Hallo Steffi,
Meine Aussteuerung steht bevor. Wenn ich es richtig sehe, würde ich dann wohl ALG I und EU-Rente beantragen müssen?
Kann man nicht wirklich was zu sagen, ob du EM-Rente oder eventuell auch eine berufliche Reha beantragen sollst / MUSST, irgendwas muss man allerdings bei der DRV beantragen ODER bereits einen entsprechenden Antrag laufen haben.
WAS es genau bei dir sein kann /wird, hängt auch ein wenig von deinem Alter und deiner gesamten Vorgeschichte ab...
Da ich ja zu krank zum Arbeiten bin und entsprechend auch nicht vermittelt werden kann, ist es irgendwie möglich, diese Zeit legal im Ausland zu verbringen? Oder bekommt man ALG 1 nur, wenn man sich in Deutschland aufhält (was ich fast befürchte)?
Für die AfA BIST du aber NICHT komplett zu krank zum Arbeiten, wenn du DAS betonst bekommst du GAR KEIN ALGI, weil du für den Arbeitsmarkt NICHT "verfügbar" bist und DAS ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf ALGI, AUCH nach einer Aussteuerung.
Den Rahmen dieser "Verfügbarkeit /Restleistungsfähigkeit" stellt dann der Amtsarzt der AfA fest und entsprechend wird dann auch die Aufforderung zur Antragstellung an die DRV ausfallen.
Was
@Fatbob schreibt ist sicher auf die "normale" Arbeitslosigkeit" anwendbar, aber eher NICHT auf ALG nach der Aussteuerung, denn du gehst ja dann NICHT zum Zwecke der Arbeits-Suche ins Ausland.
Geht es vielleicht, wenn der Arzt bescheinigt, dass ein längerer Auslandsaufenthalt aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist?
Da habe ich echte Zweifel dran, denn die AfA zahlt dir KEIN "Ersatz-Krankengeld", denen ist es ziemlich egal, was deiner Gesundheit förderlich wäre und was nicht.
Außerdem MUSST du auch für die "Mitwirkung" (GA z.B.) im Bezug auf einen (EM-Renten-) Antrag an die DRV in Deutschland erreichbar sein, solche Termine zu gutachterlichen Untersuchungen werden oft auch SEHR kurzfristig angesetzt, das dürfte schwierig werden, wenn du im Ausland bist.
Es wäre aber dann auch nicht angebracht, einen solchen Termin wegen Auslands-Aufenthalt verschieben oder absagen zu wollen, dann kannst du eine EM-Rente DIREKT schon VERGESSEN...
Hier war mal jemand (nach JAHREN zu Hause !!!) im Urlaub während seiner EM-Zeitrente, ausgerechnet kurz nach der Rückkehr (aus Afrika) mußte sie zum GA, wegen der Verlängerung ihrer EM-Rente...
... da sie den Strapazen einer solchen Reise offenbar gut gewachsen war und SEHR erholt und braungebrannt beim GA erschien (zumindest hatte ER diesen Eindruck dann in sein GA geschrieben !!!), bekam sie kurz darauf den Bescheid, dass sie JETZT wieder VOLLZEIT arbeiten KÖNNE und die Rente daher NICHT verlängert wird.
Das KANN man jetzt einordnen wie man will, ICH kann auch verstehen, dass sowas mal SEHR erholsam und entspannend sein kann, wenn man viele Jahre (auch und gerade wegen Krankheit) NICHT in der Lage war, mal richtig URLAUB zu machen...
Ich denke NICHT, dass es eine gute Idee ist...davon sollte man bei der AfA besser gar nicht erst anfangen, die wollen bei den Ausgesteuerten OHNEHIN am liebsten GAR NICHT mehr zahlen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
