA, die Rentenkasse interessiert das nicht, nicht mal dann wenn man denen dieses GA mitschickt beim EM-Renten-Antrag.
Dann kann die Ablehnung. Hab dann bei der DRV angerufen und gefragt, was das jetzt für mich bedeutet, ob ich dann jetzt Rente bekomme, weil das AA zahlt ja nur zum Übergang.
Wie die Ablehnung begründet wurde hast du ja schon angedeutet, eine med. Reha dient zur Stabilisierung und nicht zur Behandlung, wenn die DRV Reha ablehnt, weil sie meint du hast noch nicht ALLE Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausreichend genutzt, dann MUSST du gegen diese Ablehnung (der Reha) Widerspruch einlegen...damit die sich damit weiter beschäftigen MÜSSEN...
WANN kam der Bescheid, ist die Widerspruchsfrist (1 Monat ab Zugang bei dir) schon vorbei
Das macht man schriftlich, da ruft man NICHT an, DAS hätte dir die "nette Dame" SAGEN MÜSSEN, dass du dagegen fristgerecht Widerspruch einlegen musst, wenn du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist...
DAS wäre eine rechtlich einwandfreie Auskunft in dieser Angelegenheit gewesen, denn wenn diese Frist VORBEI ist, passiert da GAR NICHTS MEHR, das ist Unsinn, dass man die Umdeutung (in eine EM-Rente) mit beantragen MUSS /KANN.
Da hat dich die "nette Dame" aber ganz NETT verarsc*t, so eine "Umdeutung" passiert nicht "automatisch" weil ein Reha-Antrag abgelehnt wird, es kommt immer auf die konkreten Gründe für diese Ablehnung an...
NUR wenn man (von der DRV) schriftlich bekommt, dass eine Reha-Maßnahme die Erwerbsfähigkeit (zumindest vorerst) nicht wieder herstellen KANN, wandelt die DRV (SELBER) einen solchen Antrag in eine EM-Rente um.
Das passiert aber sicher nicht per Telefon und auch NICHT wenn man (bei der DRV) NUR der Ansicht ist, dass erst weitere Akut-Behandlungen erforderlich sind oder sogar meint, dass ambulante Behandlungen noch nicht ausgeschöpft wären.
Was dazu ganz konkret in der Begründung steht, das weiß ich ja nicht, aber deine Andeutungen lassen darauf schließen, dass man dich auf die Fortsetzung deiner ambulanten Behandlungen verweist und deswegen aktuell die Reha ablehnt.
Die nette Dame sagte, dass ich das bei dem Reha Antrag nicht mit beantragt hätte. Mhm ... ok .... hab dann mit meinem Spezi gesprochen, ob ich Widerspruch einlegen soll. Er sagte, dass eine Reha momentan bei mir nichts bringen würde, weil ich ja nicht gesund bin.
Mit welchem "Spezi" hast du da gesprochen, im Moment wäre der Widerspruch aber notwendig gewesen (schon um deinen Anspruch an die AfA aktuell aufrecht zu erhalten !!!), nach einem Monat ist die Ablehnung rechtskräftig und du hast KEINEN Antrag mehr bei der DRV laufen, der für den Bezug deines ALGI aber aktuell notwendig ist...
Also hab ich der DRV formlos geschrieben, dass die den Reha Antrag bitte umwandeln und ein Attest vom Arzt dazu gepackt, dass ich nicht Reha-fähig bin ... bzw. hatte ich das erst vergessen und es dann 3 Wochen später nochmal hingeschickt nachdem es mir aufgefallen ist
Tja und jetzt warte ich was passiert.
NA, NIX und das wird sich auch nicht ändern, DU KANNST keine "Umwandlung" beantragen, weil man dir bescheinigt, dass du im Moment nicht Reha-Fähig bist und formlos, kannst du in diesem Falle vergessen, die werden das ignorieren, darf ich fragen WIE JUNG du bist ???
So wie du das bisher gemacht hast geht da GAR NICHTS bei der DRV und die AfA wird dir auch das ALGI einstellen, wenn der Reha-Antrag auch NICHT mehr läuft, nach 1 Monat OHNE Widerspruch ist da Ende der Fahnenstange...mit "Überbrückung" bis zur Entscheidung der DRV...
Ich fürchte da hast du bald ganz andere Sorgen als deine Urlaubsplanung...
(Behandlungsfall ist üblicherweise KEIN Rentenfall für die DRV)...
Wie jetzt???? Nur weil ich noch versuche gesund zu werden??? Soll man dann garnichts bekommen?
Niemand will dich hindern gesund zu werden, nur bekommt nicht jeder immer gleich EM-Rente, weil er mal längere Zeit krank ist...
Dass die DRV überhaupt NICHT "begeistert ist", wenn jemand (ganz offiziell und mit dem richtigen Formular) nach langer Krankheit die EM-Rente beantragt, das kannst du doch hier vielfach nachlesen...
Warum glaubst du da, dass du nur einen formlosen Zettel mit deinen Wünschen dort hin schicken brauchst, zusammen mit einem Attest von deinem Arzt und "dann wird das schon"...
So ein GA vom Med. Dienst der AfA habe ich übrigens damals (2009) auch bekommen, ich war sogar beim Arzt zur Untersuchung dafür, dann wurde ich (schriftlich) aufgefordert eine EM-Rente zu beantragen, damit ich zur Überbrückung der Wartezeit auf die Entscheidung der DRV dazu, mein ALGI bekommen kann.
Das AfA-GA habe ich mitgeschickt (zusammen mit dem Formular-Antrag auf EM-Rente), dazu noch ein ganz Ähnliches vom MDK der Krankenkasse...eine Reha hatte ich bereits erfolglos hinter mir (konnte aber lt. Bericht noch Vollzeit arbeiten, wenn ich mal nicht mehr krankgeschrieben wäre), also KEINE Umdeutung der Reha in EM-Rente.
Mein Antrag auf EM-Rente wurde übrigens abgelehnt, ich bin schon über 4 JAHRE AU und beziehe inzwischen HARTZ 4...NUN hat aber ein Gericht entschieden, dass ich EM- Rente bekommen werde, ab September 2012, befristet bis 07 / 2013...
Ich bin übrigens fast 60 Jahre alt...nur mal so als Hinweis...was man so zu erwarten hat, wenn man die EM-Rente braucht weil man länger krank ist, als es Krankengeld und ALGI-Anspruch so zulassen...
Wovon du da irgendwann lebst, wenn KEINER mehr zuständig sein will, das ist der Rentenkasse ziemlich EGAL, wenn die meinen du bist NICHT krank genug für eine EM-Rente, dann bekommst du auch KEINE EM-Rente...
Liebe Grüße von der Doppeloma
