Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Blackbetty
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Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » Sa 7. Jul 2012, 10:01

Hallo Ihr Lieben,

erstmal vielen, vielen Dank, dass es Euch gibt!!! Hatte schon viele schlaflose Nächte hinter mir, das hat sich durch dieses Forum etwas gebessert!!!

Nun zu meinem Anliegen: ich bin seit 23.07.2011 AU, bin während der Krankheit fristlos gekündigt (daher noch als "Zückerchen" :schlecht: obendrauf vors Arbeitsgericht... - endete dann in einer fristgerechten Kündigung - der Richter meinte nur, ich wäre zu ehrlich gewesen - ich hatte meinem AG sofort berichtet, dass die AU sehr lange dauern wird. Laut Richter hätte ich einfach eine AU nach der anderen stillschweigen einreichen sollen - naja, ich wollte halt nach 20 Jahre ehrlich zu meinem AG sein).

Laut meinen Ärtzen wird sich mein Zustand auf lange Sicht nicht so weit bessern, dass ich wieder arbeiten kann. Daher stellt sich mir nun die Frage: gehe ich aktiv den Rentenantrag an oder warte ich, bis die KK mich anschreibt bzw. wenn diese das nicht tut, warte ich auf den Tag, an dem ich dann zur AfA muss und mich arbeitslos melden und dann evtl. über den Amtsarzt???

Wie sind hier Eure Erfahrungen?

Freue mich schon auf Eure Antworten!!!

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Fatbob
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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 7. Jul 2012, 11:31

Du kennst die Höhe deines momentanen Krankengeldes, welches du noch normalerweise 6 Monate bekommst.
Du kennst die ungefähre Höhe deine ALG1 Geldes, welches du je nach Alter für 12 Monate bekommst.
Und du solltest ja schon eine Kontenklärung bei der DRV gemacht haben, und somit die Höhe deiner
möglichen EM-Rente wissen.
Tja, schau dir die Zahlen an und du kennst deinen möglichen Fahrplan.
lg
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maday
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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 7. Jul 2012, 12:13

Hallo Blackbetty,

erst einmal herzlich willkommen in diesem Forum. Schön das wir hier deine schlaflosen Nächte positiv beeinflussen können. Geht mir genau so, kann ich nicht schlafen, greife ich zum Laptop und suche Erfahrungen der anderen. Man merkt dabei schnell, man ist nicht allein mit seinen Problemen.
Blackbetty hat geschrieben:ich bin seit 23.07.2011 AU, bin während der Krankheit fristlos gekündigt (...vors Arbeitsgericht... - endete dann in einer fristgerechten Kündigung).
Ich hoffe, du hast wenigstens eine vernünftige Abfindung dazu bekommen.
Blackbetty hat geschrieben:Laut meinen Ärtzen wird sich mein Zustand auf lange Sicht nicht so weit bessern, dass ich wieder arbeiten kann. Daher stellt sich mir nun die Frage: gehe ich aktiv den Rentenantrag an oder warte ich, bis die KK mich anschreibt bzw. wenn diese das nicht tut, warte ich auf den Tag, an dem ich dann zur AfA muss und mich arbeitslos melden und dann evtl. über den Amtsarzt???
Da die Erfahrungen größtenteils doch so sind, dass ein Rentenantrag sehr lange Bearbeitungszeiten hat, stelle doch ruhig einen Antrag. Allerdings musst du dir auch bewußt sein, dass die RV meist nach dem Motto "REHA vor Rente" handelt und mit Sicherheit wird auch mindestens 1 Gutachter einbezogen. Spätestens die AfA wird dich dem Amtsarzt vorstellen und evtl. auffordern REHA-Massnahmen bzw. Rente zu beantragen.

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass ich lediglich REHA-Massnahmen (med. und berufl.) beantragt habe und zur Zeit ist die RV dabei, meinen Antrag auf med. REHA in einen Rentenantrag umzudeuten, da man keine Chancen sieht, dass die beantragten Leistungen meine Leistungsfähigkeit wiederherstellen können. Dies hat der Gutachter so eingeschätzt und die RV ist dem gefolgt.

Das Urteil des Amtsarztes der AfA interessiert keine RV. Das Urteil "Erwerbsgemindert" hat nur Bedeutung, wenn es von der RV kommt. Wenn dich der Amtsarzt so einschätzt, interessiert es vielleicht noch den SB der AfA, aber sonst niemanden.

Ich für mich selbst komme mit meinem gewählten Weg (REHA-Massnahmen zu beantragen) besser zurecht. Hätte ich gleich Rente beantragt, würde ich mich wahrscheinlich damit konfrontieren, nicht alles selbst versucht zu haben, um wieder ins Arbeitsleben zurück zu kehren. Dies haben auch meine Ärzte von mir zu spüren bekommen. Ich habe so lange mit diesen diskutiert, bis alle eingesehen haben, dass dieser Weg für mich richtig ist. Für mich war immer wichtig, dass alle behandelnden Ärzte und mein Therapeut hinter mir stehen, auch wenn ich hin und wieder meinen Kopf durchgesetzt habe.

Blackbetty, auch hier im Forum wirst du mit Sicherheit tolle Tipps erhalten, nur die Entscheidung, wann du welchen Weg gehst, musst du allein treffen. Der Beitrag von Fatbob ist ein wesentliches Element für die eigene Handlungsweise.

LG maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Sa 7. Jul 2012, 14:40

Hallo und willkommen,
dazu kommt, daß Du Dein Dispositionsrecht nicht verlierst, wenn Du selbst ohne Aufforderung eine Reha beantragst. Das kann wichtig sein!
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 8. Jul 2012, 08:12

Blackbetty hat geschrieben: Daher stellt sich mir nun die Frage: gehe ich aktiv den Rentenantrag an oder warte ich, bis die KK mich anschreibt bzw. wenn diese das nicht tut, warte ich auf den Tag, an dem ich dann zur AfA muss und mich arbeitslos melden und dann evtl. über den Amtsarzt???
Ich verstehe die Frage nicht.
Ich würde die Dinge immer selbst steuern wollen, und nichts aus der Hand geben bzw. anderen die Entscheidung überlassen.

Wenn Du genug Kohle hast, kannst Du natürlich alles aussitzen und abwarten, bis einer nach dem anderen alle möglichen Gründe anführt, Dir kein Geld geben zu wollen.....
Aber wenn Du genug Kohle hast, brauchst Du auch keine Rente. :Gruebeln:

Wenn Du seit 23.7.2011 KG bekommst, dann haste noch ca. 6 Monate Zeit zu überlegen (KG gibts i.d.R. für 78 Wochen bzw. gibts 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und anschließend 72 Wochen Krankengeld ).

Nix für ungut.

Antonia

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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von maday » So 8. Jul 2012, 09:05

Antonia hat geschrieben:Wenn Du genug Kohle hast, kannst Du natürlich alles aussitzen und abwarten, bis einer nach dem anderen alle möglichen Gründe anführt, Dir kein Geld geben zu wollen.....
Aber wenn Du genug Kohle hast, brauchst Du auch keine Rente.
@Antonia: wenn ich durch Arbeit einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwirtschaftet habe und nun gesundheitlich so angeschlagen bin, dass nichts mehr geht, nehme ich auch meine berechtigten Ansprüche wahr. Ob ich da ein Geldpolster habe oder nicht, spielt für mich keine Rolle. Es macht die Sache nur ein wenig einfacher. Aber lass dir sagen, dass Geldpolster schneller zusammen schmelzen, als man denkt.
Gruss maday
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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » Mo 9. Jul 2012, 09:54

Bis auf Antonia danke ich allen für Ihre Antworten.

@Antonia: wie kommst Du dazu, mich hier so anzuranzen??? Das ist eine bodenlose Frechheit! Und dabei hast Du mein Post gar nicht richtig gelesen, sonst hättest Du mir den Sermon mit Arbeitgeber nicht geschrieben. Und wie Du auf das schmale Brett kommst, ich hätte viel Geld, kann sich auch nur Deinem eigenen Hirn erschließen. Bitte lass mich in Zukunft in Ruhe!


Hat sonst vielleicht noch jemand einen Rat, ob ich lieber aktiv den Antrag stelle oder auf Aufforderung warte?

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Re: Aktiv Antrag stellen oder warten auf Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 9. Jul 2012, 10:45

nu die ganze Sache ist eine Frage der zeit und Geld...

in den seltensten Fällen geht´s sehr schnell..meist wird es in die Länge gezogen...man könnte meinen da wird auf Zeit gespielt und viele geben es einfach auf weil sie es weder Finanziell noch Nervlich durchstehen....
hab dir mal was aus unserem Infobereich kopiert....nur mal um ein Beispiel über Zeiten zu zeigen...
. Beginn der Rente


Renten aus eigener Versicherung (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten und Erziehungsrenten) werden von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnen nicht vor dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Wird der Rentenantrag nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach diesem Zeitpunkt gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
....weiter.... :lesen: viewtopic.php?f=3&t=102

also denke bitte nicht du kannst nach 78 Wochen KG kurz zur AfA .....da bekommst du sofort gesagt du sollst Em-Rente beantragen...dann fix Antrag gestellt und noch bevor dein Alg1 ausgelaufen ist (12 bis 18 Mon)hast du schon deinen Renten-Bescheid ......
klar wäre es für dich von Vorteil wenn der MdK und/oder der Ärztliche Dienst der AfA deine Erwerbsunfähigkeit
bestätigen würde....allerdings die Entscheidung Rente ja od.nein entscheidet nur die DRV
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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