Hallo Krümmel,
du kannst aber auch Fragen, Fragen...da muss manchmal sogar die Doma erst mal ein wenig überlegen...
Die Entscheidung unter Vorbehalt:
Was soll das jetzt heißen, wie wird dieser "Vorbehalt" begründet, wo kommt das jetzt her, direkt von der DRV oder soll das ein "Vergleichs-Vorschlag sein... ???
Ab dem 01.11.2012 Teilerwerbsminderungsrente vorab
befristet (bis WANN ???) oder unbefristet (bis zur regulären Altersrente), das ist hier die Frage ???
,dann
ab dem 01.01.2013 bis zum 31.07.2014 Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung.
volle Zeitrente wegen "verschlossenen "Teilzeit-Arbeitsmarkt" ???
Ich bin seit dem 01.07.2012 arbeitslos.
Bist du jetzt ausgesteuert oder arbeitslos ODER BEIDES (Entlassung während deiner AU ???), bist du im Moment (vorwiegend) wegen der Aussteuerung bei der AfA gelandet...???
Ich sehe es so:
01.07.2012 bis zum 30.10.2012 Arbeitslosengeld voll, hier muß ich mich wohl auch bewerben.
wenn du wegen der Aussteuerung dort bist machst du so weiter wie bisher AUCH, verlangt man NIX von dir, dann machst du auch NIX...sollst du dich wirklich "bewerben", dann denke an
§ 140 SGB III ...
Soll ich dann einen potentiellen AG davon informieren, das ich ab dem 01.11.2012 nicht mehr voll arbeiten werde?
Glaubst du ernsthaft an geeignete Stellen-Angebote und "potenzielle AG", mit knapp 50 und jeder Menge gesundheitlicher Probleme, sollte dich wirklich jemand zu einem Gespräch einladen (was mich sehr wundern würde), dann kannst du ihm ja (im Vertrauen) deine zukünftige Teil-EM-Rente schon mal mitteilen...ich denke mal man wird dich dann dankend freundlich verabschieden.
Ich denke aber eher, dass du dir den Kopf zerbrichst "über ungelegte Eier", wenn niemand Bewerbungen von dir verlangt, dann brauchst du auch KEINE machen und ich denke, dass auch die Vermittler da ihre Grenzen kennen und einfach NUR (mit dir zusammen) auf deine Volle EM-Rente warten werden...
Ab dem 01.11.2012 bis zum 31.12.2012 Teilerwerbminderungsrente auf das Arbeitslosengeld aufgerechnet.Hier muß ich mich der Agentur mit meiner Restleistung zur Verfügung stellen.Weil sonst knallen die mich raus?
Für deine Erwerbsfähigkeit von 3 Plus X Stunden, bei Bezug einer teilweisen EM-Rente wird dein ALGI dann "angepasst" und es ist (ab dem 01.11.2012) Aufgabe der Vermittler (NICHT DEINE !!!) dir einen "leidensgerechten /versicherungspflichtigen" Teilzeit-JOB zu besorgen
Wenn sie mal was finden sollten dann können sie dir ja Bescheid sagen...da das sehr wahrscheinlich NICHT passieren wird...ist PLAN B (die Arbeitsmarktrente) schon vorbereitet...
Ab dem 01.01.2013 dann volle Erwerbsminderung auf Zeit.
Hier tritt dann (ab 01.01.2013) PLAN B in Kraft, du bekommst die Volle EM-Rente auf Zeit, weil es diese Teilzeit-Arbeitsplätze eben NICHT gibt...das WEISS man natürlich (bei der DRV) schon längst...die gibt es schon seit JAHREN NICHT...für Leute mit einer Teilweisen EM-Rente...es sei denn sie haben (noch) einen AG, der das möglich machen kann...
DARUM bekomme ICH ja auch die VOLLE EM-Rente auf Zeit.
Ich habe einen Bewilligungsbescheid von der AfA bis zum 30.06.2013.
Sobald der Bescheid zur Vollen EM-Rente (ab 01.01.2013) in Kraft tritt, wird dein ALGI aufgehoben (du bist offiziell nicht mehr erwerbsfähig bis 31.07.2014), das heißt letztes ALGI zu Ende Dezember 2012 und erste EM-Voll-Rente Ende Januar 2013...
Ruht dann der Restanspruch ALG I bis zu der nächsten Entscheidung ab 01.08.2014 und zahlen die das dann wieder und mit welchem Betrag wird dann gerechnet?
Ein Anspruch auf ALGI bleibt dir erhalten und meines Wissens werden auch aus DEINER EM-Rente weiterhin Beiträge an die AfA geleistet (DAS gilt NUR wenn man aus dem ALGI DIREKT in eine EM-Zeitrente geht), da mußt du dann mal genau in deinem Bescheid für die volle EM-Rente nachlesen.
Wie das dann berechnet wird, das weiß ich nicht, kann sein, dass die dann ein "fiktives Einkommen" nehmen oder (vielleicht auch den EM-Renten-Betrag???)...
Neuer Antrag muß wohl gestellt werden,sollte die DRV nicht weiter bewilligen.
Ja natürlich, deine ALGI-Leistung war ja für länger als 6 Wochen unterbrochen, das läuft dann wieder so, wie nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, denn der Anspruch ergibt sich dann wieder aus dem § 145 SGB III.
Ich weiß das sind so viel Fragen auf ein mal,bin gerade etwas durch den Wind.
Und warum alles so Kompliziert?
Nun bleib mal GANZ RUHIG, warte erst mal die Bescheide dazu ab, teile das dann der AfA mit und dann wird man dir dort schon mitteilen wie es jetzt weiter gehen wird.
Da bin ich mal ganz optimistisch, dass es für die baldigen EM-Rentner (auch mit der Teilweisen EM-Rente schon) vermutlich VIEL entspannter zugeht, da sehen die bei der AfA ja, dass es bald vorbei ist mit ihrer Zahlungspflicht...ich glaube dann werden die (vermutlich) auch GANZ ZAHM und LIEB...so ähnlich wie unsere KK nach der Aussteuerung...
Um den Ablauf und die Verlängerung der Vollen EM-Rente solltest du dir im Moment überhaupt noch KEINE Gedanken machen, versuche ich gerade auch "auszublenden" und meine Zeitrente geht nur bis 07/2013...ich erzähle dir dann wie das so funktioniert mit der Verlängerung...OK...
Falls man mir die Verlängerung verweigern sollte, "müsste" ich gleich wieder zum JobCenter...da KANN ich die DRV NUR jetzt schon WARNEN, keinen Fehler zu machen bei dieser Entscheidung...SONST...
Liebe Grüße von der Doppeloma
