Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Kicki
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Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Kicki » Mi 2. Mai 2012, 08:24

hallo zusammen!

Ich weiß nicht, wo ich das herausfinden kann, Habe am Wochenende Post vom Vermieter bekommen, habe zum 31.7. gekündigt, und jetzt will er mit mir irgendwann einen Termin zur Vorabnahme vereinbaren, und kündigt an, dass bald Inserate wegen neuen Mietern geschalten werden sollen.

Als Besichtigungstermine gibt er mir jetzt vor, jeweils Freitags von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr. Die Wohnung sei zu den jeweiligen Besichtigunsterminen zur Verfügung zu halten. termine wollen sie jedoch zu gegebener Zeit absprechen.

Was hab ich denn jetzt für Rechte? Ich bin ab Dienstag voraussichtlich für mindestens 5 Wochen in Reha, zum einen kann ich in der Zeit mich nicht darum kümnmern, dass die Wohnung in einen vorabnahereifen Zustand kommt, zum anderen möchte ich auch nicht, dass evtl besichtigungen von einem netten Nachbarn begleitet werden.

Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin, den Vermieter nach Vorabsprache in die Wohnung zu lassen, wegen Reparaturen oder sowas muß ja ggf dann der Schlüssel einem Nachbarn gegeben werden, aber gilt das auch für Besichtigungen wenn ich aufgrund von Krankhheit nicht da bin?

Ich muß dem Vermieter ja eh ncoh bescheid geben, dass ich mind 5 Wochen nicht da bin und der Schlüssel bei einer freundin hinterlegt ist, falls etwas sein sollte, damit meine ich aber jetzt nicht Besichtigungen?

Ich bin jednefalls nicht Mitgllied im Mieterverein, ich kanns mir auch gerade nicht leisten,k wegen soetwas für zwei Jahre mitglied zu werden.

Weiß jemand Rat?

liebe Grüße
Kicki

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 2. Mai 2012, 10:30

Ruf deinen Vermieter an und erklär ihm die Situation.

Eine andere Möglichkeit sehe ich leider nicht.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Kicki » Mi 2. Mai 2012, 11:45

Danke blacky, ich habe den Tritt gleich in die Tat umgesetzt und angerufen. Leider ist das so eine bescheuerte und unfreundliche Frau von meiner Hausverwaltung...
Sie sagte nur, dass meine Vermieterin in den nächsten tagen mit einem Installateur kommen wird (Termin wird noch abgesprochen) - aber auf eine weitere Aussage, was ja viel wichtiger ist, nämlich die Zeit der Reha betreffend, wollte sie sich überhaupt nicht einlassen.

Bin also genauso schlau wie vorher.

lg

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 2. Mai 2012, 12:05

Also ich als ehem. Vermieter sehe das so:

Du bist verpflichtet, was du ja weißt.

Bist du in Reha musst du dir eine Vertrauensperson suchen die den Schlüssel behält und deine
Aufgabe (Zugang zur Wohnung wg. Besichtigung) übernimmt.

Gruß

Miko
Gruß
Miko

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Melly » Mi 2. Mai 2012, 12:11

Hallo Kicki ,

hast du vielleicht gute Freunde die dich in der Zeit vertreten könnten ???

Wäre vielleicht ein Möglichkeit ...

Hier noch ein Link .Ist zwar nicht ganz aktuell ,aber vielleicht findets was neueres ...

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html und dieser ist ganz interessant -

http://www.gevestor-immobilien.de/artik ... -5965.html
Liebe Grüsse...Melly Bild

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 2. Mai 2012, 14:23

Hallo Kicki, :smile:

der Anruf war wieder mal der falsche Weg wie du ja gerade festgestellt hast, du bist NICHT verpflichtet deinem Vermieter Zutritt zu deiner Wohnung zu gestatten (für Besichtigungen zur Neuvermietung !!!) wenn DU SELBER dabei NICHT anwesend sein kannst.

Schließlich sind deine Nachbarn NICHT verpfichtet /berechtigt den Zugang (fremder Personen) außerhalb von tatsächlichen (also unvorhersehbaren!!!) Notfällen (Brand /Wasserrohrbruch, eben bei Gefahr im Verzuge !!!) zu ermöglichen, das wäre ein schwerer Vertrauensbruch, eine Besichtigung deiner Wohnung IST KEIN solcher Notfall, da hat sich der Vermieter danach zu richten, dass es AUCH DIR PASST.

Du brauchst dem während deiner Abwesenheit NICHT zuzustimmen, das ist ein wichtiger Grund, den der Vermieter zu akzeptieren hat.

Geht der Vermieter trotz (nachweislicher schriftlicher Information über deine Abwesenheit wegen der Reha !!!) trotzdem (womöglich sogar mit einem "eigenen" Schlüssel ) in deine Wohnung, ist das Hausfriedensbruch und sogar strafrechtlich relevant (DER DARF nämlich gar keinen Schlüssel zu deiner Wohnung besitzen).

Also mach das bitte schriftlich (!!!) wann werdet ihr eigentlich ALLE mal begreifen, dass man sowas WICHTIGES NICHT telefonisch regelt... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Habe hier eine Interessante Zusammenfassung gefunden, die deine Fragen beantworten dürfte, die Besichtigungen sind IMMER mit dem Mieter VORHER abzustimmen und wichtige Gründe sind zu respektieren, deine Reha von / bis (schick ein neutrales Bestätigungsschreiben mit, wenn du willst ) dürfte ein völlig ausreichender Grund dafür sein, du bist nicht verpflichtet Andere (deine Nachbarn) damit zu beauftragen, dass sie sich um die Besichtigungen während deiner Abwesenheit kümmern sollen /dürfen.

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/ ... etung.html

Bei uns kostet der Mitgliedsbeitrag im Mieterverein im JAHR rund 65 € und darin ist bereits der komplette Rechtsschutz für Mietsachen enthalten, eine Laufzeit (der Mitgliedschaft) von 24 Monaten ist mir nicht bekannt, ich könnte jährlich kündigen.
An dieser Stelle spart man als Mieter "am falschen Ende", mein Mieterverein (bzw. der Anwalt) hat mir schon die Nachzahlung von DREI aufeinanderfolgenden (SEHR HOHEN) Betriebskosten-Abrechnungen erspart, der Vermieter hat mich deswegen verklagt und ICH habe mit deren Hilfe am Ende gewonnen...DAS hätte ich alleine niemals geschafft.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 2. Mai 2012, 19:05

Es kann nicht angehen, dass ein Vermieter Nachteile hat, nur weil der Mieter / die Mieterin in Urlaub oder Reha ist.

Diese Rechtssprechung wird vor Gericht keinen Halt haben.

Ich bin mir sicher hier richtig zu liegen.

Miko
Gruß
Miko

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 2. Mai 2012, 22:13

Lieber Miko, :smile:
Es kann nicht angehen, dass ein Vermieter Nachteile hat, nur weil der Mieter / die Mieterin in Urlaub oder Reha ist.
warum denn gleich so heftig, wenn die Rechte von Arbeitnehmern und EM-Renten-Antragstellern, Patienten mit Füßen getreten werden regst du dich doch auch auf, wieso sind dir die Rechte von Mietern da so egal... solange der Vermieter noch seine MIETE bekommt (lt. immer noch bestehendem Mietvertrag) entscheidet eben NICHT ER ALLEINE, WANN er meine Wohnung betreten darf und wann nicht... :confused: :Gruebeln:
Du siehst es also NICHT als Problem an, wenn dein Vermieter sich mit weiteren (DIR) total fremden Menschen ( bei "Bedarf" seiner Ansicht nach, vielleicht sogar täglich ???) während deiner Abwesenheit, mal ein wenig genauer in deiner Wohnung umschaut... :Verwirrt: :Hilfe:

Sag jetzt bitte nicht, "SOOO oft natürlich nicht", wie willst du das kontrollieren, wenn du längere Zeit gar nicht da bist, ICH würde mich jedenfalls NICHT dabei wohl fühlen, mir vorzustellen, dass da laufend irgendwelche fremden Leute durch meine Wohnung geführt werden, während ICH im Urlaub oder zur Reha/im Krankenhaus oder auf Montage bin...eben einfach begründet SELBER NICHT DABEI sein KANN.

Ich denke schon, dass hier der Schutz der Privatsphäre des Mieters Vorrang (haben MUSS und wird), vor den wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, sonst bräuchte es diese gesetzlichen Regeln dazu ja GAR NICHT geben... :confused: :Gruebeln:

Mein Vermieter hatte z.B. SEHR große Nachteile dadurch, dass er es damals nicht für nötig/möglich hielt, sich an die geltenden Gesetze zu halten und die geforderten Betriebskosten auch entsprechend, durch die Vorlage von Quittungen nachzuweisen.
Dem Gericht war es letztlich völlig EGAL, ob es am Wechsel der Verwaltung gelegen hat und der ungeordneten (besser chaotischen) Handlungsweisen der Vorgänger-Verwaltung...OHNE Nachweise für die aufgeführten Ausgaben, KEINE Betriebskosten-Erstattung von MIR...FERTIG :ic_up:

Natürlich sollte man in solchen Fällen IMMER einen Fachanwalt für Mietrecht an der Seite haben, mein Mitleid mit den "armen Vermietern" hält sich da in GANZ engen Grenzen, gerade die kleinen privaten Vermieter sind da oft deutlich "humaner", als die großen Wohnungs-Gesellschaften...schlechte Erfahrungen gibt es da sicher immer AUCH auf BEIDEN Seiten...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 3. Mai 2012, 07:02

Doppeloma hat geschrieben:Lieber Miko, :smile:

warum denn gleich so heftig, wenn die Rechte von Arbeitnehmern und EM-Renten-Antragstellern, Patienten mit Füßen getreten werden regst du dich doch auch auf, wieso sind dir die Rechte von Mietern da so egal... solange der Vermieter noch seine MIETE bekommt (lt. immer noch bestehendem Mietvertrag) entscheidet eben NICHT ER ALLEINE, WANN er meine Wohnung betreten darf und wann nicht... :confused: :Gruebeln:
Liebe Doppeloma,

das klang viell. heftiger als es gemeint war. SORRY.... :umarm: :umarm: :umarm:

Ich denke halt, dass ein Mietverhältnis ein Miteinander ist und jede Seite Rechte und Pflichten hat.

Das mit der NK Abrechnung ist völlig korrekt gelaufen bei dir.

Ganz nebenbei: Nachdem meine Vermieterin vor 6 Wochen kam und 660 Euro Nachzahlung wollte, kam nach meinem nachrechnen heraus, dass lediglich
88 Euro Nachzahlung regelrecht wären. :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Aber zurück zum Thema:

Man ist als Mieter verpflichtet, (bzw. man sollte so vernünftig sein) seinen Schlüssel beim Vermieter zu hinterlassen, sofern man Vertrauen zu ihm hat.
Hat man das nicht, was meistens der Fall ist, so sollte man den Schlüssel bei einer vertrauten Person hinterlassen für den Fall eines Rohrbruches o. ä.
Damit vermeidet man Kosten für die Instandsetzung einer aufgebrochenen Tür.

(Die Frage ob der Wasserschlauch deiner Waschmaschine oder das Rohr welches zum Haus gehört brach ist natürlich immer die Frage)

Aber es bleibt dabei: Ein Miteinander ist gut und wichtig, somit kann doch eine Vertrauensperson den
Vermieter mit den neuen Mietinteressenten durchs Haus gehen lassen, oder?

Liebe Grüße

Miko
Gruß
Miko

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Re: Mietrecht: Darf Vermieter in meine Whg während der Reha?

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Do 3. Mai 2012, 10:11

Hallo,

ich muss Euch da beiden ein wenig Recht geben. Einerseits ist Vertrauen und ein gutes Miteinander schon wichtig. Andererseits, wenn es dieses Vertrauen zum Beispiel auch zwischen der DRV und uns bzw. unseren behandelnden Ärzten gäbe, bräuchte es keine GA.

Was ich damit sagen will: Wenn´s optimal laufen würde, wäre vieles ganz einfach. Aber da es das leider nicht tut, stehen wir immer wieder vor solchen Problemen. Sei es nun beim Vermieter oder der DRV.

Ich würde meinem Vermieter schriftlich mitteilen, vielleicht auch unter Vorlage eines Nachweises, dass ich aus triftigen Gründen nicht in meiner Wohnung sein kann und ich es nicht wünsche, dass sich während dieser Zeit fremde Personen in meiner Wohnung aufhalten. Sollte der Vermieter damit nicht einverstanden sein, müsste er mir dafür eine gesetzliche Grundlage nennen. Vielleicht gibt´s ja auch im Mietvertrag einen bestimmten Passus, der das regelt.

Wenn ich das so lese, bin ich heilfroh, ein Eigenheim auf eigenem Grundstück zu besitzen. Das macht mich zwar im Falle von ALG II zu einem „Vermögenden“, jedoch kann ich im Regelfall bestimmen, wer sich auf meinem Grund und Boden aufhalten darf. Mei Home is mei Kasseler! … Oder so ähnlich. :grinser:
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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