Lieber Fatbob,
Für Deine Rente wählst Du gar keine Steuerklasse. Dir wird Steuer ja nicht direkt von der Rente einbehalten.
Soweit richtig, ABER seit 2005 werden prozentuale Anteile JEDER Rente (von der DRV) steuerpflichtig, das erhöht sich JEDES Jahr für die jeweiligen "Neuzugänge" bleibt dann aber (lebenslang) auf dem persönlichen, festen Steuerfreien Betrag stehen.
Dazu sollte eigentlich schon im Renten-Bescheid was drin stehen, habe ich aber beim Dopa auch noch nicht gefunden...denn das wird ja am Bginn-Jahr der rente "festgemacht"...
Man sollte (MUSS ???) auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, im Jahr nach der Bewilligung einer Rente (welche ist da egal) um diesen Steuerverschonten Betrag erst mal vom FA bestätigt zu bekommen, wenn KEIN weiteres Einkommen erzielt wird (Single/Rentner-Ehepaar) dann bekommt man vom FA eine entsprechende Bescheinigung, dass man zukünftig KEINE Steuererklärung mehr abgeben braucht
Sofern der Betrag insgesamt im Steuerfreien Bereich liegt und KEINE weiteren Einnahmen (auch aus Vermietung /Verpachtung z.b.) dazukommen.
Dein Mann kann 3 oder 4 wählen. Was günstiger für Euch ist, hängt davon ab, wie hoch die jeweiligen Beträge sind - und ob Ihr bei der Steuererklärung lieber nachzahlen möchtet oder was zurückbekommen. - Das muß man halt mal im Modell durchrechnen.
Soweit korrekt aber wie du schon schreibst, wird die Entscheidung VOR ALLEM von den Einzel-Beträgen abhängen, wir haben immer die Kombi 4/4 bevorzugt (sollte man nehmen, wenn die Einkommen annähernd gleich sind), denn wenn es bei einem Partner mal zu geringerem Einkommen kommt im Laufe des Jahres (z.B. KG /ALGI) ist eine erforderliche Nachzahlung von Steuern fast ausgeschlossen.
Bei Steuerklasse 3 wird der andere Partner (spätestens vom Finanzamt) nach Steuerklasse 5 berechnet und das gibt möglicherweise ziemlich hohe Nachforderungen, weil ja der Partner mit der 3 extrem wenig Steuern zahlt das Jahr über.
Genau KANN man das wirklich NUR an Hand realer Zahlen prüfen und für uns wird es wohl dann auch zukünftig bei 4/4 bleiben, obwohl Dopas Rente einiges geringer ist als meine (dafür hat ER den Freibetrag als Schwebehinderter und ich bisher nur für GdB 40

), aber wie du schon festgestellt hast, erfolgt dieser Ausgleich letzlich erst über die Steuererklärung.
Liebe Grüße von der Doppeloma
