mein fall suche hilfen

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margit
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mein fall suche hilfen

Ungelesener Beitrag von margit » Fr 22. Jun 2012, 20:48

hallo und guten abend,
hat schon mal jemand von einer wetmarke für bus und bahn für schwerbehinderte und alg 2 empfänger gehört? wäre für eine antwort sehr dANkbar. gruß margit

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Paulinchen
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Re: mein fall suche hilfen

Ungelesener Beitrag von Paulinchen » Fr 22. Jun 2012, 21:08

Hallo Margit,
ich hab dir mal was hier rein kopiert. Das müßte deine Fragen beantworten.
Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Anrecht auf Nachteilsausgleiche im Personennahverkehr: Sie reisen in allen Nahverkehrszügen
(einschließlich D-Zügen) der Deutschen Bahn unentgeltlich, wenn sie eine gültige Wertmarke vorweisen können. Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr haben Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen:
•G = gehbehindert
•aG = außergewöhnlich Gehbehindert
•Gl = Gehörlos
•Bl = Blind
•H = Hilflos

Die "Freifahrtsberechtigung" gilt auch in Bussen und Straßenbahnen, in U- und S-Bahnen sowie in anderen Zügen der 2. Wagenklasse, die in einen Verkehrsverbund einbezogen sind. Auch Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich können als Nahverkehrsmittel benutzt werden.

Das Versorgungsamt oder die für ihren Wohnsitz zuständige Kommunalverwaltung gibt Wertmarken aus, die zur Freifahrt berechtigen. Die Marken kosten derzeit 60 Euro jährlich bzw. 30 Euro für ein halbes Jahr. Von den Kosten befreit sind Menschen mit Behinderung, die blind oder hilflos sind oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (2) (Grundsicherung für Arbeitssuchende), dem SGB XII (7) (Sozialhilfe) sowie vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen. Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen sind ebenfalls freifahrtsberechtigt.
Liebe Grüße
Paulinchen

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