Hallo Annette,
Ich überlege es trotzdem zu tun, ich blicke nicht wirklich durch, wie ich vorgehen muss, schon alleine, um mich beraten zu lassen. Eine Freundin hat mir eine gute Fachanwältin für Arbeitsrecht empfohlen, die zudem auch noch Sozialrecht kann.
Irgendwelche Regelungen muss es ja auch bei deinem Dienstherren dafür geben, wie das mit dem Arbeitsvertrag beendet wird bei einer Dauerhaften EM-Rente, deine Personal-Abteilung sollte dir das mindestens sagen KÖNNEN...
du bist doch sicher nicht die Erste bei der sowas mal passiert...
Hat jemand von Euch einen Musterbrief, um das zu beantragen, Doma, Du vielleicht vom Dopa?
Nicht wirklich, wir haben beim Dopa zunächst NUR den Bescheid (1. Seite) zur Personalabteilung geschickt, mit der Bitte uns das weitere Vorgehen mitzuteilen.
Daraufhin kam dann eigentlich alles automatisch, die Urlaubsabgeltung wurde in seinem Falle einfach überwiesen, ohne spezielles Anschreiben dazu.
Ein Anwalt kann doch auch den Antrag auf Urlaubsabgeltung für mich stellen, oder?
Ja, schon, bei mir ist es ja noch nicht soweit aber ich würde auch einfach den Bescheid (1.Seite) kopieren und um Information zum weiteren Ablauf bitten, die Berechnung und Überweisung der Urlaubsabgeltung (für den Zeitraum XXX) KANN man ja in diesem Zusammenhang auch schon anfordern.
Damit wäre ein "Antrag" auf die Auszahlung der Urlaubsabgeltung im Prinzip schon gestellt, wenn der Dienstherr /die Firma da dann was anders sieht, werden die sich schon melden...auch hier gilt wie immer -ALLES nur schriftlich und nachweislich machen.
Ich denke mal DAS bekommst du auch alleine hin, der Anwalt kann doch immer noch eingreifen, wenn die Firma NICHT zahlen WILL, ansonsten hat sich das doch erledigt.
Es geht ja in diesen Fällen NICHT um eine Kü-Schutz-Klage, die in 3 Wochen eingereicht sein MUSS, es geht um Geldforderungen aus dem beendeten Arbeitsverhältnis und wenn du die bereits mit der Information über den Renten-Bescheid zusammen eingefordert hast, sollte das aus meiner Sicht genügen, damit da NICHTS mehr verfallen KANN.
Liebe Grüße von der Doppeloma
