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Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 09:49
von Amethyst
Hallo!

Jetzt muss ich auch mal eine Frage stellen. Ich habe zwar schon mal über die Suche gestöbert und ergoogle mir so etwas normalerweise auch selber. Aber momentan habe ich den Kopf nicht wirklich frei dafür und und nicht so richtig den Durchblick, da ich u.a. gerade an der Bewerbung für den angebotenen Minijob arbeite und wir heute Nachmittag zu einer Hochzeitsfeier fahren.

Ich habe ja nun meine Rente unbefristet bekommen und mitbekommen, dass man scheinbar einen Anspruch auf Urlaubsgeltung hat.
Kann mir jemand Näheres dazu sagen, der das schon durch hat (Rechtsgrundlagen, wie gehe ich vor, wäre ein Anwalt sinnvoll)?

Ich bin mir nicht schlüssig, ob ich das wirklich verlangen kann und soll, mein ehemaliger Arbeitgeber ist ein Elternverein, für den eine solche Summe unter Umständen existenzgefährdend sein kann. :schuechtern: Andererseits habe ich als Arbeitnehmer auch Rechte und es geht vermutlich um viel Geld, das ich auf jeden Fall gebrauchen könnte, um meine weitere Behandlung und die Rechtsstreitigkeiten mitfinanzieren zu können Nicht zuletzt wäre das mit der Borreliose nicht passiert, wenn es damals, als ich da anfing, Arbeitsschutzbelehrungen zum Thema Zecken gegeben hätte, die gab es aber nicht. :traurig:

Und wie läuft das mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ich nehme an, das ich dem Arbeitgeber den Rentenbescheid schicken muss?

Liebe Grüße

Annette

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 10:46
von Troja
Hallo Amethyst!
Für den Arbeitgeber reicht die 1. seite des Rentenbescheides als Kopie, wo Du noch die höhe der Rente schwärzen solltest.
Bei der Urlaubsabgeltung gibt es verschiedene Urteile und Meinungen wie das gehandhabt wird. Bei mir gab es diesbezüglich keine
Probleme mit meinem Arbeitgeber.
Ich denke zu diesem Thema werden sich noch einige User melden die davon mehr Ahnung haben.
Gruß Troja

PS: Glückwunsch zu Deiner unbefristeten Rente

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 11:59
von k@lle
aus unser Link-Sammlung....

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/due ... 10208.html

vielleicht findest du hier noch mehr Infos zum Thema

viewtopic.php?f=10&t=316&p=26862&hilit= ... ung#p26862

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 12:04
von Boo
Liebe Annette, :umarm:

Ich habe zwar einen etwas anders gelagerten " Fall " , aber die Frage nach Urlaubsabgeltung beschäftigt mich. Mein Arbeitsverhältnis endet Anfang Juli, da ich zu diesem Zeitpunkt meine Alterente beziehen werde.

http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1 & bitte nach dem folgenden Artikel

" EU-Rente unbefristet nun endlich erhalten auch dank der helfenden Beiträge im Forum aber nun Probleme mit meinem ruhenden Arbeitsverhältnis - Ich bitte um Eure Hilfe - Danke !!! "

in der Forensuche schauen. die Antwort von " Volker " ist folgerichtig !
( tut mir leid, dass ich alles so umständlich mache... :icon_e_wink: )

http://koeln-bonn.business-on.de/klagef ... 34491.html

Am 1. April 2012 wären es dann 43 Arbeitsjahre gewesen. Im Jahre 2010 bin ich nach 41 Jahren in die EM -Rente gegangen.
Nach Auskunft meines Arbeitgebers steht mir nur noch die Urlaubsabgeltung - anteilmäßig - für das Jahr 2010 zu. Das sehe ich etwas anders ... :grinser: Es gibt allerdings noch kein " endgültiges " Urteil vom BGH. So fallen etliche Urteile mal so & dann wieder anders aus... :depri: Sprich; es gibt positive sowie in letzter Zeit auch negative Urteile.

Ich bin zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gegangen, der ggf. auch vor Gericht gehen würde. Vllt. ist mir das Glück hold. :Yeah:
Eine Urlaubsabgeltung kannst du erst " verlangen ", wenn dein Arbeitsverhältnis endet.

Mit einer unbefristeten EM Rente muss dass allerdings nicht zwangsläufig der Fall sein. Dein Arbeitgeber kann dich auch weiter " behalten " ... :smile:

Bei der Urlaubsabgeltung ist auch noch auf die Auschlussfrist zu achten, darum bin ich gleich nach dem Erhalt meines endgültigen Rentenbescheides zum Anwalt gegangen.

Hier noch einer von vielen Hinweisen zur Ausschlussfrist

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktu ... 12-09.html

Viel Erfolg bei deinen Unternehmungen. :Bussi:

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 12:23
von Amethyst
Hallo!

Danke erst mal an alle!

Ich werde mich morgen näher damit beschäftigen, da habe ich wieder mehr Zeit.

Erstmal noch eine Frage, ich bin beim Überfliegen auf die Schnelle jetzt nicht fündig geworden. Innerhalb welcher Frist muss ich den Anspruch geltend machen?
Für den Arbeitgeber reicht die 1. seite des Rentenbescheides als Kopie, wo Du noch die höhe der Rente schwärzen solltest.
Die Höhe steht gar nicht drauf, da steht nur, dass die bisherige Höhe weiter gilt.

Liebe Grüße

Annette

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 17:59
von Doppeloma
Liebe Annette, :smile:

irgendwo habe ich gerade gestern was dazu geschrieben, wie das (meist) läuft mit dem Arbeitsvertrag, bei Übergang in eine dauerhafte Rente ; welche Renten-Art ist da eigentlich EGAL, denn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist ja dann in JEDEM Falle wohl endgültig ausgeschlossen... , wichtiger ist die Tatsache, dass man seinen Urlaub wegen Krankheit (vor Ende des Arbeitsvertrages) NICHT mehr nehmen KONNTE !!!...:Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

AHA, fündig geworden... :aha:

viewtopic.php?p=34556#p34556

Da habe ich den (üblichen) Ablauf schon soweit beschrieben, es sollte auf JEDEN Fall eine Passage dazu in deinem Arbeitsvertrag geben, wie in dieser Situation verfahren wird, was das Arbeitsverhältnis betrifft. :ic_up:

Das mit den Urlaubsabgeltungen ist allerdings inzwischen ein Thema "mit Variationen" geworden, wie es beim Dopa lief, habe ich beschrieben, man muss auch nicht unbedingt sofort zum Anwalt, aber wenn der AG (nach schriftlicher Aufforderung die Urlaubsabgeltung zu leisten) nicht oder ablehnend reagiert, halte ich diesen Weg auch für angebracht.

Diese Aufforderung sollte unbedingt schriftlich UND nachweislich innerhalb 4 Wochen nach dem offiziellen Ende des Arbeitsvertrages beim AG eingegangen sein, sonst gilt dieser Anspruch u.U. bereits als verfallen.

Viel Erfolg !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: So 20. Mai 2012, 18:08
von Amethyst
Hallo!

Danke auch an die Doma! :Bussi:

Ich habe jetzt mal zur Thematik recherchiert .

Zum einen hab ich das gefunden:

Leitfaden Urlaubsabgeltung

http://www.dehoga.org/mdm.nsf/55f38ee93 ... eltung.pdf

Ist zwar für Arbeitgeber, aber gibt, denke ich, schon brauchbare Infos.

Ich habe aber noch ein neueres Urteil gefunden:

http://aktuell.szary.de/urlaubsabgeltun ... nate-2393/ :Gruebeln:
man muss auch nicht unbedingt sofort zum Anwalt,
Ich überlege es trotzdem zu tun, ich blicke nicht wirklich durch, wie ich vorgehen muss, schon alleine, um mich beraten zu lassen. Eine Freundin hat mir eine gute Fachanwältin für Arbeitsrecht empfohlen, die zudem auch noch Sozialrecht kann.

Hat jemand von Euch einen Musterbrief, um das zu beantragen, Doma, Du vielleicht vom Dopa?

Ein Anwalt kann doch auch den Antrag auf Urlaubsabgeltung für mich stellen, oder?
es sollte auf JEDEN Fall eine Passage dazu in deinem Arbeitsvertrag geben, wie in dieser Situation verfahren wird, was das Arbeitsverhältnis betrifft.
Gibt es aber nicht. Bild

Liebe Grüße

Annette

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 18:08
von Doppeloma
Hallo Annette, :smile:
Ich überlege es trotzdem zu tun, ich blicke nicht wirklich durch, wie ich vorgehen muss, schon alleine, um mich beraten zu lassen. Eine Freundin hat mir eine gute Fachanwältin für Arbeitsrecht empfohlen, die zudem auch noch Sozialrecht kann.


Irgendwelche Regelungen muss es ja auch bei deinem Dienstherren dafür geben, wie das mit dem Arbeitsvertrag beendet wird bei einer Dauerhaften EM-Rente, deine Personal-Abteilung sollte dir das mindestens sagen KÖNNEN...
du bist doch sicher nicht die Erste bei der sowas mal passiert... :Gruebeln:
Hat jemand von Euch einen Musterbrief, um das zu beantragen, Doma, Du vielleicht vom Dopa?
Nicht wirklich, wir haben beim Dopa zunächst NUR den Bescheid (1. Seite) zur Personalabteilung geschickt, mit der Bitte uns das weitere Vorgehen mitzuteilen.
Daraufhin kam dann eigentlich alles automatisch, die Urlaubsabgeltung wurde in seinem Falle einfach überwiesen, ohne spezielles Anschreiben dazu.
Ein Anwalt kann doch auch den Antrag auf Urlaubsabgeltung für mich stellen, oder?
Ja, schon, bei mir ist es ja noch nicht soweit aber ich würde auch einfach den Bescheid (1.Seite) kopieren und um Information zum weiteren Ablauf bitten, die Berechnung und Überweisung der Urlaubsabgeltung (für den Zeitraum XXX) KANN man ja in diesem Zusammenhang auch schon anfordern.

Damit wäre ein "Antrag" auf die Auszahlung der Urlaubsabgeltung im Prinzip schon gestellt, wenn der Dienstherr /die Firma da dann was anders sieht, werden die sich schon melden...auch hier gilt wie immer -ALLES nur schriftlich und nachweislich machen.

Ich denke mal DAS bekommst du auch alleine hin, der Anwalt kann doch immer noch eingreifen, wenn die Firma NICHT zahlen WILL, ansonsten hat sich das doch erledigt.

Es geht ja in diesen Fällen NICHT um eine Kü-Schutz-Klage, die in 3 Wochen eingereicht sein MUSS, es geht um Geldforderungen aus dem beendeten Arbeitsverhältnis und wenn du die bereits mit der Information über den Renten-Bescheid zusammen eingefordert hast, sollte das aus meiner Sicht genügen, damit da NICHTS mehr verfallen KANN.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 19:36
von Amethyst
Hallo Doma!

Danke! :umarm:
Doppeloma hat geschrieben:eine Personal-Abteilung sollte dir das mindestens sagen KÖNNEN...
Eine Personalabteilung gibt es nicht, Arbeitgeber ist ein e.V. (bestehend aus den Eltern der betreuten Kinder), es sind insgesamt 4 Teilzeitmitarbeiter/innen + Hauswirtschaftskraft. Die Eltern sind als Arbeitgeber Laien und das wechselt immer wieder, die Kinder kommen ja irgendwann in die Schule und dann sind es wieder neue Eltern und somit Arbeitgeber, die sich neu einarbeiten müssen.
du bist doch sicher nicht die Erste bei der sowas mal passiert... :Gruebeln:
Doch, dort schon... Es gibt aber einen Dachverband mit Fachberatung, die Kinderladen-Initiative, ich gehe davon aus, dass die Eltern sich da Rat holen werden.
Ich denke mal DAS bekommst du auch alleine hin
Erledigt. :jaa: Ich habe an meinen Kollegen geschrieben, ihm den Stand der Dinge mitgeteilt, auch das mit der Urlaubsabgeltung, habe außerdem einen offiziellen Antrag an den Vorstand als Arbeitgeber geschrieben und meinen Kollegen gebeten, das an den Vorstand weiterzugeben. Ich kenne den jetzigen Vorstand gar nicht, bin ja seit 5 Jahren arbeitsunfähig.

Ich habe jetzt geschrieben:

... seit dem .... bin ich im .....kindergarten beschäftigt. Seit dem ... bin ich arbeitsunfähig erkrankt und beziehe seit dem ... eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Rente wurde jetzt unbefristet gewährt, wodurch mein bisher ruhendes Arbeitsverhältnis bei Ihnen zum 31.05.2012 endet.

Den mir für die Zeit seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.05.2012 zustehenden gesetzlichen Mindesturlaub sowie den Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung konnte ich aus krankheitsbedingten Gründen nicht in Anspruch nehmen. Ich beantrage deshalb für diese Tage entsprechend Urlaubsabgeltung.

Zur Begründung beziehe ich mich auf beiliegendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.


und habe außer dem Rentenbescheid S. 1 das beigelegt:

http://curia.europa.eu/de/actu/communiq ... 0004de.pdf

Augen zu und durch, schauen wir mal. Anwältin ist vorgemerkt, sie soll gut sein.
http://baerbelhirsch.de/fachanwalt-arbe ... t-hannover

Liebe Grüße

Annette

Re: Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 20:00
von verelda
Da bin ich ja mal gespannt wie ein Flitzebogen, Anette.

Bei mir steht dieses Thema jetzt auch an. Mal sehen, was unsere (Ex)Arbeitgeber antworten.

lG
Verelda