Urlaubsabgeltung bei unbefristeter Rente
Verfasst: Fr 18. Mai 2012, 09:49
Hallo!
Jetzt muss ich auch mal eine Frage stellen. Ich habe zwar schon mal über die Suche gestöbert und ergoogle mir so etwas normalerweise auch selber. Aber momentan habe ich den Kopf nicht wirklich frei dafür und und nicht so richtig den Durchblick, da ich u.a. gerade an der Bewerbung für den angebotenen Minijob arbeite und wir heute Nachmittag zu einer Hochzeitsfeier fahren.
Ich habe ja nun meine Rente unbefristet bekommen und mitbekommen, dass man scheinbar einen Anspruch auf Urlaubsgeltung hat.
Kann mir jemand Näheres dazu sagen, der das schon durch hat (Rechtsgrundlagen, wie gehe ich vor, wäre ein Anwalt sinnvoll)?
Ich bin mir nicht schlüssig, ob ich das wirklich verlangen kann und soll, mein ehemaliger Arbeitgeber ist ein Elternverein, für den eine solche Summe unter Umständen existenzgefährdend sein kann.
Andererseits habe ich als Arbeitnehmer auch Rechte und es geht vermutlich um viel Geld, das ich auf jeden Fall gebrauchen könnte, um meine weitere Behandlung und die Rechtsstreitigkeiten mitfinanzieren zu können Nicht zuletzt wäre das mit der Borreliose nicht passiert, wenn es damals, als ich da anfing, Arbeitsschutzbelehrungen zum Thema Zecken gegeben hätte, die gab es aber nicht.
Und wie läuft das mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ich nehme an, das ich dem Arbeitgeber den Rentenbescheid schicken muss?
Liebe Grüße
Annette
Jetzt muss ich auch mal eine Frage stellen. Ich habe zwar schon mal über die Suche gestöbert und ergoogle mir so etwas normalerweise auch selber. Aber momentan habe ich den Kopf nicht wirklich frei dafür und und nicht so richtig den Durchblick, da ich u.a. gerade an der Bewerbung für den angebotenen Minijob arbeite und wir heute Nachmittag zu einer Hochzeitsfeier fahren.
Ich habe ja nun meine Rente unbefristet bekommen und mitbekommen, dass man scheinbar einen Anspruch auf Urlaubsgeltung hat.
Kann mir jemand Näheres dazu sagen, der das schon durch hat (Rechtsgrundlagen, wie gehe ich vor, wäre ein Anwalt sinnvoll)?
Ich bin mir nicht schlüssig, ob ich das wirklich verlangen kann und soll, mein ehemaliger Arbeitgeber ist ein Elternverein, für den eine solche Summe unter Umständen existenzgefährdend sein kann.


Und wie läuft das mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ich nehme an, das ich dem Arbeitgeber den Rentenbescheid schicken muss?
Liebe Grüße
Annette