Kann ich noch was nachreichen?

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Strohblume2012
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Kann ich noch was nachreichen?

Ungelesener Beitrag von Strohblume2012 » Di 24. Apr 2012, 21:42

Hallo an alle,

mein Antrag auf Rente läuft ja noch und es läppert sich langsam eins nach dem anderen. Werden die eigentlich informiert, das man seit Januar Au ist oder muss ich mich darum auch selber noch drum kümmern?

Mittlerweile hab ich mal ausgerechnet, das ich 4 chronische Erkrankungen schon habe. Inwieweit das nun bewertet wird, weiß ich auch nicht. Diese Woche hat es in sich. Gestern Hausarzt, heute Hautarzt und morgen Orthopäde. Wie schaut das eigentlich mit den Berichten aus? Ich habe von meiner KG jetzt selber einen in die Hand gedrückt bekommen. Hab ihn gestern bei meiner Hausärztin abgegeben und morgen muss ich wegen Krankengymnastik bei meinen Orthopäden abgeben, da ich auch diesbezüglich Verlängerung bekommen soll.

Nun weiß ich nicht inwieweit, das jetzt noch alles mit berücksichtigt wird. Ich hoffe nur, die ARGE lässt mich erstmal in Ruhe. Krankmeldungen werden dann immer regelmäßig hingeschickt.

Jetzt nun zudem muss ich alles, was sich geändert hat, dann noch rückwirkend nachreichen wie gesagt oder kriegen die dann automatisch Bescheid? Da ich sowas das erste Mal mache bin ich noch ein wenig unsicher. Ich habe auch Belege, das ich aus gesundheitlichen Gründen schon mal eine Umschulung abbrechen musste. Bin grad ein wenig ratlos in der Hinsicht. 3 Arzttermine in der Woche schlauen auch mit der Zeit.

Gruß Strohblume

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Re: Kann ich noch was nachreichen?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 24. Apr 2012, 23:24

Hallo Strohblume!
Kann ich noch was nachreichen?
Ich würde es machen und mich hierauf berufen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html
Satz 2 und 3

§ 20 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.


Ich werde das jetzt bei meiner Versorgungsamt -Klage machen, da diverse neue Diagnosen hinzugekommen sind.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Kann ich noch was nachreichen?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 25. Apr 2012, 09:37

Alles, was während des laufenden Antragsverfahrens nachgereicht wird, muß berücksichtigt werden. Inwiefern das geschieht, weiß ich nicht.
Ich weiß nur, daß GG der DRV angekündigt hatte, noch einen Befund zu schicken. Die waren dann sehr schnell, nachdem alles Monate bei Ihnen lage, ging es binnen Tagen vor den Widerspruchsausschuß und die Rente wurde abgelehnt, ohne zu warten, was noch kommt.
Vermutlich war denen klar, daß der Befund rentenenscheidend ist - war er ja dann auch - im Überrpüfungsverfahren.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Kann ich noch was nachreichen?

Ungelesener Beitrag von Strohblume2012 » Mi 25. Apr 2012, 22:03

Ich hatte heute beim Rentenversicherungsträger angerufen und habe denen das geschildert und die haben mir gesagt, das ich alle neuen Befundberichte noch nachreichen kann. Mein Fall liegt derzeit grad bei Medizinischen Dienst wie mir scheint, darum hat sie wohl kein Zugriff auf meine Akte gehabt. Bin mal gespannt, wielange das dann noch dauert. Ich habe auch noch kein Zwischenbescheid bekommen. Im übrigen hab ich mal beim Rentenversicherungsträger der LVA gearbeitet. Meine Personalakte liegt bei denen auch vor. Weiß nicht ob das vielleicht von Vorteil sein kann oder nicht.

Gruß Strohblume

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