Aussteuerung viel früher, als erwartet
Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 08:06
Hallo Ihr,
ich bin ziemlich neben der Spur.
Ich bekam letzte Woche Post meiner Krankenkasse, dass mein Krankengeldanspruch nun bald endet - am 21.6. schon.
Zitat: "Seit dem 29.6.2011 haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dieses Datum weicht vom tatsächlichen Beginn unserer Zahlung ab. Der Grund hierfür ist, dass Ihr Krankengeldanspruch in Zeiten ruht, in denen Sie zum Beispiel Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherer erhalten haben.
Folgende Zeiten werden daher auf die Bezugsdauer angerechnet:
10.2.-26.2.2010
14.4.-16.4.2010
4.11.-22.11.2010
24.11.2010-19.4.2011
20.5.2011
und seit 28.6.2011 durchgehend."
Ist das wirklich richtig so? Für die genannten Zeiträume lag jeweils die gleiche Diagnose ("Rücken") vor, außer für den Zeitraum 24.11.10-19.4.11 Ursprünglich war da ein gebrochener Mittelfußknochen Grund der Arbeitsunfähigkeit. Daher bekam ich da auch erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung, obwohl ich davor ja schon seit 3.11. arbeitsunfähig war (aber eben wegen "Rücken"). Später im Verlauf schrieb meine Ärztin dann aber auf den Auszahlungsschein außer der Nummer für den Fußbruch manchmal zusätzlich auch die Nummer für "Rücken".
Ich bin jetzt echt geplättet, dachte, ich hätte noch 4 Monate länger Anspruch.
Falls das so stimmt, muss ich mich ja doch sputen mit der Meldung bei der AfA
Edit, weil vielleicht auch wichtig: Bei der aktuellen AU seit 28.6.11 bekam ich ebenfalls zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung. Das widerspricht sich doch alles?
ich bin ziemlich neben der Spur.
Ich bekam letzte Woche Post meiner Krankenkasse, dass mein Krankengeldanspruch nun bald endet - am 21.6. schon.

Zitat: "Seit dem 29.6.2011 haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dieses Datum weicht vom tatsächlichen Beginn unserer Zahlung ab. Der Grund hierfür ist, dass Ihr Krankengeldanspruch in Zeiten ruht, in denen Sie zum Beispiel Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherer erhalten haben.
Folgende Zeiten werden daher auf die Bezugsdauer angerechnet:
10.2.-26.2.2010
14.4.-16.4.2010
4.11.-22.11.2010
24.11.2010-19.4.2011
20.5.2011
und seit 28.6.2011 durchgehend."
Ist das wirklich richtig so? Für die genannten Zeiträume lag jeweils die gleiche Diagnose ("Rücken") vor, außer für den Zeitraum 24.11.10-19.4.11 Ursprünglich war da ein gebrochener Mittelfußknochen Grund der Arbeitsunfähigkeit. Daher bekam ich da auch erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung, obwohl ich davor ja schon seit 3.11. arbeitsunfähig war (aber eben wegen "Rücken"). Später im Verlauf schrieb meine Ärztin dann aber auf den Auszahlungsschein außer der Nummer für den Fußbruch manchmal zusätzlich auch die Nummer für "Rücken".
Ich bin jetzt echt geplättet, dachte, ich hätte noch 4 Monate länger Anspruch.
Falls das so stimmt, muss ich mich ja doch sputen mit der Meldung bei der AfA

Edit, weil vielleicht auch wichtig: Bei der aktuellen AU seit 28.6.11 bekam ich ebenfalls zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung. Das widerspricht sich doch alles?