Der Rv hat ja meine Verlängerung negativ entschieden also nach 5 Jahren EmRente wieder mind 6Std arbeitsfähig
Meine RÄ hat ja direkt Widerspruch eingelegt
Jetzt hat ja die AfA das Gutachten der DRV übernommen und ich bekomme jetzt ALG1 nach 117 aber ich bin doch krank
Ich leide unter Agrophobie und verlasse nur ganz selten meinen gewohnten Bereich und was ich in letzter Zeit für einen Ärger hatte hat auch nicht positiv auf mich gewirkt
Nun gut
Krank schreiben darf ich mich nicht lassen denn dann stellen die nach 6 Wochen mein Geld ein
Jetzt hat meine RÄ gesagt das die AfA mir trotz allem nach §125 jetzt §145 oder ?? zahlen muss also Nahtlosigkeit denn wegen dem Widerspruchsverfahren wäre ja wieder alles offen
Mein SB kapiert das aber alles nicht ,meine RÄ sagt das wäre Masche von denen und die würden das immer wieder falsch machen
Jetzt schreibt sie die AfA an
Hat sie Recht????
lg skipi
Kennt sich jemand aus
- Blacky
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Re: Kennt sich jemand aus
Ich bin so geschwächt und kapiere selbst nichts mehr
Manchmal würde ich gerne aufgeben ,aber ich bin doch KRANK sogar das Versorgungsamt hat mir das bestätigt indem sie mir mehr %gegeben haben
Alles kompliziert und schlimm
einen schönen Tag an euch
Manchmal würde ich gerne aufgeben ,aber ich bin doch KRANK sogar das Versorgungsamt hat mir das bestätigt indem sie mir mehr %gegeben haben
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- dasblaulicht
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Re: Kennt sich jemand aus
Da stellt sich natürlich die Frage: Warum hat die AfA das GA von der DRV überhaupt übernehmen KÖNNEN? Hast Du denen eine freiwillige Schweigepflichtsentbindung unterschrieben? Wenn ja, dann weißt Du (auch aus anderen Forenbeiträgen) wieso. Wenn nein, ist das ein Fall für den Datenschutz.
Aus vielen anderen Forumsbeiträgen weißt Du sicher auch, dass sich die DRV aber absolut GAR NIX drum schert, wie krank Dich andere sehen (GdB) oder Du Dich selbst siehst. Würde das alles in unserem Sinne ablaufen, bräuchte es dieses Forum nicht.
Deine RA hat das schon richtig erfasst und leitet die entsprechenden Schritte ein.
Bei mir ist der Fall mit der AfA ähnlich gelagert. Bin seit 2 Monaten ausgesteuert, habe aber meinen früheren Arbeitgeber noch. Die AfA gewährt mir nach § 117 SGB III mein ALG I. Laut meiner SB würde bei mir der Nahtlosigkeitsparagraph nicht greifen, weil mein Rentenantrag bereits VOR der Aussteuerung abgelehnt wurde. Der Widerspruch interessiere sie nicht. Für sie wäre zunächst (bis zu einer Entscheidung des Widerspruches) der ablehnende Rentenbescheid maßgebend.
So bin ich nun lt. AfA-Gutachten zwar Vollzeit aber mit vielen Einschränkungen vermittelbar aber ich habe bei meinem früheren AG eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende und ein laufendes Rentenverfahren. Wer würde so einen tollen Mitarbeiter denn NICHT einstellen wollen.
Du siehst, es ist zwar vieles nicht gerecht. Einiges sogar rechtswidrig. Aber es wird auch alles nicht so heiß gegessen, wie´s gekocht wird.
Wird schon werden…
Aus vielen anderen Forumsbeiträgen weißt Du sicher auch, dass sich die DRV aber absolut GAR NIX drum schert, wie krank Dich andere sehen (GdB) oder Du Dich selbst siehst. Würde das alles in unserem Sinne ablaufen, bräuchte es dieses Forum nicht.
Deine RA hat das schon richtig erfasst und leitet die entsprechenden Schritte ein.
Bei mir ist der Fall mit der AfA ähnlich gelagert. Bin seit 2 Monaten ausgesteuert, habe aber meinen früheren Arbeitgeber noch. Die AfA gewährt mir nach § 117 SGB III mein ALG I. Laut meiner SB würde bei mir der Nahtlosigkeitsparagraph nicht greifen, weil mein Rentenantrag bereits VOR der Aussteuerung abgelehnt wurde. Der Widerspruch interessiere sie nicht. Für sie wäre zunächst (bis zu einer Entscheidung des Widerspruches) der ablehnende Rentenbescheid maßgebend.
So bin ich nun lt. AfA-Gutachten zwar Vollzeit aber mit vielen Einschränkungen vermittelbar aber ich habe bei meinem früheren AG eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende und ein laufendes Rentenverfahren. Wer würde so einen tollen Mitarbeiter denn NICHT einstellen wollen.

Du siehst, es ist zwar vieles nicht gerecht. Einiges sogar rechtswidrig. Aber es wird auch alles nicht so heiß gegessen, wie´s gekocht wird.
Wird schon werden…
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
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- Doppeloma
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Re: Kennt sich jemand aus
Lieber Blacky,
Bei mir stand AUCH § 117 drin und ich wurde unter 3 Stunden vom Amtsarzt begutachtet, war damit komplett RAUS aus der aktiven Vermittlung, ABER DAS haben die eben SELBER so entschieden...NICHT ICH....
Der Dopa MUSSTE sich auch um Vermittlung "bemühen" (3 - unter 6 Stunden begutachtet), auch bei ihm stand der § 117 im Bescheid...
Wenn die im Moment beschlossen haben (weil die weitere EM-Rente abgelehnt wurde), dass volle Erwerbsfähigkeit besteht, dann nützt die andere Zahl (§ 145) im Bescheid auch NIX, um am Gesamtproblem irgendwas zu ändern.
Wenn nun die Anwältin betont, dass eine Arbeitsfähigkeit /Erwerbsfähigkeit komplett NICHT gegeben ist, fehlt die erforderliche "Verfügbarkeit", die AUCH nach einer Aussteuerung da sein MUSS, um überhaupt einen Anspruch auf ALGI zu haben.
Hat man auch im Antrag unterschrieben, dass man sich mit der vom Amtsarzt festgestellten "Restleistungs-Fähigkeit" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, die genannten Einschränkungen (Teil B beim "Vermittler") MÜSSEN dabei natürlich trotzdem berücksichtigt werden.
Je umfangreicher die sind, umso weniger ist anzunehmen, dass es den erforderlichen (leidensgerechten) Arbeitsplatz überhaupt gibt UND DARAUF KANN man bestehen, dass DAS ALLES beachtet wird...da soll die "Vermittlerin" doch erst mal ihrer Beratungspflicht nachkommen und "passende" Vorschläge machen, welche Tätigkeiten IHR da so vorschweben würden.
An DIESEM PUNKT MUSS man die packen, das ist JOB der Vermittler-SB, DAFÜR werden die bezahlt...klar ist das absoluter Stress, wenn man so gar nicht mehr KANN, aber dann wird das Geld gestrichen...das sollte man sich immer vor Augen halten...
Auch wenn wir das (ZU RECHT) ALLE nicht richtig /logisch finden, steht es nun mal GENAU SOOO im SGB III drin und könnte die komplette Zahlungseinstellung (Aufhebung des Leistungsbescheides, da KEINE Verfügbarkeit gegeben ist) zur Folge haben.
Ob @skipy DAMIT dann wirklich gedient ist, wage ich zu bezweifeln...
Die Anwältin soll sich lieber GANZ intensiv, um den Widerspruch (umfassende Akteneinsicht bei der DRV fordern !!!) wegen der Aufhebung der EM-Rente kümmern, bei der AfA KANN dieser Schuß nach HINTEN losgehen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Da hast du meine volle Zustimmung, nur hängt die Behandlung bei der AfA NICHT davon ab, welcher § da nun in dem Bescheid drin steht.Ja, sie hat recht.
Bei mir stand AUCH § 117 drin und ich wurde unter 3 Stunden vom Amtsarzt begutachtet, war damit komplett RAUS aus der aktiven Vermittlung, ABER DAS haben die eben SELBER so entschieden...NICHT ICH....
Der Dopa MUSSTE sich auch um Vermittlung "bemühen" (3 - unter 6 Stunden begutachtet), auch bei ihm stand der § 117 im Bescheid...
Wenn die im Moment beschlossen haben (weil die weitere EM-Rente abgelehnt wurde), dass volle Erwerbsfähigkeit besteht, dann nützt die andere Zahl (§ 145) im Bescheid auch NIX, um am Gesamtproblem irgendwas zu ändern.
Wenn nun die Anwältin betont, dass eine Arbeitsfähigkeit /Erwerbsfähigkeit komplett NICHT gegeben ist, fehlt die erforderliche "Verfügbarkeit", die AUCH nach einer Aussteuerung da sein MUSS, um überhaupt einen Anspruch auf ALGI zu haben.
Hat man auch im Antrag unterschrieben, dass man sich mit der vom Amtsarzt festgestellten "Restleistungs-Fähigkeit" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, die genannten Einschränkungen (Teil B beim "Vermittler") MÜSSEN dabei natürlich trotzdem berücksichtigt werden.
Je umfangreicher die sind, umso weniger ist anzunehmen, dass es den erforderlichen (leidensgerechten) Arbeitsplatz überhaupt gibt UND DARAUF KANN man bestehen, dass DAS ALLES beachtet wird...da soll die "Vermittlerin" doch erst mal ihrer Beratungspflicht nachkommen und "passende" Vorschläge machen, welche Tätigkeiten IHR da so vorschweben würden.
An DIESEM PUNKT MUSS man die packen, das ist JOB der Vermittler-SB, DAFÜR werden die bezahlt...klar ist das absoluter Stress, wenn man so gar nicht mehr KANN, aber dann wird das Geld gestrichen...das sollte man sich immer vor Augen halten...
Auch wenn wir das (ZU RECHT) ALLE nicht richtig /logisch finden, steht es nun mal GENAU SOOO im SGB III drin und könnte die komplette Zahlungseinstellung (Aufhebung des Leistungsbescheides, da KEINE Verfügbarkeit gegeben ist) zur Folge haben.
Ob @skipy DAMIT dann wirklich gedient ist, wage ich zu bezweifeln...


Die Anwältin soll sich lieber GANZ intensiv, um den Widerspruch (umfassende Akteneinsicht bei der DRV fordern !!!) wegen der Aufhebung der EM-Rente kümmern, bei der AfA KANN dieser Schuß nach HINTEN losgehen...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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